top of page

Arbeitsvertrag aktuell – Inhalt, Änderung & Streitpunkte

Arbeitsvertrag im Arbeitsrecht – Eine Übersicht


Der Arbeitsvertrag bildet die Grundlage jedes Arbeitsverhältnisses und regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Von Vertragsinhalten über Änderungen bis hin zu Streitpunkten gibt es zahlreiche rechtliche Aspekte, die berücksichtigt werden müssen. Diese Übersicht und die nachfolgenden Beiträge geben einen Einblick in die rechtlichen Rahmenbedingungen, häufige Streitfälle und aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht.


Inhalt eines Arbeitsvertrags – Was muss geregelt sein?


Ein Arbeitsvertrag definiert die Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Gesetzliche Vorschriften bestimmen, welche Mindestanforderungen ein Arbeitsvertrag enthalten muss. Dazu gehören unter anderem:


  • Name und Anschrift beider Parteien

  • Beginn des Arbeitsverhältnisses

  • Arbeitsort und Tätigkeitsbeschreibung

  • Arbeitszeit und Vergütung

  • Urlaubsanspruch

  • Kündigungsfristen

  • Verweise auf Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen


Während viele dieser Punkte gesetzlich oder tarifvertraglich geregelt sind, gibt es oft individuelle Vereinbarungen, die von den Parteien frei verhandelt werden können.


Änderungen im Arbeitsvertrag – Wann sind sie zulässig?


Nicht immer bleibt ein Arbeitsvertrag über die Jahre unverändert. Arbeitgeber können unter bestimmten Umständen eine Änderung der Arbeitsbedingungen verlangen, sei es aufgrund von betriebsbedingten Notwendigkeiten oder Unternehmensumstrukturierungen. In solchen Fällen stehen Arbeitnehmer oft vor der Frage, ob sie eine Vertragsänderung akzeptieren müssen.


Grundsätzlich gilt: Eine einseitige Änderung durch den Arbeitgeber ist nur dann zulässig, wenn sie auf einer vertraglichen, tariflichen oder gesetzlichen Grundlage beruht. Ohne eine solche Grundlage muss der Arbeitnehmer einer Änderung ausdrücklich zustimmen.


Eine Änderungskündigung ist ein Mittel, das Arbeitgeber nutzen, wenn sie die Arbeitsbedingungen anpassen möchten. Dabei wird das bestehende Arbeitsverhältnis gekündigt, gleichzeitig aber ein neuer Vertrag unter geänderten Bedingungen angeboten. Diese Vorgehensweise ist jedoch nur zulässig, wenn sie sozial gerechtfertigt ist und den Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligt.


Streitpunkte im Arbeitsvertrag – Häufige Konflikte und Lösungen


Nicht selten kommt es zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu Streitigkeiten über den Arbeitsvertrag.


  • Fehlende oder unklare Vertragsklauseln

  • Vergütungsfragen und unbezahlte Überstunden

  • Urlaubsansprüche und deren Übertragbarkeit

  • Befristete Arbeitsverhältnisse und deren Verlängerung

  • Kündigungsfristen und Abfindungsansprüche

  • Versetzungen oder Änderungen des Arbeitsortes


Einer der häufigsten Streitpunkte ist die Vergütung von Überstunden. Viele Arbeitsverträge enthalten Klauseln, die eine pauschale Abgeltung von Überstunden vorsehen. Doch nicht alle dieser Klauseln sind rechtlich wirksam. Arbeitnehmer sollten genau prüfen, ob sie für ihre zusätzliche Arbeitszeit eine Vergütung einfordern können.


Auch befristete Arbeitsverhältnisse sorgen immer wieder für Konflikte. Zwar sind Befristungen grundsätzlich erlaubt, doch es gibt strenge gesetzliche Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Insbesondere die mehrfache Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen kann problematisch sein, wenn sie die gesetzlich zulässige Höchstgrenze überschreitet.


Arbeitsvertrag und Kündigung – Was ist zu beachten?


Der Arbeitsvertrag endet entweder durch eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen hierbei gesetzliche Fristen und Bedingungen beachten. Während Arbeitnehmer oft nur eine vierwöchige Kündigungsfrist haben, kann sich die Frist für Arbeitgeber verlängern, je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses.


Eine Kündigung kann aus verschiedenen Gründen erfolgen:


  • Betriebsbedingte Kündigung – aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten

  • Personenbedingte Kündigung – beispielsweise bei langfristiger Erkrankung

  • Verhaltensbedingte Kündigung – wegen Fehlverhalten des Arbeitnehmers


Ein weiteres wichtiges Thema ist der Kündigungsschutz, insbesondere für Mitarbeiter in besonderen Schutzgruppen wie Schwangere, Schwerbehinderte oder Betriebsratsmitglieder.


Aktuelle Entwicklungen und rechtliche Neuerungen


Die Rechtsprechung im Arbeitsrecht unterliegt einem ständigen Wandel. Neue Urteile und gesetzliche Änderungen beeinflussen die Gestaltung und Auslegung von Arbeitsverträgen. Besonders Themen wie Homeoffice-Regelungen, Mindestlohn-Anpassungen oder flexible Arbeitszeiten stehen derzeit im Fokus.


  • Rechte und Pflichten im Homeoffice

  • Anpassungen bei Tarifverträgen und Mindestlohn

  • Neue Regelungen zu Arbeitszeiterfassung und Überstunden


Gerade die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung hat in den letzten Jahren große Diskussionen ausgelöst. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter genau zu dokumentieren, um Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz zu vermeiden.


Fazit: Arbeitsvertrag aktuell – Wichtige Aspekte für Arbeitnehmer und Arbeitgeber


Ein gut formulierter Arbeitsvertrag schafft Klarheit für beide Seiten und beugt späteren Konflikten vor. Arbeitnehmer sollten sich ihrer Rechte und Pflichten bewusst sein, bevor sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben oder Änderungen akzeptieren.

Da sich die Gesetzgebung im Arbeitsrecht kontinuierlich weiterentwickelt, ist es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen wichtig, sich über neue Urteile und gesetzliche Anpassungen zu informieren.

Der Betriebsrat ist nicht berechtigt, über die Einführung eines (elektronischen) Arbeitszeiterfassungssystems im Betrieb mittels der Einigungsstelle zu entscheiden.

Einführung elektronischer Zeiterfassung

Hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht bei der Einführung eines elektronischen Arbeitszeiterfassungssystems? Grundsätzlich nicht, da es sich um eine gesetzliche Pflicht handelt. Mitbestimmung greift nur bei der konkreten Ausgestaltung des Systems.

Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer notwendige Arbeitsmittel, z.B. einem Fahrradlieferanten Fahrrad und Mobiltelefon, zur Verfügung stellen.

Arbeitgeber muss notwendige Arbeitsmittel stellen

Das BAG entschied, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, notwendige Arbeitsausrüstung bereitzustellen. Diese Verpflichtung dient dem Schutz und der Unterstützung der Arbeitnehmer bei der Erfüllung ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten.

bottom of page