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Änderungskündigung aktuell – Rechte & Optionen
Änderungskündigung im Arbeitsrecht - Aktuelles
Die Änderungskündigung ist ein Instrument, mit dem Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ändern können, wenn die Änderungen mit dem Arbeitnehmer nicht einvernehmlich vereinbart werden können. Dabei wird das bisherige Arbeitsverhältnis gekündigt, gleichzeitig aber ein neues, geändertes Vertragsangebot unterbreitet.
Diese Übersicht und die nachfolgenden Beiträge geben einen Einblick in die Änderungskündigung im Arbeitsrecht, die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Optionen, die Arbeitnehmer haben, wenn ihnen eine Änderungskündigung vorgelegt wird.
Was ist eine Änderungskündigung?
Bei einer Änderungskündigung handelt es sich um eine Kombination aus einer Kündigung und einem neuen Vertragsangebot mit veränderten Arbeitsbedingungen. Der Arbeitgeber nutzt dieses Mittel häufig, um:
Lohnkürzungen oder andere Vergütungsänderungen durchzusetzen
Arbeitszeiten anzupassen
den Arbeitsort zu verändern
Aufgabenbereiche neu zu definieren oder die Hierarchiestufe eines Mitarbeiters zu ändern
im Rahmen betrieblicher Umstrukturierungen Stellenprofile zu verändern
Die Änderungskündigung muss nach den allgemeinen Kündigungsschutzvorschriften zulässig sein. Das bedeutet, sie ist nur dann wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist und keine milderen Mittel zur Verfügung stehen.
Rechte von Arbeitnehmern bei einer Änderungskündigung
Ein Arbeitnehmer hat grundsätzlich drei Reaktionsmöglichkeiten, wenn er eine Änderungskündigung erhält:
Vorbehaltlose Annahme: Der Arbeitnehmer akzeptiert die neuen Bedingungen und setzt das Arbeitsverhältnis unter den geänderten Konditionen fort.
Ablehnung der Änderungskündigung: Dies führt zur vollständigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sodass der Arbeitnehmer gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage erheben kann.
Annahme unter Vorbehalt: Der Arbeitnehmer nimmt das Angebot unter dem Vorbehalt an, dass die Änderungen sozial gerechtfertigt sind. Er kann parallel eine Änderungsschutzklage einreichen, um gerichtlich überprüfen zu lassen, ob die Änderung der Arbeitsbedingungen angemessen ist.
Bedingungen einer wirksamen Änderungskündigung
Damit eine Änderungskündigung wirksam ist, muss sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
Sozial gerechtfertigt: Die Änderungskündigung muss entweder betriebs-, personen- oder verhaltensbedingt sein.
Angemessenheit der Änderung: Die angebotenen Änderungen müssen zumutbar sein und dürfen nicht gegen gesetzliche oder tarifliche Bestimmungen verstoßen.
Fristen einhalten: Die Kündigungsfrist muss der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist entsprechen.
Formale Anforderungen: Die Änderungskündigung muss schriftlich erfolgen und das Änderungsangebot hinreichend bestimmt sein.
Betriebsratsanhörung: Wenn ein Betriebsrat existiert, muss dieser vor Ausspruch der Änderungskündigung angehört werden
Bestimmtheit: Das Änderungsangebot muss klar und unmissverständlich formuliert sein, sodass der Arbeitnehmer erkennen kann, welche Arbeitsbedingungen künftig gelten sollen
Verhältnismäßigkeit: Die vorgeschlagenen Änderungen dürfen nicht weiter gehen, als zur Erreichung des unternehmerischen Ziels erforderlich ist
Besonderer Kündigungsschutz und Änderungskündigung
Für bestimmte Arbeitnehmergruppen gelten besondere Schutzvorschriften, sodass eine Änderungskündigung nur unter strengen Bedingungen möglich ist. Dazu gehören:
Schwangere und Mütter im Mutterschutz
Schwerbehinderte Arbeitnehmer
Mitarbeiter in Elternzeit
Betriebsratsmitglieder
In diesen Fällen bedarf eine Änderungskündigung der Zustimmung der zuständigen Behörden oder Gremien.
Fristen für die Reaktion auf eine Änderungskündigung
Arbeitnehmer müssen sich schnell entscheiden, wie sie auf eine Änderungskündigung reagieren:
Die Annahme unter Vorbehalt muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung erklärt werden.
Eine Änderungsschutzklage muss ebenfalls innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingereicht werden.
Wird die Frist versäumt, gilt die Änderung als akzeptiert, und der Arbeitnehmer verliert seine rechtlichen Möglichkeiten, sich gegen die neuen Bedingungen zu wehren.
Möglichkeiten der gerichtlichen Überprüfung
Wenn ein Arbeitnehmer eine Änderungsschutzklage einreicht, prüft das Arbeitsgericht folgende Aspekte:
Ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist
Ob die Änderungen notwendig und verhältnismäßig sind
Ob mildere Maßnahmen möglich gewesen wären
Das Gericht kann entscheiden, dass die Änderungen unangemessen sind, und dem Arbeitnehmer das Recht zusprechen, zu den ursprünglichen Bedingungen weiterzuarbeiten.