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Anwalt Arbeitsrecht München - Fachanwalt Arbeitsrecht - Kündigung - Aufhebungsvertrag - Abfindung - Tel. 089/3801990
KRANKHEIT
AU-Bescheinigung und gleichzeitige Kündigung
Gilt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei gleichzeitiger Kündigung uneingeschränkt als Krankheitsnachweis? Nicht immer: Arbeitgeber können Zweifel anmelden, insbesondere bei auffälligem Timing oder fehlender Plausibilität der Krankmeldung.
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