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  • AutorenbildDr. Michael Thorn

Kündigungsschutzklage - Wann sinnvoll?

Aktualisiert: 1. Feb.

Arbeitnehmer sind immer wieder mit Unsicherheiten und Herausforderungen konfrontiert. Aber die Kündigung ist eine besonders einschneidende und belastende Situation. Das einzige Mittel dagegen ist die Kündigungsschutzklage. Hier wird sie näher beleuchtet.


Kündigungsschutzklage - Infos vom Anwalt für Arbeitsrecht in München
Kündigungsschutzklage - Infos vom Anwalt für Arbeitsrecht in München

Kündigungsschutzklage - Zweck und Verfahren

Die Kündigungsschutzklage ist das einzige rechtliche Mittel, das einem Arbeitnehmer zur Verfügung steht, um sich gegen eine ausgesprochene Kündigung wirksam zur Wehr zu setzen. Sie dient dazu, die Rechtmäßigkeit der Kündigung vor Gericht prüfen zu lassen. Ziel der Klage ist es, zu klären, ob die Kündigung ausreichend begründet und somit rechtsgültig ist oder ob sie als unberechtigt angesehen werden kann.


Der Antrag der Klage ist darauf gerichtet, dass das Gericht die Unwirksamkeit der Kündigung feststellt. Häufig begegnet man dem Irrtum, dass etwa auf Wiedereinstellung geklagt werden müßte. Das würde aber voraussetzen, dass durch die ausgesprochene Kündigung das Arbeitsverhältnis in jedem Fall beendet wird. Das ist aber nicht der Fall. Nur die wirksame Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis.


Die Klage wird bei Ihrem örtlich zuständigen Arbeitsgericht eingereicht. Wenn Sie z.B. in München arbeiten, ist das Arbeitsgericht München in der Winzererstraße 106 in 80797 München örtlich zuständig.

Sollten Sie keinen Anwalt haben, können Sie dort bei der Rechtsantragstelle Ihre Klage zu Protokoll nehmen lassen. Weil Sie allerdings später in der Güteverhandlung gegen Ihren Arbeitgeber antreten müssen und die meisten Arbeitnehmer spätestens dann sowieso einen Anwalt einschalten, ist es sinnvoll bereits zur Klageeinreichung einen Anwalt zu beauftragen.


Nach der Klageeinreichung schließt sich relativ zügig eine Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht an. In diesem Verfahren, das den Charakter eines Vorverfahrens vor dem eigentlichen Rechtsstreit hat, besteht für beide Parteien die Gelegenheit eine einvernehmliche Regelung zu treffen, d.h. einen Vergleich vor dem Arbeitsgericht zu schließen. Üblicherweise wirken die Arbeitsrichter darauf hin und sind durch gesetzliche Vorschriften, wie § 278 ZPO (Gütliche Streitbeilegung, Güteverhandlung, Vergleich) dazu angehalten: "Das Gericht soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte bedacht sein."


Wichtige Frist und Konsequenzen

Ein ganz wichtiger Aspekt bei der Kündigungsschutzklage ist die Einhaltung der Klagefrist (weitere Info ↗︎ Anwalt für Kündigungsschutz). Gemäß Kündigungsschutzgesetz (KSchG) muss die Klage innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden.


§ 4 KSchG (Anrufung des Arbeitsgerichts)

Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist. Im Falle des § 2 ist die Klage auf Feststellung zu erheben, daß die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist. Hat der Arbeitnehmer Einspruch beim Betriebsrat eingelegt (§ 3), so soll er der Klage die Stellungnahme des Betriebsrats beifügen. Soweit die Kündigung der Zustimmung einer Behörde bedarf, läuft die Frist zur Anrufung des Arbeitsgerichts erst von der Bekanntgabe der Entscheidung der Behörde an den Arbeitnehmer ab.


Diese Frist ist strikt einzuhalten, da ansonsten die Klage als unzulässig abgewiesen werden kann. Versäumt der Arbeitnehmer diese Frist, verliert er sein Recht auf rechtliches Vorgehen gegen die Kündigung. Nur in Ausnahmefällen gelingt es nachträglich eine Zulassung der verspäteten Klage zu erreichen.


Möglichkeiten einer Kündigungsrücknahme und alternative Lösungen

Manchmal nimmt der Arbeitgeber die Kündigung freiwillig zurück. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich herausstellt, dass die Kündigung aus formellen Gründen unwirksam ist, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis doch fortsetzen möchte oder wenn er erkennt, dass die Kündigung unwirksam ist. In solchen Situationen kann eine außergerichtliche Einigung gefunden werden, die für beide Parteien vorteilhaft ist.

Sollte noch keine Klage bis dahin eingereicht sein, ist es trotz der angekündigten Einigung notwendig, rechtzeitig vor Fristablauf die Klage einzureichen. Verhandlungen über eine Rücknahme der Kündigung haben keinerlei Einfluss auf die Klagefrist. Wenn Sie die Frist versäumen in der Erwartung einer Einigung, gilt die Kündigung trotz der Verhandlungen als wirksam und der Arbeitgeber hat dann auch keine Veranlassung mehr die Kündigung zurückzunehmen.


§ 7 KSchG (Wirksamwerden der Kündigung)

Wird die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung nicht rechtzeitig geltend gemacht (§ 4 Satz 1, §§ 5 und 6), so gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam; ein vom Arbeitnehmer nach § 2 erklärter Vorbehalt erlischt.


Konfliktbewältigung und Verhandlungsmöglichkeiten

Es ist zwar grundsätzlich ratsam, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber versuchen, einen möglichen Rechtsstreit zu vermeiden und eine außergerichtliche Einigung anzustreben. Hierbei können auch alle Verhandlungsmöglichkeiten genutzt werden, bis hin zur Mediation, um etwaige Differenzen beizulegen. Eine solche außergerichtliche Einigung kann nicht nur Zeit und Geld sparen, sondern in Einzelfällen auch die Arbeitsbeziehung wieder harmonisieren und zur Rücknahme einer Kündigung führen.


Aber auch hier gilt, dass - trotz aller Verhandlungen - die Klagefrist erst einmal durch eine rechtzeitige Kündigungsschutzklage gewahrt werden muss. Bei einer Fristversäumnis gilt die Kündigung im Zweifel als wirksam und der Arbeitgeber hat keinerlei Prozeßrisiko mehr. Um Ihre Chancen in den Verhandlungen zu erhalten, ist deshalb eine Klage auch hier nötig.


Vermeidung von Arbeitgeberfehlern

Für Arbeitgeber ist es entscheidend, bei einer Kündigung mögliche Fehler zu vermeiden. Diese können dazu führen, dass die Kündigung vor Gericht erfolgreich angefochten und für ungültig erklärt wird. Nahezu jeder Rechtstreit über eine Kündigung ist mit nicht unerheblichen Risiken vor allem für den Arbeitgeber verbunden. Daher ist es oft sinnvoll dem Arbeitnehmer eine Abfindung anzubieten, um einen Rechtsstreit zu vermeiden oder zu beenden.


Aber auch wenn ein solches Angebot bereits im Raum steht: An einer Klage kommen Sie nicht vorbei, wenn es nicht gelingt rechtzeitig vor Ablauf der Klagefrist eine wirksame Einigung zu treffen.


Die Kosten einer Kündigungsschutzklage

Es ist verständlich, dass viele Arbeitnehmer Bedenken hinsichtlich der Kosten einer Kündigungsschutzklage haben. Doch finanzielle Aspekte sollten Sie nicht davon abhalten, berechtigte Ansprüche geltend zu machen. Wenn Sie gute Aussichten auf Erfolg haben und eine Abfindung wahrscheinlich ist, werden die eigenen Anwaltskosten in den meisten Fällen komplett abgedeckt. Gegnerische Anwaltskosten haben Sie bei einem Vergleich in erster Instanz ebensowenig zu befürchten wie Gerichtskosten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.

Die entstehenden Kosten sollten, sofern gute Aussichten auf eine Abfindung bestehen, kein Grund sein sich nicht gegen eine Kündigung mit einer Klage zu wehren. Damit Sie keine Risiken eingehen, empfiehlt es sich einen Anwalt zu wählen, der für diese Phase eine kostenlose Ersteinschätzung anbietet und Ihre Chancen einschätzt, bevor Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen. Wir bieten Ihnen diesen Service.

Fazit

Die Klage gegen eine Kündigung im Arbeitsrecht ist in den meisten Fällen sinnvoll, weil oft Zweifel an der Rechtmäßigkeit oder Wirksamkeit der Kündigung bestehen. In solchen Fällen haben Arbeitnehmer günstige Aussichten bei Gericht eine Abfindung zu erlangen. Die Kündigungsschutzklage bietet Arbeitnehmern somit die Möglichkeit, ihre Interessen zu wahren und sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung zur Wehr zu setzen.

Dabei ist es besonders wichtig, die Klagefrist einzuhalten und sich frühzeitig rechtlichen Beistand zu suchen, um die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen zu können. Eine Einigung kann oft vorteilhaft sein und den Konflikt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber beilegen. Trotzdem ist eine Kündigungsschutzklage zunächst einmal nötig, weil die Klagefrist gewahrt werden muss.


Hinweis: Dieser Beitrag dient nur zu Informationszwecken und stellt keine rechtliche Beratung dar. Bei konkreten Rechtsfragen sollten Sie immer einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren, um eine individuelle und fundierte Beratung zu erhalten.


Kündigungsschutzklage - Hilfe vom Anwalt für Arbeitsrecht in München
Kündigungsschutzklage - Hilfe vom Anwalt für Arbeitsrecht in München

Arbeitsrechtliche Angelegenheiten erfordern Fachwissen. Bei der Beurteilung einer Kündigung und Einreichung einer Kündigungsschutzklage können sich komplexe Fragen ergeben. Wir empfehlen Ihnen deshalb, einen Experten hinzuzuziehen, weil Ihr wirksames Vorgehen gegen die Kündigung von entscheidender Bedeutung sein kann, unter anderem für eine etwaige Abfindung, Ihr Arbeitslosengeld und Ihr Fortkommen in der Zukunft.

DR. THORN Rechtsanwälte PartGmbB ist auf Arbeitsrecht in München seit 25 Jahren spezialisiert. Wir unterstützen Sie bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen und allen anderen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

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