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Krankheit & Arbeitsrecht – Rechte, Lohnfortzahlung & Kündigungsschutz
Krankheit im Arbeitsrecht – Eine Übersicht
Das Thema Krankheit im Arbeitsrecht betrifft sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und ist oft mit Unsicherheiten verbunden. Welche Rechte und Pflichten haben Beschäftigte im Krankheitsfall? Wie lange wird das Gehalt weitergezahlt, und unter welchen Bedingungen kann eine Kündigung trotz Krankheit erfolgen? Diese Übersicht und die nachfolgenden Beiträge geben einen Einblick in die wichtigsten Regelungen zu Krankheit & Arbeitsrecht – Rechte, Lohnfortzahlung & Kündigungsschutz.
Arbeitsunfähigkeit und ihre arbeitsrechtlichen Folgen
Eine Erkrankung kann Arbeitnehmer vor große Herausforderungen stellen. Sobald eine Krankheit dazu führt, dass die Arbeit nicht mehr ausgeführt werden kann, liegt eine Arbeitsunfähigkeit vor. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber unverzüglich informieren. Die gesetzliche Pflicht zur Meldung der Krankheit ist in § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) geregelt.
Arbeitnehmer müssen spätestens am vierten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom Arzt vorlegen. Einige Arbeitgeber verlangen den Nachweis bereits ab dem ersten Krankheitstag, wenn dies im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt ist. Die AU ist wichtig, um den Anspruch auf Lohnfortzahlung sicherzustellen.
Neben der Mitteilungspflicht ist die sogenannte Mitwirkungspflicht relevant. Das bedeutet, dass sich Arbeitnehmer bemühen müssen, ihre Genesung nicht zu verzögern. Wer beispielsweise krankgeschrieben ist, aber gleichzeitig schweren körperlichen Tätigkeiten nachgeht oder verreist, riskiert eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung.
Lohnfortzahlung bei Krankheit – Wer zahlt wie lange?
Ein zentrales Thema bei Krankheit & Arbeitsrecht – Rechte, Lohnfortzahlung & Kündigungsschutz ist die Frage nach der Vergütung während einer Erkrankung. Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) regelt, dass Arbeitnehmer Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber haben. Voraussetzung dafür ist, dass das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen ununterbrochen bestanden hat.
Nach Ablauf dieser sechs Wochen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Zahlung eines Krankengeldes, das jedoch niedriger als das reguläre Gehalt ausfällt. Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 % des Bruttoeinkommens (maximal jedoch 90 % des Nettoeinkommens) und wird für bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt, sofern die Krankheit fortbesteht.
Bei bestimmten Arbeitnehmergruppen wie Minijobbern oder befristet Beschäftigten kann die Regelung zur Lohnfortzahlung abweichen. Auch Selbstständige haben nur dann Anspruch auf Krankengeld, wenn sie eine entsprechende freiwillige Versicherung bei einer Krankenkasse abgeschlossen haben.
Kündigungsschutz bei Krankheit – Wann ist eine Kündigung möglich?
Viele Arbeitnehmer glauben, dass sie während einer Krankschreibung nicht gekündigt werden können. Dies ist jedoch ein weitverbreiteter Irrtum. Grundsätzlich ist eine Kündigung auch während einer Erkrankung möglich, jedoch unter bestimmten Bedingungen:
Personenbedingte Kündigung:
Eine Kündigung kann erfolgen, wenn ein Arbeitnehmer langfristig oder wiederholt krankheitsbedingt ausfällt und dadurch erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen entstehen. Arbeitgeber müssen nachweisen, dass keine positive Prognose für die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit besteht.
Betriebsbedingte Kündigung:
Falls ein Unternehmen beispielsweise aus wirtschaftlichen Gründen Stellen abbaut, kann eine Kündigung auch während einer Erkrankung ausgesprochen werden. Der Krankheitsstatus schützt in diesem Fall nicht.
Verhaltensbedingte Kündigung:
Wenn ein Arbeitnehmer trotz Krankschreibung arbeiten geht oder sich genesungswidrig verhält, kann dies eine verhaltensbedingte bisweilen sogar fristlose Kündigung rechtfertigen. Beispiele hierfür sind das bewusste Täuschen des Arbeitgebers über die Arbeitsunfähigkeit oder das vorsätzliche Verzögern der Genesung.
Arbeitnehmer, die gegen eine Kündigung vorgehen möchten, haben die Möglichkeit, innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen.
Sonderregelungen für bestimmte Arbeitnehmergruppen
Ein besonderer Kündigungsschutz gilt für bestimmte Arbeitnehmergruppen. Dazu gehören:
Schwangere und Mütter im Mutterschutz
Schwerbehinderte Arbeitnehmer (Kündigung nur mit Zustimmung des Integrationsamts)
Mitarbeiter in Elternzeit
Betriebsratsmitglieder
In diesen Fällen sind Kündigungen nur in sehr speziellen Ausnahmefällen möglich, und Arbeitgeber müssen strenge gesetzliche Vorgaben einhalten.
Arbeitsrechtliche Streitfälle bei Krankheit
Neben Kündigungen gibt es viele weitere arbeitsrechtliche Konflikte, die im Zusammenhang mit Krankheit auftreten können. Dazu gehören:
Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit durch den Arbeitgeber
Probleme mit der Krankmeldung oder verspätete Atteste
Kürzungen oder Nichtzahlung der Lohnfortzahlung
Meldepflichten bei längerer Krankheit
Ein häufiger Streitpunkt ist die Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit. Arbeitgeber haben das Recht, eine ärztliche Untersuchung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) zu veranlassen, wenn sie Zweifel an der Echtheit der Krankschreibung haben.
Auch das Thema Urlaubsanspruch während Krankheit führt häufig zu Missverständnissen. Grundsätzlich verfällt der gesetzliche Urlaubsanspruch nicht sofort bei langfristiger Krankheit, sondern kann unter Umständen noch nachträglich genommen werden.
Prävention und Wiedereingliederung nach Krankheit
Neben den arbeitsrechtlichen Regelungen spielt die Gesundheitsprävention eine zunehmend wichtige Rolle. Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, ein sogenanntes Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen krank war. Ziel ist es, Lösungen zu finden, um die Arbeitsfähigkeit dauerhaft zu sichern.
Dazu gehören Maßnahmen wie:
Ergonomische Anpassungen des Arbeitsplatzes
Teilzeitmodelle nach längerer Krankheit
Berufliche Umorientierung oder Umschulung
Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, am BEM teilzunehmen, doch eine Ablehnung kann sich nachteilig auf spätere Kündigungsschutzklagen auswirken.
Fazit: Krankheit & Arbeitsrecht – Rechte, Lohnfortzahlung & Kündigungsschutz
Das Thema Krankheit im Arbeitsrecht ist vielschichtig und erfordert sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern Verständnis der rechtlichen Grundlagen. Während das Entgeltfortzahlungsgesetz eine finanzielle Absicherung bietet, gibt es Fallstricke, insbesondere in Bezug auf Kündigungen und arbeitsrechtliche Streitigkeiten.
Wer sich mit Krankheit & Arbeitsrecht – Rechte, Lohnfortzahlung & Kündigungsschutz auskennt, kann seine Ansprüche durchsetzen und sich gegen unrechtmäßige Maßnahmen wehren. Da sich die Rechtsprechung stetig weiterentwickelt, sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber über aktuelle Urteile und gesetzliche Änderungen informiert bleiben, um ihre Rechte und Pflichten bestmöglich wahrzunehmen.