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MINDESTLOHN

Das verfassungsrechtliche Selbstbestimmungsrecht von Religions- und   Weltanschauungsgemeinschaften kann nur von einem Verein mit einem hinreichenden Maß an religiöser Systembildung und Weltdeutung in Anspruch genommen werden.

Selbstbestimmungsrecht spiritueller Gemeinschaft

Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften genießen ein Selbstbestimmungsrecht. Das BAG klärte die Voraussetzungen und Grenzen dieses Rechts, insbesondere im Arbeitsrecht.

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