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Turboklausel (Sprinterklausel) im Aufhebungsvertrag

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Turboklausel

Überblick zur Turboklausel


Eine Turboklausel (auch Sprinterklausel genannt) ist eine besondere Regelung im Aufhebungsvertrag, die dem Arbeitnehmer ermöglicht, das Arbeitsverhältnis vor dem vereinbarten Beendigungsdatum vorzeitig zu beenden - und dafür eine höhere Abfindung zu erhalten. Die zusätzliche Zahlung wird Sprinterprämie genannt und entspricht ganz oder teilweise den Gehältern, die der Arbeitgeber durch den früheren Austritt einspart. Typisch ist ein zusätzliches Bruttomonatsgehalt pro Monat, den der Arbeitnehmer früher ausscheidet.


Die Turboklausel ist eine Win-Win-Situation für beide Seiten: Der Arbeitnehmer kann flexibel zu einer neuen Stelle wechseln und erhält eine erhöhte Gesamtabfindung. Der Arbeitgeber spart trotz Sprinterprämie Geld, weil er keine Sozialversicherungsbeiträge mehr zahlen muss und oft auch Teile des Gehalts einspart. Die Klausel wird besonders häufig vereinbart, wenn das Beendigungsdatum mehrere Monate in der Zukunft liegt - etwa um die Kündigungsfrist einzuhalten und das Ruhen des Arbeitslosengeldes zu vermeiden.


Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in der Verhandlung von Aufhebungsverträgen mit Turboklausel. In über 25 Jahren haben wir mehr als 1500 Mandate im Arbeitsrecht bearbeitet. Dabei zeigt sich: Eine gut formulierte Turboklausel kann die Abfindung um 30-50 % oder mehr erhöhen und gibt Arbeitnehmern die Flexibilität, die sie für einen nahtlosen Übergang in eine neue Position benötigen. Gleichzeitig gibt es rechtliche Fallstricke - etwa bei der Schriftform, der Fünftelregelung oder der Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.


Dieser Artikel erklärt Ihnen alles Wichtige zur Turbo-Klausel: Wie funktioniert sie? Wie wird die Sprinterprämie berechnet? Welche Vorteile und Risiken gibt es? Was müssen Sie bei der Ausübung beachten? Mit praktischen Rechenbeispielen und Verhandlungstipps.


Wichtiger Hinweis:

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und soll nur ein erstes Verständnis für arbeitsrechtliche Fragestellungen vermitteln. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Bearbeitung wird keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Bei konkreten Fällen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Was ist eine Turboklausel?


Eine Turboklausel (auch Sprinterklausel) ist eine vertragliche Vereinbarung im Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag, die dem Arbeitnehmer das Recht einräumt, das Arbeitsverhältnis vor dem vereinbarten Beendigungsdatum einseitig zu beenden. Im Gegenzug erhält er für jeden Monat des vorzeitigen Ausscheidens eine zusätzliche Zahlung - die sogenannte Sprinterprämie oder Turboprämie.

Die Sprinterprämie besteht typischerweise aus den Gehältern, die der Arbeitgeber durch den früheren Austritt einspart. Diese werden ganz oder teilweise als zusätzliche Abfindung ausgezahlt. Die Gesamtabfindung (Grundabfindung + Sprinterprämie) fällt dadurch deutlich höher aus als die ursprünglich vereinbarte Abfindung.


Typische Situation für eine Turboklausel


Beispiel:

Sie schließen am 1. Januar einen Aufhebungsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber. Das Arbeitsverhältnis soll zum 30. Juni enden (sechs Monate später, um die gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten und das Ruhen des Arbeitslosengeldes zu vermeiden). Sie erhalten eine Grundabfindung von 30.000 Euro. Sie werden freigestellt.

Im März finden Sie einen neuen Job, der am 1. Mai beginnen soll. Problem: Ihr Arbeitsverhältnis endet erst am 30. Juni.


Ohne Turboklausel haben Sie zwei ungünstige Optionen:


  • Option 1: Sie warten bis 30. Juni und lehnen den neuen Job ab (unpraktisch)

  • Option 2: Sie verzichten auf die Abfindung und steigen vorzeitig aus (finanzieller Verlust)


Mit Turboklausel erhalten Sie eine elegante Lösung:


  • Sie kündigen zum 30. April (zwei Monate früher)

  • Sie erhalten die Grundabfindung von 30.000 Euro

  • Plus zwei Bruttomonatsgehälter als Sprinterprämie (z.B. 2 × 4.000 Euro = 8.000 Euro)

  • Gesamtabfindung: 38.000 Euro (statt 30.000 Euro)

  • Sie können die neue Stelle am 1. Mai antreten


Die Turboklausel ermöglicht Ihnen also einen flexiblen und finanziell attraktiven vorzeitigen Ausstieg.




Wie funktioniert die Turboklausel?


Die Turboklausel räumt dem Arbeitnehmer ein einseitiges Austrittsrecht ein. Der Arbeitnehmer kann selbst entscheiden, ob und wann er die Klausel nutzen möchte. Der Arbeitgeber kann dies nicht erzwingen.


Typischer Ablauf:


  1. Aufhebungsvertrag mit Turboklausel wird geschlossen

    • Beendigungsdatum mit Einhaltung der Kündigungsfrist wird festgelegt (z.B. 30.06.)

    • Grundabfindung wird vereinbart (z.B. 30.000 Euro)

    • Turboklausel wird vereinbart (z.B. +1 Bruttomonatsgehalt pro Monat früher)


  2. Arbeitnehmer findet neue Stelle

    • Unterschreibt Arbeitsvertrag mit neuem Arbeitgeber

    • Neuer Job beginnt früher als das vereinbarte Beendigungsdatum


  3. Arbeitnehmer übt Turboklausel aus

    • Kündigt schriftlich unter Einhaltung der vereinbarten Ankündigungsfrist (typisch 2-4 Wochen)

    • Beispiel: Kündigt am 1. April zum 30. April (zwei Monate vor dem vereinbarten 30. Juni)


  4. Sprinterprämie wird berechnet und ausgezahlt

    • Zwei Monate × 4.000 Euro Bruttogehalt = 8.000 Euro Sprinterprämie

    • Gesamtabfindung: 30.000 Euro + 8.000 Euro = 38.000 Euro



Wichtig: Schriftform nach § 623 BGB


Die Ausübung der Turboklausel ist rechtlich eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer. Nach § 623 BGB ist die Schriftform zwingend vorgeschrieben. Das bedeutet:


  • Die Kündigungserklärung muss auf Papier erfolgen

  • Sie muss handschriftlich unterschrieben sein

  • Email, SMS, WhatsApp, Fax oder Textnachricht sind unwirksam


Bei Verstoß gegen die Schriftform ist die Kündigung nichtig - das Arbeitsverhältnis besteht fort. Dies kann zu massiven Problemen führen, wenn Sie bereits bei einem neuen Arbeitgeber angefangen haben.




Berechnung der Sprinterprämie


Die Höhe der Sprinterprämie ist frei verhandelbar. In der Praxis haben sich verschiedene Berechnungsmethoden etabliert.


Variante A: Volles Bruttomonatsgehalt pro Monat


Dies ist die für Arbeitnehmer günstigste Variante. Für jeden vollen Monat, den der Arbeitnehmer früher ausscheidet, erhält er ein volles Bruttomonatsgehalt zusätzlich.


Beispiel:

  • Bruttomonatsgehalt: 5.000 Euro

  • Vereinbartes Beendigungsdatum: 31.12.

  • Tatsächliches Ausscheiden: 30.09. (3 Monate früher)

  • Sprinterprämie: 3 × 5.000 Euro = 15.000 Euro



Variante B: Anteiliges Bruttomonatsgehalt


Manche Arbeitgeber bieten nur einen Teil des Bruttomonatsgehalts als Sprinterprämie an.


Beispiel:

  • Bruttomonatsgehalt: 5.000 Euro

  • Vereinbart: 75% pro Monat

  • 3 Monate früher ausgeschieden

  • Sprinterprämie: 3 × 3.750 Euro = 11.250 Euro



Variante C: Tageweise Berechnung


Für Arbeitnehmer, die nicht volle Monate früher ausscheiden, kann eine tageweise Berechnung vereinbart werden.


Beispiel:

  • Bruttomonatsgehalt: 6.000 Euro

  • Tag: 6.000 Euro ÷ 30 Tage = 200 Euro pro Tag

  • 45 Tage früher ausgeschieden

  • Sprinterprämie: 45 × 200 Euro = 9.000 Euro


Variante D: Eingesparte Gehälter minus Pauschale


Der Arbeitgeber zahlt die eingesparten Gehälter minus einer Pauschale (z.B. 20-30%) für seine Ersparnis bei den Sozialversicherungsbeiträgen.


Beispiel:

  • Bruttomonatsgehalt: 4.000 Euro

  • 2 Monate früher: 8.000 Euro eingespart

  • Abzug 25%: 8.000 Euro - 2.000 Euro = 6.000 Euro Sprinterprämie



Vorteile der Turboklausel


Vorteile für Arbeitnehmer


1. Höhere Gesamtabfindung

Sie erhalten nicht nur die Abfindung des Aufhebungsvertrags, sondern zusätzlich die Sprinterprämie. Die Gesamtabfindung kann sich dadurch um 30-50% oder mehr erhöhen.


2. Flexibilität beim Jobwechsel

Sie können sofort zu einer neuen Stelle wechseln, ohne bis zum vereinbarten Beendigungsdatum warten zu müssen. Dies erhöht Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich, weil neue Arbeitgeber oft möchten, dass Sie schnell anfangen.


3. "Doppeltes Einkommen"

Wenn Sie vor dem ursprünglichen Beendigungsdatum eine neue Stelle antreten, erhalten Sie sowohl das Gehalt vom neuen Arbeitgeber als auch die Sprinterprämie vom alten Arbeitgeber. Sie stehen finanziell deutlich besser da.


4. Vermeidung von Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Wenn Sie nahtlos in eine neue Anstellung wechseln, droht keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, weil Sie gar nicht arbeitslos werden. Ohne Turboklausel müssten Sie möglicherweise eine Anstellung ablehnen und würden arbeitslos.


5. Keine Anrechnung auf Arbeitslosengeld (Ruhen)

Wenn Sie direkt eine neue Stelle haben, wird auch keine Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld vorgenommen. Sie umgehen das Problem des "Ruhens" komplett.



Vorteile für Arbeitgeber


1. Ersparnis bei Sozialversicherungsbeiträgen

Auf die Sprinterprämie fallen keine Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge an (ca. 20% Ersparnis). Der Arbeitgeber spart also trotz Zahlung der Sprinterprämie Geld.


2. Ersparnis bei Gehaltsfortzahlung

Je nach Höhe der Sprinterprämie spart der Arbeitgeber auch einen Teil der Gehaltsfortzahlung. Beispiel: Bei 75% Sprinterprämie bleiben 25% des Gehalts eingespart.


3. Planungssicherheit

Der Arbeitgeber weiß früher, wann die Stelle tatsächlich frei wird, und kann besser planen.


4. Höhere Unterschriftsbereitschaft

Arbeitnehmer sind eher bereit, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, wenn eine Turboklausel enthalten ist. Dies erleichtert Verhandlungen erheblich.




Turboklausel - Risiken


Risiken für Arbeitnehmer


1. Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Wenn Sie die Turboklausel nutzen, aber keine neue Anschlussbeschäftigung haben, droht eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen beim Arbeitslosengeld. Die Arbeitsagentur wertet dies als "selbst herbeigeführte Arbeitslosigkeit".


Wichtig: Nutzen Sie die Turboklausel nur, wenn Sie einen unterschriebenen Arbeitsvertrag mit einem neuen Arbeitgeber haben, der auch durchgeführt werden wird.



2. Ruhen des Arbeitslosengeldes

Selbst wenn Sie eine Sperrzeit vermeiden, kann die Arbeitsagentur das Arbeitslosengeld für die Zeit bis zum ursprünglichen Beendigungsdatum "ruhen" lassen. Bis zu 60% der Sprinterprämie können angerechnet werden.


3. Bindung an Formvorschriften

Sie müssen die Schriftform (§ 623 BGB) und die Ankündigungsfrist einhalten. Bei Verstoß ist die Kündigung unwirksam - mit potenziell katastrophalen Folgen, wenn Sie bereits bei einem neuen Arbeitgeber angefangen haben.


4. Keine Rücknahme möglich

Wenn Sie die Turboklausel ausgeübt haben und der neue Job platzt, können Sie nicht zurück zum alten Arbeitgeber. Das Arbeitsverhältnis ist beendet.


5. Verlust anderer Zahlungen

Prüfen Sie, ob durch die vorzeitige Beendigung andere Ansprüche entfallen - etwa Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Boni oder Jubiläumszulagen.



Risiken für Arbeitgeber


Für Arbeitgeber ist die Turboklausel meist risikoarm. Das einzige Risiko ist, dass sie eine höhere Abfindung zahlen müssen, wenn der Arbeitnehmer die Klausel nutzt. Da dies aber nur geschieht, wenn der Arbeitnehmer einen neuen Job findet, steht dem eine Ersparnis gegenüber.




Sprinterprämie - steuerliche Behandlung


Grundsatz


Die Sprinterprämie ist steuerpflichtig als außerordentliche Einkünfte. Allerdings fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an - weder für Arbeitnehmer noch für Arbeitgeber. Dies ist ein erheblicher Vorteil gegenüber laufendem Gehalt.



Fünftelregelung - Rechtslage unklar!


Ob auf die Sprinterprämie die Fünftelregelung (§ 34 EStG) angewendet werden kann, ist rechtlich nicht abschließend geklärt. Die Finanzgerichte haben unterschiedlich entschieden:


Pro Fünftelregelung:


  • FG Hessen (Urt. v. 31.05.2021, Az. 10 K 1597/20)

    Die Fünftelregelung kann auch auf die Sprinterprämie angewendet werden.


Contra Fünftelregelung:


  • FG Niedersachsen (Urt. v. 08.02.2018, Az. 1 K 279/17)

    In bestimmten Fällen ist die Fünftelregelung auf die Sprinterprämie nicht anwendbar.


Eine höchstrichterliche Klärung durch den Bundesfinanzhof (BFH) steht (2025) noch aus.



Praxistipp - Fünftelregelung


Um die Chancen auf Anwendung der Fünftelregelung ggf. zu erhöhen, sollten Sie im Aufhebungsvertrag ausdrücklich festhalten, dass die Turboklausel "im besonderen Interesse des Arbeitgebers" liegt. Dies könnte nach bisheriger Rechtsprechung die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass die Fünftelregelung auch auf die Sprinterprämie angewendet werden kann.


Beispielformulierung:

"Die Parteien sind sich einig, dass die Ausübung der Turboklausel durch den Arbeitnehmer ausdrücklich im Interesse des Arbeitgebers liegt."



Steuerberatung einholen!


Lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten, um die steuerliche Behandlung optimal zu gestalten. In vielen Fällen kann die Steuerlast durch geschickte Gestaltung (z.B. Auszahlungszeitpunkt) weiter optimiert werden.




Rechenbeispiele zur Turboklausel


Beispiel 1: Standard-Fall - volles Bruttogehalt


Ausgangslage:

  • Grundabfindung: 25.000 Euro

  • Bruttomonatsgehalt: 4.500 Euro

  • Vereinbartes Beendigungsdatum: 31.10.

  • Turboklausel: 1 volles Bruttomonatsgehalt pro Monat

  • Tatsächliches Ausscheiden: 31.07. (3 Monate früher)


Berechnung:

  • Sprinterprämie: 3 × 4.500 Euro = 13.500 Euro

  • Gesamtabfindung: 25.000 + 13.500 = 38.500 Euro

  • Steigerung: +54%



Beispiel 2: Anteilige Sprinterprämie (75%)


Ausgangslage:

  • Grundabfindung: 30.000 Euro

  • Bruttomonatsgehalt: 5.000 Euro

  • Vereinbartes Beendigungsdatum: 30.09.

  • Turboklausel: 75% des Bruttomonatsgehalts pro Monat

  • Tatsächliches Ausscheiden: 30.06. (3 Monate früher)


Berechnung:

  • Sprinterprämie: 3 × 3.750 Euro = 11.250 Euro

  • Gesamtabfindung: 30.000 + 11.250 = 41.250 Euro

  • Steigerung: +37,5%


Beispiel 3: Tageweise Berechnung


Ausgangslage:

  • Grundabfindung: 20.000 Euro

  • Bruttomonatsgehalt: 3.600 Euro

  • Vereinbartes Beendigungsdatum: 31.08.

  • Turboklausel: 120 Euro pro Tag (3.600 ÷ 30)

  • Tatsächliches Ausscheiden: 15.07. (1,5 Monate früher = 45 Tage)


Berechnung:

  • Sprinterprämie: 45 × 120 Euro = 5.400 Euro

  • Gesamtabfindung: 20.000 + 5.400 = 25.400 Euro

  • Steigerung: +27%



Formvorschriften bei der Ausübung


1. Schriftform nach § 623 BGB (zwingend!)


Die Ausübung der Turboklausel muss schriftlich erfolgen.

Das bedeutet:


  • Papierform zwingend (keine Email, kein Fax, kein SMS)

  • Eigenhändige Unterschrift (keine digitale Unterschrift)

  • Zugang beim Arbeitgeber nachweisen (Einschreiben empfohlen)



Muster für die Ausübung:


[Ihr Name]

[Ihre Adresse]


[Arbeitgeber]

[Adresse]


[Ort, Datum]


Ausübung der Turboklausel / Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses


Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit übe ich die im Aufhebungsvertrag vom [Datum] vereinbarte Turboklausel aus und beende das Arbeitsverhältnis vorzeitig zum [Datum].


Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]



2. Ankündigungsfrist einhalten


Die meisten Turboklauseln sehen eine Ankündigungsfrist vor (typisch 1-4 Wochen). Diese Frist muss eingehalten werden.


Beispiel:

  • Ankündigungsfrist: 2 Wochen

  • Gewünschtes Beendigungsdatum: 31.07.

  • Spätester Kündigungszeitpunkt: 17.07.



3. Rechtzeitige Planung


Planen Sie rechtzeitig! Wenn Sie einen neuen Job finden, der schnell besetzt werden soll, müssen Sie die Turboklausel rechtzeitig ausüben. Sonst riskieren Sie, den neuen Job zu verlieren oder nicht rechtzeitig anfangen zu können.



Häufige Fehler bei Turboklauseln


Fehler von Arbeitnehmern:


1. Turboklausel ohne neue Stelle genutzt

Viele Arbeitnehmer nutzen die Turboklausel in der Hoffnung, schnell einen neuen Job zu finden - und stehen dann arbeitslos da. Ergebnis: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und möglicherweise Ruhen.


2. Formvorschriften nicht eingehalten

Email, SMS oder WhatsApp reichen nicht! Die Ausübung muss schriftlich auf Papier mit Unterschrift erfolgen. Bei Verstoß ist die Kündigung unwirksam.


3. Ankündigungsfrist versäumt

Wer die Ankündigungsfrist nicht einhält, kann die Turboklausel möglicherweise nicht mehr rechtzeitig ausüben. Der neue Job muss dann verschoben oder abgelehnt werden.


4. Andere Zahlungen nicht bedacht

Durch vorzeitige Beendigung können andere Ansprüche entfallen - etwa Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Boni. Dies sollte vor Ausübung der Turbo-Klausel geprüft werden.


5. Steuerliche Folgen nicht bedacht

Die Sprinterprämie ist voll steuerpflichtig. Ohne Fünftelregelung kann die Steuerlast erheblich sein. Lassen Sie sich steuerlich beraten!


6. Keine schriftliche Bestätigung eingeholt

Holen Sie sich vom Arbeitgeber eine schriftliche Bestätigung über die Höhe der Sprinterprämie und den Auszahlungszeitpunkt.



Fehler von Arbeitgebern:


1. Turboklausel zu vage formuliert

Wenn die Berechnungsweise der Sprinterprämie nicht klar formuliert ist, kann es zu Streitigkeiten kommen. Die Klausel sollte präzise regeln, wie die Sprinterprämie berechnet wird.


2. Keine Regelung zur Fünftelregelung

Es sollte klargestellt werden, dass die Turboklausel "im Interesse des Arbeitgebers" liegt. Dies erhöht die Chancen auf Anwendung der Fünftelregelung.


3. Zu lange Ankündigungsfristen

Ankündigungsfristen von 4 Wochen oder mehr sind für Arbeitnehmer oft unpraktisch und verringern die Attraktivität der Turboklausel.



Checkliste: Turboklausel


Vor Unterschrift des Aufhebungsvertrags


  • Ist eine Turboklausel enthalten?

  • Wie wird die Sprinterprämie berechnet? (volles Gehalt oder anteilig?)

  • Welche Ankündigungsfrist gilt?

  • Ist die Schriftform vorgeschrieben?

  • Gibt es eine Mindestabfindung, auch bei sehr frühem Ausscheiden?

  • Wird klargestellt, dass die Turboklausel "im Interesse des Arbeitgebers" liegt? (wichtig für Fünftelregelung!)

  • Wie wird mit anteiligen Monaten umgegangen?


Bei Ausübung der Turboklausel


  • Haben Sie einen unterschriebenen Arbeitsvertrag mit neuem Arbeitgeber?

  • Halten Sie die Schriftform ein (Papier + Unterschrift)?

  • Halten Sie die Ankündigungsfrist ein?

  • Haben Sie die Auswirkungen auf andere Zahlungen geprüft? (Weihnachtsgeld, Boni etc.)

  • Haben Sie die steuerlichen Folgen mit einem Steuerberater besprochen?

  • Haben Sie eine schriftliche Bestätigung vom Arbeitgeber eingeholt?


Nach Ausübung:


  • Fünftelregelung in Steuererklärung beantragen!

  • Auszahlung der Sprinterprämie überwachen

  • Bei Problemen: Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren



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☎ 089/3801990 | ✉ thorn@thorn-law.de


Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in der Verhandlung von Aufhebungsverträgen mit Turboklausel. Wir prüfen für Sie, ob die Sprinterprämie angemessen ist und welche Formulierungen in Ihrem Interesse sind. In vielen Fällen lassen sich durch geschickte Verhandlung deutlich bessere Konditionen erzielen.


Mit über 25 Jahren Erfahrung und mehr als 1500 bearbeiteten Mandaten im Arbeitsrecht kennen wir die typischen Fallstricke bei Turboklauseln. Profitieren Sie von unserer Expertise!



Dieser Artikel wurde von Dr. Thorn Rechtsanwälte mbB erstellt. Stand: 2025.





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Dr. Michael Thorn  Rechtsanwalt
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Beatrice v. Wallenberg  Rechtsanwältin und  Fachanwältin für Arbeitsrecht
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bvwp@thorn-law.de





FAQ - Turboklausel

Was ist eine Turboklausel im Aufhebungsvertrag?

Eine Turboklausel (auch Sprinterklausel) ist eine Regelung im Aufhebungsvertrag, die dem Arbeitnehmer das Recht gibt, das Arbeitsverhältnis vor dem vereinbarten Beendigungsdatum vorzeitig zu beenden. Im Gegenzug erhält er eine höhere Abfindung - die sogenannte Sprinterprämie. Diese besteht typischerweise aus den Gehältern, die der Arbeitgeber durch den früheren Austritt einspart (ganz oder teilweise). Üblich ist ein volles Bruttomonatsgehalt pro Monat früherem Ausscheiden. Die Turboklausel ermöglicht einen flexiblen und finanziell attraktiven Wechsel zu einer neuen Stelle.

Wie hoch ist die Sprinterprämie bei einer Turboklausel?

Die Höhe ist frei verhandelbar. In der Praxis am häufigsten ist ein volles Bruttomonatsgehalt pro Monat früherem Ausscheiden. Manchmal werden nur 50-75% des Bruttomonatsgehalts gezahlt. Beispiel: Bei einem Bruttogehalt von 4.000 Euro und drei Monaten früherem Ausscheiden beträgt die Sprinterprämie 12.000 Euro (bei 100%) oder 9.000 Euro (bei 75%). Die Sprinterprämie wird zur Grundabfindung addiert und erhöht die Gesamtabfindung um 30-50% oder mehr. Verhandeln Sie immer ein volles Bruttomonatsgehalt pro Monat!

Wann sollte ich die Turboklausel nutzen?

Nutzen Sie die Turboklausel NUR, wenn Sie einen unterschriebenen Arbeitsvertrag mit einem neuen Arbeitgeber haben! Ohne neue Anschlussbeschäftigung droht eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen beim Arbeitslosengeld und möglicherweise das Ruhen des Arbeitslosengeldes. Die Turboklausel ist ideal, wenn Sie vor dem vereinbarten Beendigungsdatum eine neue Stelle finden und diese schnell antreten möchten. Sie erhalten dann sowohl die erhöhte Abfindung als auch das Gehalt vom neuen Arbeitgeber - ein "doppeltes Einkommen". Planen Sie rechtzeitig und halten Sie die Ankündigungsfrist ein!

Welche Formvorschriften muss ich bei der Ausübung beachten?

Die Ausübung der Turboklausel unterliegt der Schriftform nach § 623 BGB. Das bedeutet: Die Erklärung muss auf Papier erfolgen und handschriftlich unterschrieben sein. Email, SMS, WhatsApp oder Fax sind unwirksam! Bei Verstoß gegen die Schriftform ist die Kündigung nichtig - das Arbeitsverhältnis besteht fort. Dies kann zu massiven Problemen führen, wenn Sie bereits beim neuen Arbeitgeber angefangen haben. Außerdem müssen Sie die im Vertrag vereinbarte Ankündigungsfrist (typisch 1-4 Wochen) einhalten. Versenden Sie die Kündigung per Einschreiben, um den Zugang nachweisen zu können.

Muss ich die Sprinterprämie versteuern?

Ja, die Sprinterprämie ist als außerordentliche Einkünfte steuerpflichtig. Allerdings fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an - das ist ein großer Vorteil. Ob die Fünftelregelung (ermäßigte Besteuerung) angewendet werden kann, ist rechtlich umstritten. Manche Finanzgerichte bejahen dies (FG Hessen 2021), andere verneinen es teilweise (FG Niedersachsen 2018). Eine höchstrichterliche Klärung steht aus. Tipp: Lassen Sie im Vertrag festhalten, dass die Turboklausel "im besonderen Interesse des Arbeitgebers" liegt - dies erhöht ggf. die Chancen auf Fünftelregelung. Lassen Sie sich steuerlich beraten!

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung - Bitte konsultieren Sie einen Anwalt

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