top of page

Arbeitszeit – Regeln, Vergütung, Urteile

Arbeitszeit im Arbeitsrecht - Aktuelles


Die Arbeitszeit ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsrechts und regelt, wie lange Arbeitnehmer täglich und wöchentlich arbeiten dürfen, welche Pausen eingehalten werden müssen und wann Überstunden zulässig sind. Zudem gibt es spezifische Vorschriften zur Arbeitszeiterfassung und zur Vergütung von Mehrarbeit.

Diese Übersicht und die nachfolgenden Beiträge geben einen Einblick in die Arbeitszeit im Arbeitsrecht, die gesetzlichen Regelungen sowie aktuelle Urteile und Entwicklungen, die sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber von Bedeutung sind.


Gesetzliche Regelungen zur Arbeitszeit


Die Arbeitszeit ist im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Wesentliche Bestimmungen sind:


  • Die tägliche Höchstarbeitszeit beträgt acht Stunden und kann nur in Ausnahmefällen auf bis zu zehn Stunden verlängert werden.

  • Die wöchentliche Höchstarbeitszeit liegt bei 48 Stunden, sofern keine tariflichen oder betrieblichen Sonderregelungen bestehen.

  • Zwischen zwei Arbeitstagen muss eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden eingehalten werden.

  • Sonn- und Feiertage sind grundsätzlich arbeitsfrei, es sei denn, es bestehen branchenspezifische Ausnahmen (z. B. Gesundheitswesen, Gastronomie, Verkehrswesen).


Arbeitszeiterfassungspflicht


Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter systematisch zu erfassen. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Vorgabe 2022 bestätigt.

Daraus ergeben sich für Unternehmen folgende Pflichten:


  • Einführung eines zuverlässigen Systems zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit

  • Dokumentation von Arbeitsbeginn, Pausen und Arbeitsende

  • Sicherstellung, dass Überstunden nicht unbegrenzt anfallen oder nicht dokumentiert bleiben


Die Umsetzung der Arbeitszeiterfassung kann sowohl digital als auch manuell erfolgen.


Vergütung von Überstunden

Überstunden sind in vielen Unternehmen gängige Praxis, unterliegen jedoch bestimmten rechtlichen Anforderungen:


  • Eine Überstundenanordnung durch den Arbeitgeber ist nur zulässig, wenn sie im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist.

  • Arbeitnehmer haben Anspruch auf Bezahlung oder Freizeitausgleich für geleistete Überstunden, sofern keine anderslautenden Vereinbarungen bestehen.

  • Falls Überstunden nicht ausdrücklich abgegolten sind, kann ein Arbeitnehmer ihre Vergütung gerichtlich einfordern.


Ein häufiger Streitpunkt ist die Frage, ob Arbeitnehmer Überstunden nachweisen müssen. Nach aktueller Rechtsprechung liegt die Beweislast beim Arbeitnehmer, auch wenn keine Zeiterfassung erfolgt ist.


Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen

Für einige Berufsgruppen gibt es abweichende Arbeitszeitregelungen:


  • Schichtarbeit: Arbeitnehmer im Schichtdienst unterliegen oft besonderen Ruhezeitregelungen, um die Gesundheit zu schützen.

  • Jugendliche unter 18 Jahren: Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) begrenzt die tägliche Arbeitszeit auf acht Stunden.

  • Schwerbehinderte Arbeitnehmer: Sie haben unter bestimmten Bedingungen das Recht auf eine Reduzierung der Arbeitszeit.


Pausenregelungen und Ruhezeiten

Das Arbeitszeitgesetz schreibt Pausen während der Arbeitszeit vor:


  • Ab sechs Stunden Arbeitszeit: mindestens 30 Minuten Pause

  • Ab neun Stunden Arbeitszeit: mindestens 45 Minuten Pause

  • Die Pausen dürfen nicht am Stück am Ende der Arbeitszeit genommen werden.


Zudem gelten in bestimmten Branchen verlängerte Ruhezeiten zwischen den Arbeitstagen, um Gesundheitsrisiken zu minimieren.


Arbeitszeit im Homeoffice

Mit der zunehmenden Verbreitung von Homeoffice-Modellen ergeben sich neue Herausforderungen für die Arbeitszeiterfassung:


  • Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass auch im Homeoffice die gesetzlichen Arbeitszeiten eingehalten werden.

  • Arbeitnehmer sind verpflichtet, sich an die vereinbarten Arbeitszeiten zu halten und Pausen einzuhalten.

  • Überstunden im Homeoffice müssen genauso dokumentiert und vergütet werden wie im Büro.


Viele Unternehmen setzen mittlerweile auf digitale Zeiterfassungssysteme, um eine transparente Dokumentation der Arbeitszeiten sicherzustellen.


Arbeitszeit und Bereitschaftsdienst

Ein umstrittenes Thema ist, ob Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit gilt. Gerichte haben hierzu entschieden:


  • Rufbereitschaft (wenn der Arbeitnehmer nicht am Arbeitsplatz sein muss) gilt nicht als Arbeitszeit.

  • Bereitschaftsdienst (wenn der Arbeitnehmer sich an einem bestimmten Ort aufhalten muss) gilt als Arbeitszeit.

  • Arbeitsbereitschaft (wenn der Arbeitnehmer sofort einsatzbereit sein muss) wird vollständig als Arbeitszeit gewertet.

Wie wird die Dauer der Arbeitszeit auf Abruf bei fehlender Festlegung bestimmt? Abweichung von der gesetzlichen Bestimmung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 TzBfG

Arbeit auf Abruf - Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit

Bei Arbeit auf Abruf ohne festgelegte Arbeitszeit ist die regelmäßige Arbeitszeit maßgeblich. Das BAG stärkt so die Berechenbarkeit für Arbeitnehmer.

bottom of page