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Gehalt & Vergütung – Ansprüche, Regelungen, Streitpunkte
Gehalt im Arbeitsrecht – Eine Übersicht
Die Zahlung von Gehalt ist eine der Verpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer und unterliegt zahlreichen gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Regelungen. Neben der Höhe spielen auch Fragen zu Sonderzahlungen, Verzugszinsen bei verspäteter Zahlung oder die Berechnung von Überstunden eine Rolle.
Diese Übersicht und die nachfolgenden Beiträge geben einen Einblick in das Gehalt im Arbeitsrecht, die bestehenden Regelungen sowie häufige Streitpunkte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Anspruch auf Gehalt – Rechtsgrundlagen
Der Anspruch auf Gehalt ergibt sich aus:
Dem Arbeitsvertrag, der die konkrete Vergütung und mögliche Zusatzleistungen regelt
Dem Tarifvertrag, falls das Unternehmen tarifgebunden ist
Dem Grundsatz der Gleichbehandlung, der sicherstellt, dass Arbeitnehmer in vergleichbaren Positionen gleich entlohnt werden
Dem Mindestlohngesetz (MiLoG), das eine Untergrenze für die Vergütung vorgibt
Das Gehalt muss spätestens am vereinbarten Zahltag auf dem Konto des Arbeitnehmers eingehen. Falls der Arbeitgeber das Gehalt verspätet zahlt, kann der Arbeitnehmer Verzugszinsen geltend machen.
Zusammensetzung des Gehalts
Das Gehalt kann aus mehreren Komponenten bestehen:
Grundgehalt: Der vertraglich vereinbarte Betrag, der regelmäßig gezahlt wird
Zuschläge und Zulagen: Schichtzuschläge, Erschwerniszulagen oder Gefahrenzulagen
Überstundenvergütung: Entweder als zusätzlicher Lohn oder als Freizeitausgleich
Sonderzahlungen: Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Prämien
Provisionen und Boni: In vertriebsnahen Berufen oft Teil des Einkommens
In manchen Fällen versuchen Arbeitgeber, vertraglich festgelegte Sonderzahlungen zu streichen oder zu kürzen. Hier ist entscheidend, ob diese freiwillig oder vertraglich zugesichert sind.
Häufige Streitpunkte rund ums Gehalt
In der Praxis gibt es viele Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern über das Gehalt. Zu den häufigsten Problemen gehören:
Zu niedrige Gehaltszahlungen: Wenn ein Arbeitgeber weniger zahlt als vereinbart oder die Mindestlohngrenze unterschreitet
Unbezahlte Überstunden: Arbeitgeber sind verpflichtet, Überstunden entweder zu bezahlen oder in Freizeit auszugleichen, sofern nichts anderes vertraglich geregelt ist
Rückforderung von Gehalt: Wenn Arbeitgeber versehentlich zu viel gezahlt haben, stellt sich die Frage, ob das Geld zurückgefordert werden darf
Kürzung von Sonderzahlungen: Weihnachts- oder Urlaubsgeld kann nicht ohne vertragliche Grundlage gestrichen werden
Arbeitnehmer können in solchen Fällen ihr Gehalt einklagen, wobei Fristen und tarifliche Ausschlussfristen beachtet werden müssen.
Verzugszinsen bei verspäteter Gehaltszahlung
Wenn das Gehalt nicht pünktlich gezahlt wird, kann der Arbeitnehmer gemäß § 288 BGB Verzugszinsen verlangen. Der gesetzliche Zinssatz beträgt aktuell 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Zusätzlich kann unter Umständen eine Pauschale von 40 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB geltend gemacht werden.
Transparenz beim Gehalt – Entgeltgleichheit und Diskriminierungsverbot
Das Entgelttransparenzgesetz soll sicherstellen, dass Männer und Frauen für gleichwertige Arbeit gleich bezahlt werden. Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten haben das Recht, eine Gehaltsauskunft über die Durchschnittsvergütung vergleichbarer Tätigkeiten zu erhalten.
Falls eine Diskriminierung nachgewiesen werden kann, hat der betroffene Arbeitnehmer Anspruch auf Nachzahlung des Gehalts und möglicherweise Schadensersatz.
Gehaltsverhandlungen und Anpassungen
Arbeitnehmer können über ihr Gehalt verhandeln, insbesondere:
Nach einer Beförderung oder Veränderung des Aufgabenbereichs
Nach längerer Betriebszugehörigkeit
Wenn das Gehalt unter dem Branchendurchschnitt liegt
In tarifgebundenen Betrieben sind Gehaltserhöhungen oft durch Tarifverträge geregelt, während in nicht tarifgebundenen Unternehmen individuelle Verhandlungen erforderlich sind.
Gehalt während Krankheit oder Elternzeit
Während einer Krankheit erhalten Arbeitnehmer weiterhin ihr Gehalt gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz. Die Zahlung erfolgt in folgenden Stufen:
100 % des Gehalts für bis zu sechs Wochen durch den Arbeitgeber
Ab der siebten Woche Krankengeld durch die Krankenkasse (in der Regel 70 % des Bruttogehalts, maximal 90 % des Nettogehalts)
Während der Elternzeit besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Gehalt, jedoch kann Elterngeld in Höhe von 65-100 % des vorherigen Nettoeinkommens bezogen werden.