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LEIHARBEIT

Die Vorschrift § 8 Abs. 2 AÜG erlaubt tarifliche Ausnahmen vom Prinzip "equal pay" in geringerem Maße.

Arbeitsentgelt Leiharbeit - Tarifvertrag

Leiharbeitnehmer haben Anspruch auf Equal Pay, es sei denn, tarifliche Ausnahmen gemäß § 8 Abs. 2 AÜG greifen. Diese Regelung stärkt die Gleichbehandlung am Arbeitsplatz.

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