top of page

Betriebsrat – Mitbestimmung, Rechte & Urteile

Betriebsrat im Arbeitsrecht - Aktuelles


Der Betriebsrat ist die zentrale Institution der betrieblichen Mitbestimmung. Er vertritt die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber und hat umfangreiche Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte. Besonders in Zeiten von Umstrukturierungen, Personalabbau oder der Einführung neuer Arbeitsmodelle spielt der Betriebsrat eine entscheidende Rolle.

Diese Übersicht und die nachfolgenden Beiträge geben einen Einblick in den Betriebsrat im Arbeitsrecht, seine Rechte und Pflichten sowie aktuelle Entwicklungen und rechtliche Entscheidungen, die für Arbeitnehmer und Arbeitgeber von Bedeutung sind.


Rechtsgrundlagen des Betriebsrats


Die Tätigkeit des Betriebsrats ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Dieses Gesetz bestimmt:


  • Die Voraussetzungen für die Bildung eines Betriebsrats

  • Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

  • Die Schutzrechte von Betriebsratsmitgliedern

  • Die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat


Der Betriebsrat wird in Betrieben mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern gewählt. In größeren Unternehmen gibt es gestaffelte Regelungen zur Anzahl der Betriebsratsmitglieder.


Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats


Der Betriebsrat hat in zahlreichen Bereichen ein Mitbestimmungsrecht. Das bedeutet, dass bestimmte Maßnahmen ohne seine Zustimmung nicht umgesetzt werden dürfen. Dazu gehören:


  • Arbeitszeiten (Einführung von Schichtsystemen, Überstundenregelungen)

  • Urlaubsregelungen (Verteilung der Urlaubszeiten)

  • Betriebsordnung und Disziplinarmaßnahmen

  • Technische Überwachungssysteme (z. B. Kameras, Zeiterfassung)

  • Soziale Angelegenheiten (z. B. Kantinenregelungen, Parkplätze, Zuschüsse)


Bei wirtschaftlichen Entscheidungen wie Betriebsschließungen oder Massenentlassungen hat der Betriebsrat zwar kein Vetorecht, aber Beratungs- und Informationsrechte.


Informationsrechte und Anhörungspflichten


Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Betriebsrat über wichtige betriebliche Entscheidungen rechtzeitig zu informieren. Dies betrifft insbesondere:


  • Geplante Umstrukturierungen oder Betriebsänderungen

  • Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen

  • Einführung neuer Technologien, die die Arbeitsweise der Mitarbeiter betreffen


Unterlässt der Arbeitgeber diese Information oder trifft er eine Entscheidung ohne Anhörung des Betriebsrats, kann dies zur Unwirksamkeit der Maßnahme führen.


Betriebsvereinbarungen

Ein zentrales Instrument der Mitbestimmung sind Betriebsvereinbarungen. Dabei handelt es sich um verbindliche Regelungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, die bestimmte Arbeitsbedingungen festlegen. Betriebsvereinbarungen haben eine ähnliche Wirkung wie Tarifverträge, gelten jedoch nur für den jeweiligen Betrieb.

Typische Inhalte von Betriebsvereinbarungen sind:


  • Regelungen zu Arbeitszeiten und Pausen

  • Nutzung von IT-Systemen und Datenschutzbestimmungen

  • Verhaltensrichtlinien im Betrieb

  • Maßnahmen zur Gesundheitsförderung


Schutzrechte von Betriebsratsmitgliedern


Betriebsratsmitglieder genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Sie können nur aus schwerwiegenden Gründen entlassen werden, und dies nur mit Zustimmung des Betriebsrats oder des Arbeitsgerichts.

Zusätzlich haben Betriebsratsmitglieder das Recht auf:


  • Freistellung für Betriebsratsarbeit

  • Zugang zu Schulungen und Weiterbildungen im Bereich Arbeitsrecht und Mitbestimmung

  • Schutz vor Benachteiligung durch den Arbeitgeber

Sind die Rollen des Betriebsratsvorsitzenden und des Datenschutzbeauftragten rechtlich miteinander vereinbar?

Betriebsratsvorsitzender als Datenschutzbeauftragter?

Ein Betriebsratsvorsitzender kann nicht als Datenschutzbeauftragter fungieren. Das BAG urteilte, dass Interessenkonflikte in solchen Fällen vermieden werden müssen.

bottom of page