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Abfindung aktuell – Aussichten, Berechnung & Verhandlung
Abfindung im Arbeitsrecht – Eine Übersicht
Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie dient als finanzielle Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes, ist jedoch nur in einzelnen Fällengesetzlich vorgesehen.
Diese Übersicht und die nachfolgenden Beiträge geben einen Einblick in die Abfindung im Arbeitsrecht, die Voraussetzungen für einen Anspruch, die Berechnung sowie Tipps für die erfolgreiche Verhandlung einer Abfindungszahlung.
Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung?
Grundsätzlich gibt es keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Eine Abfindung wird in folgenden Fällen gezahlt:
Sozialplan oder Tarifvertrag: In vielen Unternehmen existieren Abfindungsregelungen im Rahmen eines Sozialplans oder eines Tarifvertrags.
Betriebsbedingte Kündigung (§ 1a KSchG): Der Arbeitgeber kann eine Abfindung anbieten, wenn er eine Kündigung aus betriebsbedingten Gründen ausspricht und der Arbeitnehmer auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet.
Aufhebungsvertrag: Häufig wird eine Abfindung ausgehandelt, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich auf eine Vertragsbeendigung einigen.
Vergleich im Kündigungsschutzprozess: Viele Kündigungsschutzklagen enden mit einem gerichtlichen Vergleich, bei dem eine Abfindung als Kompromiss gezahlt wird.
Wie wird die Abfindung berechnet?
Die Höhe der Abfindung ist nicht gesetzlich festgelegt. Eine häufig verwendete Faustformel lautet: Abfindung = 0,5 Bruttomonatsgehälter × Anzahl der Beschäftigungsjahre
Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von 4.000 Euro, der zehn Jahre im Unternehmen beschäftigt war, könnte eine Abfindung erhalten von: 0,5 × 4.000 € × 10 = 20.000 €.
Je nach Verhandlung kann die Abfindung auch höher oder niedriger ausfallen. In Sozialplänen oder individuellen Vereinbarungen können abweichende Berechnungsmodelle gelten.
Steuern und Sozialabgaben auf Abfindungen
Abfindungen unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht, sind aber steuerpflichtig. Sie werden als außerordentliche Einkünfte behandelt, sodass die Fünftelregelung nach § 34 EStG angewendet werden kann. Dadurch kann die Steuerbelastung auf die Abfindung reduziert werden.
Arbeitnehmer sollten prüfen, ob sie durch eine geschickte Auszahlungsgestaltung Steuervorteile nutzen können, beispielsweise durch eine Verschiebung ins Folgejahr mit geringeren Gesamteinkünften.
Verhandlung einer Abfindung – Wichtige Tipps
Arbeitnehmer können oft eine höhere Abfindung verhandeln, wenn sie strategisch vorgehen:
Keine übereilte Zustimmung: Arbeitgeber setzen oft auf schnelle Einigungen. Arbeitnehmer sollten sich Zeit nehmen, um die Bedingungen zu prüfen.
Rechtsberatung einholen: Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann realistische Forderungen einschätzen und Verhandlungen unterstützen.
Kündigungsschutz als Druckmittel nutzen: Falls die Kündigung fehlerhaft ist, kann eine Kündigungsschutzklage, die sowieso wegen der Frist nötig ist, eine höhere Abfindung bewirken.
Zeugnisregelung in die Verhandlungen einbeziehen: Oft ist es sinnvoll, neben der Abfindung auch ein wohlwollendes Arbeitszeugnis schriftlich zu vereinbaren.
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden: Bei einem Aufhebungsvertrag mit Abfindung kann es zu einer Sperrzeit kommen. Eine betriebsbedingte Kündigung als Grundlage für den Vertrag kann dies verhindern.
Abfindung und Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
Wird ein Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung beendet, verhängt die Agentur für Arbeit oft eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen für das Arbeitslosengeld. Diese Sperrzeit kann vermieden werden, wenn:
Eine betriebsbedingte Kündigung wurde bereits angedroht.
Es bestehen erhebliche gesundheitliche Gründe für die Beendigung.
Unzumutbare Arbeitsbedingungen oder Mobbing liegen vor.
Die gesetzliche Kündigungsfrist wird im Aufhebungsvertrag eingehalten.
Die Abfindungshöhe orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben.
Ein neuer Arbeitsplatz ist bereits in Aussicht.
Bei Unsicherheiten sollte frühzeitig eine Beratung durch die Arbeitsagentur oder einen Anwalt erfolgen.

Abfindung bei Eigenkündigung?
Gibt es eine Abfindung auch bei einer Selbstkündigung des Arbeitnehmers? Eine Selbstkündigung schließt Abfindung meistens aus, da diese in der Regel als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber gezahlt wird. Doch es gibt Ausnahmefälle.