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Anwalt Arbeitsrecht München - Fachanwalt Arbeitsrecht - Kündigung - Aufhebungsvertrag - Abfindung - Tel. 089/3801990
KÜNDIGUNGSSCHUTZ
Das Kündigungsschutzgesetz
Das Kündigungsschutzgesetz schützt Arbeitnehmer nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit in Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten. Es bietet Schutz vor willkürlicher Kündigung.
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