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AUFHEBUNGSVERTRAG

Das Gebot fairen Verhandelns beim Aufhebungsvertrag besagt, dass bei der Aufnahme von Vertragsverhandlungen keine unfaire Verhandlungssituation geschaffen oder ausgenutzt werden darf, die die freie Entscheidung des Vertragspartners erheblich erschwert oder unmöglich macht. Ein Verstoß gegen dieses Gebot kann zur Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrags führen, wobei die Gesamtumstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind.

Gebot fairen Verhandelns beim Aufhebungsvertrag

Beim Aufhebungsvertrag treffen unterschiedliche Interessen aufeinander. Das Gebot fairen Verhandelns soll die  Entscheidungsfreiheit schützen. Es verlangt ein Mindestmaß an  Fairness, ohne die Vertragsfreiheit zu sehr einzuschränken. Verstöße können zur Unwirksamkeit führen, die Anforderungen sind hoch.

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Ein Aufhebungsvertrag sollte nicht  leichtfertig abgeschlossen werden. Durch Unterzeichnung einer solchen Vereinbarung werden gesetzliche Regelungen, die den Arbeitnehmer schützen, aufgehoben. Das birgt Risiken, kann aber mit Hilfe eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht bewältigt werden. Deshalb sollten Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag nicht ohne Anwalt unterzeichen.

Aufhebungsvertrag nur mit anwaltlicher Beratung

Aufhebungsverträge sollten sorgfältig geprüft werden. Arbeitnehmer können durch anwaltliche Beratung Risiken erkennen und ausschließen, um langfristige Nachteile zu vermeiden.

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Ein Arbeitsverhältnis kann durch eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag aufgelöst werden. Jede dieser Optionen hat ihre eigenen Vor- und Nachteile. Was sollten Sie tun, wenn der Arbeitgeber Sie vor die Wahl stellt entweder eine Kündigung zu akzeptieren oder einen Aufhebungsvertrag abzuschließen? In vielen Fällen wird Arbeitnehmern mit der Kündigung gedroht, um sie zu einem Aufhebungsvertrag zu bewegen. Auch bei Ihnen? Wie trifft man in einer solchen Lage die richtige Entscheidung? In diesem Artikel geben wir einen ersten Einblick in das Thema.

Vertragsauflösung oder Kündigung: Vor- und Nachteile

Arbeitsverhältnisse können durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet werden. Arbeitnehmer sollten die Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen, um die bestmögliche Entscheidung zu treffen.

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