Anwalt Arbeitsrecht München - Fachanwalt Arbeitsrecht - Kündigung - Aufhebungsvertrag - Abfindung - Tel. 089/3801990
AUFHEBUNGSVERTRAG
Gebot fairen Verhandelns beim Aufhebungsvertrag
Beim Aufhebungsvertrag treffen unterschiedliche Interessen aufeinander. Das Gebot fairen Verhandelns soll die Entscheidungsfreiheit schützen. Es verlangt ein Mindestmaß an Fairness, ohne die Vertragsfreiheit zu sehr einzuschränken. Verstöße können zur Unwirksamkeit führen, die Anforderungen sind hoch.
Aufhebungsvertrag nur mit anwaltlicher Beratung
Aufhebungsverträge sollten sorgfältig geprüft werden. Arbeitnehmer können durch anwaltliche Beratung Risiken erkennen und ausschließen, um langfristige Nachteile zu vermeiden.
Vertragsauflösung oder Kündigung: Vor- und Nachteile
Arbeitsverhältnisse können durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet werden. Arbeitnehmer sollten die Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen, um die bestmögliche Entscheidung zu treffen.