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ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG

Zur Verpflichtung vereinbarte Arbeitsleistungen nach Verlagerung des Aufgabenbereichs dauerhaft über Personalgestellung bei einem Drittunternehmen zu erbringen

Personalgestellung TVöD - Bereichsausnahme AÜG

Die dauerhafte Personalgestellung ohne Tariferlaubnis wurde vom BAG als unzulässig eingestuft. Diese Praxis kann als missbräuchliche Umgehung von Arbeitnehmerrechten gewertet werden.

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