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ARBEITSVERTRAG

Der Betriebsrat ist nicht berechtigt, über die Einführung eines (elektronischen) Arbeitszeiterfassungssystems im Betrieb mittels der Einigungsstelle zu entscheiden.

Einführung elektronischer Zeiterfassung

Hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht bei der Einführung eines elektronischen Arbeitszeiterfassungssystems? Grundsätzlich nicht, da es sich um eine gesetzliche Pflicht handelt. Mitbestimmung greift nur bei der konkreten Ausgestaltung des Systems.

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Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer notwendige Arbeitsmittel, z.B. einem Fahrradlieferanten Fahrrad und Mobiltelefon, zur Verfügung stellen.

Arbeitgeber muss notwendige Arbeitsmittel stellen

Das BAG entschied, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, notwendige Arbeitsausrüstung bereitzustellen. Diese Verpflichtung dient dem Schutz und der Unterstützung der Arbeitnehmer bei der Erfüllung ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten.

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