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ÜBERSTUNDEN

Überstunden im Arbeitsrecht - Eine Übersicht


Überstunden sind ein komplexes und oft diskutiertes Thema im Arbeitsrecht. Sie betreffen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und werfen häufig Fragen zu Rechten, Pflichten und Vergütung auf. Diese Übersicht beleuchtet die wichtigsten Aspekte von Überstunden im Kontext des Arbeitsrechts.


Überstunden sind Arbeitsstunden, die über die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinausgehen. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bildet den gesetzlichen Rahmen für Überstunden in Deutschland. Es legt fest, dass die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten darf, kann aber unter bestimmten Bedingungen auf bis zu zehn Stunden verlängert werden.


Grundsätzlich darf der Arbeitgeber Überstunden nur anordnen, wenn dies im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag geregelt ist. In Notfällen oder bei außergewöhnlichen Umständen können Überstunden auch ohne vorherige Vereinbarung angeordnet werden. Der Arbeitnehmer ist in diesen Fällen zur Leistung von Überstunden verpflichtet, sofern dies zumutbar ist.


Die Vergütung von Überstunden ist ein zentraler Aspekt des Arbeitsrechts. Grundsätzlich müssen Überstunden bezahlt werden, es sei denn, im Arbeitsvertrag ist eine Pauschalabgeltung vereinbart. Viele Tarifverträge sehen Zuschläge für Überstunden vor, gesetzlich vorgeschrieben sind diese jedoch nicht. In manchen Fällen kann statt einer Bezahlung auch ein Freizeitausgleich vereinbart werden.


Arbeitgeber sind verpflichtet, Überstunden zu dokumentieren. Dies dient nicht nur der korrekten Vergütung, sondern auch dem Schutz der Arbeitnehmer vor übermäßiger Belastung. Die Aufzeichnungspflicht umfasst Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit.


Das Arbeitszeitgesetz setzt klare Grenzen für Überstunden zum Schutz der Arbeitnehmer. Die maximale tägliche Arbeitszeit von zehn Stunden darf nur in Ausnahmefällen überschritten werden. Zudem muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zwischen zwei Arbeitstagen eingehalten werden.


Für bestimmte Arbeitnehmergruppen gelten besondere Schutzvorschriften. So dürfen Schwangere, stillende Mütter und Jugendliche unter 18 Jahren grundsätzlich keine Überstunden leisten. Auch für Teilzeitbeschäftigte gelten spezielle Regelungen bezüglich der Anordnung von Mehrarbeit.


In Unternehmen mit Betriebsrat hat dieser ein Mitbestimmungsrecht bei der Anordnung von Überstunden. Der Betriebsrat kann Einfluss auf die Verteilung der Arbeitszeit und die Festlegung von Ausgleichszeiträumen nehmen.


Viele Unternehmen nutzen Arbeitszeitkonten, um flexibel mit Überstunden umzugehen. Hierbei werden Überstunden auf einem Konto gutgeschrieben und können zu einem späteren Zeitpunkt durch Freizeit ausgeglichen werden. Die genauen Regelungen hierzu sollten im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt sein.


Arbeitnehmer können die Vergütung geleisteter Überstunden einfordern. Hierfür müssen sie jedoch nachweisen können, dass die Überstunden tatsächlich geleistet und vom Arbeitgeber angeordnet oder geduldet wurden. Im Streitfall kann der Weg zum Arbeitsgericht notwendig werden.

Eine tarifliche Regelung zu Überstundenzuschlägen, darf nicht zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten diskriminierend unterscheiden. So entschied das Bundesarbeitsgericht bei einer Teilzeitbeschäftigten, die geltend machte gegenüber Vollzeitkräften benachteiligt zu werden. Das Gericht stellte klar: Teilzeitkräfte dürfen bei Überstunden nicht schlechtergestellt werden, sofern keine sachlichen Gründe für eine Differenzierung vorliegen.

Überstunden bei Teilzeitbeschäftigten

Eine tarifliche Regelung zu Überstundenzuschlägen darf nicht diskriminierend zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten unterscheiden. Dies bedeutet, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung strikt einzuhalten ist, unabhängig davon, ob eine Person in Teilzeit oder Vollzeit arbeitet.

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Arbeitnehmer müssen bei einer Klage auf Überstundenvergütung nachweisen, dass über die normale Arbeitszeit hinaus gearbeitet wurde und der Arbeitgeber Überstunden angeordnet oder geduldet hat. Dies bleibt unverändert durch die Verpflichtung zur Einführung eines Systems zur Messung der täglichen Arbeitszeit.

Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

Wer Überstundenvergütung einklagen will, muss als Arbeitnehmer nachweisen, dass die Mehrarbeit angeordnet, gebilligt oder zumindest geduldet wurde. Zudem ist der genaue Umfang der Überstunden sowie deren Arbeitsinhalt detailliert darzulegen.

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