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- Rechtsanwältin Arbeitsrecht | DR. THORN Rechtsanwälte mbB
Rechtsanwältin Arbeitsrecht München: Beatrice von Wallenberg - Kompetenz bei Kündigung & Aufhebungsvertrag. ✅ Ersttelefonat ☎️ 089 3801990 Beatrice von Wallenberg Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in München Teilen Teilen Teilen > ÜBER UNS > Beatrice v. Wallenberg Pachaly > Rechtsanwältin mit Erfahrung im Arbeitsrecht und Weitblick Als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, biete ich Ihnen Expertise in allen Fragen um Ihren Arbeitsplatz. Mit der Spezialisierung auf Kündigung , Aufhebungsvertrag und Abfindung sorge ich dafür, dass Ihre Rechte gewahrt und Ihre Interessen mit Nachdruck vertreten werden. Gerne bin ich Ihre Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in München. Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. Kontaktieren Sie mich gerne Telefon: +49893801990 E-Mail: bvwp@thorn-law.de Herausragende Kompetenz im Arbeitsrecht Kündigung : Geraten Sie nicht in Panik bei Erhalt einer Kündigung – Ich berate und unterstütze Sie umfassend und zielführend. Aufhebungsverträge : Bevor Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, lassen Sie ihn durch mich prüfen! Ich sichere Ihre Ansprüche. Abfindungen : Ich verhandle für Sie Ihre Abfindung, damit Sie wirklich das erhalten, was Ihnen zusteht. Profil: Beatrice von Wallenberg - Rechtsanwältin und Fachanwältin im Arbeitsrecht Mit meinem Jurastudium, aufgenommen 1992, an der Ruhr-Universität Bochum und dem Abschluss des Zweiten Staatsexamens im Jahr 2000 blicke ich auf eine umfassende juristische Ausbildung zurück. Seitdem habe ich mich als Anwältin im Arbeitsrecht kontinuierlich weiterentwickelt und stehe Ihnen mit mehr als 25 Jahren Berufserfahrung zur Seite. Vertrauen Sie auf meine juristische Expertise und Leidenschaft für Arbeitsrecht. Ich bin für meine Mandanten ausschließlich im Arbeitsrecht tätig. Dort habe ich mich auf die Schwerpunkte Kündigung, Aufhebungsvertrag und Verhandlung von Abfindungen spezialisiert. Wenn Sie gerade eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben und dazu Fragen haben, zögern Sie nicht mich zu kontaktieren. Rufen Sie mich gerne einfach an! Kostenlos und unverbindlich. Ihre Beatrice v. Wallenberg Pachaly Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht DR. THORN RECHTSANWÄLTE Anwalt Arbeitsrecht München Clemensstraße 30, 80803 München, Deutschland Engagement und persönliche Beratung bei Ihrem arbeitsrechtlichen Anliegen Der Leitsatz unserer Kanzlei: "Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren." spiegelt unsere motivierte Herangehensweise in Rechtsfragen wider. Als Ihre Rechtsanwältin für Arbeitsrecht setze ich mich mit Kompetenz und hoher Einsatzbereitschaft für Ihre Interessen ein. Bei Fragen rund um Ihren Arbeitsplatz oder rechtlichen Konflikten stehen wir Ihnen als zuverlässige Partner zur Seite. Rufen Sie uns für eine persönliche Beratung unter +49893801990 an oder schreiben Sie eine E-Mail an bvwp@thorn-law.de. DR. THORN RECHTSANWÄLTE Anwalt Arbeitsrecht München Clemensstraße 30, 80803 München, Deutschland RECHTSANWÄLTIN UND FACHANWÄLTIN FÜR ARBEITSRECHT Suchen Sie in München nach einer versierten Rechtsanwältin für Arbeitsrecht ? Beatrice von Wallenberg Pachaly ist nicht nur eine Fachanwältin für Arbeitsrecht , sondern auch eine erfahrene und freundliche Partnerin, die Sie mit Engagement und Expertise vertritt. Als anerkannte Anwältin für Arbeitsrecht bietet sie Ihnen eine jahrelange Erfahrung und ist bekannt für ihre Durchsetzungskraft und ihren Kampfgeist. WERDEGANG DER FACHANWÄLTIN VON WALLENBERG Die versierte Rechtsanwältin im Arbeitsrecht , Beatrice von Wallenberg Pachaly, begann ihre juristische Laufbahn 1992 an der Ruhr-Universität Bochum. Ihr juristisches Fundament wurde mit einem hervorragenden Abschluss im ersten Staatsexamen 1997 gefestigt. Ihre Passion für das Arbeitsrecht motivierte sie dazu, sich als Fachanwältin Arbeitsrecht zu spezialisieren und bereits während ihrer Studienzeit in einer Kanzlei in Essen tätig zu werden. Die Juristin vertiefte ihre Expertise als zukünftige Anwältin im Arbeitsrecht während ihres Rechtsreferendariats am Landgericht Essen. Ein Auslandsaufenthalt in den USA brachte sie 1999 in eine Anwaltskanzlei in San Francisco, wo sie internationale Erfahrungen sammelte. Nach ihrer Rückkehr und dem Abschluss des Zweiten Juristischen Staatsexamens im Jahr 2000, erhielt sie ihre Zulassung in München und erlangte 2005 Ihre Zulassung zum Oberlandesgericht München. FACHANWALT ALS BESONDERE QUALIFIKATION Als versierte Rechtsanwältin für Arbeitsrecht widmet sich Beatrice von Wallenberg Pachaly bereits seit 20 Jahren diesem Fachgebiet. Ihre Expertise wurde 2011 mit der Verleihung des Titels "Fachanwältin für Arbeitsrecht " durch die Rechtsanwaltskammer München anerkannt. Im Jahre 2014 stieg sie zur geschäftsführenden Partnerin bei DR. THORN Rechtsanwälte PartGmbB auf. Zu den Mandanten der erfahrenen Anwältin für Arbeitsrecht gehören Arbeiter, Angestellte, leitende Angestellte, Geschäftsführer mittelständischer Gesellschaften und Vorstände von Aktiengesellschaften. Beatrice von Wallenberg Pachaly vertritt Ihre Mandanten bundesweit vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht. Darüber hinaus ist sie an allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt. Die Beratung und Vertretung bietet sie souverän in Deutsch, Englisch und Französisch an. Beatrice von Wallenberg Pachaly Title: Location: Company: Lawyer and Specialist in Labor Law Munich, Germany DR. THORN Rechtsanwälte PartGmbB Beatrice von Wallenberg Pachaly is an esteemed lawyer and recognized specialist in labor law, practicing in the vibrant city of Munich, Germany. She is an integral part of the Dr. Thorn Rechtsanwälte law firm, a respected institution known for its expertise and commitment to providing excellent legal services in labor law. Beatrice's work focuses on the various aspects of labor law, including handling cases related to the termination of employment relationships. She provides guidance and representation for a range of clients, from workers and employees to high-ranking executives and board members. Her ability to provide legal services in both German and English allows her to effectively assist a diverse clientele. Beatrice's commitment to her clients, combined with her expertise in labor law, ensures that they receive the best possible legal advice and representation. Her professional approach, dedication to her clients, and deep understanding of labor law make her a valuable asset to the Dr. Thorn Rechtsanwälte law firm and to her clients. Whether you're facing challenges with your employment situation or seeking advice on labor law, Beatrice von Wallenberg Pachaly is ready to provide the expert legal support you need. For more information or to schedule a consultation, please contact us at Dr. Thorn Rechtsanwälte. Interview zum Arbeitsrecht für ProSiebenSat.1 Als Rechtsanwältin für Arbeitsrecht wurde ich von der Redaktion ProSiebenSat.1 kontaktiert. Die Anforderung: Ein fundiertes, anwaltliches Statement für eine aktuelle Nachrichtensendung. Wir empfingen das Fernsehteam für ein Interview in unserer Kanzlei. Als Anwältin für Arbeitsrecht habe ich ein Interview gegeben. MEDIENPRÄSENZ DER RECHTSANWÄLTIN FÜR ARBEITSRECHT Zeitschrift BRIGITTE "Wo bleibt mein Gehalt?" Stehen Sie vor dem Problem, dass Ihr Arbeitgeber das Gehalt nicht auszahlt? Als Rechtsanwältin Arbeitsrecht berate ich Sie, welche Schritte Sie einleiten können, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Hierzu erhielt ich eine Anfrage der Zeitschrift BRIGITTE für einen Text zu diesem Problem. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht habe ich einen umfassenden Beitrag zu diesem häufigen Ärgernis verfasst. Mit meiner Expertise als Anwältin Arbeitsrecht finden wir gemeinsam eine Lösung. Zeitungsartikel SZ vom 5.11.2019 zum Arbeitsrecht Rechtsanwältin für Arbeitsrecht von Wallenberg wurde von Herrn Julian Erbersdobler, Redakteur der Süddeutschen Zeitung, um ihre Expertenmeinung zum brisanten Thema "Liebe am Arbeitsplatz" im Zuge der Berichterstattung über die viel diskutierte Entlassung des Konzernchefs von McDonald's aufgrund einer Affäre am Arbeitsplatz gebeten. Die erfahrene Anwältin für Arbeitsrecht bot fundiertes Fachwissen und beleuchtete die rechtlichen Aspekte romantischer Beziehungen im beruflichen Umfeld. FAQ - Fragen an Beatrice von Wallenberg Rechtsanwältin für Arbeitsrecht zur Prüfung Ihrer Kündigung Als Rechtsanwältin für Arbeitsrecht rate ich eine Kündigung von einem Fachanwalt prüfen zu lassen. Denn Kündigungen haben nicht nur den Verlust der beruflichen Position zur Folge, sondern stellen auch eine Bedrohung der finanziellen Sicherheit dar. Überdies sind sie sehr oft erfolgreich angreifbar. Viele Arbeitnehmer sind sich jedoch nicht bewusst, dass ihre Position gegenüber dem Arbeitgeber viel stärker ist, als sie vermuten.. Im arbeitsrechtlichen Alltag stoße ich als Rechtsanwältin für Arbeitsrecht immer wieder auf Formfehler und Verstöße gegen das Kündigungsschutzgesetz. In solchen Fällen lässt sich häufig eine erhebliche Abfindung aushandeln. Lassen Sie sich dabei von Kosten nicht abschrecken – wir bieten Ihnen eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung an. So erfahren Sie ohne Kostenrisiko, welche Optionen Sie haben und was Sie tun können. Lassen Sie Ihre Kündigung gründlich prüfen! Die Unwirksamkeit einer Kündigung kann auf unterschiedlichen Gründen beruhen. Einer davon ist die Verletzung der gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform. Ferner muss die Kündigung von einer autorisierten Person unterzeichnet sein. Unter bestimmten Umständen kann die Kündigung zurückgewiesen werden, wenn keine Originalvollmacht zusammen mit der Kündigungserklärung vorgelegt wurde. Bei Unsicherheiten sollten Sie nicht zögern, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren. Weil die Fristen oftmals kurz sind – mitunter nur wenige Tage – ist es dringend ratsam, sofort Kontakt aufzunehmen. Zumal gegen die Kündigung innerhalb von drei Wochen Klage erhoben werden muß. Vorgehen bei bei fehlendem Interesse an Weiterbeschäftigung Unabhängig von Ihrem Wunsch das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, ist es bei einer Kündigung notwendig, rechtliche Schritte einzuleiten, um die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen zu lassen. In der Regel endet der Prozess in einem Vergleich. Eine professionelle Rechtsanwältin für Arbeitsrecht hilft Ihnen, eine Abfindung zu erlangen. Der Ablauf einer Kündigungsschutzklage Ein Kündigungsschutzverfahren beginnt mit Einreichung der Klage. Das Arbeitsgericht legt einen Termin für eine Güteverhandlung fest, in der, unter Vermittlung des Richters, eine gütliche Einigung angestrebt wird. Sollte dies nicht möglich sein, folgt Monate später die Kammerverhandlung. Oftmals wird bereits in der Güteverhandlung eine Einigung durch Vergleich erzielt. Dauer eines Kündigungsschutzprozesses Die Dauer eines Kündigungsschutzprozesses ist variabel und hängt von den Einzelheiten des Falles ab. Nachdem die Klage erhoben wurde, findet in der Regel innerhalb von zwei Wochen die Güteverhandlung statt, bei der ein Vergleich angestrebt wird. Sollte keine Einigung erzielt werden, kann sich das Verfahren über mehrere Monate hinziehen, insbesondere wenn eine Beweisaufnahme nötig sind oder bis zu einem Urteil verhandelt wird. Aus diesem Grund tendieren die meisten Parteien zu einer Vergleichslösung. Ablauf des Gütetermins beim Arbeitsgericht Während des Gütetermins im Arbeitsrecht ist der Vorsitzende die einzige richterliche Instanz. Die Anwesenheit von Kläger und Beklagtem wird festgestellt, bevor der Richter das Verfahren erläutert. Beide Parteien präsentieren ihre Sichtweisen. Der Richter versucht eine gütliche Einigung zu vermitteln, mit dem Ziel einen Vergleich abzuschließen. Die Rolle einer Rechtsanwältin für Arbeitsrecht bei Kündigungsschutzklagen Es ist möglich, bei einer Kündigungsschutzklage ohne eine Rechtsanwältin für Arbeitsrecht vorzugehen. Aber es ist nicht empfehlenswert. Das Arbeitsrecht birgt Probleme, und eine fachkundige Anwältin für Arbeitsrecht hilft Ihnen Fehler in der Klageführung zu vermeiden. Insbesondere beim Thema Abfindung kommt es auf eine professionelle Risikoeinschätzung und Verhandlung an. Ohne anwaltliche Vertretung unterbreiten Arbeitgeber geringe Abfindungsangebote. Eine Anwältin für Arbeitsrecht verhandelt oft eine weitaus höhere Abfindung . Beim Aufhebungsvertrag sollten Sie eine Rechtsanwältin für Arbeitsrecht einschalten Aufhebungsverträg sollte nie ohne vorherige Beratung durch eine Rechtsanwältin für Arbeitsrecht unterzeichnet werden. Sie bergen das Risiko von Sperrfristen, die mit anwaltlicher Hilfe oft vermeidbar sind. Mit versierter Verhandlung durch Ihre Rechtsanwältin Arbeitsrecht ist meist eine höhere Abfindung erzielbar. Bewertung von Aufhebungsverträgen Aufhebungsverträge sind nicht generell abzulehnen. Je nach individueller Situation kann es gute Gründe für deren Abschluss geben, etwa wenn eine besonders hohe Abfindung und vorteilhafte Bedingungen angeboten werden und Risiken auszuschließen sind. Die Umsetzung sollte einer erfahrenen Rechtsanwältin für Arbeitsrecht überlassen werden. Kosten für anwaltliche Dienste im Arbeitsrecht Im Arbeitsrecht müssen Mandanten die Kosten für die Rechtsanwältin für Arbeitsrecht selbst tragen, da in der ersten Instanz keine Kostenerstattung erfolgt. Um für meine Mandanten das Risiko so gering wie möglich zu halten, biete ich eine kostenlose Ersteinschätzung an und übernehme nur Fälle mit wirklich guten Erfolgaussichten. So ist gewährleistet, dass die Kosten von der Abfindung gedeckt sind und Sie kein Risiko haben. Ihre Fachanwältin für Arbeitsrecht Beatrice v. Wallenberg Rufen Sie mich gerne an, wenn Sie ein Problem haben. In einem Ersttelefonat erhalten Sie von mir kostenlos und unverbindlich eine Einschätzung Ihrer Chancen und Optionen. MEHR ERFAHREN DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN Kündigung Wir überprüfen Ihre Kündigung, reichen Klage ein, vertreten Sie vor Gericht und verhandeln für Sie einen vorteilhaften Vergleich mit Abfindung. Kündigung >> Aufhebungsvertrag Wir überprüfen die Klauseln des Entwurfs, schlagen Ergänzungen und Änderungen vor und verhandeln für Sie eine vorteilhafte Vereinbarung. Aufhebungsvertrag >> Bewertungen Hier lesen Sie, was Mandanten über unsere Tätigkeit schreiben, warum sie nur TOP-Bewertungen geben und uns gerne weiterempfehlen. Bewertungen >>
- Kündigungsfristen Arbeitsrecht ➡️ DR. THORN mbB
Fragen zur Kündigungsfrist? ✅ Wir beraten seit 25 Jahren Arbeitsrecht in München ✅ DR. THORN Rechtsanwälte✅ ☎️ 089 3801990 KÜNDIGUNGSFRISTEN IM ARBEITSRECHT Teilen Teilen Teilen > INFO > KÜNDIGUNGSFRISTEN IM ARBEITSRECHT > Kündigungsfristen im Arbeitsrecht - ein Überblick Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sind von beiden Seiten jeweils Kündigungsfristen einzuhalten, damit sich der andere Vertragspartner darauf einstellen kann. Die Kündigungsfristen können sich aus unterschiedlichen Quellen ergeben: aus dem Arbeitsvertrag aus einem Tarifvertrag aus einer Betriebsvereinbarung aus dem Gesetz. Gesetzliche Kündigungsfristen Allgemeine Regelung für alle Arbeitsverhältnisse Sofern gesetzliche Kündigungsfristen gelten, ist § 622 BGB anzuwenden. Aus ihm ergeben sich die gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Für Arbeitsverhältnisse eines Arbeiters oder eines Angestellten (= Arbeitnehmer) ergibt sich aus § 622 Abs. 1 eine einheitliche gesetzliche Mindestkündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Ende eines Kalendermonats. Die Vorschrift gilt für Arbeitsverhältnisse, macht also keinen Unterschied zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und gilt daher für beide gleichermassen. Regelung für Arbeitgeber Aus § 622 Abs. 2 BGB ergibt sich eine zusätzliche Regelung für Arbeitgeber. Für diese gilt wegen § 622 Abs. 1 BGB bereits die einheitliche gesetzliche Mindestkündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Ende eines Kalendermonats. Für den Arbeitgeber verlängert sich aber die gesetzliche Kündigungsfrist mit der steigenden Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Sie beträgt je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses: nach 2 Jahren: 1 Monat zum Monatsende nach 5 Jahren: 2 Monate zum Monatsende nach 8 Jahren: 3 Monate zum Monatsende nach 10 Jahren: 4 Monate zum Monatsende nach 12 Jahren: 5 Monate zum Monatsende nach 15 Jahren: 6 Monate zum Monatsende nach 20 Jahren: 7 Monate zum Monatsende Fristen für Arbeitnehmer Für die Kündigung durch den Arbeitnehmer ergibt sich dagegen eine einheitliche gesetzliche Mindestkündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Ende eines Kalendermonats aus § 622 Abs. 1 BGB. Die verlängerten Kündigungsfristen gemäß § 622 Abs. 2 BGB gelten nur für die Kündigung durch den Arbeitgeber. Bei einer Kündigung, die der Arbeitnehmer ausspricht, verbleibt es daher grundsätzlich bei der Mindestkündigungsfrist gemäß § 622 Abs. 1 BGB, egal wie lang die Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers ist. FAQ zu Kündigungsfristen Was sind Kündigungsfristen? Kündigungsfristen definieren den Zeitraum, der zwischen einer Kündigungserklärung und der Beendigung des Vertrags liegen muss. Zweck der Kündigungsfrist ist, dass sich der Empfänger der Kündigung auf die Veränderung einstellen kann. Wo sind die Fristen geregelt? Kündigungsfristen können sich aus Ihrem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag oder aus dem Gesetz, § 622 BGB, ergeben. Wann gelten tarifrechtliche Fristen für mich? Wenn im Arbeitsvertrag nichts geregelt ist, kommen Sie erst zu den gesetzlichen Kündigungsfristen des § 622 BGB, wenn keine tarifrechtlichen Kündigungsfristen für Sie gelten. Tarifvertragliche Kündigungsfristen gelten für Sie, wenn Sie tarifgebunden sind, d.h. Mitglied einer Gewerkschaft), der Tarifvertrag allgemeinverbindlich erklärt wurde oder Ihr Arbeitsvertrag auf den Tarifvertrag verweist. Welche Regeln gelten für die Vertragskündigung in meinem Arbeitsvertrag? Auch für Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag gibt es gesetzliche Vorgaben, denn Kündigungsfristen dienen dem Schutz des Arbeitnehmers. In einem Arbeitsvertrag dürfen daher kürzere Kündigungsfristen als die gesetzlichen oder, soweit geltend, im Tarifvertrag, nicht vereinbart werden. Längere Kündigungsfristen sind erlaubt, aber nur, wenn sie für beide Parteien gelten. Bei Verstoß gegen diese Vorgaben gelten die gesetzlichen Regelungen. Welche gesetzlichen Beendigungsfristen gibt es? Bei gesetzlichen Kündigungsfristen ist zu unterscheiden, ob sie für den Arbeitnehmer oder für den Arbeitgeber gelten. Wie lang ist die Frist für einen Arbeitnehmer? Die Kündigungsfrist für einen Arbeitnehmer bestimmt sich nach § 622 Absatz 1 BGB: „Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.“. § 622 Absatz 5 BGB bestimmt, dass eine kürzere Kündigungsfrist als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden kann, 1. wenn ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt ist; dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von drei Monaten hinaus fortgesetzt wird; 2. wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet. Welche gesetzlichen Fristen gelten für Arbeitgeber? Für die Kündigung durch den Arbeitgeber ist die Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers für die Kündigungsfrist maßgeblich: Sie beträgt, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen 2 Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats, 5 Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats, 8 Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats, 10 Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats, 12 Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats, 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats, 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats. 8. Wie lange ist die Frist bei der Probezeit? Die Vorschrift § 622 Absatz 3 BGB bestimmt, dass während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden kann. 9. Welche Frist gilt, wenn ich selbst kündige? Als Arbeitnehmer können Sie grundsätzlich jederzeit kündigen. Allerdings gilt eine Kündigungsfrist, d.h. es dauert noch einige Zeit bis das Arbeitsverhältnis beendet wird. Für Sie als Arbeitnehmer gilt die Grundkündigungsfrist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats, wenn sich nicht aus dem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag eine längere Kündigungsfrist ergibt. 10. Was passiert, wenn die Frist vom Arbeitgeber nicht eingehalten wird? Wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird, hat das nicht zur Folge, dass die Kündigung unwirksam ist. Stattdessen wird die Kündigung grundsätzlich dahingehend gedeutet und ausgelegt, dass der Arbeitgeber mit der richtigen Kündigungsfrist kündigen wollte. Wenn im Einzelfall auch die Auslegung ergibt, dass nur der falsche Termin gelten soll, beendet die Kündigung zu diesem Termin, wenn sich der Arbeitnehmer nicht rechtzeitig mit einer Kündigungsschutzklage wehrt. Daher sollten Arbeitnehmer gegen eine Kündigung mit zu kurzer Kündigungsfrist vorsorglich Kündigungsschutzklage einreichen. Kündigungsfristen: Rat vom Anwalt Kündigungsfristen gelten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wenn sie nicht eingehalten werden, etwa bei einer Kündigung, kann eine Klage notwendig sein. Sie sollten sich zu Kündigungsfristen von einem Anwalt beraten lassen. Zögern Sie nach Erhalt einer Kündigung nicht, weil eine Klagefrist von 3 Wochen mit dem Zugang der Kündigung beginnt. MEHR ERFAHREN DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN Kündigung Wir überprüfen Ihre Kündigung, reichen Klage ein, vertreten Sie vor Gericht und verhandeln für Sie einen vorteilhaften Vergleich mit Abfindung. Kündigung >> Aufhebungsvertrag Wir überprüfen die Klauseln des Entwurfs, schlagen Ergänzungen und Änderungen vor und verhandeln für Sie eine vorteilhafte Vereinbarung. Aufhebungsvertrag >> Bewertungen Hier lesen Sie, was Mandanten über unsere Tätigkeit schreiben, warum sie nur TOP-Bewertungen geben und uns gerne weiterempfehlen. Bewertungen >>
- Anwalt für Aufhebungsvertrag ➡️THORN Rechtsanwälte
Aufhebungsvertrag: Gratis-Check vom Anwalt! ✅ 25 Jahre Kanzlei DR. THORN ✅ Aufhebungsvertrag-Profis ✅ ☎️ 089 3801990 ANWALT AUFHEBUNGSVERTRAG Teilen Teilen Teilen > ARBEITSRECHT > ANWALT AUFHEBUNGSVERTRAG > Anwalt für Aufhebungsvertrag in München Die Besonderheit beim Aufhebungsvertrag ist, dass damit alle gesetzlichen Regelungen, die zu Gunsten des Arbeitnehmers gelten, weitgehend ausgeschaltet werden. Insbesondere werden die gesetzlichen Schutzvorschriften bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses - also der Kündigungsschutz des Arbeitnehmers (Lexikon Kündigungsschutz ) - ausgeschaltet. Das ist ein großes Risiko, das man aber in den Griff kriegen kann. Durch geschickte Formulierung des Aufhebungsvertrags kann aber trotzdem für Ihren Schutz gesorgt werden. Hierzu sollten Sie einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht einschalten. Ein Anwalt kennt die unterschiedlichen Klauseln eines Aufhebungsvertrags und kann Sie umfassend beraten. Jeder Aufhebungsvertrag enthält ein rechtliches Grundprogramm. Um Ihren darüber einen ersten Überblick zu geben, haben wir für Sie Erläuterungen zu den wichtigsten Klauseln zusammengestellt. Die Kanzlei für Arbeitsrecht DR. THORN in München steht Ihnen als vertrauensvoller Partner zur Seite, wenn es um die heikle Angelegenheit eines Aufhebungsvertrags geht. Mit über 25 Jahren Erfahrung im Arbeitsrecht bieten wir eine umfassende Beratung und Vertretung, um Ihre Rechte und Interessen optimal zu schützen. Ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind, unsere Kanzlei navigiert Sie durch die komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. RUFEN SIE UNS GERNE AN Abschluss eines Aufhebungsvertrags Der Aufhebungsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Hier gilt die gesetzliche Schriftform gemäß § 623 BGB. Dies bedeutet, dass eine Urkunde von beiden Parteien durch eine Originalunterschrift unterzeichnet werden muss. Häufig wird ein bereits vorbereitetes und unterzeichnetes Vertragsangebot unterbreitet, das vom Arbeitnehmer lediglich gegenzeichnet wird. Wegen der Schriftform des § 623 BGB ist ein Abschluss per Fax oder E-Mail unwirksam. Wichtig: Der gesamte Vertragsinhalt muss durch die Unterschriften von Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgedeckt sein. Das bedeutet, dass alle Vereinbarungen in die Vertragsurkunde aufgenommen werden müssen. Anderenfalls ist die Schriftform nicht gewahrt. Wenn, wie üblich, der Aufhebungsvertrag über mehrere Seiten geht, sollten die Blätter fortlaufend nummeriert sein und zusammengeheftet werden, um auch äußerlich zu dokumentieren, dass es sich um einen einheitlichen Vertrag handelt. Vorsorglich wird häufig jede Seite unterzeichnet. Regelung des Beendigungsdatums Im Gegensatz zur Kündigung , bei der die vertragliche oder gesetzliche Kündigungsfrist gilt, muss im Aufhebungsvertrag der Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses geregelt werden. Die Parteien sind völlig frei in der Wahl. Als Arbeitnehmer müssen Sie sich überlegen, ob Sie Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen müssen. Dann sollten Sie darauf achten, dass die geltende Kündigungsfrist nicht unterschritten wird. Sonst risikieren Sie das Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs . Angaben zum Grund der Aufhebung Grundlegendes Problem des Aufhebungsvertrags ist, dass er regelmäßig eine Sperrfrist auslöst, d.h. der Arbeitnehmer erhält für einen gewissen Zeitraum kein Arbeitslosengeld. Der Abschluss, d.h. die Mitwirkung bei der Auflösung des Arbeitsverhältnisses, ist nämlich eine schuldhafte Verletzung der Pflichten des Arbeitnehmers aus der Arbeitslosenversicherung. Konsequenz ist in der Regel die Verhängung einer Sperrfrist für ein Arbeitslosengeld von 12 Wochen. Dies gilt aber nicht, wenn die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer nicht vorgeworfen werden kann. Aus einer Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit ergibt sich, dass bei bestimmten Voraussetzungen trotz Abschluss eines Aufhebungsvertrags keine Verhängung einer Sperrfrist erfolgt. Das gilt in folgenden Fällen Wenn durch den Arbeitgeber eine Kündigung ausgesprochen wird, die nicht durch ein Fehlverhalten, verursacht wurde. Dann kann kein versicherungswidriges Verhalten vorgeworfen werden. Dasselbe gilt, wenn eine ansonsten ausgesprochene Kündigung durch den Aufhebungsvertrag lediglich vermieden wurde. Notwendig ist hierzu aber, dass seitens des Arbeitgebers die Kündigung mit Bestimmtheit in Aussicht gestellt worden ist, d.h. tatsächlich eine Kündigung gedroht hätte. Damit für die Agentur für Arbeit ein Anhaltspunkt zur Beurteilung besteht, achtet ein Anwalt darauf, dass im Aufhebungsvertrag angegeben wird, was der Anlass für den Aufhebungsvertrag ist. Um den Abschlussgrund zur möglichen Vermeidung einer drohenden Kündigung jedenfalls zu dokumentieren, wird häufig in den Aufhebungsvertrag die Passage aufgenommen: „...zur Vermeidung einer sonst unausweichlichen betriebsbedingten Kündigung...". Freistellungsklausel nicht vergessen. Im Aufhebungsvertrag muss auch bestimmt werden, was bis zu Ihrem Ausscheiden mit der Arbeitspflicht geschieht, d.h. ob Sie bis zum Beendigungszeitpunkt weiterarbeiten oder ob der Arbeitgeber auf Ihre Tätigkeit bis dahin verzichtet. Ein solcher Verzicht wird Freistellung von der Arbeitspflicht oder kurz Freistellung genannt. Üblicherweise wird eine Freistellung vereinbart. Dabei ist zu unterscheiden zwischen der widerruflichen Freistellung, die vom Arbeitgeber zurückgenommen werden kann und der unwiderruflichen Freistellung, die der Arbeitgeber nicht einseitig rückgängig machen kann. Vergessen Sie hier eine Regelung müssen Sie im Zweifel bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses weiterarbeiten. Vergütung bis zur Beendigung Üblicherweise wird im Aufhebungsvertrag die Fortzahlung der Vergütung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbart. Weil es sich um eine ausserplanmäßige Beendigung handelt, muss auch geregelt werden, ob Ansprüche auf weitere Vergütungsbestandteile bestehen und bestehen bleiben, wie zum Beispiel auf Weihnachtsgratifikation und auf variable Gehaltsbestandteile, wie Provisionen. Eine Regelung ist auch nötig im Hinblick auf eine Bonuszahlung und eine Zielvereinbarung. Regelung der Zahlungsansprüche Variable Gehaltsbestandteile In dem Aufhebungsvertrag müssen sämtliche Gehaltsansprüche geregelt werden. Das Gehalt besteht üblicherweise aus einer festen monatlichen Vergütung. Mitunter gibt es aber auch weitere variable Gehaltsbestandteile, zum Beispiel Provisionen und Bonuszahlungen. In einem Aufhebungsvertrag muss in Ihrem Interesse geregelt werden, welche von diesen Gehaltsbestandteilen weiterhin gezahlt werden müssen. Insbesondere wenn eine Freistellung von der Arbeitsleistung erfolgt, kann schnell Streit darüber entstehen, ob variable Gehaltsbestandteile, die an die Arbeitsleistung bzw. deren Erfolg anknüpfen noch beansprucht werden können. Deshalb ist hier eine klare Regelung sehr zu empfehlen. Urlaubsgeld Da ein Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis außerplanmäßig beendet, muss geregelt werden, was mit dem Urlaubsgeld geschieht. So ist in manchen Arbeitsverträgen geregelt, dass das Urlaubsgeld bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückgezahlt werden muss. Hier sollte daher eine eindeutige Regelung im Aufhebungsvertrag getroffen werden. Weihnachtsgeld Mit dem Aufhebungsvertrag sollten auch Sondergratifikationen geregelt werden, wie zum Beispiel das Weihnachtsgeld. Hier ist z.B. zu regeln, wie das Austrittsjahr behandelt wird, etwa im Sinne einer anteiligen Regelung. Abfindung - Der wichtigste Punkt Die Abfindung ist der wichtigste Punkt in einem Aufhebungsvertrag, denn nur wegen einer attraktiven Abfindung wird von Arbeitnehmerseite ein Beendigungsvertrag abgeschlossen. Sie ist die Gegenleistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer für die Bereitschaft das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung und ohne Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht zu beenden. Schalten Sie einen Anwalt für einen Aufhebungsvertrag ein, damit sie hier nicht über den Tisch gezogen werden. Zunächst muss Ihnen klar sein, dass die Abfindung ausdrücklich geregelt werden muss. Es gibt im Arbeitsrecht grundsätzlich keinen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung. Wenn keine Abfindung im Aufhebungsvertrag geregelt ist, gibt es keine Abfindungszahlung. Die Abfindung und deren Höhe ist vollständig Verhandlungssache zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber. Bei der Aushandlung der Höhe sollten Sie besondere Sorgfalt walten lassen, denn hier kann viel Geld verloren gehen, wenn die Verhandlungen falsch geführt werden. Hier ist die Einschaltung eines kompetenten Anwalts zur Verhandlung des Aufhebungsvertrags besonders zu empfehlen. Ein erfahrener Anwalt kann einschätzen, wie hoch die Abfindung sein sollte und insbesondere wie die Spielräume bei den Verhandlungen sind. Nicht vergessen werden sollte eine eindeutige Regelung, ob die Abfindung brutto oder netto ausgezahlt wird. Ebenso sollte geregelt werden, wann der Anspruch entsteht, ab wann er vererblich ist und bis wann die Zahlung zu erfolgen hat. Aufhebungsvertrag - Turboklausel Wenn ein Aufhebungsvertrag geschlossen ist, wird der Arbeitnehmer häufig bis zur Beendigung widerruflich oder unwiderruflich freigestellt. Der Grund dafür: Das Arbeitsverhältnis hat für den Arbeitgeber in der Regel keinen Wert mehr, bindet aber weiterhin den Arbeitnehmer, denn er gehört bis zum Ablauf noch zum Unternehmen, mit allen Rechten und Pflichten. Dadurch kann folgendes Problem entstehen: Will der Arbeitnehmer vorzeitig eine andere Arbeitsstelle antreten, müsste nachträglich eine vorzeitige Beendigung des Vertrags verhandelt und vereinbart werden. Aus diesem Grund wird häufig bereits beim Aufhebungsvertrag eine Klausel vereinbart, die die Möglichkeit einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses regelt, die sogenannte Turboklausel. Diese Turboklausel bzw. Sprinterklausel verhindert, dass bei einer vorzeitigen Beendigung der Arbeitnehmer die ihm bis zur planmäßigen Beendigung zustehenden Monatsgehälter verliert. Mit einer Turboklausel wird vereinbart, dass die bis zum vertraglichen Beendigungstermin an sich zu zahlenden Monatsgehälter als zusätzliche Abfindung ausgezahlt werden. Dabei ist es Verhandlungssache, ob die ersparten Gehälter zu 100 % oder lediglich zum Teil, etwa 50 %, ausbezahlt werden. Um das Arbeitsverhältnis zu beenden, muss dann nur noch einseitig eine Erklärung des Arbeitnehmers in Textform abgegeben werden, die üblicherweise mit einer Vorankündigung von einer Woche das Arbeitsverhältnis beendet. DR. THORN Rechtsanwälte in München Die Kanzlei DR. THORN Rechtsanwälte, mit Sitz im Herzen von München, ist eine angesehene Anwaltskanzlei im Bereich des Arbeitsrechts. Sie widmet sich der professionellen Beratung und Vertretung sowohl von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Das erfahrene Team von Rechtsanwälten der Kanzlei ist spezialisiert auf eine breite Palette von Dienstleistungen im Arbeitsrecht. Hierzu zählen Verhandlungen von Abfindungen und Aufhebungsverträge. Die Anwälte von DR. THORN legen großen Wert darauf, ihre Mandanten umfassend und individuell zu beraten, um die besten Ergebnisse zu erzielen. Zögern Sie nicht, sich für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls an die Kanzlei zu wenden. Rufen Sie an und lassen Sie sich umfassend informieren, wie DR. THORN Rechtsanwälte Ihnen zur Seite stehen können. DR. THORN Rechtsanwälte - Über 25 Jahre Arbeitsrecht in München FAQ - Anwalt Aufhebungsvertrag Wann Aufhebung statt Kündigung? Ein Aufhebungsvertrag kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn es schnell gehen soll, also Kündigungsfristen nicht abgewartet werden sollen und dem Arbeitnehmer keine Nachteile beim Arbeitslosengeld entstehen, etwa weil bereits ein neues Arbeitsverhältnis sicher ist. Welche Vorteile hat ein Aufhebungsvertrag für den Arbeitnehmer? Ein Aufhebungsvertrag hat Vorteile für den Arbeitnehmer, wenn Kündigungsfristen nicht eingehalten werden müssen oder sollen, etwa weil ein neues Arbeitsverhältnis bereits sicher ist. Ferner kann der Arbeitnehmer bei einem Aufhebungsvertrag oft stark auf die Konditionen, etwa bezüglich Zeitpunkt, Abfindung und Zeugnis, Einfluss nehmen. Welche Nachteile hat ein Aufhebungsvertrag für den Arbeitnehmer? Ein Aufhebungsvertrag hat für den Arbeitnehmer durchaus potentielle Nachteile, etwa - unter anderem - eine Sperrfrist für das Arbeitslosengeld und eine Reduzierung der Bezugsdauer, ein Ausschluss der Kündigungsschutzvorschriften und die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist. Wann lohnt sich ein Aufhebungsvertrag? Ein Aufhebungsvertrag kann sich lohnen, wenn der Arbeitgeber bereit ist eine höhere Abfindung zu zahlen, weil er eine raschen Beendigung anstrebt und der Arbeitnehmer eine Sperrzeit vermeiden kann oder auf Arbeitslosengeld nicht angewiesen ist, z.B. weil er bereits eine neue Stelle hat. Welche Vorteile hat ein Aufhebungsvertrag für den Arbeitgeber? Der Aufhebungsvertrag hat für den Arbeitgeber den Vorteil, dass keine Kündigung ausgesprochen werden muss, Kündigungsfristen nicht eingehalten werden müssen, ein Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht vermieden wird und für die Beendigung keine Kündigungsgründe vorliegen müssen. Der allgemeine Kündigungsschutz und der Sonderkündigungsschutz sind ausgeschlossen und eine Betriebsratsanhörung ist nicht notwendig. Was ist ein wichtiger Grund für einen Aufhebungsvertrag? Eine Sperrzeit bei einem Aufhebungsvertrag tritt nicht ein, wenn der Abschluss aus einem wichtigen Grund erfolgt. Maßgeblich sind hierfür die Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Danach ist das der Fall, wenn „eine Kündigung durch den Arbeitgeber mit Bestimmtheit in Aussicht gestellt worden ist“, „die drohende Arbeitgeberkündigung auf betriebliche oder personenbezogene (nicht aber verhaltensbedingte) Gründe gestützt würde“, die Kündigungsfrist eingehalten wurde, der „Arbeitnehmer nicht unkündbar war“ und eine „Abfindung von bis zu 0,5 Monatsgehältern für jedes Jahr der Arbeitsverhältnisses an den Arbeitnehmer gezahlt wird. In diesem Falle kommt es nicht darauf an, ob die drohende Arbeitgeberkündigung rechtmäßig ist“. Wie hoch ist die Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag? Beim Aufhebungsvertrag muss die Abfindung höher ausfallen, üblicherweise zwischen einem halben bis über ein ganzes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, da oft eine Kündigung umgangen wird. Bei besonderen Umständen kann eine noch höhere Abfindung verhandelt werden. Welcher Anwalt für einen Aufhebungsvertrag? Weil ein Aufhebungsvertrag besondere Risiken für den Arbeitnehmer mit sich bringt, wird dringend empfohlen sich an einen darin spezialisierten Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden, der Erfahrung hat mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen. Was kostet ein Anwalt bei einem Aufhebungsvertrag? Anwaltskosten orientieren sich am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder an einem vereinbarten Stundensatz. Der Gegenstandswert nach dem RVG entspricht mindestens dem Bruttoquartalsgehalt. Erhöhungen des Gegenstandswerts sind möglich, wenn zusätzliche Vereinbarungen, wie etwa eine Freistellung, getroffen werden. Wie kann ich um einen Aufhebungsvertrag bitten? Als Arbeitnehmer können Sie Ihren Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag bitten, obwohl kein Anspruch darauf besteht. Wenn triftige Gründe vorliegen, wird der Arbeitgeber wahrscheinlich zustimmen. Beachten Sie jedoch, dass bei eigener Initiative zur Vertragsauflösung möglicherweise keine Abfindung gezahlt wird. Ein strategisch durchdachtes Vorgehen ist daher ratsam. Wir prüfen Ihren Aufhebungsvertra g. Telefonische Ersteinschätzung • Kostenfrei & unverbindlich RUFEN SIE AN Mehr zum Aufhebungsvertrag Aufhebungsvertrag >> Aufhebungsvertrag Haben Sie einen Aufhebungsvertrag erhalten? Hier ist ein Überblick über den Aufhebungsvertrag mit seinen Voraussetzungen und Klauseln. Lassen Sie alle Regelungen in dem Aufhebungsvertrag von einem Anwalt prüfen, damit Sie keine Risiken übersehen. Regelungen >> Aufhebungsvertrag-Regelungen Aufhebungsvertrag in München Schließen Sie den Aufhebungsvertrag in München mit den erfahrenen Anwälten der Kanzlei für Arbeitsrecht DR. THORN Rechtsanwälte Aufhebungsvertrag München > Aufhebungsvertrag erhalten - Anwalt anrufen Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag erhalten haben, rufen Sie uns an. In einem Ersttelefonat erhalten Sie bei uns kostenlos eine Vorprüfung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wir helfen Ihnen sofort. MEHR ERFAHREN DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN Kündigung Wir überprüfen Ihre Kündigung, reichen Klage ein, vertreten Sie vor Gericht und verhandeln für Sie einen vorteilhaften Vergleich mit Abfindung. Kündigung >> Aufhebungsvertrag Wir überprüfen die Klauseln des Entwurfs, schlagen Ergänzungen und Änderungen vor und verhandeln für Sie eine vorteilhafte Vereinbarung. Aufhebungsvertrag >> Bewertungen Hier lesen Sie, was Mandanten über unsere Tätigkeit schreiben, warum sie nur TOP-Bewertungen geben und uns gerne weiterempfehlen. Bewertungen >>
- Anwalt Arbeitsrecht München | DR. THORN mbB
DR. THORN Rechtsanwälte: Profis bei Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abfindung - 25 Jahre Erfahrung. Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in München Teilen Teilen Teilen > RECHTSANWALT FÜR ARBEITSRECHT IN MÜNCHEN > DR. THORN Rechtsanwälte: Ihre erfahrenen Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in München Ihr Erfolg ist unser Ziel! Bei Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindungen und allen anderen arbeitsrechtlichen Fragen stehen wir an Ihrer Seite – kompetent, engagiert und mit über 25 Jahren Erfahrung. Wir finden die Lösung für Sie, setzen Ihre Rechte durch und geben Ihnen Sicherheit. Vertrauen Sie auf DR. THORN Rechtsanwälte: Ihre starken Partner für Arbeitsrecht in München! Unterstützung bei Kündigung Wir sind Ihre spezialisierten Anwälte in München, wenn es um das Thema Kündigung geht. Unsere Kanzlei hat über 25 Jahre Erfahrung bei Kündigungen und unterstützt Sie mit einer Fachanwältin für Arbeitsrecht bei allen rechtlichen Fragen – die Abwehr einer Kündigung, die Verhandlung eines Vergleichs und die Durchsetzung einer angemessenen Abfindung. Seit über 25 Jahren bieten wir unseren Mandanten erstklassige Beratung und individuelle Lösungen. Ob Sie Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Geschäftsführer oder leitender Angestellter sind, auf unsere Expertise können Sie sich verlassen, wenn es um eine Kündigungsschutzklage, Beratung zu Kündigungsfristen oder die Verhandlung einer Abfindung geht. Mit uns haben Sie einen starken Rechtsanwalt für Arbeitsrecht an Ihrer Seite. Fachanwälte für Arbeitsrecht Fachanwälte für Arbeitsrecht sind spezialisierte Experten, die tiefgehende Kenntnisse im Arbeitsrecht besitzen und Mandanten erhebliche Vorteile bieten. Dank ihrer speziellen Ausbildung und langjährigen Praxiserfahrung kennen sie nicht nur die gesetzlichen Regelungen, sondern auch die Feinheiten und Ausnahmen. Dies ist besonders wertvoll, da das Arbeitsrecht ständigem Wandel unterliegt. Vorteile durch spezialisierte Ausbildung Durch ihre Spezialisierung und Fortbildung sind Fachanwälte für Arbeitsrecht auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung, was ihnen ermöglicht, ihren Mandanten eine aktuelle und fundierte Beratung zu bieten. Sie entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die exakt auf die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen der Mandanten abgestimmt sind, sei es bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, der Verhandlung eines Aufhebungsvertrags oder bei einer Kündigung der Vertretung vor Gericht in einer Kündigungsschutzklage . In Konfliktsituationen erweisen sich Fachanwälte für Arbeitsrecht als besonders wertvoll. Sie vertreten die Interessen ihrer Mandanten effektiv und verhandlungssicher, wobei ihre Erfahrung in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen entscheidend zur Lösung von Streitigkeiten beiträgt. Diese Experten sind wichtige Partner, wenn es darum geht, in einem komplexen Rechtsgebiet wie dem Arbeitsrecht sicher und erfolgreich zu agieren. Ihr Anwalt für Arbeitsrecht: Fachanwältin für Arbeitsrecht Beatrice von Wallenberg Beatrice von Wallenberg Pachaly - Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in München Fachanwältin und Expertin für Kündigung und Aufhebungsvertrag Ihre Ansprechpartnerin unf Fachanwältin für Arbeitsrecht in unserer Kanzlei ist Rechtsanwältin Beatrice von Wallenberg. Sie hat langjährige Erfahrung in der Beratung und gerichtlichen Vertretung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Führungskräften in allen Fragen des Arbeitsrechts, wie z.B. Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Arbeitsverträgen und Abfindungen. Beratung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Rechtsanwältin von Wallenberg berät sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, was ihr einen umfassenden Einblick in beide Perspektiven des Arbeitsrechts verschafft. Diese doppelte Expertise ermöglicht es ihr, die Interessen ihrer Mandanten besonders effektiv zu vertreten, da sie die Denkweise und Strategien der jeweils anderen Seite genau kennt. Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sie fundierte Unterstützung bei Verhandlungen und Konflikten erhalten, während Arbeitgeber von einer Beratung profitieren, die sowohl rechtssicher als auch praxisnah ist. Diese ausgewogene Erfahrung stellt sicher, dass Lösungen entwickelt werden, die nachhaltig und für alle Beteiligten vorteilhaft sind. Über unsere Kanzlei - 25 Jahre Erfahrung Unsere Kanzlei blickt auf über 25 Jahre Erfahrung in München zurück, in denen wir uns als zuverlässiger Partner in allen Rechtsfragen im Arbeitsrecht etabliert haben. Seit mehr als einem Vierteljahrhundert bieten wir unseren Mandanten fundierte Beratung und engagierte Vertretung. Mit tief verwurzeltem Wissen und einem klaren Verständnis für die Bedürfnisse unserer Klienten haben wir uns einen Namen gemacht. Unsere langjährige Präsenz in München ist nicht nur ein Zeichen unserer Beständigkeit, sondern auch unseres Engagements, für unsere Mandanten stets die besten Lösungen zu finden. Auf unsere Erfahrung und unser umfassendes Fachwissen können Sie vertrauen. Unsere Dienstleistungen In unserer arbeitsrechtlichen Praxis beschäftigen wir uns überwiegend mit folgenden Themen: ✓ Kündigung (↗︎ Anwalt-Kuendigung ) ✓ Kündigungsschutz (↗︎ Kuendigungsschutzklage ) ✓ Aufhebungsvertrag (↗︎ Aufhebungsvertrag ) ✓ Arbeitsvertrag (↗︎ Anwalt-Arbeitsvertrag ) ✓ Arbeitszeugnis (↗︎ Arbeitszeugnis-Anwalt ) Kündigung Wenn ein Arbeitgeber den Entschluss fasst, einem Mitarbeiter zu kündigen, muss er arbeitsrechtliche Vorgaben beachten. Die Anlässe für eine Kündigung sind vielfältig, meist aber auf bestimmte Gründe zurückzuführen. Nachfolgend eine Übersicht: ▶︎ Betriebsbedingte Kündigung Eine betriebsbedingte Kündigung findet statt, wenn beim Arbeitgeber dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen, die die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin im betroffenen Betrieb dauerhaft nicht mehr möglich machen. Dies ist der Fall, wenn Arbeitsplätze wegfallen, etwa aufgrund einer Umstrukturierung, und deshalb Arbeitnehmer gekündigt werden müssen. Da mehrere Arbeitnehmer betroffen sein können, muss eine Auswahl unter ihnen, die sogenannte Sozialauswahl durchgeführt werden. Dabei spielt die individuelle Schutzbedürftigkeit eine Rolle, die aus der Dauer der Betriebszugehörigkeit, dem Alter sowie möglicher Unterhaltspflichen bewertet wird. ▶︎ Personenbedingte Kündigung Eine personenbedingte Kündigung erfolgt, wenn Gründe in der Person des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin vorliegen, die eine Leistungserbringung im Arbeitsverhältnisses unmöglich machen. Dies kann beispielsweise aufgrund von langanhaltenden Krankheiten, mangelnder Qualifikation oder Wegfall von Arbeitsvoraussetzungen der Fall sein. Bei dieser Art der Kündigung stehen nicht die betriebliche Situation, sondern individuelle Eigenschaften oder Verhältnisse des Arbeitnehmers im Vordergrund. Eine solche Kündigung setzt voraus, dass eine negative Prognose vorliegt, eine Störung des Arbeitsverhältnisses zu erwarten ist, die Interessen des Arbeitgebers an einer Kündigung die Interessen des Arbeitnehmers an der Fortsetzung überwiegen und kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann. ▶︎ Verhaltensbedingte Kündigung Eine verhaltensbedingte Kündigung wird ausgesprochen, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin gegen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag schuldhaft verstößt. Dies können Verstöße wie wiederholtes Zuspätkommen, die Verweigerung von Arbeitsanweisungen oder auch schwerwiegende Verstöße wie Diebstahl oder Betrug sein. Bevor eine solche Kündigung erfolgen kann, ist in der Regel eine Abmahnung erforderlich, um dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zu geben, sein Verhalten zu ändern. Diese Kündigung beruht auf Fehlverhalten des Arbeitnehmers und setzt voraus, dass eine negative Prognose gegeben ist, eine Interessenabwägung ergibt, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber unzumutbar und kein milderes Mittel gegeben ist. ▶︎ Ordentliche und außerordentliche Kündigung Die ordentliche Kündigung ist die reguläre Form der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, bei der die gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen eingehalten werden. Sie kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgesprochen werden und bedarf keines besonderen Grundes, sofern kein Kündigungsschutz besteht. Die außerordentliche Kündigung, oft auch als fristlose Kündigung bezeichnet, erfolgt ohne Einhaltung der üblichen Kündigungsfristen und kommt nur in Betracht, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dieser muss so schwerwiegend sein, dass dem Kündigenden eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist oder bis zum vereinbarten Beendigungszeitpunkt nicht zugemutet werden kann. Beispiele hierfür sind schwere Pflichtverletzungen wie Diebstahl, Betrug oder tätliche Angriffe. Während die ordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis in geordneter Weise beendet, stellt die außerordentlic Anwalt für Kündigungsschutzklage Kündigungsschutz dient dem Schutz von Arbeitnehmern vor willkürlichen oder sozial ungerechtfertigten Kündigungen durch den Arbeitgeber. Er ist im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geregelt und kommt in der Regel zur Anwendung, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt. Bei bestehendem Kündigungsschutz kann eine Kündigung nur dann wirksam sein, wenn sie sozial gerechtfertigt ist, das heißt, sie muss entweder personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt sein. Durch besondere Kündigungsschutzregelungen werden zusätzlich bestimmte Personengruppen, wie Schwangere, Betriebsräte oder Schwerbehinderte, geschützt. Kündigungsschutz stellt somit sicher, dass Arbeitnehmer nicht ohne triftigen Grund und ohne Beachtung ihrer sozialen Belange gekündigt werden könne. Gegen eine Kündigung muss ein Arbeitnehmer, der sich dagegen zur Wehr setzen will eine rechtzeitig eine Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht einreichen. Anwalt für Arbeitsrecht in München kontaktieren Rechtsanwalt Dr. Michael Thorn - 25 Jahre Arbeitsrecht in München Rechtsbeistand für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Ansprechpartner für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Führungskräfte in arbeitsrechtlichen Fragen in München. Rechtsanwalt Dr. Thorn hat eine fundierte Berufspraxis in der Beratung und der gerichtlichen Vertretung in allen Fragen des Arbeitsrechts, wie z.B. Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Arbeitsverträgen und Abfindungen. Langjährige Praxiserfahrung im Arbeitsrecht Dr. Thorn verfügt über langjährige Praxiserfahrung im Arbeitsrecht und hat zahlreiche Mandanten erfolgreich durch komplexe Vertragsverhandlungen und Kündigungssituationen begleitet. Seine Expertise erstreckt sich über eine Vielzahl von Themen, darunter Abfindungsregelungen, Kündigungsschutz und die rechtssichere Gestaltung von Arbeitsverträgen. Mit Fachwissen und strategischem Geschick unterstützt Dr. Thorn seine Mandanten dabei, ihre Rechte durchzusetzen und bestmögliche Ergebnisse zu erzielen. Dank seiner Erfahrung erfaßt er rasch die individuellen Bedürfnisse seiner Klienten und entwickelt maßgeschneiderte Lösungen, die rechtlich fundiert und praxisorientiert sind. Aufhebungsvertrag korrekt verhandeln Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Im Gegensatz zur Kündigung, die einseitig von einer der Parteien ausgesprochen wird, basiert der Aufhebungsvertrag auf einem beiderseitigen Einverständnis. Er bietet den Vorteil, dass individuelle Regelungen, wie zum Beispiel Abfindungen, Auszahlung von Urlaubstagen oder das Ende des Arbeitsverhältnisses, flexibel gestaltet werden können. Allerdings sollten Arbeitnehmer bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages Vorsicht walten lassen, da dieser, im Gegensatz zur Kündigung durch den Arbeitgeber, unter Umständen zu einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld führen kann. Es empfiehlt sich daher, vor Unterzeichnung eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Abfindung und Arbeitsvertrag Wenn ein Arbeitsvertrag endet, spielen mögliche Abfindungsregelungen heutzutage eine zentrale Rolle. Es ist wichtig, Ihre Rechte und Pflichten zu verstehen, um die richtigen Entscheidungen zu treffen. In vielen Fällen kann eine Abfindung ausgehandelt werden, doch nicht jeder hat automatisch Anspruch darauf. Unsere Anwälte helfen Ihnen, die relevanten Regelungen im Arbeitsvertrag zu erkennen und Ihre Position im Falle einer Kündigung besser einzuschätzen. Abfindung berechnen mit Abfindungsrechner Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie dient als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes und ist nicht gesetzlich garantiert, kann jedoch in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder im individuellen Arbeitsvertrag festgelegt sein. Oft wird eine Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrages oder bei betriebsbedingten Kündigungen angeboten. Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Dauer der Betriebszugehörigkeit, dem Alter des Arbeitnehmers und den Umständen der Beendigung. Abfindungen sind steuerpflichtig, jedoch unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt. Vor Vereinbarung einer Abfindung sollten Sie rechtlichen Rat einholen, um die eigenen Ansprüche und mögliche Folgen zu klären. Möchten Sie eine Einschätzung zu Ihrer möglichen Abfindung. Besuchen Sie unseren Abfindungsrechner ! Anwalt Arbeitsrecht in der Clemensstraße 30 Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in München: DR. THORN Rechtsanwälte PartGmbB Die Kanzlei DR. THORN Rechtsanwälte liegt zentral in München-Schwabing in der Clemensstrasse 30, nur wenige Gehminuten von der Münchener Freiheit entfernt. Autofahrer finden Parkplätze auf kostenpflichtigen Anwohnerparkplätzen. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie uns bequem über die U-Bahn-Linien U3 und U6 (Haltestelle: Münchener Freiheit oder Bonner Platz) sowie diversen Tram- und Buslinien (z.B. Bonner Platz). Gestaltung des Arbeitsvertrags Ein Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die die wesentlichen Bedingungen und Konditionen eines Arbeitsverhältnisses festlegt. Er regelt unter anderem die Art der zu leistenden Arbeit, das Gehalt, die Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Kündigungsfristen. Der Arbeitsvertrag kann schriftlich, mündlich oder sogar stillschweigend geschlossen werden, wobei eine schriftliche Form aus Beweisgründen empfohlen wird. In Deutschland sieht das Nachweisgesetz vor, dass die wesentlichen Vertragsbedingungen spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich niederzulegen sind. Der Arbeitsvertrag dient als Grundlage des Arbeitsverhältnisses und schützt Rechte und Pflichten beider Parteien. Es ist ratsam, den Vertrag sorgfältig zu prüfen und bei Unklarheiten rechtlichen Rat einzuholen. Arbeitszeugnis Ein Arbeitszeugnis ist ein Dokument, das einem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird. Es bescheinigt die Dauer der Beschäftigung sowie die Art und Qualität der erbrachten Arbeitsleistung. In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer beim Ausscheiden aus einem Unternehmen einen gesetzlichen Anspruch auf ein wohlwollend formuliertes und wahrheitsgemäßes Zeugnis. Es gibt zwei Arten von Arbeitszeugnissen: das einfache und das qualifizierte Arbeitszeugnis. Während das einfache Zeugnis lediglich Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthält, gibt das qualifizierte Zeugnis zusätzlich Auskunft über die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers. Besondere Aufmerksamkeit sollte den Formulierungen im Zeugnis gewidmet werden, da diese oft in einer branchenüblichen "Zeugnissprache" verfasst sind und zwischen den Zeilen wichtige Informationen über den Arbeitnehmer vermitteln können. Bei Unsicherheiten oder Unstimmigkeiten ist es ratsam, das Zeugnis von einem Experten überprüfen zu lassen. Kontaktieren Sie uns - per E-Mail oder Telefon Kontaktieren Sie uns bei Beratungsbedarf rund um das Arbeitsrecht . DR. THORN Rechtsanwälte sind Ihre vertrauenswürdigen Partner in München und stehen Ihnen bei allen Anliegen zur Seite. Unsere Adresse und Kontaktdaten Anwalt für Arbeitsrecht DR. THORN RECHTSANWÄLTE PartGmbB Kündigung Aufhebungsvertrag Abfindung Clemensstrasse 30 - 80803 München thorn@thorn-law.de www.thorn-arbeitsrecht-muenchen.de Tel 089 3801990 Fax 089 38019950 Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Suchen Sie professionelle rechtliche Unterstützung im Bereich Arbeitsrecht? Bei uns erhalten Sie umfassende Beratung und Vertretung von einem Rechtsanwalt im Arbeitsrecht in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragen. Sie erhalten Hilfe von unserem Rechtsanwalt mit Fachkompetenz und Engagement. Profitieren Sie von einer ersten kostenlosen Einschätzung Ihres Falles und entdecken Sie Ihre Chancen im Rahmen eines Erstgesprächs. Kontaktieren Sie uns am besten gleich, um Einzelheiten Ihres arbeitsrechtlichen Anliegens mit einem versierten Fachanwalt zu besprechen. MEHR ERFAHREN DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN Ordentliche Kündigung Ordentliche Kündigung – Grundlagen, Gründe und Ihre Optionen: Mehr zu Anforderungen, zulässigen Gründen bis hin zu den besten Strategien. Ordentliche Kündigung >> Fristlose Kündigung Die außerordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort - ohne Frist - Erster Überblick zu Anforderungen, Zulässigkeit und Optionen. Fristlose Kündigung >> Kündigung zurückweisen Die Zurückweisung kann eine Kündigung zu Fall zu bringen - Überblick über die Regelungen, Voraussetzungen und Ausführung einer Zurückweisung. Zurückweisung >>
- Arbeitgeber Anwalt DR. THORN Rechtsanwälte mbB
Anwalt für Arbeitgeber ✅ DR. THORN berät und vertritt Arbeitgeber seit über 25 Jahren ✅ TOP-Bewertungen ☎️ Ersttelefonat kostenlos ANWALT FÜR ARBEITGEBER Teilen Teilen Teilen > ARBEITSRECHT > ANWALT FÜR ARBEITGEBER > Anwalt in München für Arbeitgeber Suchen Sie einen Anwalt für Arbeitgeber? Unsere Kanzlei, DR. THORN Rechtsanwälte, vertritt Arbeitgeber in München seit über 25 Jahren. Wir beraten und vertreten Unternehmen in arbeitsrechtlichen Belangen, vor allem bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Unser Ziel: Für unsere Unternehmensmandanten rasche und in der Praxis umsetzbare Lösung erzielen. Unsere Schwerpunkte für Arbeitgeber Konzeption, Durchführung und Begleitung von Kündigungen Abwehr von Kündigungsschutzklagen Konzeption, Entwurf, Verhandlung und Abwicklung von Aufhebungsverträgen Entwurf und Abschluss von Anstellungsverträgen Beratung in allen arbeitsrechtlichen Fragen Wenn Sie als Arbeitgeber eine Beratung oder Vertretung benötigen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Autor: Rechtsanwalt Dr. Michael Thorn 22.12.2022 Seit 25 Jahren Beratung für Unternehmen in München Unsere Kanzlei vertritt seit mehr als 25 Jahren nationale und internationale Unternehmen jeder Größe in München und Umgebung auf allen Gebieten des Arbeitsrechts. Wir wissen, dass rasche Lösungen im Arbeitsrecht gute Lösungen sind. Als Arbeitgeber können Sie von uns daher rasch umsetzbare und praktikable Ergebnisse erwarten. Die Anwälte unserer Kanzlei verfügen über langjährige Erfahrung in der Vertretung von Arbeitgebern. Rechtsanwältin von Wallenberg Pachaly, Partnerin der Kanzlei, praktiziert ausschließlich Arbeitsrecht seit 20 Jahren und führt seit über zehn Jahren den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht . Ihr Vorteil bei uns ist, dass wir uns nicht auf die Vertretung einer Seite beschränken, sondern über langjährige Erfahrung in der Vertretung beider Seiten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, verfügen. Deshalb kennen wir auch die Sicht Ihres Gegners, wovon Sie als Arbeitgeber profitieren. Und aus unserer Praxis als Arbeitnehmeranwälte sind uns die Punkte geläufig, auf die es bei einer Kündigung ankommt und die im Verfahren vor dem Arbeitsgericht regelmäßig zu Problemen für Arbeitgeber führen. Deshalb können wir Ihr Unternehmen bei der Durchführung und Durchsetzung von Kündigungen vor kostspieligen Fehlern bewahren. Kompetenz als Berater für Arbeitgeber Arbeitgeber sind im Arbeitsrecht tendenziell eher im Nachteil, denn das Arbeitsrecht ist auf die Interessen von Arbeitnehmern ausgerichtet. Umso wichtiger ist ein Rat von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, der die Reichweite der gesetzlichen Regelungen kennt und zu rechtlich zulässigen Gestaltungen beraten kann. Als Anwalt für Arbeitgeber beraten wir Ihr Unternehmen unter anderem bei: Beratung, Entwurf und Durchsetzung von Kündigungen Abwehr von Kündigungsschutzklagen Entwurf und Gestaltung von rechtssicheren Anstellungsverträgen Entwurf, Verhandlung und Abschluss von Aufhebungsverträgen Verhandlung von Abfindungen Abmahnung von Arbeitnehmern Entwurf von Arbeitszeugnissen Unternehmens-Beratung - schnell und kompetent Sie stehen als Arbeitgeber vor einem arbeitsrechtlichen Problem? Zögern Sie nicht, sondern kontaktieren Sie umgehend unsere Kanzlei. Sie warten nicht erst auf einen Termin, sondern können sofort mit einem erfahrenen Anwalt sprechen. Schildern Sie uns Ihren Fall. Sie erhalten sofort eine erste Einschätzung und konkrete Vorschläge wie in Ihrem Fall am besten weiter verfahren werden kann. DR. THORN Rechtsanwälte berät gerne auch Ihr Unternehmen. Sie profitieren von unserer praktischen Erfahrung im Arbeitsrecht von über 25 Jahren. Daher können Sie bei uns Sie eine fachkundige und lösungsorientierte Beratung erwarten. Wir geben uns dabei nicht mit Standardlösungen zufrieden, sondern analysieren Ihren Fall und liefern Ihnen eine Lösung nach Maß. Dabei schöpfen wir aus unserer langjährigen Erfahrung in der Beratung von Arbeitgebern und Vertretung vor den Arbeitsgerichten insbesondere dem Arbeitsgericht München. Einfach anrufen und beraten lassen. 089.3801990 Wie eine Beratung bei einer Kündigung bei uns abläuft. Arbeitgeberanwalt: Rund um die Uhr erreichbar Wenn es bei Arbeitgebern um Arbeitsrecht geht, ist meist eine schnelle Reaktion erforderlich. Darauf sind wir eingestellt. Unsere Kanzlei ist rund um die Uhr erreichbar. Einen Anwalt können Sie meist sofort sprechen. Ihr Fall wird bei uns nicht delegiert. Der Anwalt, mit dem Sie den Fall begonnen haben, begleitet Ihren Fall von der Annahme bis zum Abschluss und bleibt stets Ihr Ansprechpartner. Wir sorgen für schnelle und praktikable Lösungen mit kostengünstiger Umsetzung. Sie benötigen einen Anwalt im Arbeitsrecht für Unternehmen? Bei uns sind Sie an der richtigen Adresse. Sie profitieren von 25 Jahren Praxis in der Beratung und Vertretung von Arbeitgebern. Ihr Unternehmen erhält Beratung in allen Feldern des Arbeitsrechts. Besondere Expertise haben wir bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung und Aufhebungsvertrag. Beratung bei Kündigung Um Fehler in der Kündigung im Arbeitsrecht zu vermeiden, gibt es einige Dinge, die Sie beachten sollten: Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Stellen Sie deshalb sicher, dass die gesetzliche Schriftform gewahrt wird, also eine Originalkündigung auf Papier mit einer Originalunterschrift. Achten Sie auf eine ordnungsgemäße Unterschrift. Beachten Sie die Regelungen für den Fall der Stellvertretung. Fügen Sie bei einer Kündigung durch Vertreter eine Originalvollmacht bei. Das ist wichtig, denn sonst droht das Risiko einer Zurückweisung der Kündigung durch den Arbeitnehmer. Achten Sie auf Einhaltung der geltenden, vertraglich, tarifvertraglichen oder gesetzlichen Fristen. Die jeweilige Kündigungsfrist hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses und dem Alter des Arbeitnehmers ab. Formulieren Sie die Kündigung korrekt und unmissverständlich. Prüfen Sie, ob Sonderregelungen gelten. Es gibt bestimmte Regelungen, die für bestimmte Arbeitsverhältnisse gelten, z.B. für Schwangere oder Menschen mit Behinderung. Stellen Sie sicher, dass Sie diese Regelungen beachten. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Kündigung formell korrekt ist, lassen Sie sie von einem Fachmann prüfen. Es empfiehlt sich im Zweifelsfall immer den Rat eines Anwalts für Arbeitsrecht einzuholen, wenn es um Fragen rund um die Kündigungserklärung geht. Nur ein Anwalt kann Ihnen individuell und auf Ihre Situation abgestimmt Beratung und Unterstützung bieten und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte helfen. Vertretung bei der Kündigungsschutzklage Nach Ausspruch der Kündigung stellt sich heraus, ob der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage einreicht. Falls dies der Fall ist, vertreten wir den Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht. Gemeinsam mit unserem Mandanten wird die Güteverhandlung vorbereitet. Dabei kommen unsere langjährigen Erfahrungen als Arbeitnehmervertreter ins Spiel, da wir auch die Sicht eines Arbeitnehmervertreters kennen und somit das Verhalten des Arbeitnehmers und seines Anwalts Verhalten im Verfahren beurteilen können. Wir können die Hinweise des Richters des Arbeitsgerichts richtig einordnen und für unseren Arbeitgebermandanten interpretieren. Damit können wir insbesondere in den regelmäßigen Verhandlungen im Gütetermin beurteilen, was das empfehlenswerte Verhalten in dem weiteren Verfahren ist, Abwarten eines Urteils oder Abschluss eines Vergleichs. Gute Bewertungen sind kein Zufall Prozessführung für Betriebe - DR. THORN Rechtsanwälte Um potentielle rechtliche Herausforderungen zu vermeiden oder effektiv anzugehen, ist es wichtig, dass Arbeitgeber im Arbeitsrecht taktisch klug vorgehen. Dies spricht für einen erfahrenen Anwalt, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist. Anwälte können Arbeitgebern helfen, die rechtlichen Risiken bereits im Zusammenhang mit der Einstellung und Kündigung von Mitarbeitern zu mindern, indem sie beispielsweise Arbeitsverträge und -bedingungen prüfen oder aushandeln und zur Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften beraten. Anwälte können Arbeitgebern auch dabei helfen, ihre Rechte und Pflichten im Rahmen des Arbeitsrechts zu verstehen und zu schützen und sie über die neuesten Entwicklungen im Arbeitsrecht auf dem Laufenden zu halten. Als Arbeitgeber vor einem Arbeitsgericht gibt es einige taktisch kluge Schritte, die Sie unternehmen sollten, um erfolgreich zu sein: Dokumentieren und archivieren Sie alle relevanten Unterlagen und Beweise, die für Ihren Fall relevant sind. Dies sind unter anderem Arbeitsverträge, Zeugnisse, E-Mails, Mitteilungen oder andere schriftliche Kommunikation, heutzutage aber auch SMS-Mitteilungen. Engagieren Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt zur Vorbereitung Ihres Falls und der taktisch klugen Prozessführung vor dem Arbeitsgericht Halten Sie alle Fristen und Termine ein, die vom Arbeitsgericht festgelegt wurden. Sie sollten bereit sein, sich auf Vergleiche einzulassen, wenn diese als Alternative zu einem gerichtlichen Verfahren oder dessen Beendigung angeboten werden. Als Arbeitgeber ist es wichtig zu beachten, dass das Arbeitsrecht komplex ist und es ratsam ist, sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt im Arbeitsrecht beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie auf dem neuesten Stand sind und um effektiv vor dem Arbeitsgericht vorgehen zu können. FAQ - Arbeitgeber Kann ich einem Arbeitnehmer kündigen, wenn er krank ist? Grundsätzlich können Sie einen Arbeitnehmer nicht kündigen, wenn er krank ist. Eine Kündigung aufgrund von Krankheit wäre regelmäßig diskriminierend und unwirksam. Es gibt allerdings Ausnahmen. Zum Beispiel kommt bei wiederholten Krankmeldungen ohne ersichtlichen Grund oder bei einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit des Arbeitnehmers eine verhaltensbedingte oder personenbedingte Kündigung in Betracht. Wie kündige ich einem Mitarbeiter? Um einen Mitarbeiter zu kündigen, müssen Sie zunächst sicherstellen die dafür geltenden gesetzlichen Vorschriften und Voraussetzungen und die Klauseln im Arbeitsvertrag einzuhalten. Besonders wichtig ist, dass die Kündigung schriftlich erfolgen muss. Dabei muss die gesetzliche Schriftform eingehalten werden. Wann kann ein Aufhebungsvertrag vereinbart werden? Ein Aufhebungsvertrag kann immer vereinbart werden, wenn das Arbeitsverhältnis beendet werden soll. Er kann auf Initiative des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers geschlossen werden und muss von beiden Seiten unterschrieben werden, um rechtswirksam zu sein. Kann ein Aufhebungsvertrag vom Arbeitnehmer zurückgewiesen werden? Ja, der Arbeitnehmer hat das Recht, einen Aufhebungsvertrag zurückzuweisen, wenn er damit nicht einverstanden ist. In diesem Fall bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen und es muss nach anderen Lösungen gesucht werden, um das Arbeitsverhältnis zu beenden, wie zum Beispiel eine ordentliche Kündigung oder eine Einigung über eine Änderungskündigung. Anwalt für Unternehmen in München Wenn in Ihrem Unternehmen im Arbeitsrecht Fragen auftauchen, sollten Sie sofort Kontakt mit einem Anwalt aufnehmen. Rufen Sie uns an. In einem Ersttelefonat erhalten Sie kostenlos eine Einschätzung Ihrer Optionen von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in München. Wir helfen Ihnen sofort. MEHR ERFAHREN DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN Kündigung Wir überprüfen Ihre Kündigung, reichen Klage ein, vertreten Sie vor Gericht und verhandeln für Sie einen vorteilhaften Vergleich mit Abfindung. Kündigung >> Aufhebungsvertrag Wir überprüfen die Klauseln des Entwurfs, schlagen Ergänzungen und Änderungen vor und verhandeln für Sie eine vorteilhafte Vereinbarung. Aufhebungsvertrag >> Bewertungen Hier lesen Sie, was Mandanten über unsere Tätigkeit schreiben, warum sie nur TOP-Bewertungen geben und uns gerne weiterempfehlen. Bewertungen >>
- Anwalt Kündigung Arbeitsrecht ➡️ THORN Rechtsanwälte
Anwalt für Arbeitsrecht bei einer Kündigung in München ✅ Wir helfen Ihnen sofort ☎️ 089 3801990 ANWALT KÜNDIGUNG ARBEITSRECHT Teilen Teilen Teilen > ARBEITSRECHT > KÜNDIGUNG > Anwalt bei Kündigung im Arbeitsrecht Eine Kündigung trifft die meisten unerwartet und löst starke emotionale Reaktionen aus. Auch wenn man damit gerechnet hat. Trotz dieser Belastung dürfen Sie keine Fehler machen. Sonst können Ihnen Rechte oder Aussichten auf eine Abfindung verloren gehen. Suchen Sie einen Anwalt für eine Kündigung im Arbeitsrecht in München? DR. THORN Rechtsanwälte PartGmbB ist eine Kanzlei in München, die sich seit 25 Jahren auf Arbeitsrecht mit Schwerpunkt Kündigungsschutz spezialisiert hat. Erfahrene Anwälte stehen Ihnen zur Seite, wenn Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber mit einer Kündigung konfrontiert sind. Wir bieten fundierte Beratung und engagierte Vertretung, um Ihre Rechte und Interessen bestmöglich zu wahren. Egal ob es um eine betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung, um eine ordentliche, außerordentliche oder fristlose Kündigung geht - Wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Erstberatung . Wir haben hier einige Informationen zusammengestellt. Damit können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen. Wenn Sie gerade eine Kündigung erhalten haben, empfehlen wir Ihnen am besten sofort einen Anwalt für arbeitsrechtliche Kündigungen in München zu kontaktieren, damit keine Fristen versäumt werden. Wir stehen Ihnen gerne für ein Gespräch zu Verfügung. Von: Rechtsanwalt Dr. Michael Thorn Fachanwältin Beatrice von Wallenberg Stand: 17.08.2023 Überblick Eine Kündigung ist nur wirksam als Schreiben in Papierform mit Unterschrift im Original. Kündigungen per E-Mail, Fax oder SMS sind in der Regel unwirksam. Nach einer Kündigung läuft eine Klagefrist von 3 Wochen. Ohne Klage kann die Kündigung, selbst wenn sie rechtswidrig ist, wirksam werden. Auch wenn Sie nur eine Abfindung wollen, ist grundsätzlich eine Klage nötig. Nach der Kündigung sollten Sie sich unverzüglich bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden, um Ihre Ansprüche zu wahren. Was tun nach der Entlassung? Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses hat gravierende wirtschaftliche Auswirkungen auf Ihre Lebensgrundlage. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit eine hohe Abfindung zu erhalten, die den Verlust des Arbeitsplatzes wirtschaftlich kompensieren kann. Es gilt zu bedenken, dass die Klagefrist nach Erhalt der Kündigung lediglich drei Wochen beträgt. Das alles bedeutet, dass Sie rasch klären müssen, was zu tun ist. Angesichts der komplexen rechtlichen Situation empfehlen wir Ihnen nach Erhalt einer Kündigung einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht zu kontaktieren, um die Erfolgsaussichten einer Klage und einer möglichen Abfindung zu prüfen. Die Bewältigung dieser Herausforderung erfordert eine rechtliche Prüfung und eine gezielte Strategie. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite, um gemeinsam die bestmögliche Lösung zu erarbeiten. Kündigung? Ihr Anwalt für Arbeitsrecht - Wir helfen sofort! Viele Arbeitnehmer scheuen aus Angst vor Kosten den Gang zum Anwalt. Aber Unkenntnis der eigenen Rechte und Fehler bei der Abwehr einer Kündigung sind weitaus kostspieliger als die Kosten für eine Beratung bei einem Anwalt. Damit Sie in Ihrer schwierigen Lage nicht allein gelassen sind und unnötige Fehler machen, bieten wir Ihnen einen besonderen Service - unseren kostenfreien Erstkontakt . Rufen Sie einfach nach Erhalt der Kündigung bei uns an. Unsere Anwälte prüfen die Kündigung und Ihre Chancen auf Abfindung. Dann entscheiden Sie, ob Sie gegen die Kündigung vorgehen wollen. Wenn Sie es wünschen, vertreten wir Sie gegen Ihren Arbeitgeber und setzen Ihre Rechte durch IHR VORTEIL: Das Telefonat ist kostenfrei und verpflichtet zu nichts. Sie erhalten damit aber eine Einschätzung, ob es sich für Sie finanziell lohnt gegen die Kündigung vorzugehen. Ohne Kostenrisiko. Rufen Sie einfach an. RUFEN SIE UNS GERNE AN Wichtige Fakten zur Kündigung Die Kündigung beendet, im Gegensatz zum Aufhebungsvertrag, den beide Parteien unterschreiben, das Arbeitsverhältnis durch eine einseitige Erklärung . Die Kündigung ist formbedürftig . Das Gesetz schreibt eine Originalunterschrift unter einem Dokument vor. Damit scheiden Fax, SMS und Email für eine Kündigung aus. Die Kündigung ist empfangsbedürftig . Sie muss zu ihrer Wirksamkeit der Gegenseite zugehen. Ein solcher Zugang liegt bereits vor, wenn üblicherweise mit Kenntnisnahme gerechnet werden kann. Zugang ist damit auch möglich bei Abwesenheit, z.B. während eines Urlaubs. Nach Zugang einer Kündigung müssen Sie schnell handeln, weil mit dem Zugang die Klagefrist beginnt. Oft übersehen: Mitunter läuft die sehr kurze Frist zur Zurückweisung der Kündigung von wenigen Tagen. Diese Frist ist sehr wichtig, weil die wirksame rechtzeitige Zurückweisung eine Kündigung unwirksam machen kann. Ein starkes Verteidigungsmittel, das nicht verloren gehen sollte. Das alles spricht dafür nach einer Kündigung sofort einen Anwalt zu fragen, was zu tun ist. Wollen Sie wissen, woran Sie sind? - Sofort & kostenfrei - RUFEN SIE UNS GERNE AN Wie eine Beratung bei einer Kündigung bei uns abläuft. Wie wir Sie bei einer Kündigung beraten . Viele unserer Mandanten waren noch nie zuvor beim Anwalt. Möglicherweise ist es auch bei Ihnen das erste Mal. Wir möchten Ihnen deshalb gerne den Ablauf einer Beratung erläutern. Kontaktaufnahme direkt nach Erhalt Sie sollten direkt nach Erhalt einer Kündigung mit uns Kontakt aufnehmen. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Kündigung zur Verfügung. Wir wissen, dass der erste Kontakt mit einem Anwalt für viele unserer Mandanten neu und ungewohnt ist. Deshalb versuchen wir, Ihnen den Einstieg in die Beratung so einfach wie möglich zu gestalten. In den meisten Fällen erfolgt der erste Kontakt telefonisch, weil das für viele unserer Mandanten der einfachste Weg ist, um uns zu erreichen. Viele sind in einer schwierigen Situation und benötigen rasch Hilfe. Deshalb sind wir auch abends erreichbar, um zu helfen, wenn es darauf ankommt. Beim ersten Kontakt hören wir uns Ihren Sachverhalt aufmerksam an und stellen gezielte Fragen, um alles genau zu erfassen. Dabei sind noch keine Unterlagen nötig. Sobald wir genug Informationen haben, analysieren wir die Rechtslage und geben Ihnen unsere erste Einschätzung zu Ihren Erfolgsaussichten. Falls Ihre Chancen eher ungünstig sein sollten, teilen wir Ihnen das offen und ehrlich mit. In einem solchen Fall raten wir aus Kostengründen von einem weiteren Vorgehen gegen die Kündigung ab. Wenn Sie gute Aussichten haben und die Kündigung erfolgreich angegriffen werden kann, bieten wir Ihnen an, Ihren Fall zu übernehmen und erläutern Ihnen den weiteren Ablauf sowie die damit verbundenen Kosten. Ihr Auftrag für Sie tätig zu werden Was geschieht, wenn Sie uns mit Ihrem Fall beauftragen? Wir legen großen Wert darauf, schnell und effizient zu handeln. Das ist wichtig, weil es bei einer Kündigung Situationen gibt, in denen sofort gehandelt werden muss, z.B. durch unverzügliche Zurückweisung der Kündigung. In den meisten Fällen muss fristgemäß Klage gegen die Kündigung eingereicht werden. Nachdem wir Ihre Angaben und Unterlagen gesichtet haben, erstellen wir die Klageschrift und stimmen den Inhalt mit Ihnen ab, bevor wir die Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Das Gericht stellt die Klage bei der Gegenseite zu und bestimmt einen Termin zur Güteverhandlung, die meist innerhalb von zwei bis vier Wochen stattfindet. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung einer Deckungszusage. Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, brauchen Sie sich trotzdem keine Sorgen zu machen. Wir übernehmen nur aussichtsreiche Fälle. So können die Kosten für die Prozessführung in der Regel aus der zu erwartenden Abfindung finanziert werden. Wir erläutern Ihnen natürlich genau, welche Kosten auf Sie zukommen. Es soll für Sie so einfach wie möglich sein uns zu kontaktieren. Deshalb können Sie uns ohne Vorbereitung spontan anrufen und uns die Angaben zu Ihrem Fall mitteilen, die wir benötigen, um Ihnen weiterhelfen zu können. Sie müssen sich vorab nicht um Unterlagen oder die Rechtsschutzversicherung kümmern, das übernehmen wir gerne für Sie. Zögern Sie nicht und greifen Sie zum Hörer. Wir sind für Sie da und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um Ihre Kündigung. 089 3801990 Jetzt Fachanwalt für Arbeitsrecht sprechen Verfahren beim Arbeitsgericht Wenn die Klage eingereicht ist, bestimmt der Richter einen Termin für eine Güteverhandlung beim Arbeitsgericht, meist in 2-4 Wochen nach Klageerhebung. Das Verfahren beim Arbeitsgericht besteht quasi aus zwei Teilen: Der erste Teil ist die Güteverhandlung, in der versucht wird eine gütliche Einigung der Parteien zu erreichen. Bei deren Scheitern geht das Verfahren in den zweiten Teil über, der Kammerverhandlung , die durch Schriftsätze vorbereitet wird. Um das Verfahren zeitlich abzukürzen, nehmen wir - wenn dies sinnvoll ist - bereits vor der Güteverhandlung Kontakt mit der Gegenseite auf, um Verhandlungen zu führen. Wenn diese erfolgreich verlaufen, können wir für Sie zu einem gerichtlichen Vergleich gelangen ohne einen Gerichtstermin. Anderenfalls vertreten wir Sie in der Güteverhandlung vor Gericht. In der Regel gelingt es uns zu vermeiden, dass Sie dort persönlich erscheinen müssen. Aufgrund unserer guten Vorbereitung haben wir alle nötigen Informationen parat. Verschiedene Abläufe der Verhandlung haben wir mit Ihnen bereits vorab durchgespielt und besprochen. Auch weitere Fragen, wie z.B. die Zeugniserteilung, sind bereits vorab geklärt. Bei Gericht sind wir in der Lage mit Ihnen telefonisch Kontakt aufzunehmen, um das Vorgehen zu besprechen, z.B. den Vergleichsinhalt vor dem endgültigen Abschluss. So haben Sie die Zügel jederzeit in der Hand. Häufig können wir unseren Mandanten nach der Güteverhandlung den Abschluss eines Vergleichs mitteilen. Kann ich mir die Anwaltskosten leisten? Zentrale Sorge vieler Arbeitnehmers: Kann ich mir die Anwaltskosten leisten. Diese Sorge ist berechtigt, denn für die Anwaltstätigkeit fällt ein Honorar an. Bei uns sind solche Sorgen unbegründet : Auch wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, besteht kein Anlass zur Sorge, weil nur wir Fälle annehmen und vor Gericht bringen, wenn wir wirklich gute Erfolgsaussichten sehen. Bei erfolgversprechenden Fälle an deckt die zu erwartende Abfindung in der Regel die Anwaltskosten. Wir vertrauen selbstverständlich selbst auf unsere Prognose und verlangen deshalb von unseren Mandanten keinen Vorschuss. Lassen Sie sich also von Anwaltskosten nicht abhalten Ihren Fall professionell anzugehen und uns anzurufen! Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, brauchen Sie sich keine Gedanken über die Kosten zu machen, weil nahezu jede Rechtsschutzversicherung Arbeitsrechtsschutz abdeckt. Sie können uns direkt kontaktieren: Wir klären die Deckungszusage direkt mit Ihrer Versicherung. Das Wichtigste bei Entlassung Ihr Arbeitsplatz ist die wirtschaftliche Grundlage Ihres Lebens. Wird gekündigt, ist Ihre Lebensgrundlage bedroht. Bei Kündigung , einer Abmahnung, mit der oft eine Kündigjng vorbereitet wird und bei der Vorlage eines Aufhebungsvertrags benötigen Sie schnelle und fachmännische Beratung. Die wenigsten Arbeitnehmer wissen, dass sie einen guten gesetzlichen Schutz vor einer unberechtigten Kündigung haben. Das macht es Arbeitgebern schwer Kündigungen auszusprechen, die vor dem Arbeitsgericht Bestand haben. Deshalb besteht für viele Arbeitnehmer die Möglichkeit bei einer Kündigung erhebliche Abfindungen zu erlangen, die von einigen Monatsgehältern bis hin zu Jahresgehältern gehen. Voraussetzung ist aber stets, dass eine Kündigungsschutzklage wirksam und fristgemäß eingereicht wird. Es steht viel auf dem Spiel. Wenn Sie wollen, helfen wir Ihnen. Im Mittelpunkt steht bei einer unvermeidbaren Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Abfindung . Die Höhe wird durch die Dauer Ihrer Beschäftigung und das Prozeßrisiko des Arbeitgebers bestimmt. Eine maximale Abfindung setzt geschickte Verhandlungen voraus. Wichtig ist die Vermeidung einer Sperrfrist, damit Sie volles Arbeitslosengeld erhalten. Für die Sicherung Ihrer Zukunft sorgen wir durch ein optimiertes Zeugnis . Viele Arbeitnehmer kennen ihre Rechte nicht und verzichten auf hohe Geldbeträge, obwohl sie meistens viel bessere Karten haben als der Arbeitgeber. Diesen Fehler sollten Sie nicht machen. Rufen Sie uns an. Wollen Sie wissen, woran Sie sind? RUFEN SIE AN Was Sie jetzt tun sollten: 1. Klagefrist beachten Nach dem Zugang der Kündigung bei Ihnen, der auch in ihrer Abwesenheit und auch während Krankheit eintreten kann, haben Sie nur drei Wochen Zeit um eine Klage gegen die Kündigung, die sogenannte Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu erheben. Damit der Beginn auch später noch bestimmt werden kann, sollten Sie das Datum des Zugangs der Kündigung notieren und einen etwa vorhandenen Briefumschlag aufheben. Dann gibt es verläßliche Anhaltspunkte, um die Klagefrist zu berechnen. 2. Fristgemäß zurückweisen Neben der Klagefrist läuft mitunter eine weitaus kürzere Frist , die häufig unbekannt ist: Die Frist zur Zurückweisung der Kündigung wegen Nichtvorlage der Originalvollmacht . Die Zurückweisung kommt in Betracht, wenn nicht der Arbeitgeber selbst - bei einer Gesellschaft zum Beispiel der allein zu Vertretung berechtigte Geschäftsführer - sondern eine andere Person die Kündigung unterzeichnet hat. In der Praxis ist das häufig der Fall. Dann müsste eine Original-Vollmacht zusammen mit der Kündigung vorgelegt werden. Das übersehen aber viele Arbeitgeber. Die Kündigung ist unwirksam, aber nur wenn die Kündigung deswegen "unverzüglich" zurückgewiesen wird . Ist das bei Ihnen der Fall, können Sie die Kündigung zu Fall bringen. Versäumen Sie aber nicht die sehr kurze Frist: Die Rechtsprechung geht von einer Frist von wenigen Tagen, maximal einer Woche , aus. Hier ist also große Eile geboten. Deshalb sollten Sie sich sofort mit einem Anwalt in Verbindung setzen. 3. Arbeitssuchend melden Sofort nach der Kündigung sollten Sie sich an die Arbeitsagentur wenden und arbeitssuchend melden. Dies ist eine gesetzliche Vorschrift. Anderenfalls riskieren Sie eine Kürzung Ihres Arbeitslosengeldes. 4. Sonderkündigungsschutz fristgemäß geltend machen Wenn Sie eine Schwerbehinderung haben oder eine Schwangerschaft besteht, stehen Sie unter einem besonderen Kündigungsschutz. Dieser Kündigungsschutz wirkt zu Ihren Gunsten auch dann, wenn der Arbeitgeber bei der Kündigung davon keine Kenntnis hatte. Um sich diesen Vorteil zu erhalten, müssen Sie aber nach dem Erhalt der Kündigung dem Arbeitgeber den Sonderkündigungsschutz mitteilen. Hierfür gelten Fristen! Gemäß § 17 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist die Kündigung während der Schwangerschaft unzulässig, wenn dem Arbeitgeber die Schwangerschaft bekannt ist oder innerhalb von 2 Wochen § 17 Abs. 1 Satz 1 MuSchG nach Erhalt der Kündigung mitgeteilt wird. Entsprechend § 4 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz muss der Schwerbehinderte dem Arbeitgeber innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung mitteilen. Versäumt er dies, hat er sein Recht, sich auf die Schwerbehinderung zu berufen, verwirkt. 5. Sofort einen Anwalt einschalten Ab Zugang der Kündigung läuft die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage von nur drei Wochen. Deshalb müssen Sie zügig entscheiden, wie es weitergehen soll. Ob Sie die Kündigung hinnehmen oder sich wehren wollen. Um das zu beurteilen, sind Spezialkenntnisse und Erfahrung im Arbeitsrecht nötig. Der Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht ist dringend zu empfehlen. Mancher schreckt davor zurück, weil Kosten entstehen können. Bei uns besteht dieses Risiko nicht: Wir bieten Ihnen eine Ersteinschätzung kostenlosen Service. Jeder, der eine Kündigung erhalten hat, kann bei uns anrufen und erfährt von einem Anwalt für Arbeitsrecht sofort am Telefon unsere Einschätzung der Erfolgsaussichten. Kostenlos & unverbindlich . DR. THORN Rechtsanwälte - Über 25 Jahre Arbeitsrecht in München FAQ - Anwalt für Kündigung Interessant zum Thema Kündigung - Wissen Was Sie über die Kündigung im Arbeitsrecht wissen sollten Kündigung - Was nun? Was Sie nach nach Zugang einer Kündigung tun sollten Was versteht man unter einer ordentlichen Kündigung? Die ordentliche Kündigung ist eine einseitige Kündigungserklärung unter Einhaltung der gesetzlichen oder vereinbarten Kündigungsfrist (↗︎ kuendigungsfristen-arbeitsrecht-anwalt ). Die Angabe einer konkreten Frist oder eines Enddatums in der Kündigungserklärung ist nicht nötig. Es genügt, wenn zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt wird, weil damit der Beendigungstermin bestimmt werden kann. Die maßgebliche Frist ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, einem anwendbaren Tarifvertrag oder gesetzlichen Vorschriften. Gilt das Kündigungsschutzgesetz, ist die ordentliche Kündigung nur aus betriebsbedingten, verhaltensbedingten oder personenbedingten Gründen möglich. Was versteht man unter einer außerordentlichen Kündigung? Die außerordentliche Kündigung, auch als fristlose Kündigung bezeichnet, hält keine Kündigungsfrist ein, sondern soll das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beenden. Zu ihrer Wirksamkeit ist ein wichtiger Grund erforderlich. Gegen eine außerordentliche Kündigung kann mit der Kündigungsschutzklage vorgegangen werden. Wie kann ich mich gegen eine Kündigung wehren? Gegen eine Kündigung gibt es die Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht. Die Klage ist innerhalb von 3 Wochen seit Zugang der Kündigung einzureichen. Das gilt auch, wenn Unwirksamkeitsgründe außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes angeführt werden. Bei Unwirksamkeit wegen Nichtbeachtung der Schriftform gibt es die allgemeine Feststellungsklage, für die keine Klagefrist gilt. Wann bekomme ich eine Abfindung? Eine Kündigung löst keinen automatischen Anspruch auf eine Abfindung aus. Eine Abfindung wird meist auf Basis einer Vergleichsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen einer Kündigungsschutzklage gezahlt. Kann mir während Krankheit oder Urlaub gekündigt werden? Auch während einer Krankheit oder während des Urlaubs kann eine Kündigung wirksam ausgesprochen werden und wirksam beim Arbeitnehmer zugehen, z.B. bei Abwesenheit wegen Urlaub. Entscheidend ist, ob eine Kenntnisnahme der Kündigung unter gewöhnlichen Verhältnissen möglich gewesen wäre. Ist eine Entlassung per sms, whatsapp oder E-Mail wirksam? Bei der Kündigung im Arbeitsrecht muss die Schriftform des § 623 BGB eingehalten werden. Dies bedeutet, dass ein von Kündigenden im Original unterzeichnetes Kündigungsschreiben dem Empfänger zugehen muss. Eine sms, whatsapp-Nachricht oder E-Mail erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Hilfe vom Anwalt bei Entlassung Nach einer Kündigung laufen kurze Fristen, teilweise von wenigen Tagen, die Sie nicht versäumen dürfen. Rufen Sie uns bitte sofort an, wenn Sie einen Anwalt für Kündigung in München brauchen. In einem Ersttelefonat erhalten Sie kostenlos eine Einschätzung Ihrer Chancen von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wir helfen sofort. MEHR ERFAHREN DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN Kündigung Überprüfung der Kündigung, Klage beim Arbeitsgericht, Vertretung in der mündlichen Verhandlung, Abschluss eines Vergleichs. Kündigung >> Aufhebungsvertrag Überprüfung des Entwurfs auf unvorteilhafte oder unzulässige Klauseln, Vorschläge für Ergänzungen oder Änderungen. Aufhebungsvertrag >> Bewertungen Unsere Mandanten empfehlen uns mit TOP-Bewertungen als Kanzlei für Arbeitsrecht und spezialisierte Rechtsanwälte weiter. Bewertungen >>
- Anwalt Arbeitnehmer - Arbeitsrecht München
Anwalt für Arbeitsrecht für Arbeitnehmer ✅ Seit 25 Jahren in München ✅ DR. THORN Rechtsanwälte ☎️ 089 3801990 ANWALT FÜR ARBEITNEHMER Teilen Teilen Teilen > ARBEITSRECHT > ANWALT FÜR ARBEITNEHMER > Anwalt für Arbeitnehmer - Ihr Rechtsanwalt in München Viele Arbeitnehmer zögern, einen Anwalt zu konsultieren. Doch dazu besteht kein Anlass. Im Gegenteil: Arbeitnehmer haben in den meisten Fällen eine durchaus starke Position gegenüber ihrem Arbeitgeber. Denn das gesamte Arbeitsrecht ist darauf ausgelegt, Ihre Rechte als Arbeitnehmer zu stärken und die des Arbeitgebers einzuschränken. Daher können Sie Maßnahmen Ihres Arbeitgebers oft erfolgreich angreifen. Obwohl Arbeitnehmer starke Rechte besitzen, fällt es vielen schwer, diese zu nutzen. Oft liegt es daran, dass sie ihre Rechte nicht kennen. Ein Anwalt kann Sie über Ihre Rechte aufklären und Ihnen raten, was in Ihrem Fall zu tun ist. Sie sollten einen Anwalt kontaktieren, wenn Sie eine Kündigung erhalten, deren Wirksamkeit Sie anzweifeln, wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten wird, wenn Sie eine Abfindung verhandeln müssen. Bei uns gehen Sie mit einem Anruf keinerlei Risiko ein: Denn wir führen immer zuerst ein kostenloses Erstgespräch, in dem wir Ihnen eine Einschätzung geben und Hinweise welche Optionen es gibt. Rechtsanwältin von Wallenberg Pachaly Arbeitsrecht seit 20 Jahren, davon mehr als 10 Jahre als Fachanwältin für Arbeitsrecht. Einfach anrufen & beraten lassen. 089 3801990 Wir beraten Arbeitnehmer Autor: Rechtsanwalt Dr. Michael Thorn 20.11.2022 Viele Arbeitnehmer nehmen ihre Rechte, z.B. bei einer Kündigung, nicht in Anspruch obwohl durch die meisten Kündigungen Rechte verletzt werden, u.a. das Recht auf Kündigungsschutz oder das Recht auf Einhaltung der Kündigungsfrist. Ein Anwalt für Arbeitnehmer hilft Ihnen Ihre Rechte zu erkennen und gegenüber dem Arbeitgeber effektiv durchzusetzen. Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer in München seit über 25 Jahren auf allen Gebieten des Arbeitsrechts. Unsere Anwälte können für Sie unberechtigte Kündigungen abwehren, eine angemessene Abfindung verhandeln, einen Aufhebungsvertrag prüfen und abschließen, Ihre Ansprüche durchsetzen, z.B. offene Gehaltsansprüche, den Anspruch auf Urlaubsabgeltung und Ihren Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Die anwaltliche Beratung von Arbeitnehmern bei uns umfasst: Prüfung und Abwehr von Kündigungen Abschluss und Verhandlung von Aufhebungsverträgen Kündigungsschutzklage Prüfung von Arbeitsverträgen Durchsetzung Ihrer Rechte als Arbeitnehmer Seit über 25 Jahren Anwalt in München Unsere Kanzlei ist seit über 25 Jahren für Arbeitnehmer in München tätig. Nutzen auch Sie unsere langjährige Erfahrung zu Ihrem Vorteil. Mit uns als Ihren Anwälten profitieren Sie von einer umfassenden Expertise in außergerichtlichen Verhandlungen und vor dem Arbeitsgericht München. Bei uns erhalten Sie persönliche Betreuung, gewissenhafte Bearbeitung und können auf ein positives Ergebnis vertrauen. Unsere Anwälte, darunter eine langjährige Fachanwältin für Arbeitsrecht, setzen Ihre Rechte und Ansprüche konsequent und mit der erforderlichen Entschlossenheit und Härte durch. Leistungen für Arbeitnehmer Als Arbeitnehmer fühlt man sich gegenüber dem Arbeitgeber oft unterlegen und wehrlos. In solchen Situationen kommt oft unsere Kanzlei ins Spiel. Wir verhandeln für Sie auf Augenhöhe mit Ihrem Arbeitgeber. Ihre Rechte werden wirksam geltend gemacht und mit der notwendigen Entschlossenheit durchgesetzt. Wir beraten Arbeitnehmer vor allem in folgenden Bereichen: Prüfung und Abwehr von Kündigungen Kündigungsschutzklagen Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen Verhandeln von Abfindungen Beratung bei Änderungskündigung Beratung bei Abmahnung Prüfung, Entwurf Behandlung von Arbeitsverträgen Überprüfung von Arbeitszeugnissen Ihr Rechtsanwalt für Arbeitnehmer in München DR. THORN Rechtsanwälte PartGmbB Die Kanzlei für Arbeitsrecht DR. THORN Rechtsanwälte liegt in München in der Clemensstrasse 30, wenige Gehminuten von der Münchener Freiheit und dem Bonner Platz entfernt. Autofahrer finden Parkplätze auf kostenpflichtigen Anwohnerparkplätzen. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie uns bequem über die U-Bahn-Linien U3 und U6 (Haltestelle: Münchener Freiheit oder Bonner Platz) sowie diversen Tram- und Buslinien (z.B. Bonner Platz). Ihr Anwalt bei Kündigung und Aufhebungsvertrag Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Vertretung von Arbeitnehmern bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag. In solchen Fällen ist anwaltliche Betreuung besonders wichtig, da die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine grundlegende Änderung der wirtschaftlichen Lebensgrundlage bedeutet und Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber oft benachteiligt sind. Beim Aufhebungsvertrag kommt hinzu, dass diese Form der Beendigung erhebliche zusätzliche Risiken für den Arbeitnehmer birgt, da oft eine Sperrfrist verhängt wird. Ihre Situation kann sich erheblich verbessern, wenn Sie sich bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag von unserer Fachanwältin für Arbeitsrecht, Beatrice von Wallenberg Pachaly unterstützen lassen. Rufen Sie uns einfach an. Rufen Sie einfach an. Gute Bewertungen sind kein Zufall Wie eine Beratung bei einer Kündigung bei uns abläuft. Sie können uns rund um die Uhr erreichen Bei einer Kündigung ist schnelles Handeln gefragt. Zum einen läuft die Klagefrist, zum anderen oft eine weitere sehr kurze Frist von nur wenigen Tagen zur Zurückweisung der Kündigung. Damit nicht wertvolle Zeit verstreicht, steht Ihnen bei uns sofort ein Anwalt für Arbeitnehmer zur Verfügung. Unsere Kanzlei ist rund um die Uhr erreichbar. Zögern nicht, sondern rufen Sie uns nach einer Kündigung an. Dasselbe gilt, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag erhalten. Auch hier sollten Sie einen Anwalt für Arbeitnehmer einschalten, damit überprüft wird, ob der Vertrag Risiken für Sie hat, was häufig der Fall ist. Unsere Anwälte beraten Sie wie Risiken zu vermeiden sind und maximale Vorteile erzielt werden können. Themen für Arbeitnehmer Kündigungsabwehr ( ↗︎ Kündigungsschutzklage ) Aufhebungsvertrag (↗︎ Aufhebungsvertrag) Kündigungsschutz (↗︎ Kündigungsschutz) Arbeitszeugnis (↗︎ Zeugnis ) Ihre Rechte bei einer Kündigung Eine Kündigung zu erhalten ist für viele eine einschneidende Erfahrung bis hin zu einem Schock, denn die wirtschaftliche Lebensgrundlage gerät in Gefahr. Trotz dieser Belastung müssen Sie aktiv werden, um Ihre Rechte zu wahren. Sie müssen aber nicht selbst gegen Ihren Arbeitgeber vorgehen. Dafür sind wir da. Rufen Sie uns einfach uns an. Wir wissen, was zu tun ist und helfen Ihnen sofort. Kosten sind dabei kein Hinderungsgrund, denn der telefonische Erstkontakt ist kostenfrei. Nehmen Sie die Kündigung nicht einfach hin. Jede Kündigung kann vor Gericht auf Wirksamkeit überprüft werden. Das zahlt sich sehr häufig in Form einer Abfindung aus, denn viele Kündigungen erweisen vor Gericht sich als unwirksam. Das gilt insbesondere dannn, wenn das Kündigungsschutzgesetz zugunsten des Arbeitnehmers gilt. Daher haben Sie als Arbeitnehmer grundsätzlich weitaus bessere Chancen beim Arbeitsgericht als sie selbst wahrscheinlich annehmen. Voraussetzung ist aber, dass Sie nicht passiv bleiben, sondern sofort einen Anwalt kontaktieren. Mit einem Anwalt haben Sie weitaus bessere Chancen Ihre Rechte gegen den Arbeitgeber erfolgreich durchzusetzen. Aber schieben Sie es nicht auf die lange Bank, warten Sie nicht bis zum letzten Tag der Klagefrist, denn es läuft möglicherweise eine noch kürzere Frist, die Sie nicht versäumen sollten. Setzen Sie sich mit uns sofort in Verbindung. Wir prüfen die Wirksamkeit der Kündigung und klären sie über Ihre Chancen und Optionen auf. Kostenfrei & unverbindlich. Kündigungsschutzklage: Warum sie wichtig ist Viele Arbeitnehmer genießen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Voraussetzung hierfür ist nur, dass der Arbeitgeber mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt und das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. In diesem Fall ist die Kündigung für den Arbeitgeber erschwert, weil nur wenige Kündigungsgründe zulässig sind. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie sich gegen die Kündigung aktiv wehren. Unternehmen Sie nichts gegen die Kündigung, wird selbst eine rechtswidrige Kündigung nach Ablauf der Klagefrist wirksam. Die einzige Form sich gegen die Kündigung zu wehren ist die Einreichung einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht. Ohne Klage wird auch wenn für Sie das Kündigungsschutzgesetz gilt, die Kündigung wirksam. Sie verlieren Ihre Chance auf eine Abfindung. Deshalb ist es für Sie als Arbeitnehmer so wichtig, dass Sie die Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung innerhalb der ab Zugang der Kündigung laufenden Frist von drei Wochen einreichen. FAQ - Arbeitnehmer Muss ich gegen die Kündigung klagen, obwohl ich nur eine Abfindung will? Eine Klage ist gegen eine Kündigung auch dann notwendig, wenn Sie nur eine Abfindung wollen, denn wenn Sie nicht klagen, wird die Kündigung wirksam und der Arbeitgeber hat keine Veranlassung eine Abfindung zu zahlen. Welche Rechte habe ich? Sie haben u.a. Anspruch auf Vergütung Ihrer Arbeitsleistung, Anspruch auf pünktliche und vollständige Zahlung, Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Recht auf Urlaub, Anspruch auf Gleichbehandlung, Anspruch auf Kündigungschutz und Einhaltung von Kündigungsfristen. Muss ich eine Abmahnung unterschreiben? Sie müssen eine Abmahnung nicht unterzeichnen. Wir raten grundsätzlich von einer Unterschrift ab. Hier besteht die Gefahr, dass mit der Unterschrift nicht nur der Empfang bestätitgt, sondern auch der Inhalt der Abmahnung anerkannt wird. Muss ein Arbeitsvertrag schriftlich abgeschlossen werden? Ein Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich abgeschlossen werden. Auch ein mündlicherArbeitsvertrag ist wirksam. Ausnahmen bestehen für ein befristetes Arbeitsverhältnis, für den Ausbildungsvertrag und wenn Tarifverträge eine Schriftform vorsehen. Muss eine Kündigung immer schriftlich erfolgen? Für das Arbeitsverhältnis bestimmt § 623 BGB, dass eine Kündigung nur schriftlich wirksam ist. Hierzu muss eine Kündigung in Papierform von dem Arbeitgeber oder einem bevollmächtigten Vertreter persönlich unterzeichnet werden. Steht mir b ei einer Kündigung eine Abfindung zu? Bei rechtmäßiger Kündigung besteht kein Anspruch auf eine Abfindung. Ausnahmsweise besteht ein Abfindungsanspruch, wenn im Kündigungsschreiben bei betriebsbedingter Kündigung eine Abfindung versprochen wird oder im Rahmen einer Massenentlassung ein Sozialplan eine Abfindung vorsieht oder das Gericht eine Abfindung zuspricht, wenn die Fortführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist. In den meisten Fällen wird eine Abfindung gezahlt, weil die Rechtmäßigkeit der Kündigung zweifelhaft ist. Dann ist der Arbeitgebers oft bereit eine Abfindung zu zahlen, um einen Prozess zu vermeiden. Ihr Arbeitnehmer-Anwalt in München Wenn Ihre Arbeitsrechte verletzt werden, sollten Sie das nicht hinnehmen, sondern Kontakt mit einem Anwalt aufnehmen. Rufen Sie uns an. In einem Ersttelefonat erhalten Sie kostenlos eine Einschätzung Ihrer Chancen von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in München. Wir helfen Ihnen sofort. MEHR ERFAHREN DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN Kündigung Wir überprüfen Ihre Kündigung, reichen Klage ein, vertreten Sie vor Gericht und verhandeln für Sie einen vorteilhaften Vergleich mit Abfindung. Kündigung >> Aufhebungsvertrag Wir überprüfen die Klauseln des Entwurfs, schlagen Ergänzungen und Änderungen vor und verhandeln für Sie eine vorteilhafte Vereinbarung. Aufhebungsvertrag >> Bewertungen Hier lesen Sie, was Mandanten über unsere Tätigkeit schreiben, warum sie nur TOP-Bewertungen geben und uns gerne weiterempfehlen. Bewertungen >>
- KOSTEN IM ARBEITSRECHT | Anwalt München
Welche Kosten entstehen im Arbeitsrecht ? ✅ JETZT mit einem Anwalt klären ✅ Ersttelefonat kostenfrei ☎️ 089 3801990 KOSTEN IM ARBEITSRECHT Teilen Teilen Teilen > INFO > KOSTEN IM ARBEITSRECHT > Kosten im Arbeitsrecht - Ein Überblick Die Kosten sind ein wichtiges Thema im Arbeitsrecht. Denn es können nicht unbeträchtliche Kosten entstehen, etwa wenn gegen eine Kündigung vorgegangen werden soll, weil dafür ein Verfahren vor Gericht, dem Arbeitsgericht, notwendig ist. Die Kosten im arbeitsgerichtlichen Verfahren setzen sich aus den Anwaltskosten und den Gerichtskosten zusammen. Beide Posten sind variabel und hängen von diversen Faktoren ab: dem Streitwert des Verfahrens der Komplexität des Falls der Dauer des Verfahrens. Die Gerichtskosten spielen dabei aber eine eher untergeordnete Rolle, weil sie beim Arbeitsgericht recht niedrig sind, dafür kein Vorschuss gezahlt werden muss und sie bei dem Abschluss eines Vergleichs - der häufigsten Beendigung des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht - sogar entfallen. Große Bedeutung haben dagegen die Anwaltskosten bzw. -gebühren. Hier stehen für Arbeitnehmer zwei Fragen im Mittelpunkt: Kostentragung: Wer ist für die Bezahlung verantwortlich? Kostenhöhe: Wie hoch sind die anfallenden Kosten? Wer trägt die Kosten im Arbeitsrecht? Im arbeitsgerichtlichen Verfahren gibt es eine Besonderheit, die damit zusammenhängt, dass auf einer Seite ein Arbeitnehmer steht: Es gibt keine Kostenerstattung in der ersten Instanz. Das bedeutet zum einen, dass der Gewinner seine Anwaltskosten nicht erstattet bekommt, obwohl er in dem Verfahren obsiegt hat. Und zum anderen, dass der Verlierer nur seine eigenen Kosten trägt. Obwohl er verloren hat, muss er nicht die Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts erstatten. Eine Ausnahme bilden die Gerichtskosten: Sie sind vom Verlierer zu tragen. Weil sie aber recht niedrig sind, fallen sie wirtschaftlich nicht ins Gewicht. Diese Regelung einer fehlenden Kostenerstattung zugunsten des Gewinners unterscheidet das Arbeitsrecht von anderen Rechtsbereichen, in denen regelmäßig eine Kostenerstattung erfolgt. Diese Abweichung ist für Laien, insbesondere für Arbeitnehmer, ungewohnt und stellt einen wichtigen Aspekt der Kostenstruktur dar, der beachtet werden muss: Aufgrund der fehlenden Erstattung der Kosten auch bei Obsiegen, muss bereits vor Beginn eines Verfahrens abgeschätzt werden, wie der Ausgang sein wird und welche Kosten voraussichtlich entstehen, um kalkulieren zu können, ob sich ein Verfahren lohnt. Gerichtsgebühren und Vergleiche Für beide Parteien ist von Vorteil, dass Gerichtsgebühren nicht anfallen, wenn der Prozess durch einen Vergleich erledigt wird. Tatsächlich enden rund 90% der verhandelten Verfahren vor dem Arbeitsgericht in einem Vergleich. Aber auch im Falle eines Urteils sind die vom Arbeitsgericht erhobenen Gebühren deutlich geringer als beim Amts- und Landgericht. Dies trägt dazu bei, dass die Kosten für Arbeitsrechtssachen häufig überschaubarer sind als in anderen Rechtsgebieten. Der gänzliche Wegfall der Gerichtskosten bei Vergleichsabschluss läßt die Gerichtskosten im Arbeitsrecht wirtschaftlich gänzlich in den Hintergrund treten. Zweck der Regelung: Schutz des Arbeitnehmers Grund für die außergewöhnliche Regelung der fehlenden Erstattung von Anwaltskosten ist, dass sich bei der Klage gegen eine Kündigung ein Arbeitnehmer auf der Klägerseite befindet und wegen des Arbeitnehmerschutzgedankens das Risiko der Kostentragungspflicht bei Unterliegen nicht zu dessen Lasten gehen soll. Ohne diese Regelung hätte ein Arbeitnehmer, wenn er gegen eine Kündigung vorgeht, stets das Risiko neben seinem eigenen Anwalt auch den Anwalt des Arbeitgebers zu zahlen. Das würde viele vom Gang zum Arbeitsgericht abhalten. Damit dem Arbeitnehmer auch faktisch der Zugang zum Gericht gewährt wird, muss daher das Risiko der Kostenerstattung vermieden werden. Deshalb hat sich der Gesetzgeber entschieden keine Erstattung von Anwaltskosten vorzusehen. Wie hoch sind die Anwaltsgebühren? Die Kosten einer anwaltlichen Vertretung im Arbeitsrecht können erheblich sein. Das liegt daran, dass als Streitwert der häufigsten Klage, der Kündigungsschutzklage, ein Quartalsgehalt angesetzt wird. Dies ist in der Regel die Grundlage zur Berechnung der gesetzlichen Gebühren. Daher ist es wichtig, sich über die möglichen Kosten einer juristischen Auseinandersetzung im Klaren zu sein. In der nachfolgenden Tabelle haben wir dem Bruttomonatseinkommen die Anwaltskosten für eine Kündigungsschutzklage gegenübergestellt: Wenn Sie z.B. 4.000,- EURO im Durchschnitt brutto monatlich verdienen, lägen die Anwaltskosten bei ca. 2.797,69 EURO. Diese Anwaltskosten setzen sich zusammen aus einer Verfahrensgebühr, einer Terminsgebühr und einer Einigungsgebühr. Alle Gebühren addiert ergibt sich, inklusive Mehrwertsteuer, ein Betrag von ca. 2.797,69 EURO. Bruttomonatseinkommen 2.000 EURO 2.500 EURO 3.000 EURO 3.500 EURO 4.000 EURO 4.500 EURO 5.000 EURO 5.500 EURO 6.000 EURO 6.500 EURO 7.000 EURO 7.500 EURO 8.000 EURO 8.500 EURO 9.000 EURO 10.000 EURO 12.000 EURO 15.000 EURO Anwaltskosten 1.648,15 EURO 2.114,63 EURO 2.347,87 EURO 2.797,69 EURO 2.797,69 EURO 3.014,27 EURO 3.014,27 EURO 3.230,85 EURO 3.230,85 EURO 3.447,43 EURO 3.447,43 EURO 3.664,01 EURO 3.664,01 EURO 4.001,38 EURO 4.001,38 EURO 4.001,38 EURO 4.676,11 EURO 5.013,47 EURO Wenn Sie ein Verfahren in Erwägung ziehen, sollten Sie bei der wirtschaftlichen Betrachtung die Kosten für den Anwalt miteinbeziehen. Da es in der Regel um eine Abfindung geht, müssen die Kosten in die Abfindung einkalkuliert werden. In den meisten Fällen liegt die Abfindung aber weit über den Anwaltskosten, so daß entstehende Anwaltskosten kein Grund sind sich nicht gegen eine Kündigung zu wehren. Die Rolle der Rechtsschutzversicherung Arbeitnehmer mit einer Rechtsschutzversicherung brauchen sich regelmäßig keine Gedanken zu machen über die Kosten zu machen. Im Hinblick auf das potentielle Kostenrisiko empfehlen wir grundsätzlich jedem Arbeitnehmer rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die die Kosten arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen einschließt (= Berufsrechtsschutz). Eine solche Versicherung ist eine wichtige Absicherung und trägt dazu bei, dass Arbeitnehmer ihr Recht auch dann durchsetzen können, wenn die Kosten eines Rechtsstreits zunächst abschreckend wirken. Klage auch ohne Rechtsschutzversicherung? Bedeutet das, dass man ohne bestehende Rechtsschutzversicherung eine Klage wegen des Kostenrisikos vermeiden soll? Keineswegs! Das Kostenrisiko ist nur dann ein Problem, wenn Sie es nicht in den Griff bekommen oder es schlichtweg nicht einschätzbar ist. Dann ist eine Rechtsschutzversicherung natürlich ein großer Vorteil. In den meisten Fällen ist dies aber nicht gegeben, d.h. das Kostenrisiko ist überschaubar und die Anwaltskosten liegen in der Regel unter der zu erwartenden Abfindung. Deshalb sollen sich bei uns auch solche Arbeitnehmer beraten und bei einer Kündigung bzw. einer Kündigungsschutzklage vertreten lassen, die keine Rechtsschutzversicherung haben. Wir führen vor Übernahme eines Mandats immer eine Einschätzung der Chancen durch, so dass sichergestellt ist, dass durch die zu erwartende Abfindung die Anwaltskosten abgedeckt sind. Dies ist ein wesentlicher Teil unserer Philosophie, jedem Arbeitnehmer, unabhängig von seiner finanziellen Situation, qualitativ hochwertige Rechtsdienstleistungen zu bieten. Fazit Das Arbeitsrecht kann komplex sein und die Kosten für ein arbeitsgerichtliches Verfahren erheblich. Hinzu kommt, dass man als Arbeitnehmer keine Erstattung seiner Anwaltskosten erhält, auch wenn man vor Gericht obsiegt, d.h. die Kündigung unwirksam war. Das alles sollte Sie aber nicht davon abhalten Ihre Rechte geltend zu machen und sich gegen eine Kündigung zur Wehr zu setzen. Es ist nur wichtig, dass Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten im Klaren sind und sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt wenden, der Ihnen dabei hilft, den besten Weg durch das Rechtssystem zu finden. Eine Rechtsschutzversicherung kann dabei eine wichtige Rolle spielen. Unerläßlich ist sie aber nicht. Unabhängig davon, ob Sie eine solche Versicherung haben oder nicht, stehen wir Ihnen zur Seite und unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren und Ihre Interessen zu vertreten. FAQ - Kosten im Arbeitsrecht Wann trage ich die Kosten in einem Arbeitsrechtsstreit? Im Arbeitsrecht trägt in der Regel jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, während die unterlegene Partei die Gerichtskosten übernimmt. In der ersten Instanz werden normalerweise keine Anwaltskosten erstattet, sondern erst in der zweiten Instanz. Hier gilt § 12a Abs. 1 Satz 1 Arbeitsgerichtsgesetz (= ArbGG), wonach in der ersten Instanz keine Erstattung von Anwaltskosten erfolgt. Daher ist es üblich, dass jeder seine eigenen Anwaltskosten trägt. Welche Kosten entstehen im Arbeitsrecht? Im Arbeitsrecht entstehen Gerichtskosten, Auslagen für Zeugen und Sachverständige sowie Anwaltskosten. Da die Gerichtskosten niedrig sind und Auslagen selten entstehen, sind die Anwaltskosten der größte Aufwand. Wie hoch sind die Anwaltskosten beim Arbeitsgericht? Die Anwaltskosten richten sich nach dem Bruttomonatsgehalt. Der Streitwert entspricht einem Quartalsgehalt. Die Kosten ergeben sich aus einer Gebührentabelle und werden oft von einer privaten Rechtsschutzversicherung übernommen. Wie hoch sind die Gerichtskosten? Die Gerichtskosten sind gering. Bei einer Klage gegen eine Kündigung mit einem Bruttomonatsgehalt von 3.000 EURO betragen sie 245 EURO. Vorschuss muss nicht geleistet werden. Bei einem Urteils trägt der Unterlegene die Kosten, der Gewinner trägt keine Kosten. Oft wird ein Vergleich geschlossen, wodurch keine Gerichtskosten anfallen. Eine Übersicht über die Gerichtskosten finden Sie in Anlage 2 zu § 34 Gerichtskostengesetz. Wie hoch sind die Anwaltskosten beim Monatsgehalt von € 3.000? Die Anwaltskosten bei einem Monatsgehalt von 3.000 EURO belaufen sich auf etwa 2.347 EURO brutto, wenn ein Vergleich abgeschlossen wird. Dies beinhaltet eine Verfahrensgebühr von 1,3, eine Terminsgebühr von 1,2, eine Einigungsgebühr von 1,0, eine Auslagenpauschale von 20,00 EURO und 19 % Umsatzsteuer. Welche Kosten entstehen, wenn es mir nur um eine Abfindung geht? Selbst wenn Sie nur eine Abfindung erhalten möchten, müssen Sie Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung einreichen. Dadurch entstehen Anwaltskosten, jedoch übersteigt die zu erwartende Abfindung in der Regel diese Kosten deutlich. Um Ihnen Kosten zu ersparen, bieten wir eine kostenlose Ersteinschätzung an. Information hierzu finden Sie hier (< Anwalt-Kontakt ). Lohnt es sich für mich mit dem Arbeitgeber selbst zu verhandeln? Selbstverhandlungen mit dem Arbeitgeber können sich als riskant erweisen, da die Motivation des Arbeitgebers zur Zahlung einer Abfindung nicht immer klar ist. Ohne anwaltliche Vertretung sind Arbeitnehmer in einer schwächeren Position und erhalten oft niedrigere Abfindungsangebote. Daher ist es ratsam, sich an einen Anwalt zu wenden, der kostenlos Ihre Chancen auf eine Abfindung einschätzt. Damit Ihnen dafür keine Kosten entstehen, bieten wir eine kostenlose Ersteinschätzung an. Information finden Sie hier (< Anwalt-Kontakt ). Was ist mit Kosten, wenn ich keine Rechtsschutzversicherung habe? Auch ohne Rechtsschutzversicherung sollten Sie nicht zögern, herauszufinden, ob es sich lohnt, gegen die Kündigung vorzugehen. Ein Anwalt, der einen kostenlos Erstkontakt anbietet, kann Ihnen Ihre Chancen auf eine Abfindung einschätzen. Bei Erfolgsaussichten deckt die zu erwartende Abfindung meist die Anwaltskosten deckt. Information zu unserem kostenlosen Erstkontakt finden Sie hier (< Anwalt-Kontakt ). Bieten Sie eine Erstberatung? Wir bieten keinen kostenpflichtigen Erstberatungsdienst, da dies eine Gebühr von bis zu 190 EURO zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer auslöst. Stattdessen bieten wir einen kostenfreien Erstkontakt, mit einer unverbindlichen Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten. Informationen finden Sie hier ( < Anwalt-Kontakt ). Wie muss ich die Kosten im Arbeitsrecht wirtschaftlich einschätzen? Viele Arbeitnehmer sorgen sich um die Kosten, bei einer Kündigung. In den meisten Fällen besteht kein Grund. Mit einer Rechtsschutzversicherung, werden in der Regel alle Anwaltskosten bis auf eine geringe Selbstbeteiligung erstattet. Aber auch ohne Rechtsschutzversicherung müssen Sie sich keine Sorgen machen, wenn Sie wie wir nur einen aussichtsreichen Fall vor Gericht bringen. In solchen Fällen übersteigt das Ergebnis in der Regel die Kosten. Wir bieten daher vorab eine kostenlose Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten an. Weitere Informationen zu diesem Service finden Sie hier (< Anwalt-Kontakt ). Kosten: Rat vom Anwalt holen Viele Arbeitnehmer gehen nicht zum Anwalt, weil sie hohe Kosten befürchten. Lassen Sie sich von den Kosten nicht abhalten. Wenn Ihr Fall aussichtsreich ist, sind die Kosten für Sie überhaupt kein Problem. Rufen Sie an und lassen Sie sich die Kosten in Ihrem Fall erläutern. MEHR ERFAHREN DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN Kündigung Wir überprüfen Ihre Kündigung, reichen Klage ein, vertreten Sie vor Gericht und verhandeln für Sie einen vorteilhaften Vergleich mit Abfindung. Kündigung >> Aufhebungsvertrag Wir überprüfen die Klauseln des Entwurfs, schlagen Ergänzungen und Änderungen vor und verhandeln für Sie eine vorteilhafte Vereinbarung. Aufhebungsvertrag >> Bewertungen Hier lesen Sie, was Mandanten über unsere Tätigkeit schreiben, warum sie nur TOP-Bewertungen geben und uns gerne weiterempfehlen. Bewertungen >>
- Anwalt Arbeitsrecht München DR. THORN
Kündigung oder Aufhebungsvertrag erhalten? ✅ SOFORT Ersttelefonat führen ✅ kostenfrei ☎️ 089 3801990 Dr. jur. Michael Thorn Rechtsanwalt in München für Arbeitsrecht Teilen Teilen Teilen > ÜBER UNS > Dr. Michael Thorn > Arbeitsrecht seit über 25 Jahren - Ihr Anwalt mit Erfahrung Unser Anspruch ist, unsere Mandanten mit hoher Kompetenz und vollem Engagement zu begleiten. Dazu gehört alle Fragen klar und verständlich zu beantworten, um volle Transparenz über den Fall und unser strategisches Vorgehen zu schaffen. Mit Verhandlungsgeschick, Entschlossenheit und der nötigen Härte setze ich alles daran, um das volle Potential eines Falls zu entfalten und dadurch optimale Ergebnisse zu erzielen. Auf diese Weise werden maßgeschneiderte Lösungen erreicht. Wenn auch Sie eine solche Unterstützung in Ihrem Fall wünschen, stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. "Im Arbeitsrecht entscheiden Kompetenz, Geschick und die Erfahrung Ihres Anwalts über Ihren Erfolg." Kontaktieren Sie mich gerne Telefon: 0893801990 thorn@thorn-law.de Kompetenz und Erfahrung im Arbeitsrecht Seit mehr als 25 Jahren beschäftige ich mich intensiv mit Arbeitsrecht und habe eine Vielzahl von Fällen erfolgreich bearbeitet. Diese Erfahrung ermöglicht mir ein umfassendes Verständnis der Probleme im Arbeitsrecht und eine präzise Analyse der rechtlichen Situation meiner Mandanten. Die ständige Auseinandersetzung mit neuen Entwicklungen und die Bearbeitung von Fällen haben mir einen reichen Erfahrungsschatz geschenkt. Meine Arbeit ist geprägt von Kompetenz, Professionalität und einem hohen Anspruch an mich selbst. In der zurückliegenden Zeit habe ich eine Vielfalt an Mandanten betreuen dürfen, Arbeiter, Angestellte, Führungskräfte, Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder; Arbeitnehmer und Arbeitgeber, große und kleine Unternehmen, Konzerne und Konsulate. Als Anwalt bin ich bundesweit zugelassen und kann Sie vor allen Arbeitsgerichten, aber auch außergerichtlich, etwa bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag, zuverlässig und kompetent vertreten. Ich weiß, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses für meine Mandanten oft schwierig und nervenaufreibend ist. Deshalb stehe ich meinen Mandanten persönlich zur Seite, um sie mit umfangreichem Fachwissen und Erfahrung zu leiten und zu unterstützen. Ihr Dr. Michael Thorn DR. THORN RECHTSANWÄLTE Anwalt Arbeitsrecht München Clemensstraße 30, 80803 München WERDEGANG Dr. Michael Thorn hat 1985 das Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig- Maximilians-Universität zu München aufgenommen. 1986 wurde er Mitarbeiter am Leopold-Wenger-Institut der Universität. Das Erste Staatsexamen absolvierte er 1990 mit großem Prädikat und begann das Rechtsreferendariat an den Landgerichten Augsburg und Landshut. Zugleich begann eine freiberufliche Tätigkeit in einer Anwaltskanzlei. 1993 absolvierte er das Zweite Staatsexamen, ebenfalls mit großem Prädikat. 1993 erfolgte der Eintritt in eine mittelständische Kanzlei. In 1994 wechselte er in eine internationale Wirtschaftskanzlei, war er rasch Partner wurde. In 1996 gründete er die Kanzlei THORN Rechtsanwälte. In 2000 erfolgte die Promotion durch die Ludwig-Maximilians-Universität mit einer Dissertation im Bereich Bankrecht mit "magna cum laude", Thema: Haftungsrisiken der Bank bei der Finanzierung von Immobilienkapitalanlagen am Beispiel des Erwerbermodells (zitiert in wikipedia : Erwerbermodell ; siehe dort in Literatur). Dr. Michael Thorn gründete gemeinsam mit Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht von Wallenberg Pachaly 2014 die Kanzlei DR. THORN Rechtsanwälte PartGmbB. QUALIFIKATION Wenn Sie im Arbeitsrecht einen erfahrenen Anwalt suchen, sind Sie hier richtig. Mit Rechtsanwalt Dr. Thorn steht Ihnen ein kompetenter und über viele Jahre erfahrener Streiter zur Seite. Dr. Thorn ist seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit in 1993 schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht tätig. Er bearbeitet vor allem Fälle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag. Zu seinen Mandanten zählen: Arbeiter Angestellte leitende Angestellte Geschäftsführer von mittelständischen Gesellschaften Vorstände von Aktiengesellschaften Institutionen Ausländische diplomatische Vertretungen Kleine und mittlere Unternehme Aktiengesellschaften Wie jeder deutsche Rechtsanwalt ist er bundesweit vertretungsberechtigt vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten, dem Bundesarbeitsgericht sowie allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Beratung und Vertretung erfolgt in deutscher oder englischer Sprache. Dr. jur. Michael Thorn Title: Location: Company: Lawyer in Labor Law since 1996 Munich, Germany Dr. Thorn Rechtsanwälte Dr. Michael Thorn is a highly respected lawyer with over 28 years of dedicated experience in labor law, operating out of Munich, Germany. As the founder and leading figure of Dr. Thorn Rechtsanwälte law firm, he has built a reputable institution known for its profound expertise and exceptional service in labor law. Dr. Thorn's primary focus is on labor law, specializing in handling cases related to the termination of employment relationships through dismissal or termination agreements. His clientele is diverse and extensive, ranging from employees and workers to managers, CEOs, and board members of various companies. His vast experience and bilingual proficiency in German and English enable him to provide comprehensive legal assistance to a broad spectrum of clients. Dr. Thorn began his legal studies at Ludwig-Maximilians-Universität in Munich in 1985 and completed his first state examination with a large predicate in 1990. He then began a legal traineeship at the district courts of Augsburg and Landshut. Around the same time, he started working as a freelancer in a law firm. In 1993, he passed his second state examination, also with a large predicate, and joined a medium-sized law firm. The following year, he moved to an international law firm, where he eventually became a partner. In 1996, he founded the THORN Law Firm. He earned his doctorate in 2000 from Ludwig-Maximilians-Universität with a dissertation in banking law. In 2014, he co-founded the law firm DR. THORN Rechtsanwälte PartGmbB. Dr. Thorn's long-standing career in labor law has equipped him with a comprehensive understanding of the field and a precise ability to analyze legal situations. His work is characterized by competence, professionalism, and high self-demand, which has garnered him a wealth of experience and a strong reputation in the field. Whether you are dealing with challenges concerning your employment or seeking expert advice on labor law, Dr. Michael Thorn stands ready to provide the legal support you need with his extensive professional knowledge and experience. For more information or to schedule a consultation, please contact us at Dr. Thorn Rechtsanwälte. FAQ - Fragen an Dr. Michael Thorn Was können Sie für mich tun? Zunächst einmal kann ich für Sie beurteilen, ob Sie anwaltliche Hilfe benötigen, etwa bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag. In einem telefonischen Erstkontakt prüfe ich, unverbindlich und kostenlos, ob Sie gute Aussichten auf Erfolg haben und sich der anwaltliche Einsatz für Sie finanziell auszahlt Wann soll ich Sie kontaktieren? Am besten kontaktieren Sie mich, sobald sich ein Problem erstmals zeigt. Je früher ein Anwalt sich mit einer Sache beschäftigen kann, desto einfacher können Probleme vermieden oder gelöst werden. Im Arbeitsrecht ist ein schneller Kontakt wichtig wegen der teils sehr kurz bemessenen Fristen. Rufen Sie mich deshalb sofort an, wenn Sie Hife benötigen. So vermeiden Sie Fehler und verpassen keine Fristen. Warum sollte ich Sie engagieren? Folgende Gründe können Sie veranlassen mich zu engagieren: meine Erfahrung im Arbeitsrecht, in dem ich seit über 25 Jahren tätig bin. die Qualität meiner Arbeit, die sich in sehr guten Bewertungen meiner Mandanten zeigt meine unkomplizierte Art im Umgang mit Mandanten meine gute Erreichbarkeit und persönliche Betreuung Wie gehe ich vor, wenn ich Ihre Kanzlei beauftragen möchte? Mir ist am liebsten, wenn neue Mandanten mich einfach direkt anrufen. Durch unser dauernd besetztes Sekretariat ist gewährleistet, dass Sie rasch einen Anwalt sprechen können. Deshalb bitte ich Sie, sich nicht auf ein Kontaktformular oder eine E-Mail zu verlassen, sondern mich direkt anzurufen, damit wir gleich prüfen können, ob Fristen zu beachten sind - was meistens der Fall ist. Wie bearbeiten Sie mein Mandat? Ein mir anvertrautes Mandat bearbeite ich grundsätzlich selbst. Bei uns bleibt der Anwalt und Kanzleipartner, der Ihr Mandat entgegennimmt, Ihr Anwalt und Ansprechpartner. Unser Anwälte arbeiten zwar im Team, d.h. wir tauschen uns aus, um Expertenwissen und die gemeinsame Erfahrung einzubringen, damit die beste Strategie für unsere Mandanten angewandt wird. Aber jedes Mandat bleibt einem Partner zugeordnet, der es auch selbst bearbeitet. Zu Beginn eines Mandats erörtere ich in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen den Sachverhalt und sichte in Ihrem Beisein alle vorhandenen Unterlagen. Gemeinsam klären wir ab, was Ihre Ziele sind. Wir erörtern den Sachverhalt Ihres Falls und die rechtliche Beurteilung. Während der Mandatsbearbeitung bleiben wir ständig in Kontakt. Ich halte Sie durch Kopien unserer Schreiben und Korrespondenz der Gegenseite auf dem Laufenden. Selbstverständlich stehen wir Ihnen jederzeit gerne für Rückfragen zur Verfügung. Bei wichtigen Entscheidungen treffen wir uns in der Kanzlei oder führen ein ausführliches Telefonat, in dem Sie Ihre Anweisungen geben können. Somit behalten Sie bei uns stets die volle Kontrolle über Ihre Sache. Erhalte ich eine ehrliche Einschätzung der Risiken? Von uns erhalten Sie stets eine ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen und Risiken. Jeder Mandant hat den Anspruch darauf zu erfahren, wie es um seine Sache steht. Dazu gehört natürlich auch, dem Mandanten reinen Wein einzuschenken, wenn seine Sache keine Aussicht auf Erfolg hat. Wenn Ihre Sache aussichtslos ist, erfahren Sie das bei uns bereits in dem ersten - kostenlosen - Kontaktgespräch, noch bevor ein Mandat erteilt wird. Somit entstehen Ihnen keine Kosten. Arbeiten Sie mit Rechtsschutzversicherungen? Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherungen gut zusammen. Rechtsschutzversicherungen sind eine gute Sache im Arbeitsrecht. Weil es in diesem Rechtsgebiet praktisch keine Kostenerstattung gibt, müssen die Kosten bei der Kalkulation immer mitgedacht werden. Wenn ein Arbeitnehmer eine Rechtsschutzversicherung hat, braucht er sich über Kosten keine Gedanken zu machen. Wir helfen unseren Mandanten bei der Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung, inbesondere bei den gar nicht so seltenen Ablehnungen. Mit guten Argumenten und Sachverhaltsschilderungen gelingt es oft die Rechtsschutzversicherung von einer Deckung der Sache zu überzeugen. Haben Sie einen generellen Tipp für Arbeitnehmer? Ganz grundsätzlich würde ich den Tip geben, auf keinen Fall aufzugeben, sondern die eigene Sache zu verfolgen. Arbeitsrecht ist primär Schutzrecht für Arbeitnehmer. Sie haben daher oft viel bessere Karten als Ihr Arbeitgeber. Vielen ist das nicht bewußt oder sie scheuen - verständlicherweise - den Konflikt mit ihrem Arbeitgeber, selbst bei einer Trennung. Gerade in diesen Fällen bestehen aber oft gute Aussichten auf Erfolg, d.h. durch Abwehr der Kündigung oder Zahlung einer lukrative Abfindung. Arbeitnehmern würde ich daher empfehlen, sich immer anwaltlichen Rat zu holen, wenn sie unsicher sind. Ganz besonders bei Kündigung und Aufhebungsvertrag. Arbeitnehmer sollten sich dabei von Kosten nicht abschrecken lassen. Deshalb ist das erste Telefonat mit uns ist immer kostenlos. Schildern Sie uns Ihren Fall und erhalten Sie eine Einschätzung zu Ihren Erfolgsaussichen. Welche Frage wird Ihnen am häufigsten gestellt? Tatsächlich richtet sich die häufigste Frage auf die Aussichten des Falls, insbesondere der Höhe der Abfindung. Das hängt damit zusammen, dass es bei uns meist um Kündigungen und Aufhebungsverträge geht und dort die Abfindung im Mittelpunkt steht. Nicht selten sind hohe Beträge im Spiel. Deshalb will natürlich jeder wissen, welche Chancen er hat und ob sich der Einsatz eines Anwalts lohnt. Damit dem Anrufer nicht schon bei dieser Frage Kosten entstehen, führe ich ein kostenloses und unverbindliches Ersttelefonat. Was macht Ihnen am meisten Spaß bei ihrem Beruf als Anwalt? Größte Motivation ist der Kontakt mit meinen Mandanten, sie zu verstehen und mich in Ihre Situation zu versetzen, um den Fall mit ihren Augen zu sehen, und ihre Erwartungen zu verstehen und umzusetzen. An nächster Stelle steht für mich der Kampf um die Rechte meiner Mandanten. Dazu gehört auch der Ehrgeiz mit dem Gegner erfolgreich für den Mandanten die Klingen zu kreuzen. Am schönsten ist, einen Sieg zu erringen für meinen Mandanten und die gute Nachricht überbringen zu können. Ihr Anwalt und Partner: Dr. Michael Thorn Rufen Sie mich an, wenn Sie ein Problem haben. Im Ersttelefonat erhalten Sie von mir kostenlos und unverbindlich eine Einschätzung Ihrer Chancen und Optionen. Wenn Sie mir einen Auftrag erteilen, stehe ich Ihnen als Anwalt und Partner verläßlich zur Seite. MEHR ERFAHREN DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN Kündigung Wir überprüfen Ihre Kündigung, reichen Klage ein, vertreten Sie vor Gericht und verhandeln für Sie einen vorteilhaften Vergleich mit Abfindung. Kündigung >> Aufhebungsvertrag Wir überprüfen die Klauseln des Entwurfs, schlagen Ergänzungen und Änderungen vor und verhandeln für Sie eine vorteilhafte Vereinbarung. Aufhebungsvertrag >> Bewertungen Hier lesen Sie, was Mandanten über unsere Tätigkeit schreiben, warum sie nur TOP-Bewertungen geben und uns gerne weiterempfehlen. Bewertungen >>
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