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Kündigungen aktuell – Wissen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Kündigung im Arbeitsrecht – Eine Übersicht
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist einer der häufigsten Streitpunkte im Arbeitsrecht. Arbeitgeber müssen sich an gesetzliche Vorschriften halten, während Arbeitnehmer Rechte haben, die sie im Falle einer Kündigung durch eine Klage schützen können. Dabei spielen Themen wie Gründe für die Kündigung, Kündigungsfristen und Wirksamkeit eine entscheidende Rolle.
Diese Übersicht und die nachfolgenden Beiträge geben einen Einblick in die Kündigung im Arbeitsrecht, die verschiedenen Kündigungsarten sowie die wichtigsten Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Arten der Kündigung
Die Kündigung kann durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer erfolgen. Man unterscheidet zwischen folgenden Kündigungsarten:
Ordentliche Kündigung: Erfolgt unter Einhaltung der vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfrist.
Außerordentliche (fristlose) Kündigung: Erfolgt ohne Kündigungsfrist, wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt.
Änderungskündigung: Der Arbeitnehmer erhält eine Kündigung, gleichzeitig aber ein Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter geänderten Bedingungen.
Betriebsbedingte Kündigung: Wird ausgesprochen, wenn der Arbeitsplatz aus wirtschaftlichen Gründen wegfällt.
Personenbedingte Kündigung: Erfolgt, wenn der Arbeitnehmer aufgrund persönlicher Umstände nicht mehr in der Lage ist, seine Tätigkeit auszuführen (z. B. Krankheit).
Verhaltensbedingte Kündigung: Wird ausgesprochen, wenn ein Arbeitnehmer gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstößt (z. B. wiederholtes unentschuldigtes Fehlen, Diebstahl).
Kündigungsfristen und gesetzliche Vorgaben
Die Kündigungsfrist richtet sich nach:
§ 622 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), sofern keine anderen vertraglichen oder tariflichen Regelungen gelten.
Der Betriebszugehörigkeit: Je länger ein Arbeitnehmer im Unternehmen tätig war, desto länger ist die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber.
Beispiel für gesetzliche Kündigungsfristen nach § 622 BGB:
Bis zu 2 Jahren Betriebszugehörigkeit: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende
2 bis 5 Jahre: 1 Monat Kündigungsfrist
5 bis 8 Jahre: 2 Monate Kündigungsfrist
8 bis 10 Jahre: 3 Monate Kündigungsfrist
10 bis 12 Jahre: 4 Monate Kündigungsfrist
Mehr als 20 Jahre: 7 Monate Kündigungsfrist
Für Arbeitnehmer bleibt die Kündigungsfrist in der Regel bei 4 Wochen zum 15. oder Monatsende, es sei denn, der Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag sieht etwas anderes vor.
Kündigungsschutz – Wer ist besonders geschützt?
Bestimmte Arbeitnehmergruppen haben einen besonderen Kündigungsschutz:
Schwangere und Mütter: Kündigungsschutz bis zum Ende der Elternzeit.
Schwerbehinderte Arbeitnehmer: Kündigung nur mit Zustimmung des Integrationsamtes.
Betriebsratsmitglieder: Besondere Hürden für eine Kündigung.
Arbeitnehmer in Elternzeit oder Pflegezeit: Kündigung nur in Ausnahmefällen möglich.
Kündigungsschutzklage – Was tun nach einer Kündigung?
Arbeitnehmer können sich gegen eine Kündigung wehren, indem sie eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Wichtige Punkte:
Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden.
Ziel ist die Feststellung, dass die Kündigung unwirksam ist.
Falls die Kündigung unwirksam war, besteht Anspruch auf Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung.
Eine Kündigungsschutzklage hat oft Erfolg, wenn:
Der Arbeitgeber keinen ausreichenden Kündigungsgrund hat.
Die Kündigung formale Fehler enthält.
Die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen fehlerhaft durchgeführt wurde.
Abfindung nach Kündigung
Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nur in bestimmten Fällen, etwa bei betriebsbedingten Kündigungen mit einem Abfindungsangebot nach § 1a KSchG. In vielen Fällen wird eine Abfindung jedoch nur im Rahmen eines Vergleichs vor Gericht oder durch Verhandlungen gewährt.
Die Höhe der Abfindung orientiert sich häufig an der Faustformel: 0,5 Bruttomonatsgehälter × Anzahl der Beschäftigungsjahre. Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit 10 Jahren Betriebszugehörigkeit und 4.000 Euro Bruttogehalt könnte eine Abfindung von 20.000 Euro erhalten.
Fristlose Kündigung – Voraussetzungen und Folgen
Eine fristlose Kündigung ist nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dazu gehören:
Diebstahl oder Betrug
Arbeitsverweigerung
Beleidigung oder Gewalt am Arbeitsplatz
Vertrauensbruch (z. B. unerlaubte Nebentätigkeit, Geheimnisverrat)
Arbeitnehmer können sich gegen eine fristlose Kündigung wehren, indem sie eine Kündigungsschutzklage einreichen. Falls die Kündigung unwirksam war, besteht Anspruch auf Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung.
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag
Arbeitnehmer, die selbst kündigen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, riskieren eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu 12 Wochen. Die Sperrzeit entfällt unter Umständen, wenn:
Ein wichtiger Grund für die Eigenkündigung vorliegt (z. B. Mobbing, ausbleibende Gehaltszahlungen).
Die Kündigung unvermeidlich war aufgrund einer betrieblichen Umstrukturierung.
Der Arbeitnehmer durch einen Aufhebungsvertrag keine schlechtere Position hat als durch eine betriebsbedingte Kündigung (gesetzliche Kündigungsfrist wird im Aufhebungsvertrag eingehalten und Abfindungshöhe orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben).
Zusätzlich können folgende Faktoren eine Sperrzeit verhindern: Ein bereits in Aussicht stehender neuer Arbeitsplatz oder familiäre Verpflichtungen, wie die Pflege von Angehörigen
Es ist stets ratsam, sich vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags oder einer Eigenkündigung rechtlich beraten zu lassen und die Situation mit der Agentur für Arbeit zu besprechen.

Schriftform bei der Kündigung
Im Arbeitsrecht ist für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses gesetzlich die Schriftform vorgeschrieben. Dies bedeutet, dass die Kündigung schriftlich erfolgen und eigenhändig unterzeichnet sein muss. Elektronische Formen wie E-Mail oder SMS sind nicht ausreichend. Ein Überblick zeigt, wie wichtig es ist, die formalen Anforderungen zu beachten.