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TARIFRECHT

Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts: DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V. (DHV) nicht tariffähig.

DHV e.V.: Prüfung der gewerkschaftlichen Tariffähigkeit

Tarifverträge können ausschließlich von tariffähigen Gewerkschaften abgeschlossen werden. Die Tariffähigkeit stellt sicher, dass Arbeitnehmerinteressen professionell vertreten werden. Dies wurde vom BAG ausdrücklich bestätigt.

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