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GEHALT

Der Winter bringt oft unvorhersehbare Wetterbedingungen mit sich, die das Pendeln zur Arbeit und die Arbeitsausführung beeinflussen können. Glätte und Schnee können zu gefährlichen Straßenverhältnissen, eingeschränkten öffentlichen Verkehrsmitteln und zu Schulschließungen führen. Als Arbeitnehmer ist es wichtig, zu wissen, welche Rechte und Pflichten in solchen Fällen gelten.

Richtiges Verhalten für Arbeitnehmer im Winter

Wie sollten Arbeitnehmer im Winter bei Schnee und Glätte handeln? Früher losfahren oder auf Homeoffice setzen? Und was, wenn der Arbeitsweg unzumutbar ist? Ist eine Absprache mit dem Arbeitgeber die Lösung?

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An- und Ablegen Uniform, Schutzausrüstung sowie Dienstwaffe keine zu vergütende Arbeitszeit, wenn Arbeitnehmer im privaten Bereich Kleidung und Ausrüstung wechselt.

Vergütung von Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten

Das Bundesarbeitsgericht klärte, dass Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten zur Arbeitszeit zählen können, wenn sie im betrieblichen Interesse liegen. Eine klare Regelung schützt Arbeitnehmer vor unbezahlten Arbeitsstunden.

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Gesetzlicher Mindestlohn, einschließlich Bereitschaftsdienst für in einen deutschen Privathaushalt entsandte ausländische Betreuungskräfte.

Mindestlohn für entsandte Betreuungskräfte

Betreuungskräfte in Privathaushalten haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, auch für Bereitschaftszeiten. Diese Regelung klärt Unsicherheiten und stellt sicher, dass die Arbeitszeiten vollständig vergütet werden.

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Bei der Berechnung pfändbaren Einkommens sind Geld- und Naturalleistungen gemäß § 850e Nr. 3 Satz 1 ZPO zusammenzufassen. Der Wert für private PKW-Nutzung gehört dazu.

Pfändungsfreibetrag - Wert privater Nutzung

Private PKW-Nutzung ist bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens differenziert zu bewerten. Das BAG schafft Klarheit in einem oft umstrittenen Bereich.

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Bundesarbeitsgericht: Keine Rückerstattung der Vermittlungsprovision bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor einer festgelegten Frist.

Provisionsrückzahlung bei Mitarbeitervermittlung

Vermittlungsprovisionsvereinbarungen mit Rückerstattungsklauseln bei vorzeitiger Beendigung sind unwirksam. Dies stärkt die Rechte von Arbeitnehmern.

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