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Überblick zur Turboklausel
Herausgeber: DR. THORN Rechtsanwälte PartG mbB | Autor: Dr. Michael Thorn, Rechtsanwalt | Stand: Februar 2026
Eine Turboklausel (auch Sprinterklausel genannt) ist eine besondere Regelung im Aufhebungsvertrag, die dem Arbeitnehmer ermöglicht, das Arbeitsverhältnis vor dem vereinbarten Beendigungsdatum vorzeitig zu beenden – und dafür eine höhere Abfindung zu erhalten. Die zusätzliche Zahlung wird Sprinterprämie genannt und entspricht ganz oder teilweise den Gehältern, die der Arbeitgeber durch den früheren Austritt einspart. Typisch ist ein zusätzliches Bruttomonatsgehalt pro Monat, den der Arbeitnehmer früher ausscheidet.
Die Turboklausel ist eine Win-Win-Situation für beide Seiten: Der Arbeitnehmer kann flexibel zu einer neuen Stelle wechseln und erhält eine erhöhte Gesamtabfindung. Der Arbeitgeber spart trotz Sprinterprämie Geld, weil er keine Sozialversicherungsbeiträge mehr zahlen muss und oft auch Teile des Gehalts einspart. Die Klausel wird besonders häufig vereinbart, wenn das Beendigungsdatum mehrere Monate in der Zukunft liegt – etwa um die Kündigungsfrist einzuhalten und das Ruhen des Arbeitslosengeldes zu vermeiden.
Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in der Verhandlung von Aufhebungsverträgen mit Turboklausel. In über 25 Jahren haben wir mehr als 1.500 Mandate im Arbeitsrecht bearbeitet. Dabei zeigt sich: Eine gut formulierte Turboklausel kann die Abfindung um 30–50 % oder mehr erhöhen und gibt Arbeitnehmern die Flexibilität, die sie für einen nahtlosen Übergang in eine neue Position benötigen. Gleichzeitig gibt es rechtliche Fallstricke – etwa bei der Schriftform, der Fünftelregelung oder der Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Dieser Artikel erklärt Ihnen alles Wichtige zur Turboklausel: Wie funktioniert sie? Wie wird die Sprinterprämie berechnet? Welche Vorteile und Risiken gibt es? Was müssen Sie bei der Ausübung beachten? Mit praktischen Rechenbeispielen und Verhandlungstipps.
Wichtiger Hinweis:
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Bearbeitung wird keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Bei konkreten Fällen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Was ist eine Turboklausel?
Definition: Eine Turboklausel im Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag gibt dem Arbeitnehmer das Recht, das Arbeitsverhältnis vorzeitig zu beenden.
Sprinterprämie: Für jeden Monat des vorzeitigen Ausscheidens erhält der Arbeitnehmer eine zusätzliche Zahlung – typisch ein volles Bruttomonatsgehalt pro Monat.
Abfindungserhöhung: Die Sprinterprämie wird zur Grund-Abfindung addiert – die Gesamtabfindung kann sich um 30–50 % oder mehr erhöhen.
Schriftform: Die Ausübung muss schriftlich auf Papier mit Unterschrift erfolgen (§ 623 BGB) – E-Mail oder WhatsApp sind unwirksam.
Risiko: Ohne neue Anschlussbeschäftigung droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Funktionsweise der Turboklausel
Eine Turboklausel (auch Sprinterklausel) ist eine vertragliche Vereinbarung im Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag, die dem Arbeitnehmer das Recht einräumt, das Arbeitsverhältnis vor dem vereinbarten Beendigungsdatum einseitig zu beenden. Im Gegenzug erhält er für jeden Monat des vorzeitigen Ausscheidens eine zusätzliche Zahlung - die sogenannte Sprinterprämie oder Turboprämie.
Diese Sprinterprämie besteht typischerweise aus den Gehältern, die der Arbeitgeber durch den früheren Austritt einspart. Diese werden ganz oder teilweise als zusätzliche Abfindung ausgezahlt. Die Gesamtabfindung (Grundabfindung + Sprinterprämie) fällt dadurch deutlich höher aus als die ursprünglich vereinbarte Abfindung.
Typische Situation für eine Turboklausel
Sie schließen am 1. Januar einen Aufhebungsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber. Das Arbeitsverhältnis soll zum 30. Juni enden – um die gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten und das Ruhen des Arbeitslosengeldes zu vermeiden. Sie erhalten eine Grundabfindung von 30.000 Euro und werden freigestellt.
Im März finden Sie einen neuen Job, der am 1. Mai beginnen soll. Problem: Ihr Arbeitsverhältnis endet erst am 30. Juni.
Ohne Turboklausel haben Sie zwei ungünstige Optionen: Entweder warten Sie bis zum 30. Juni und lehnen den neuen Job ab, oder Sie verzichten auf die Abfindung und steigen vorzeitig aus.
Mit Turboklausel haben Sie eine vorteilhafte Lösung: Sie kündigen zum 30. April (zwei Monate früher), erhalten die Grundabfindung von 30.000 Euro plus zwei Bruttomonatsgehälter als Sprinterprämie (z. B. 2 × 4.000 Euro = 8.000 Euro) – Gesamtabfindung: 38.000 Euro. Sie können die neue Stelle am 1. Mai antreten.
Achten Sie darauf, dass ein eventuell bestehendes Wettbewerbsverbot nicht entgegensteht – prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag und den Aufhebungsvertrag auf entsprechende Klauseln.
Wie funktioniert die Turboklausel?
Die Turboklausel räumt dem Arbeitnehmer ein einseitiges Austrittsrecht ein. Der Arbeitnehmer kann selbst entscheiden, ob und wann er die Klausel nutzen möchte. Der Arbeitgeber kann dies nicht erzwingen.
Typischer Ablauf:
Der Ablauf ist in vier Schritte gegliedert.
Aufhebungsvertrag mit Turboklausel
Zunächst wird der Aufhebungsvertrag mit Turboklausel geschlossen – das Beendigungsdatum unter Einhaltung der Kündigungsfrist wird festgelegt, die Grundabfindung vereinbart und die Turboklausel mit konkreter Berechnungsformel aufgenommen.
Arbeitnehmer findet neue Stelle
Im zweiten Schritt findet der Arbeitnehmer eine neue Stelle und unterschreibt den neuen Arbeitsvertrag. Prüfen Sie, ob dort eine Probezeit vereinbart ist – dies beeinflusst Ihr Risiko, falls der neue Job nicht funktioniert.
Arbeitnehmer übt Turboklausel aus
Im dritten Schritt übt der Arbeitnehmer die Turboklausel aus – schriftlich, mit handschriftlicher Unterschrift, unter Einhaltung der vereinbarten Ankündigungsfrist.
Sprinterprämie wird berechnet und ausgezahlt
Im vierten Schritt wird die Sprinterprämie berechnet und zusammen mit der Grundabfindung ausgezahlt.
Wichtig: Schriftform - § 623 BGB
Die Ausübung der Turboklausel ist rechtlich eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer. Nach § 623 BGB ist dafür die Schriftform zwingend vorgeschrieben: Die Kündigungserklärung muss auf Papier erfolgen und handschriftlich unterschrieben sein.
E-Mail, SMS, WhatsApp, Fax oder Textnachricht sind unwirksam. Bei Verstoß gegen die Schriftform ist die Kündigung nichtig – das Arbeitsverhältnis besteht fort.
Berechnung der Sprinterprämie
Die Höhe der Sprinterprämie ist frei verhandelbar. In der Praxis haben sich verschiedene Berechnungsmethoden etabliert.
A: Volles Bruttomonatsgehalt pro Monat
Dies ist die für Arbeitnehmer günstigste Variante. Für jeden vollen Monat, den der Arbeitnehmer früher ausscheidet, erhält er ein volles Bruttomonatsgehalt zusätzlich.
Beispiel:
Bruttomonatsgehalt: 5.000 Euro
Vereinbartes Beendigungsdatum: 31.12.
Tatsächliches Ausscheiden: 30.09. (3 Monate früher)
Sprinterprämie: 3 × 5.000 Euro = 15.000 Euro
B: Anteiliges Bruttomonatsgehalt
Manche Arbeitgeber bieten nur einen Teil des Bruttomonatsgehalts als Sprinterprämie an.
Beispiel:
Bruttomonatsgehalt: 5.000 Euro
Vereinbart: 75% pro Monat
3 Monate früher ausgeschieden
Sprinterprämie: 3 × 3.750 Euro = 11.250 Euro
C: Tageweise Berechnung
Für Arbeitnehmer, die nicht volle Monate früher ausscheiden, kann eine tageweise Berechnung vereinbart werden.
Beispiel:
Bruttomonatsgehalt: 6.000 Euro
Tag: 6.000 Euro ÷ 30 Tage = 200 Euro pro Tag
45 Tage früher ausgeschieden
Sprinterprämie: 45 × 200 Euro = 9.000 Euro
D: Eingesparte Gehälter minus Pauschale
Der Arbeitgeber zahlt die eingesparten Gehälter minus einer Pauschale (z.B. 20-30%) für seine Ersparnis bei den Sozialversicherungsbeiträgen.
Beispiel:
Bruttomonatsgehalt: 4.000 Euro
2 Monate früher: 8.000 Euro eingespart
Abzug 25%: 8.000 Euro - 2.000 Euro = 6.000 Euro Sprinterprämie
Vorteile der Turboklausel
Vorteile für Arbeitnehmer
1. Höhere Gesamtabfindung
Der wichtigste Vorteil ist die höhere Gesamtabfindung. Sie erhalten nicht nur die Abfindung des Aufhebungsvertrags, sondern zusätzlich die Sprinterprämie – eine Steigerung um 30–50 % oder mehr ist üblich. Die Höhe der Grundabfindung wird dabei typischerweise auf Basis der Betriebszugehörigkeit berechnet (Regelformel: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr).
2. Flexibilität beim Jobwechsel
Dazu kommt die Flexibilität beim Jobwechsel: Sie können sofort zu einer neuen Stelle wechseln, ohne bis zum vereinbarten Beendigungsdatum warten zu müssen. Wenn Sie vor dem ursprünglichen Beendigungsdatum eine neue Stelle antreten, erhalten Sie sowohl das Gehalt vom neuen Arbeitgeber als auch die Sprinterprämie.
3. "Doppeltes Einkommen"
Wenn Sie vor dem ursprünglichen Beendigungsdatum eine neue Stelle antreten, erhalten Sie sowohl das Gehalt vom neuen Arbeitgeber als auch die Sprinterprämie vom alten Arbeitgeber. Sie stehen finanziell deutlich besser da, indem sie für diesen Zeitraum wirtschaftlich quasi ein doppeltes Einkommen erhalten.
4. Vermeidung von Sperrzeit und Ruhen beim Arbeitslosengeld
Außerdem vermeiden Sie die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, weil Sie nahtlos in eine neue Anstellung wechseln und gar nicht arbeitslos werden. Auch das Problem des Ruhens des Arbeitslosengeldes umgehen Sie komplett.
Vorteile für Arbeitgeber
1. Ersparnis bei Sozialversicherungsbeiträgen
Auf die Sprinterprämie fallen keine Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge an (ca. 20 % Ersparnis). Der Arbeitgeber spart also trotz Zahlung der Sprinterprämie Geld.
2. Ersparnis bei Gehaltsfortzahlung
Je nach Höhe der Sprinterprämie spart der Arbeitgeber auch einen Teil der Gehaltsfortzahlung. Beispiel: Bei 75% Sprinterprämie bleiben 25% des Gehalts eingespart.
3. Planungssicherheit
Der Arbeitgeber weiß früher, wann die Stelle tatsächlich frei wird, und kann besser planen.
4. Höhere Unterschriftsbereitschaft
Arbeitnehmer sind eher bereit, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, wenn eine Turboklausel enthalten ist. Dies erleichtert Verhandlungen erheblich.
Turboklausel - Risiken
Risiken für Arbeitnehmer
1. Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
Wenn Sie die Turboklausel nutzen, aber keine neue Anschlussbeschäftigung haben, droht eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen beim Arbeitslosengeld. Die Arbeitsagentur wertet dies als selbst herbeigeführte Arbeitslosigkeit. Nutzen Sie die Turboklausel daher nur, wenn Sie einen unterschriebenen Arbeitsvertrag mit einem neuen Arbeitgeber haben.
2. Ruhen des Arbeitslosengeldes
Selbst wenn Sie eine Sperrzeit vermeiden, kann die Arbeitsagentur das Arbeitslosengeld für die Zeit bis zum ursprünglichen Beendigungsdatum "ruhen" lassen. Bis zu 60% der Sprinterprämie können angerechnet werden.
3. Bindung an Formvorschriften
Sie müssen die Schriftform (§ 623 BGB) und die Ankündigungsfrist einhalten. Bei Verstoß ist die Kündigung unwirksam - mit potenziell katastrophalen Folgen, wenn Sie bereits bei einem neuen Arbeitgeber angefangen haben.
4. Keine Rücknahme möglich
Wenn Sie die Turboklausel ausgeübt haben und der neue Job platzt – etwa in der Probezeit –, können Sie nicht zurück zum alten Arbeitgeber. Das Arbeitsverhältnis ist beendet.
5. Verlust anderer Zahlungen
Prüfen Sie, ob durch die vorzeitige Beendigung andere Ansprüche entfallen – etwa Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Jubiläumszulagen, anteilige Boni oder die Urlaubsabgeltung für nicht genommene Urlaubstage.
6. Insolvenzrisiko
Wird die Sprinterprämie nicht sofort bei Ausübung ausgezahlt, sondern erst zum ursprünglichen Beendigungsdatum, besteht bei einer Insolvenz des Arbeitgebers das Risiko, dass die Zahlung ausfällt. Vereinbaren Sie deshalb eine zeitnahe Fälligkeit der Sprinterprämie.
Risiken für Arbeitgeber
Für Arbeitgeber ist die Turboklausel meist risikoarm. Das einzige - vorhersehbare - Risiko ist, dass sie insgesamt eine höhere Abfindung zahlen müssen, wenn der Arbeitnehmer die Klausel nutzt.
Sprinterprämie - steuerliche Behandlung
Grundsatz
Die Sprinterprämie ist als außerordentliche Einkünfte lohnsteuerpflichtig. Allerdings fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an – weder für Arbeitnehmer noch für Arbeitgeber. Dies ist ein erheblicher Vorteil gegenüber laufendem Gehalt.
Fünftelregelung - Rechtslage unklar!
Ob auf die Sprinterprämie die Fünftelregelung (§ 34 EStG) angewendet werden kann, ist rechtlich nicht abschließend geklärt.
Das FG Hessen (Urt. v. 31.05.2021, Az. 10 K 1597/20) bejahte die Fünftelregelung auf die Sprinterprämie, das FG Niedersachsen (Urt. v. 08.02.2018, Az. 1 K 279/17) verneinte sie in bestimmten Fällen. Eine höchstrichterliche Klärung durch den Bundesfinanzhof steht noch aus.
Praxistipp - Fünftelregelung
Um die Chancen auf Anwendung der Fünftelregelung ggf. zu erhöhen, sollten Sie im Aufhebungsvertrag ausdrücklich festhalten, dass die Turboklausel "im besonderen Interesse des Arbeitgebers" liegt. Dies könnte nach bisheriger Rechtsprechung die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass die Fünftelregelung auch auf die Sprinterprämie angewendet werden kann.
Steuerberatung einholen!
Lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten, um die steuerliche Behandlung optimal zu gestalten. In vielen Fällen kann die Steuerlast durch geschickte Gestaltung (z.B. Auszahlungszeitpunkt) weiter optimiert werden.
Rechenbeispiele zur Turboklausel
1: Standard-Fall - volles Bruttogehalt
Grundabfindung: 25.000 Euro
Bruttomonatsgehalt: 4.500 Euro
Vereinbartes Beendigungsdatum: 31.10.
Turboklausel: 1 volles Bruttomonatsgehalt pro Monat
Tatsächliches Ausscheiden: 31.07. (3 Monate früher)
Sprinterprämie: 3 × 4.500 Euro = 13.500 Euro
Gesamtabfindung: 25.000 + 13.500 = 38.500 Euro
Steigerung: + 54%
2: Anteilige Sprinterprämie (75%)
Grundabfindung: 30.000 Euro
Bruttomonatsgehalt: 5.000 Euro
Vereinbartes Beendigungsdatum: 30.09.
Turboklausel: 75% des Bruttomonatsgehalts pro Monat
Tatsächliches Ausscheiden: 30.06. (3 Monate früher)
Sprinterprämie: 3 × 3.750 Euro = 11.250 Euro
Gesamtabfindung: 30.000 + 11.250 = 41.250 Euro
Steigerung: + 37,5%
3: Tageweise Berechnung
Grundabfindung: 20.000 Euro
Bruttomonatsgehalt: 3.600 Euro
Vereinbartes Beendigungsdatum: 31.08.
Turboklausel: 120 Euro pro Tag (3.600 ÷ 30)
Tatsächliches Ausscheiden: 15.07. (1,5 Monate früher = 45 Tage)
Sprinterprämie: 45 × 120 Euro = 5.400 Euro
Gesamtabfindung: 20.000 + 5.400 = 25.400 Euro
Steigerung: + 27%
Formvorschriften bei der Ausübung
1. Schriftform zwingend!
Die Ausübung der Turboklausel muss schriftlich erfolgen. Das bedeutet:
Papierform ist zwingend (keine Email, kein Fax, kein SMS)
Eigenhändige Unterschrift (keine digitale Unterschrift)
Zugang beim Arbeitgeber nachweisen (Einschreiben empfohlen)
Muster für die Ausübung:
[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[Arbeitgeber]
[Adresse]
[Ort, Datum]
Ausübung der Turboklausel / Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit übe ich die im Aufhebungsvertrag vom [Datum] vereinbarte Turboklausel aus und beende das Arbeitsverhältnis vorzeitig zum [Datum].
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
2. Ankündigungsfrist einhalten
Die meisten Turboklauseln sehen eine Ankündigungsfrist vor (typisch 1-4 Wochen). Diese Frist muss eingehalten werden.
Ankündigungsfrist: 2 Wochen
Gewünschtes Beendigungsdatum: 31.07.
Spätester Kündigungszeitpunkt: 17.07.
3. Rechtzeitige Planung
Planen Sie rechtzeitig! Wenn Sie einen neuen Job finden, der schnell besetzt werden soll, müssen Sie die Turboklausel rechtzeitig ausüben. Sonst riskieren Sie, den neuen Job zu verlieren oder nicht rechtzeitig anfangen zu können.
Fordern Sie rechtzeitig ein Zwischenzeugnis oder qualifiziertes Endzeugnis an und lassen Sie sich alle Arbeitspapiere aushändigen. Klären Sie, ob ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot besteht und ob es mit dem Aufhebungsvertrag aufgehoben wurde.
Häufige Fehler bei Turboklauseln
Fehler von Arbeitnehmern:
1. Turboklausel ohne neue Stelle genutzt
Viele Arbeitnehmer nutzen die Turboklausel in der Hoffnung, schnell einen neuen Job zu finden - und stehen dann arbeitslos da. Ergebnis: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und möglicherweise Ruhen.
2. Formvorschriften nicht eingehalten
Email, SMS oder WhatsApp reichen nicht! Die Ausübung muss schriftlich auf Papier mit Unterschrift erfolgen. Bei Verstoß ist die Kündigung unwirksam.
3. Ankündigungsfrist versäumt
Wer die Ankündigungsfrist nicht einhält, kann die Turboklausel möglicherweise nicht mehr rechtzeitig ausüben. Der neue Job muss dann verschoben oder abgelehnt werden.
4. Andere Zahlungen nicht bedacht
Verlust von Sonderzahlungen: Durch vorzeitige Beendigung können andere Ansprüche entfallen - etwa Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Boni. Dies sollte vor Ausübung der Turbo-Klausel geprüft werden.
5. Steuerliche Folgen nicht bedacht
Die Sprinterprämie ist voll steuerpflichtig. Ohne Fünftelregelung kann die Steuerlast erheblich sein. Lassen Sie sich steuerlich beraten!
6. Keine schriftliche Bestätigung eingeholt
Holen Sie sich vom Arbeitgeber eine schriftliche Bestätigung über die Höhe der Sprinterprämie und den Auszahlungszeitpunkt.
Fehler von Arbeitgebern:
1. Turboklausel zu vage formuliert
Turboklausel zu vage formuliert – wenn die Berechnungsweise der Sprinterprämie nicht klar ist, kommt es zu Streitigkeiten, die möglicherweise in einer Kündigungsschutzklage oder einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht enden.
2. Keine Regelung zur Fünftelregelung
Es sollte klargestellt werden, dass die Turboklausel "im Interesse des Arbeitgebers" liegt. Dies erhöht die Chancen auf Anwendung der Fünftelregelung.
3. Zu lange Ankündigungsfristen
Ankündigungsfristen von 4 Wochen oder mehr sind für Arbeitnehmer oft unpraktisch und verringern die Attraktivität der Turboklausel.
Checkliste: Turboklausel
Vor Unterschrift des Aufhebungsvertrags
Ist eine Turboklausel enthalten?
Wie wird die Sprinterprämie berechnet? (volles Gehalt oder anteilig?)
Welche Ankündigungsfrist gilt?
Ist die Schriftform vorgeschrieben?
Gibt es eine Mindestabfindung, auch bei sehr frühem Ausscheiden?
Wird klargestellt, dass die Turboklausel "im Interesse des Arbeitgebers" liegt? (wichtig für Fünftelregelung!)
Wie wird mit anteiligen Monaten umgegangen?
Ist ein Wettbewerbsverbot wirksam aufgehoben?
Bei Ausübung der Turboklausel
Haben Sie einen unterschriebenen Arbeitsvertrag mit neuem Arbeitgeber?
Halten Sie die Schriftform ein (Papier + Unterschrift)?
Halten Sie die Ankündigungsfrist ein?
Haben Sie die Auswirkungen auf Sonderzahlungen, Urlaubsabgeltung und Boni geprüft?
Haben Sie die steuerlichen Folgen mit einem Steuerberater besprochen?
Haben Sie eine schriftliche Bestätigung vom Arbeitgeber eingeholt?
Nach Ausübung:
Fünftelregelung in Steuererklärung beantragen.
Auszahlung der Sprinterprämie überwachen
Arbeitspapiere und Zeugnis einfordern.
Bei Problemen: Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren
Verwandte Themen
Die Turboklausel steht in engem Zusammenhang mit dem Aufhebungsvertrag und dem Abwicklungsvertrag als Grundlagen der Vereinbarung.
Die Höhe der Abfindung bemisst sich nach der Betriebszugehörigkeit.
Die Kündigungsfrist bestimmt typischerweise die Länge der Freistellung und damit das Potenzial der Turboklausel.
Die Fünftelregelung und die Lohnsteuer betreffen die steuerliche Behandlung der Sprinterprämie. Die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld ist das zentrale Risiko ohne Anschlussbeschäftigung.
Bei Kündigungsschutzklagen kann die Turboklausel als Teil eines Vergleichs vereinbart werden.
Ein Wettbewerbsverbot muss vor Ausübung geprüft werden.
Beim Ausscheiden sind Zwischenzeugnis und Arbeitspapiere einzufordern.
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Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in der Verhandlung von Aufhebungsverträgen mit Turboklausel. Wir prüfen für Sie, ob die Sprinterprämie angemessen ist und welche Formulierungen in Ihrem Interesse sind. In vielen Fällen lassen sich durch geschickte Verhandlung deutlich bessere Konditionen erzielen.
Als Rechtsanwalt und Fachanwältin für Arbeitsrecht haben wir in über 25 Jahren mehr als 1.500 Mandate bearbeitet. Wir prüfen Ihre Turboklausel, berechnen die optimale Sprinterprämie und sorgen dafür, dass Sie das Maximum aus Ihrem Aufhebungsvertrag herausholen.
Dieser Artikel wurde von Rechtsanwalt Dr. Thorn erstellt. Stand: Februar 2026.
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FAQ - Turboklausel
Was ist eine Turboklausel im Aufhebungsvertrag?
Eine Turboklausel (auch Sprinterklausel) ist eine Regelung im Aufhebungsvertrag, die dem Arbeitnehmer das Recht gibt, das Arbeitsverhältnis vor dem vereinbarten Beendigungsdatum vorzeitig zu beenden. Im Gegenzug erhält er eine höhere Abfindung - die sogenannte Sprinterprämie. Diese besteht typischerweise aus den Gehältern, die der Arbeitgeber durch den früheren Austritt einspart (ganz oder teilweise). Üblich ist ein volles Bruttomonatsgehalt pro Monat früherem Ausscheiden. Die Turboklausel ermöglicht einen flexiblen und finanziell attraktiven Wechsel zu einer neuen Stelle.
Wie hoch ist die Sprinterprämie bei einer Turboklausel?
Die Höhe ist frei verhandelbar. In der Praxis am häufigsten ist ein volles Bruttomonatsgehalt pro Monat früherem Ausscheiden. Manchmal werden nur 50-75% des Bruttomonatsgehalts gezahlt. Beispiel: Bei einem Bruttogehalt von 4.000 Euro und drei Monaten früherem Ausscheiden beträgt die Sprinterprämie 12.000 Euro (bei 100%) oder 9.000 Euro (bei 75%). Die Sprinterprämie wird zur Grundabfindung addiert und erhöht die Gesamtabfindung um 30-50% oder mehr. Verhandeln Sie immer ein volles Bruttomonatsgehalt pro Monat!
Wann sollte ich die Turboklausel nutzen?
Nutzen Sie die Turboklausel NUR, wenn Sie einen unterschriebenen Arbeitsvertrag mit einem neuen Arbeitgeber haben! Ohne neue Anschlussbeschäftigung droht eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen beim Arbeitslosengeld und möglicherweise das Ruhen des Arbeitslosengeldes. Die Turboklausel ist ideal, wenn Sie vor dem vereinbarten Beendigungsdatum eine neue Stelle finden und diese schnell antreten möchten. Sie erhalten dann sowohl die erhöhte Abfindung als auch das Gehalt vom neuen Arbeitgeber - ein "doppeltes Einkommen". Planen Sie rechtzeitig und halten Sie die Ankündigungsfrist ein!
Welche Formvorschriften muss ich bei der Ausübung beachten?
Die Ausübung der Turboklausel unterliegt der Schriftform nach § 623 BGB. Das bedeutet: Die Erklärung muss auf Papier erfolgen und handschriftlich unterschrieben sein. Email, SMS, WhatsApp oder Fax sind unwirksam! Bei Verstoß gegen die Schriftform ist die Kündigung nichtig - das Arbeitsverhältnis besteht fort. Dies kann zu massiven Problemen führen, wenn Sie bereits beim neuen Arbeitgeber angefangen haben. Außerdem müssen Sie die im Vertrag vereinbarte Ankündigungsfrist (typisch 1-4 Wochen) einhalten. Versenden Sie die Kündigung per Einschreiben, um den Zugang nachweisen zu können.
Muss ich die Sprinterprämie versteuern?
Ja, die Sprinterprämie ist als außerordentliche Einkünfte steuerpflichtig. Allerdings fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an - das ist ein großer Vorteil. Ob die Fünftelregelung (ermäßigte Besteuerung) angewendet werden kann, ist rechtlich umstritten. Manche Finanzgerichte bejahen dies (FG Hessen 2021), andere verneinen es teilweise (FG Niedersachsen 2018). Eine höchstrichterliche Klärung steht aus. Tipp: Lassen Sie im Vertrag festhalten, dass die Turboklausel "im besonderen Interesse des Arbeitgebers" liegt - dies erhöht ggf. die Chancen auf Fünftelregelung. Lassen Sie sich steuerlich beraten!
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung - Bitte konsultieren Sie einen Anwalt
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