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Aufhebungsvertrag aktuell – Chancen, Risiken & Tipps
Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht – Eine Übersicht
Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Im Gegensatz zur Kündigung erfolgt die Beendigung nicht einseitig, sondern durch eine vertragliche Einigung. Der Aufhebungsvertrag bietet Chancen und Risiken für Arbeitnehmer, insbesondere im Hinblick auf Abfindung, Arbeitslosengeld und Sperrzeiten.
Diese Übersicht und die nachfolgenden Beiträge geben einen Einblick in den Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht, die möglichen Vorteile und Risiken sowie wichtige Tipps zur Verhandlung eines solchen Vertrags.
Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Ein Aufhebungsvertrag ist ein freiwilliger Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der die Bedingungen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses regelt. Er kann jederzeit während eines laufenden Arbeitsverhältnisses geschlossen werden und ersetzt eine Kündigung.
Ein Aufhebungsvertrag solte folgende Punkte enthalten:
Beendigungsdatum des Arbeitsverhältnisses
Regelungen zur Abfindung, falls vereinbart
Freistellung oder Weiterbeschäftigung bis zum Vertragsende
Regelung offener Ansprüche (z. B. Resturlaub, Überstundenvergütung)
Gegebenenfalls eine Regelung zum Arbeitszeugnis
Ein Aufhebungsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Eine mündliche Vereinbarung ist nicht rechtswirksam.
Chancen eines Aufhebungsvertrags
Ein Aufhebungsvertrag kann für beide Seiten Vorteile bieten:
Vermeidung einer Kündigungsschutzklage: Arbeitnehmer können eine lange gerichtliche Auseinandersetzung umgehen.
Verhandlungsmöglichkeiten für eine Abfindung: Viele Arbeitgeber bieten eine höhere Abfindung an, um die Beendigung für den Arbeitnehmer attraktiver zu machen.
Flexiblere Gestaltung des Beendigungszeitpunkts: Das Arbeitsverhältnis kann kurzfristig oder mit einer längeren Übergangszeit beendet werden.
Gutes Arbeitszeugnis sichern: Arbeitnehmer können sich oft ein besonders gutes Arbeitszeugnis sichern.
Vermeidung eines Kündigungseintrags im Lebenslauf: Ein Aufhebungsvertrag kann helfen, eine Kündigung zu vermeiden, was später bei Bewerbungen vorteilhaft sein kann.
Risiken eines Aufhebungsvertrags
Ein Aufhebungsvertrag bringt jedoch auch Risiken mit sich, insbesondere für den Arbeitnehmer:
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Die Agentur für Arbeit kann eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhängen, da der Arbeitnehmer freiwillig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
Kein Kündigungsschutz: Nach Unterzeichnung des Vertrags kann sich der Arbeitnehmer nicht mehr auf allgemeinen oder besonderen Kündigungsschutz berufen.
Verzicht auf Abfindung: Nicht jeder Aufhebungsvertrag enthält eine Abfindung. Sie muss aktiv verhandelt und vereinbart werden.
Tipps zur Verhandlung eines Aufhebungsvertrags
Wer einen Aufhebungsvertrag angeboten bekommt, sollte strategisch vorgehen:
Nicht sofort unterschreiben: Ein Aufhebungsvertrag kann weitreichende Konsequenzen haben. Arbeitnehmer sollten sich ausreichend Zeit nehmen, um die Bedingungen zu prüfen.
Rechtsberatung in Anspruch nehmen: Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht hilft eine faire Regelung auszuhandeln.
Eine angemessene Abfindung fordern: Falls der Arbeitgeber eine schnelle Beendigung wünscht, kann eine höhere Abfindung ausgehandelt werden. DieFaustformel von einem halben bis vollem Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr kann übertroffen werden.
Sperrzeit vermeiden: Eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld kann nicht allein durch eine Formulierung im Vertrag umgangen werden über eine arbeitgeberseitige Veranlassung der Beendigung. Allerdings sollte der Grund der Beendigung bedacht werden.
Arbeitszeugnis im Vertrag regeln: Eine Vereinbarung über den Wortlaut des Arbeitszeugnisses kann und sollte schriftlich festgehalten werden.
Offene Forderungen klären: Unbezahlte Überstunden, Bonuszahlungen oder Urlaubsansprüche müssen im Vertrag eindeutig geregelt sein.
Möglichkeiten zur Vermeidung einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
Um eine Sperrzeit zu vermeiden, muss ein wichtiger Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorliegen. Die Agentur für Arbeit prüft jeden Fall individuell. Folgende Aspekte können hilfreich sein:
Nachweis einer drohenden betriebsbedingten Kündigung
Dokumentation unzumutbarer Arbeitsbedingungen
Gesundheitliche Gründe, die die Fortsetzung der Arbeit unmöglich machen
Familiäre Verpflichtungen, wie die Pflege von Angehörigen
Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist im Aufhebungsvertrag
Abfindung, die die Regelabfindung nicht wesentlich übersteigt
Nachweis eines bereits in Aussicht stehenden neuen Arbeitsplatzes
Es ist ratsam, vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags rechtlichen Rat einzuholen und die Situation mit der Agentur für Arbeit zu besprechen.

Gebot fairen Verhandelns beim Aufhebungsvertrag
Beim Aufhebungsvertrag treffen unterschiedliche Interessen aufeinander. Das Gebot fairen Verhandelns soll die Entscheidungsfreiheit schützen. Es verlangt ein Mindestmaß an Fairness, ohne die Vertragsfreiheit zu sehr einzuschränken. Verstöße können zur Unwirksamkeit führen, die Anforderungen sind hoch.