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Insolvenz des Arbeitgebers – Folgen & Urteile

Insolvenz im Arbeitsrecht – Eine Übersicht


Die Insolvenz eines Arbeitgebers ist für Arbeitnehmer oft mit Unsicherheit verbunden. Wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig wird oder ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, stellt sich die Frage, welche Rechte und Ansprüche Arbeitnehmer in dieser Situation haben. Was passiert mit ausstehenden Gehältern, gelten weiterhin Arbeitsverträge, und welche aktuellen Urteile beeinflussen das Insolvenzrecht im Arbeitsrecht?


Diese Übersicht und die nachfolgenden Beiträge geben einen Einblick in die rechtlichen Folgen einer Unternehmensinsolvenz, den Ablauf des Insolvenzverfahrens für Arbeitnehmer und wichtige gerichtliche Entscheidungen zur Insolvenz im Arbeitsrecht.


Was bedeutet die Insolvenz eines Arbeitgebers?


Ein Unternehmen gilt als insolvent, wenn es seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann oder überschuldet ist. Die Insolvenz wird in der Regel durch folgende Faktoren ausgelöst:


  • Massive wirtschaftliche Verluste oder Fehlplanungen

  • Rückgang von Aufträgen oder Umsatz

  • Hohe Schulden oder Kreditzahlungen

  • Unvorhergesehene Krisen, z. B. wirtschaftliche Rezessionen oder Pandemien


Sobald ein Arbeitgeber Insolvenz anmeldet, wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der die wirtschaftliche Lage des Unternehmens prüft und entscheidet, ob:


  • Das Unternehmen fortgeführt und saniert werden kann.

  • Das Unternehmen ganz oder teilweise verkauft wird.

  • Das Unternehmen abgewickelt und aufgelöst wird.


Folgen für Arbeitnehmer – Was passiert mit dem Arbeitsverhältnis?


Eine Insolvenz des Arbeitgebers führt nicht automatisch zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Arbeitnehmer behalten ihre Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Arbeitsvertrag. Der Insolvenzverwalter entscheidet über den Fortbestand des Unternehmens und der Arbeitsverhältnisse.


Es gibt drei Szenarien:


Fortführung des Unternehmens


  • Das Unternehmen wird unter Aufsicht des Insolvenzverwalters weitergeführt.

  • Arbeitsverträge bleiben bestehen, aber Löhne und Gehälter könnten verspätet gezahlt werden.

  • Arbeitnehmer müssen weiterarbeiten, solange ihr Vertrag nicht gekündigt wird.


Teilweise Betriebsstilllegung oder Verkauf


  • Falls nur ein Teil des Unternehmens insolvent ist, können Betriebsübergänge erfolgen.

  • Arbeitnehmer haben unter Umständen Anspruch auf Übernahme durch einen neuen Arbeitgeber.

  • Kündigungen können durch einen Interessenausgleich oder Sozialplan geregelt werden.


Komplette Unternehmensauflösung


  • Falls keine Sanierung möglich ist, wird das Unternehmen geschlossen.

  • Arbeitnehmer erhalten eine betriebsbedingte Kündigung.


Lohn und Gehalt in der Insolvenz – Wer zahlt noch?


Ein großes Problem bei einer Insolvenz des Arbeitgebers ist die Bezahlung offener Löhne und Gehälter. Arbeitnehmer haben in diesem Fall folgende Möglichkeiten:


Insolvenzgeld


  • Die Agentur für Arbeit übernimmt für maximal drei Monate die Gehaltszahlungen.

  • Voraussetzung: Das Arbeitsverhältnis bestand in den drei Monaten vor Insolvenzeröffnung.

  • Arbeitnehmer müssen das Insolvenzgeld innerhalb von zwei Monaten nach Insolvenzantrag beantragen.


Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren


  • Über die Insolvenzgeldzeit hinausgehende Lohnforderungen, müssen angemeldet werden.

  • Ob diese ausgezahlt werden, hängt vom verfügbaren Insolvenzvermögen ab.


Vorschussregelungen durch den Insolvenzverwalter

  • Bei Weiterführung kann der Insolvenzverwalter Löhne weiterzahlen, um den Betrieb zu erhalten.


Kündigungsschutz in der Insolvenz – Was gilt?


Arbeitnehmer haben auch in der Insolvenz Kündigungsschutz, allerdings mit bestimmten Einschränkungen.


  • Der Insolvenzverwalter kann Arbeitsverträge mit einer verkürzten Kündigungsfrist (max. drei Monate zum Monatsende) beenden.

  • Betriebsbedingte Kündigungen sind möglich, müssen aber nach sozialen Kriterien erfolgen.

  • Kündigungsschutz für Schwerbehinderte, Schwangere oder Betriebsratsmitglieder bleibt bestehen, kann aber in Ausnahmefällen aufgehoben werden.

    Falls ein Betriebsübergang erfolgt (Übernahme durch einen anderen Arbeitgeber), darf der neue Arbeitgeber keine Kündigungen ausschließlich wegen der Insolvenz aussprechen.


Arbeitnehmer, die eine Kündigung in der Insolvenz erhalten, sollten prüfen, ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist.



Betriebsrat und Sozialplan – Welche Regelungen greifen?


Falls eine betriebsbedingte Kündigungswelle aufgrund der Insolvenz geplant ist, müssen Arbeitgeber und Insolvenzverwalter mit dem Betriebsrat Verhandlungen über einen Sozialplan führen.


Ein Sozialplan kann enthalten:


  • Abfindungen für gekündigte Mitarbeiter

  • Vorrangregelungen für bestimmte Arbeitnehmergruppen

  • Hilfe bei der Vermittlung in neue Jobs


Das Insolvenzrecht sieht vor, dass Sozialplan-Abfindungen nur begrenzt finanziert werden dürfen, um die Interessen aller Gläubiger zu wahren.

Bei der nach § 46 Satz 2 iVm. § 45 Satz 1 InsO vorzunehmenden Schätzung des Vorteils, der durch die Vorfälligkeit der auf den Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung nach § 9 Abs. 2 BetrAVG, den Pensionssicherungsverein (PSV), übergegangenen Betriebsrentenansprüche aufgrund der Kapitalisierung der Ansprüche entsteht, ist der gesetzliche Zinssatz nach § 41 Abs. 2 InsO anzuwenden.

Insolvenz - Betriebsrente - Vorfälligkeit - Zinssatz

Das Bundesarbeitsgericht entschied über die Ansprüche von Arbeitnehmern auf Betriebsrenten bei Insolvenz des Arbeitgebers. Diese Entscheidung stärkt die Sicherheit betrieblicher Altersvorsorge.

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