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Befristete Arbeitsverhältnisse – Regelungen & aktuelle Urteile
Befristung im Arbeitsrecht - Aktuelles
Befristete Arbeitsverhältnisse sind in Deutschland weit verbreitet und werden insbesondere von Unternehmen genutzt, um Personal flexibel einzusetzen. Dabei gibt es jedoch gesetzliche Regelungen, die die Zulässigkeit und die Dauer von Befristungen beschränken.
Diese Übersicht und die nachfolgenden Beiträge geben einen Einblick in die Befristung im Arbeitsrecht, die gesetzlichen Grundlagen sowie aktuelle gerichtliche Entscheidungen, die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer von Bedeutung sind.
Arten der Befristung
Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann auf zwei Weisen vereinbart werden:
Sachgrundbefristung: Die Befristung ist nur zulässig, wenn ein sachlicher Grund vorliegt, der die Befristung rechtfertigt.
Sachgrundlose Befristung: Eine Befristung ohne sachlichen Grund ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt und zeitlich begrenzt.
Für alle Befristungen gilt: Befristungen müssen schriftlich vereinbart werden, um wirksam zu sein.
Sachgrundbefristung – Zulässige Gründe
Nach § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sind sachgrundbezogene Befristungen zulässig, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:
Vorübergehender betrieblicher Bedarf (z. B. Saisonarbeit, Projektarbeit)
Vertretung eines anderen Mitarbeiters (z. B. Elternzeitvertretung)
Erprobung eines neuen Mitarbeiters
Befristung aufgrund von Drittmittelfinanzierung (z. B. in der Wissenschaft)
Tätigkeit in bestimmten Branchen, in denen Befristungen üblich sind
Eine sachgrundbefristete Anstellung kann mehrfach verlängert werden, solange der Sachgrund fortbesteht.
Sachgrundlose Befristung – Zeitliche Begrenzung
Die sachgrundlose Befristung ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich:
Maximale Dauer von zwei Jahren
Höchstens drei Verlängerungen innerhalb dieser zwei Jahre
Kein vorheriges Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber in den letzten drei Jahren
Ausnahme: Arbeitnehmer ab 52 Jahren können unter bestimmten Voraussetzungen für bis zu fünf Jahre sachgrundlos befristet beschäftigt werden, wenn sie zuvor mindestens vier Monate beschäftigungslos waren.
Folgen einer unwirksamen Befristung
Wenn eine Befristung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, gilt das Arbeitsverhältnis als unbefristet. Arbeitnehmer können sich in diesem Fall mit einer Entfristungsklage an das Arbeitsgericht wenden.
Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach dem Ende des befristeten Vertrags eingereicht werden, da ansonsten die Befristung als wirksam gilt.
Rechte von Arbeitnehmern mit befristeten Verträgen
Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen haben grundsätzlich dieselben Rechte wie unbefristet Beschäftigte. Dazu gehören:
Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn oder tariflich vereinbarte Löhne
Kündigungsschutz während der Vertragslaufzeit, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde
Gleichbehandlung hinsichtlich Urlaub, Weiterbildung und Sozialleistungen
Anspruch auf Information über unbefristete Stellen im Unternehmen
Kettenbefristung und Missbrauch von Befristungen
Ein besonderes Problem stellt die sogenannte Kettenbefristung dar, bei der ein Arbeitnehmer immer wieder befristete Verträge erhält, obwohl der Arbeitsplatz dauerhaft existiert.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine übermäßig lange Kettenbefristung unzulässig ist, wenn sie auf eine Umgehung des Kündigungsschutzes abzielt.