Anwalt Arbeitsrecht München - Fachanwalt Arbeitsrecht - Kündigung - Aufhebungsvertrag - Abfindung - Tel. 089/3801990
KÜNDIGUNG
Schriftform bei der Kündigung
Im Arbeitsrecht ist für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses gesetzlich die Schriftform vorgeschrieben. Dies bedeutet, dass die Kündigung schriftlich erfolgen und eigenhändig unterzeichnet sein muss. Elektronische Formen wie E-Mail oder SMS sind nicht ausreichend. Ein Überblick zeigt, wie wichtig es ist, die formalen Anforderungen zu beachten.
Kündigung ungeimpfter medizinischer Fachkraft
Die Kündigung einer ungeimpften Fachkraft während der Pandemie könnte § 612a BGB widersprechen, da dies als Diskriminierung und unzulässige Sanktion angesehen werden könnte. Das BAG stellt Arbeitnehmerrechte heraus.
Zurückweisung der Kündigung - § 174 BGB
Eine Kündigung durch einen Vertreter des Arbeitgebers ohne gleichzeitige Vorlage einer Originalvollmacht kann unwirksam sein. Arbeitnehmer sollten ihre Rechte in solchen Fällen prüfen lassen, denn eine Zurückweisung der Kündigung kommt in Betracht.
Kündigung erhalten - Was tun?
Bei Erhalt einer Kündigung sollten Arbeitnehmer schnell und korrekt reagieren. Das Arbeitsrecht bietet Schutz, der jedoch rechtzeitig eingefordert werden muss. Expertenrat kann entscheidend sein.
Betriebsbedingte Kündigung
Betriebsbedingte Kündigungen sind die häufigste Form der Kündigung. Sie erfordern einen nachvollziehbaren betrieblichen Grund und eine soziale Auswahl, um vor dem Arbeitsgericht Bestand zu haben.
Verhaltensbedingte Kündigung
Verhaltensbedingte Kündigungen setzen schwere Pflichtverstöße des Arbeitnehmers voraus. Sie sind oft das letzte Mittel und erfordern meist eine vorherige Abmahnung, um rechtlich wirksam zu sein.
Personenbedingte Kündigung
Personenbedingte Kündigungen basieren auf individuellen Gründen wie Krankheit. Sie erfordern eine umfassende Interessenabwägung und sind in der Praxis oft rechtlich anfechtbar.
Ordentliche Kündigung im Arbeitsrecht
Ordentliche Kündigungen sind die häufigste Form der Vertragsbeendigung. Sie müssen sozial gerechtfertigt sein, um vor dem Arbeitsgericht Bestand zu haben.
Fristlose Kündigung - Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Fristlose Kündigungen sind ein drastisches Mittel und erfordern schwerwiegende Gründe. Das BAG betont die hohen Anforderungen an deren Wirksamkeit.
Fehler bei Anzeige einer Massenentlassung
Das Merkmal „in der Regel“ bei § 17 Abs. 1 KSchG wurde vom BAG präzisiert. Es schließt starre Stichtagsregelungen und reine Durchschnittsbetrachtungen aus.
Verwertung offener Videoüberwachung
Videoüberwachung kann trotz Datenschutzverstößen verwertet werden, wenn sie schwerwiegende Pflichtverletzungen aufdeckt. Das BAG urteilte in einem Einzelfall hierzu.
Vermutungswirkung § 125 InsO bei Kündigung
Betriebsänderungen mit Namenslisten schaffen Vermutungen für betriebliche Erfordernisse gemäß § 125 Abs. 1 InsO. Das BAG präzisierte die Anwendung in der Praxis.
Kommentare im Gruppenchat
Beleidigungen, rassistische und zu Gewalt aufstachelnde Äußerungen in Chatgruppen können ein Kündigungsgrund sein. Das BAG betont die Bedeutung eines respektvollen Umgangs auch in digitalen Räumen.
Massenentlassungen korrekt melden
Fehler im Anzeigeverfahren können kündigungsrechtliche Folgen haben. Das BAG bietet Orientierung zu den rechtlichen Anforderungen und möglichen Konsequenzen.
Kein Nachweis der Arbeitsfähigkeit - Kündigung
Fehlt der Nachweis der Arbeitsfähigkeit, kann eine verhaltensbedingte Kündigung folgen. Arbeitnehmer sollten ihre ärztlichen Atteste stets vollständig vorlegen.