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Kündigung - Anwalt Arbeitsrecht München

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  • Kündigungsschutz Pullach – Anwalt Arbeitsrecht

    Anwalt für Arbeitsrecht in Pullach gesucht? 25 Jahre Erfahrung bei Kündigung, Aufhebungsvertrag & Abfindung. Diskrete Beratung für Mandanten aus Pullach – ☎ 089 3801990. Arbeitsrecht Pullach – Das sollten Sie bei Kündigung & Aufhebungsvertrag wissen Teilen Teilen Teilen > Staedte (Item) > Aufhebungsvertrag & Kündigung prüfen lassen Herausgeber: DR. THORN Rechtsanwälte mbB - Autor: Dr. Michael Thorn, Rechtsanwalt - Erstveröffentlichung: 15.01.2025 - Zuletzt überarbeitet: 27.01.2026 Viele unserer Mandanten aus Pullach arbeiten in München und stehen plötzlich vor einer Kündigung , einem Aufhebungsvertrag oder Streit um die Abfindung . Wir sind auf Arbeitsrecht spezialisiert und vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht München mit klarer Strategie und langjähriger Erfahrung. Als erfahrene Arbeitsrechtskanzlei aus München bieten wir Mandanten in Pullach im Isartal umfassende juristische Unterstützung. Wir spezialisierten uns auf die rechtliche Beurteilung von Kündigungen , die Verhandlung vorteilhafter Aufhebungsverträge und die Erwirkung fairer Abfindungen . Darüber hinaus beraten wir Sie in allen Aspekten des Arbeitsrechts. Mit unserer jahrelangen Expertise unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Überarbeitung von Arbeitsverträgen, der Formulierung von Arbeitszeugnissen und vertreten Sie in allen arbeitsrechtlichen Belangen. Unser Ziel ist es, Ihre Interessen effektiv zu schützen und Ihnen eine starke rechtliche Basis zu sichern. Nutzen Sie unsere umfassende Expertise – wir sind Ihr verlässlicher Ansprechpartner für Arbeitsrecht in Pullach im Isartal und Umgebung. Unser Service für Kündigung & Arbeitsrecht Wurde Ihnen gekündigt oder ein Aufhebungsvertrag angeboten? DR. THORN Rechtsanwälte München vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus Pullach im Isartal mit Spezialisierung im Arbeitsrecht . Nutzen Sie unsere Erfahrung für eine bestmögliche Abfindung . Jetzt kostenlose Ersteinschätzung sichern! Lösungen für Arbeitnehmer & Arbeitgeber im Arbeitsrecht Wir helfen Ihnen, Ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche durchzusetzen. Unsere Schwerpunkte liegen in folgenden Bereichen. Kündigungsschutz – Wir kämpfen für Ihr Recht Eine Kündigung kann existenzbedrohend sein und ist oft ein Schock. Wir prüfen Ihre Kündigung auf formale und inhaltliche Fehler, setzen Ihre Ansprüche durch und sorgen dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Ob Weiterbschäftigung, Wiedereinstellung, Abfindung oder Einigung – wir kämpfen für die beste Lösung für Sie. Aufhebungsverträge – Sicherheit für Ihre Zukunft Ein Aufhebungsvertrag birgt oft unentdeckte Risiken, die zu finanziellen oder rechtlichen Nachteilen führen können. Wir prüfen Ihre Vereinbarung im Detail, bewerten Ihre Abfindung und optimieren Konditionen, um Ihre Interessen zu sichern. Mit unserer Unterstützung gehen Sie keine unnötigen Risiken ein. Abfindung – Maximale Ergebnisse für Sie Eine hohe Abfindung erfordert Verhandlungsgeschick und rechtliches Know-how. Unser Ziel ist es, die maximale Abfindung für Sie zu erzielen – sei es in direkten Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber oder vor Gericht. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und unseren Einsatz für Ihre Interessen. Arbeitsverträge – Klarheit und Sicherheit Ein gut gestalteter Arbeitsvertrag schützt beide Seiten und beugt Konflikten vor. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen – sei es für neue Positionen, Vertragsverlängerungen oder Sonderregelungen. So stellen wir sicher, dass Ihre Rechte und Interessen gewahrt bleiben Warum unsere arbeitsrechtliche Beratung überzeugt In arbeitsrechtlichen Fragen ist die Wahl eines erfahrenen Anwalts entscheidend. DR. THORN Rechtsanwälte bietet umfassende arbeitsrechtliche Expertise und ist für Mandanten aus Pullach da. Pullach im Isartal: Attraktiver Wirtschaftsstandort Pullach im Isartal ist eine Gemeinde mit knapp 10.000 Einwohnern, die sich durch eine hervorragende Infrastruktur und eine vielfältige Wirtschaftsstruktur auszeichnet2 . Mit einer Gewerbesteuereinnahme von 60 Millionen Euro im Jahr 2022 zählt Pullach zu den steuerlich attraktivsten Standorten Deutschlands. Geografische Nähe und Erreichbarkeit Unsere Kanzlei ist von Pullach im Isartal aus bequem erreichbar - sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Auto. Sie profitieren von einer Kanzlei, die Ihre lokalen Bedürfnisse versteht und gleichzeitig die Ressourcen einer Münchner Fachkanzlei bietet. Maßgeschneiderte Lösungen für Pullach Wir kennen die spezifischen arbeitsrechtlichen Herausforderungen in Pullach. Ob es um Fragen von kleinen und mittelständischen Betrieben, internationalen Unternehmen oder individuellen Arbeitsrechtsproblemen geht - wir entwickeln passgenaue rechtliche Strategien. Ihr verlässlicher Rechtspartner Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Expertise. Unser Münchner Standort in Verbindung mit der Nähe zu Pullach macht uns zu Ihrem idealen Partner im Arbeitsrecht. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Interessen schützen - kontaktieren Sie uns noch heute. Arbeitsrechtliche Lösungen – DR. THORN Rechtsanwälte Pullach im Isartal ist eine malerische Gemeinde südlich von München mit rund 10.000 Einwohnern, bekannt für ihre naturnahe Lage am Isarfluss. Die Kombination aus ländlichem Charme und urbanem Lebensstil macht Pullach zu einem attraktiven Wohnort. Die Anbindung an das Münchner Verkehrsnetz erfolgt über die S-Bahn-Linie S7 sowie verschiedene Busverbindungen, was Pendlern zugutekommt. Pullach bietet zahlreiche Freizeitmöglichkeiten in der Natur sowie ein breites kulturelles Angebot. Die Bildungslandschaft umfasst mehrere Kindergärten sowie Grundschulen, was Pullach besonders familienfreundlich macht. Ein aktives Vereinsleben sorgt dafür, dass es zahlreiche Möglichkeiten zur sozialen Interaktion gibt. Wissenswertes zur Stadt Pullach im Isartal Die wirtschaftliche Struktur Pullachs erfordert differenzierte arbeitsrechtliche Lösungsansätze. Die Nähe zum Münchner Süden verstärkt die Komplexität von Kündigungs- und Aufhebungsvertragsthemen. Besondere Herausforderungen liegen in der präzisen Gestaltung von Abfindungsmodalitäten und der rechtssicheren Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Die lokale Wirtschaftslandschaft generiert vielfältige arbeitsrechtliche Fragestellungen. Arbeitsrecht vor Ort Wichtige arbeitsrechtliche Themen Kündigungsrecht Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen erfordert eine sorgfältige rechtliche Prüfung, um sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer Rechtssicherheit zu gewährleisten. Dies umfasst ordentliche und außerordentliche Kündigungen. Aufhebungsverträge Ein Aufhebungsvertrag ermöglicht die einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, erfordert jedoch eine genaue Prüfung. Wichtige Punkte sind eine faire Abfindung, die Wahrung und Sicherung von Ansprüchen und die Vermeidung von Nachteilen wie einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Arbeitsverträge und befristete Beschäftigung Eine Region, die von einer vielfältigen Wirtschaft geprägt ist, sieht oft viele Arbeitsverträge in Teilzeit- oder Befristungsmodellen. Hierbei ist die rechtliche Beratung zur Vermeidung unzulässiger Befristungen oder unklarer Vertragsklauseln entscheidend. Arbeitszeitregelungen und Überstunden Mit der zunehmenden Flexibilisierung der Arbeitswelt entstehen häufig Fragen zur Arbeitszeitgestaltung, Überstundenvergütung und Schichtarbeit. Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und individueller Vereinbarungen ist hierbei essenziell. DR. THORN Rechtsanwälte – Arbeitsrecht für Pullach im Isartal Klienten aus Pullach im Isartal finden bei DR. THORN Rechtsanwälte tatkräftige Unterstützung bezüglich aller Fragen rund ums Thema Arbeitsrecht. Unser engagiertes Team bietet umfassende Beratung sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Von der Prüfung Ihrer Verträge über Beratungen zu möglichen Kündigungsfällen bis hin zur Vertretung vor Gericht – unsere individuellen Lösungen werden stets an Ihren Bedürfnissen orientiert! Dank unserer langjährigen Erfahrung sowie regionaler Expertise haben wir ein tiefes Verständnis für lokale Gegebenheiten; ob es nun um Kündigungen geht oder Aufhebungsverträge & Abfindungen – DR. THORN Rechtsanwälte steht Ihnen jederzeit als zuverlässiger Partner zur Verfügung! Ihr Recht in guten Händen – DR. THORN Rechtsanwälte Anwalt für Pullach im Isartal In Pullach im Isartal stehen wir Ihnen als erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht zur Verfügung. Ob Sie gegen eine Kündigung vorgehen möchten, eine Abfindung verhandeln oder einen Aufhebungsvertrag prüfen lassen wollen – die Kanzlei DR. THORN Rechtsanwälte aus München unterstützt Sie mit Kompetenz und Engagement. Jetzt mehr erfahren >> Anwälte im Arbeitsrecht für Pullach im Isartal Bei Fragen zum Arbeitsrecht sind wir für Sie da. In einem ersten Telefonat geben wir Ihnen eine unverbindliche und kostenfreie Beurteilung Ihrer Situation sowie der möglichen Schritte in Ihrem speziellen Fall. Rufen Sie einfach an. Jetzt mehr erfahren Anwalt Karlsfeld Anwalt Fürstenfeldbruck Anwalt Garching Anwalt Kirchheim Anwalt Unterhaching Anwalt Taufkirchen Anwalt Germering Anwalt Freising Anwalt Grünwald Anwalt Oberhaching Anwalt Neuried Anwalt Ebersberg Anwalt Starnberg Anwalt Dachau Anwalt Haar Anwalt Ottobrunn Anwalt Gräfelfing Anwalt Vaterstetten Anwalt Unterschleißheim Anwalt Erding Anwalt Ismaning Anwalt Planegg Anwalt Puchheim Anwalt Gauting DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN Kündigung Wir überprüfen Ihre Kündigung, reichen Klage ein, vertreten Sie vor Gericht und verhandeln für Sie einen vorteilhaften Vergleich mit Abfindung. Kündigung >> Aufhebungsvertrag Wir überprüfen die Klauseln des Entwurfs, schlagen Ergänzungen und Änderungen vor und verhandeln für Sie eine vorteilhafte Vereinbarung. Aufhebungsvertrag >> Bewertungen Hier lesen Sie, was Mandanten über unsere Tätigkeit schreiben, warum sie nur TOP-Bewertungen geben und uns gerne weiterempfehlen. Bewertungen >>

  • ANWÄLTE | Anwalt Arbeitsrecht

    Erfahrene Anwälte für Arbeitsrecht in München. Seit 25 Jahren kompetent an Ihrer Seite. Kostenfreies Ersttelefonat unter 089 3801990. Vertrauen Sie uns! DR. THORN - Anwälte im Arbeitsrecht Teilen Teilen Teilen > ÜBER UNS > ANWÄLTE > DR. THORN RECHTSANWÄLTE - Ihre kompetente n Anwälte für Arbeitsrecht in München DR. THORN RECHTSANWÄLTE ist eine Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in München, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber vertritt und deren Rechte konsequent durchsetzt. Ganz besonderen Wert legen wir auf eine persönliche Betreuung unserer Mandanten, weil dies nach unserer Überzeugung im Arbeitsrecht, insbesondere bei Arbeitnehmern, besonders wichtig ist. Unsere Kanzlei widmet sich schon seit über 25 Jahren dem Arbeitsrecht. In dieser langen Zeit konnte eine großen Erfahrungsschatz aufgebaut werden, von dem alle Mandanten profitieren. Dank der langjährigen Erfahrung können unsere Anwälte für unsere Mandanten beste Ergebnisse erreichen, was sich in deren TOP-Bewertungen widerspiegelt. Eine weitere Besonderheit unserer Kanzlei ist die hervorragende Erreichbarkeit für unsere Mandanten. Unser Sekretariat ist rund um die Uhr erreichbar. Wir sind für unsere Mandanten verfügbar, wenn Sie uns brauchen. Die Anwälte erleichtern jedem den Zugang zu einer qualifizierten anwaltlichen Beratung im Arbeitsrecht, indem sie gerne für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung zur Verfügung stehen. Rufen Sie uns einfach an, wenn Sie ein Problem im Arbeitsrecht haben. Für alles findet sich eine Lösung. DR. MICHAEL THORN, Rechtsanwalt INFO ZU DR. THORN Arbeitsrecht kann schwierig sein. Aber bei einem Telefonat klärt sich vieles. Rufen Sie mich gerne an. BEATRICE VON WALLENBERG PACHALY Rechtsanwältin & Fachanwältin für Arbeitsrecht INFO ZU V. WALLENBERG GUT BERATEN: FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT Die Kanzlei DR. THORN RECHTSANWÄLTE bietet Ihnen eine qualifizierte Beratung im Arbeitsrecht in München. Für Sie arbeitet die seit 20 Jahren ausschließlich im Arbeitsrecht praktizierende Rechtsanwältin von Wallenberg Pachaly. Sie trägt seit über 10 Jahren den Titel "Fachanwältin für Arbeitsrecht ". Von ihr werden Sie auf allen Feldern des Arbeitsrechts schnell und kompetent beraten. Zum Beispiel bei: Kündigung Abmahnung Aufhebungsvertrag Abfindung Arbeitsvertrag Gehalt Bitte beachten Sie, dass im Arbeitsrecht recht knappe Fristen gelten, teilweise von nur wenigen Tagen. Bei Versäumung droht Rechtsverlust. Daher bitten wir Sie uns umgehend zu kontaktieren. Rufen Sie uns an und schildern Sie uns Ihren Fall. Hierzu bieten wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung. Inhalt Wie finde ich einen guten Anwalt für Arbeitsrecht in München? Wie finde ich den den besten Anwalt für Arbeitsrecht in München? Was macht ein Anwalt für Arbeitsrecht? Was ist ein Fachanw alt für Arbeitsrecht? Was kostet ein Anwalt für Arbeitsrecht? Wer zahlt die Kosten für den ein Anwalt für Arbeitsrecht? Lohnt sich das für mich? WIE FINDE ICH EINEN GUTEN ANWALT FÜR ARBEITSRECHT Wer einen arbeitsrechtliches Problem hat, wird meist vor die Frage gestellt, wie er einen geeigneten Anwalt für seinen Fall findet. Wer sich nicht auf eine persönliche Empfehlung verlassen kann, steht somit vor der Frage wie er den richtige Anwalt für Arbeitsrecht in München für seinen Fall findet. Neben der Frage, "Wie finde ich einen guten Anwalt für Arbeitsrecht in München?" tauchen gleich weitere Fragen auf, etwa mit welchen Kosten man rechnen muss, ob man sich einen Anwalt für Arbeitsrecht in der Nähe suchen sollte, ob es ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sein sollte, und nicht zuletzt, welches der beste Anwalt für Arbeitsrecht in München ist. Wir möchten Ihnen zu diesen Fragen einige Hinweise geben. Wie finde ich den besten Anwalt für Arbeitsrecht in München? Mit der Suche Bester Anwalt Arbeitsrecht München versuchen viele einen guten Anwalt für sich zu finden. Die Auswahl ist nicht einfach. So sind zum einen die Kriterien den besten Anwalt für Arbeitsrecht in München nicht objektiv bestimmt, sodass es schwierig ist unter den vielen Anwälten den besten heraus zu fischen. Zum anderen stellt sich die Frage, ob man tatsächlich den besten Anwalt finden muss, oder ob man sich nicht eher bemühen sollte für sich den richtigen Anwalt zu finden. Weitere Hinweise finden unter "Bester Anwalt für Arbeitsrecht in München? " Was macht ein Anwalt für Arbeitsrecht? Ein Anwalt für Arbeitsrecht zeichnet sich dadurch aus, dass er sich überwiegend mit Arbeitsrecht beschäftigt und somit kompetent ist für die Lösung der Probleme, die in einem arbeitsrechtlichen Fall auftreten können. Wie überall im Leben ist von entscheidender Bedeutung, dass vor allem eine entsprechende langfristige Beschäftigung mit der Materie vorliegt. Im Grundsatz kann jeder Rechtsanwalt in Deutschland eine arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung durchführen. Wenn sich ein Anwalt über einen längeren Zeitraum intensiv mit Arbeitsrecht beschäftigt, bildet er Im Gegensatz zu Rechtsanwälten, die nur einen Interessenschwerpunkt im Arbeitsrecht haben, einen Tätigkeitsschwerpunkt im Arbeitsrecht. Davon unterscheidet sich nochmals der Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Tätigkeiten eines Anwalts für Arbeitsrecht umfassen üblicherweise: Rechtsberatung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern Außergerichtliche Beratung und Vertretung Gerichtliche Vertretung vor dem Arbeitsgericht Beratung zum richtigen Vorgehen bei Kündigungen Vertretung im Kündigungsschutzverfahren und bei einer Kündigungsschutzklage Beratung beim Abschluss von Aufhebungsverträgen Beratung zur Erlangung einer Abfindung Beratung bei Zeugnisstreitigkeiten Was ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht? Über die faktische Tätigkeit als Anwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht hinaus besteht die Möglichkeit den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu erwerben. Voraussetzung dafür ist eine dreijährige Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt innerhalb der letzten sechs Jahren vor Antragstellung. Weitere Voraussetzungen ist der Nachweis besonderer Kenntnisse In dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht. So bestimmt § 4 der Fachanwaltsordnung (= FAO) "Der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse setzt in der Regel voraus, dass der Antragsteller an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang teilgenommen hat, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst." Über theoretische Ausbildung und Prüfung hinaus muss der Fachanwalt für Arbeitsrecht besondere praktische Erfahrungen im Arbeitsrecht nachweisen. Er muss mindestens 100 Fälle im Individual-Arbeitsrecht, im Kollektiv-Arbeitsrecht und im Verfahrensrecht bearbeitet haben. Was kostet ein Anwalt für Arbeitsrecht? Kosten im Arbeitsrecht entstehen sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Bereich. Die gesetzliche Regelung zur Höhe der Anwaltsvergütung ergibt sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (= RVG). Die maßgebliche Berechnungsgrundlage ergibt sich aus dem wirtschaftlichen Interesse des Mandanten, das sich in dem Gegenstandswert bzw. Streitwert der Sache ausdrückt. Für den gerichtlichen Bereich gibt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz die anwaltliche Mindestvergütung vor. Mit der nachfolgenden Tabelle geben wir Ihnen einen groben Überblick über die anfallenden Anwaltskosten bezogen auf das jeweilige Bruttomonatseinkommen: Brutto ge halt 2.000 EURO 2.500 EURO 3.000 EURO 3.500 EURO 4.000 EURO 4.500 EURO 5.000 EURO 5.500 EURO 6.000 EURO 6.500 EURO 7.000 EURO 7.500 EURO 8.000 EURO 8.500 EURO 9.000 EURO 10.000 EURO 12.000 EURO 15.000 EURO Anwaltskosten 1.648,15 EURO 2.114,63 EURO 2.347,87 EURO 2.797,69 EURO 2.797,69 EURO 3.014,27 EURO 3.014,27 EURO 3.230,85 EURO 3.230,85 EURO 3.447,43 EURO 3.447,43 EURO 3.664,01 EURO 3.664,01 EURO 4.001,38 EURO 4.001,38 EURO 4.001,38 EURO 4.676,11 EURO 5.013,47 EURO Um die anfallenden Anwaltskosten bezogen auf das jeweilige Bruttomonatseinkommen wirtschaftlich einschätzen und bewerten zu können, muss man diese, geht es um eine Beendigung ins Verhältnis setzen zum dem möglichen Gewinn, d.h. einer möglichen Abfindung. Geht man beispielsweise von 4.000,- EURO Bruttogehalt aus und einer Betriebszugehörigkeit von 8 Jahren, ergibt sich bei einem Faktor von 0,5 eine Abfindung von 16.000 EURO. Daraus wird deutlich, dass die entstehenden Anwaltskosten von 2.797,69 EURO finanziell nicht ins Gewicht fallen. Die fachmännische Begleitung eines Falls, bei dem 16.000,-EURO auf dem Spiel stehen, sind daher kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Wer zahlt die Kosten für einen Anwalt für Arbeitsrecht? Bei arbeitsgerichtlichen Verfahren gilt die Besonderheit, dass es keine Kostenerstattung in der ersten Instanz gibt. Im Gegensatz zum Verfahren vor Zivilgerichten, bei denen der Unterliegende die Kosten zu tragen hat, bezahlt vor dem Arbeitsgericht der Verlierer außer den geringen Gerichtskosten nur seinen eigenen, nicht aber den gegnerischen Rechtsanwalt. Grund für diese Kostenregelung ist, dass sich Arbeitnehmer meist auf Klägerseite befinden und das Risiko der Kostentragungspflicht bei Unterliegen wegen des Arbeitnehmerschutzgedankens nicht zu ihren Lasten gehen soll. Lohnt sich das für mich? Eine der wichtigsten Fragen im Arbeitsrecht, etwa nach einer Kündigung, ist für den Arbeitnehmer die Frage, ob es sich lohnt gegen diese Kündigung vorzugehen. Viele Arbeitnehmer verzichten schon aus Angst vor drohenden Anwaltskosten die Konfrontation mit ihrem Arbeitgeber und nehmen eine Kündigung einfach hin, ohne sich zu wehren. In vielen Fällen hätten sie aber, insbesondere bei ordentlichen betriebsbedingten Kündigungen, recht gute Aussichten auf eine Abfindung gehabt, die nicht nur die Kosten gedeckt hätte, sondern auch zu einem erheblichen Überschuss zu ihren Gunsten geführt hätte. Es liegt auf der Hand, dass dafür eine Lösung gefunden werden muss. Wir bieten deshalb in der ersten Orientierungsphase einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags die Gelegenheit kostenfrei mit einem erfahrenden Anwalt zu telefonieren, um einen ersten Eindruck von den sich bietenden Chancen ohne Risiko zu erlangen. Nutzen Sie diese unverbindliche telefonische Ersteinschätzung. Damit gewinnen Sie die Grundlage für Ihre weiteren Entscheidungen. DR. THORN - Anwälte für Arbeitsrecht in München Wenn Sie eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten oder andere Probleme im Arbeitsrecht haben, rufen Sie uns einfach an. In einem Ersttelefonat erhalten Sie kostenlos unsere Einschätzung Ihrer Chancen von unseren Anwälten. Wir helfen sofort. MEHR ERFAHREN DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN Kündigung Wir überprüfen Ihre Kündigung, reichen Klage ein, vertreten Sie vor Gericht und verhandeln für Sie einen vorteilhaften Vergleich mit Abfindung. Kündigung >> Aufhebungsvertrag Wir überprüfen die Klauseln des Entwurfs, schlagen Ergänzungen und Änderungen vor und verhandeln für Sie eine vorteilhafte Vereinbarung. Aufhebungsvertrag >> Bewertungen Hier lesen Sie, was Mandanten über unsere Tätigkeit schreiben, warum sie nur TOP-Bewertungen geben und uns gerne weiterempfehlen. Bewertungen >>

  • BILDRECHTE | Anwalt Arbeitsrecht

    Erfahren Sie alles über Bildrechte im Arbeitsrecht. Dr. Thorn, Ihr kompetenter Anwalt in München, berät Sie umfassend. Kontaktieren Sie uns jetzt! BILDRECHTE - Anwalt Arbeitsrecht München DR. THORN Rechtsanwälte Teilen Teilen Teilen > BILDRECHTE > Angaben zu Bildrechten Bilder sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Dies umfaßt auch digitale Bilder. Wir nutzen neben eigenen Bildern auch fremde Bilder. Diese unterliegen somit einem fremden Urheberrecht. Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, wem und wie er Nutzungen durch Dritte zuläßt. Es gibt verschiedene Lizenzen bzw. Lizenzmodelle. So ist z.B. bei der CC-Lizenz der Nutzer verpflichtet, den Namen des Urhebers zu nennen und zu verlinken, keine Bearbeitungen an dem Werk vorzunehmen, die jeweilige Lizenz zu nennen und zu verlinken und das Werk nicht auf kommerziellen Seiten zu nutzen. Es gibt aber andere Lizenzen, die solche Anforderungen nicht stellen. So gibt es die CC0-Lizenz. Dies bedeutet Creative Common ZERO. Bei dieser Lizenz hat sich der Urheber keine Rechte vorbehalten. Alle auf dieser website verwendeten Bilder sind ausschließlich Bilder mit CC0-Lizenzen. Eine Namensnennung des Urhebers ist jeweils nicht erforderlich. Sollte es sich im Einzelfall anders verhalten, d.h. sollten Sie etwa entgegenstehende Rechte gegen eine Verwendung eines Werkes auf dieser website haben, bitten wir Sie höflichst sich mit uns in Verbindung zu setzen. MITTEILUNG Einzelne Angaben zu Bildrechten Zeitungsartikel Brigitte: : Dr. Thorn Rechtsanwälte PartGmbB Filmaufnahmen: Dr. Thorn Rechtsanwälte PartGmbB Zeitungsartikel SZ: pixabay, brotiN biswaS Anwälte im Arbeitsrecht in München Bei Fragen zum Arbeitsrecht sind wir für Sie da. In einem ersten Telefonat geben wir Ihnen eine unverbindliche und kostenfreie Beurteilung Ihrer Situation sowie der möglichen Schritte in Ihrem speziellen Fall. Rufen Sie einfach an. MEHR ERFAHREN DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN Kündigung Wir überprüfen Ihre Kündigung, reichen Klage ein, vertreten Sie vor Gericht und verhandeln für Sie einen vorteilhaften Vergleich mit Abfindung. Kündigung >> Aufhebungsvertrag Wir überprüfen die Klauseln des Entwurfs, schlagen Ergänzungen und Änderungen vor und verhandeln für Sie eine vorteilhafte Vereinbarung. Aufhebungsvertrag >> Bewertungen Hier lesen Sie, was Mandanten über unsere Tätigkeit schreiben, warum sie nur TOP-Bewertungen geben und uns gerne weiterempfehlen. Bewertungen >>

  • 404 | Anwalt Arbeitsrecht

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  • Aufhebungsvertrag? Anwalt berät Sie sofort!

    Aufhebungsvertrag: Risiken vermeiden ✅ 25 Jahre in München ✅ DR. THORN Rechtsanwälte✅ Profis bei Aufhebungsvertrag ☎️ 089 3801990 REGELUNGEN IM AUFHEBUNGSVERTRAG Teilen Teilen Teilen > ARBEITSRECHT > AUFHEBUNGSVERTRAG REGELUNGEN > Wichtige Regelungen im Aufhebungsvertrag Benötigen Sie Unterstützung bei Ihrem Aufhebungsvertrag in München? Bei DR. THORN Rechtsanwälte bieten wir Ihnen umfassende und fachmännische Beratung durch erfahrene Anwälte. Mit über 25 Jahren Erfahrung im Arbeitsrecht in München sind wir ein vertrauenswürdiger Partner, um die Regelungen Ihres Aufhebungsvertrags transparent zu machen und effektiv zu verhandeln. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz für die Verhandlung und den Abschluss Ihres Aufhebungsvertrags. DR. THORN Rechtsanwälte – Ihre Profis im Arbeitsrecht in München. RUFEN SIE UNS GERNE AN Wenn Sie sich zuerst einen Überblick verschaffen wollen, finden Sie hier eine Zusammenstellung wichtiger Regelungen. Bitte beachten Sie: Ein Aufhebungsvertrag birgt Risiken für Arbeitnehmer, die oft nicht auf den ersten Blick erkennbar sind. Die nachfolgenden Punkte sind nur exemplarisch und decken nicht das gesamte Spektrum ab. Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag abschließen sollen, raten wir Ihnen einen Anwalt einzuschalten. Was geschieht mit Resturlaub? Über bestehende Urlaubsansprüche bzw. Resturlaubsansprüche muss eine Regelung getroffen werden. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten. Wenn der Urlaub noch genommen werden können soll, wäre zu regeln, wie dies konkret geschieht. Wenn eine unwiderrufliche Freistellung erfolgt, wird der Urlaubsanspruch üblicherweise auf die Freistellung angerechnet. Dies ist nicht möglich bei der nur widerruflichen Freistellung. Des weiteren ist zu klären, ob ggf. eine Urlaubsabgeltung in Betracht kommt. Rufen Sie uns an. Bei uns berät Sie ein erfahrener Anwalt bei Ihrem Aufhebungsvertrag. Betriebliche Altersversorgung Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung können einen hohen wirtschaftlichen Wert und damit eine große Bedeutung für Sie haben. Wenn eine betriebliche Altersversorgung besteht, kommt es darauf an, ob die Ansprüche daraus bereits vertraglich oder gesetzlich unverfallbar sind. Wir empfehlen eine Regelung in den Aufhebungsvertrag aufzunehmen, was mit Ansprüchen auf betriebliche Altersversorgung geschieht und wie z.B. diese übertragen werden. Konsultieren Sie einen Anwalt für Aufhebungsverträge. Rückzahlungs- und Rückgabeansprüche Zur ordnungsgemäßen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gehört eine Regelung in den Aufhebungsvertrag, wann, welche Gegenstände, wo und in welchem Zustand an den Arbeitgeber zurückzugeben sind. In Ihrem Interesse ist auch, dass eine Regelung über einen überlassenen Dienstwagen getroffen wird. Bei der Beurteilung üblicher Klauseln im Aufhebungsvertrag kann ein spezialisierter Anwalt für Aufhebungsverträge Ihnen wertvolle Unterstützung bieten. Wettbewerbsverbot Das beendete Arbeitsverhältnis hat Nachwirkungen. Auch nach dessen Beendigung bleibt ein Arbeitnehmer an seine Verschwiegenheitspflicht gebunden. Häufig ist in Anstellungsverträgen aber auch eine Wettbewerbsklausel enthalten. Hier empfiehlt es sich in den Aufhebungsvertrag eine konkrete Regelung zu treffen, damit nicht im Nachhinein Streitigkeiten daraus entstehen. Auch hier sollten Sie eienn Anwalt für Aufhebungsvertrag hinzuziehen, weil beim Wettbewerbsverbot viel auf dem Spiel steht. Zeugnis Ein Anwalt für Aufhebungsvertrag ist für Sie auch zu empfehlen , wenn es um Ihr Zeugnis geht. Nach wie vor sind Zeugnisse sehr wichtig. Beim Aufhebungsvertrag können Sie durch eine geschickte Regelung zu Ihrem Wunschzeugnis kommen. Zeugnisnote Wir empfehlen im Aufhebungsvertrag auch zu regeln welche Zeugnisnote das spätere Zeugnis enthält, um Ihnen Streitigkeiten darüber zu ersparen. Zeugnisinhalt Auch zum Zeugnisinhalt sollte eine Regelung getroffen werden. Hier bietet es sich an, sich bereits über einen verbindlichen Zeugnistext zu verständigen unter Einbeziehung der heutzutage üblichen Schlussformeln. Zwischenzeugnis Ohne ausdrückliche Regelung wird nur ein Schlusszeugnis erteilt. Wenn noch einige Zeit bis zur Beendigung verstreicht, ist es sinnvoll zu vereinbaren, dass ein Zwischenzeugnis erteilt wird, was Sie für Bewerbungen benötigen. Ausgleichsklausel Es kann empfehlenswert sein, am Ende des Aufhebungsvertrags eine Klausel aufzunehmen, wonach sämtliche Ansprüche erledigt sind. Dies kann zukünftige Streitigkeiten vermeiden. Voraussetzung dafür ist, dass zuvor sorgfältig geprüft wird, ob möglicherweise noch Ansprüche bestehen könnten, die mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags und erst recht mit der Vereinbarung einer Ausgleichsklausel untergehen würden. Bei der Formulierung der Ausgleichsklausel ist zu entscheiden, welche Reichweite diese haben soll. Salvatorische Klausel Am Ende von vielen Verträgen ist üblicherweise eine sogenannte salvatorische Klausel enthalten. Diese besagt, dass der Vertrag auch dann gelten soll, wenn einzelne Klauseln unwirksam sind. Üblicherweise wird geregelt, dass an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine wirksame und durchführbare Regelung treten soll, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Rücknahme der Kündigungsschutzklage Wenn vor den Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag bereits eine Kündigung ausgesprochen worden ist, ist in der Regel eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht anhängig. Auch hierfür ist eine Regelung notwendig. In Betracht kommt eine Erledigterklärung der Parteien. Häufig wird vereinbart, dass Klagepartei die Kündigungsschutzklage einfach zurücknimmt. Widerrufsrecht Bisweilen wird in einem Aufhebungsvertrag vereinbart, dass eine Partei oder beide Parteien den abgeschlossenen Aufhebungsvertrag widerrufen können, innerhalb einer vereinbarten Frist. sollte eine Partei sich bezüglich des Vertragsschlusses nicht sicher sein, muss sie darauf dringen, dass ein solches Widerrufsrecht rechtswirksam vereinbart wird, da nach einer Unterschrift ansonsten in der Regel eine Bindung eintritt, die regelmäßig nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Aufhebungsvertra g prüfen lassen! Telefonische Ersteinschätzung Kostenfrei & unverbindlich RUFEN SIE AN Mehr zum Aufhebungsvertrag Aufhebungsvertrag >> Aufhebungsvertrag Haben Sie einen Aufhebungsvertrag erhalten? Hier ist ein Überblick über den Aufhebungsvertrag mit seinen Voraussetzungen und Klauseln. Lassen Sie alle Regelungen in dem Aufhebungsvertrag von einem Anwalt prüfen, damit Sie keine Risiken übersehen. Anwalt >> Anwalt für Aufhebungsvertrag Aufhebungsvertrag in München Schließen Sie den Aufhebungsvertrag in München mit den erfahrenen Anwälten der Kanzlei für Arbeitsrecht DR. THORN Rechtsanwälte Aufhebungsvertrag München > Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses mit einem Aufhebungsvertrag? Wenn Ihr Arbeitsverhältnis mit einem Aufhebungsvertrag beendet werden soll, ist es ratsam, einen erfahrenen Rechtsanwalt für Aufhebungsverträge zu konsultieren. Unser Team bietet Ihnen die nötige rechtliche Unterstützung, um Ihre Interessen optimal zu wahren. Um einen Aufhebungsvertrag rechtssicher zu gestalten, bedarf es juristischer Expertise. Wenden Sie sich an unseren Anwalt für Aufhebungsverträge , um in einem unverbindlichen Erstgespräch eine professionelle Bewertung Ihrer Situation zu erhalten. Wir stehen Ihnen zur Seite, um eine optimale Beendigung zu Ihrem Vorteil auszuhandeln. MEHR ERFAHREN DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN Kündigung Wir überprüfen Ihre Kündigung, reichen Klage ein, vertreten Sie vor Gericht und verhandeln für Sie einen vorteilhaften Vergleich mit Abfindung. Kündigung >> Aufhebungsvertrag Wir überprüfen die Klauseln des Entwurfs, schlagen Ergänzungen und Änderungen vor und verhandeln für Sie eine vorteilhafte Vereinbarung. Aufhebungsvertrag >> Bewertungen Hier lesen Sie, was Mandanten über unsere Tätigkeit schreiben, warum sie nur TOP-Bewertungen geben und uns gerne weiterempfehlen. Bewertungen >>

  • Kündigungsschutz | Anwalt Arbeitsrecht

    Anwalt Kündigungsschutz Arbeitsrecht – Wie Sie Ihre Rechte bei Kündigung wahren ✅ Kostenlose Einschätzung Ihrer Chancen ! ☎️ 089 3801990 Kündigungsschutz im Arbeitsrecht Teilen Teilen Teilen > INFO > KÜNDIGUNGSSCHUTZ IM ARBEITSRECHT > Kündigungsschutz: Ihr Schutz gegen eine Kündigung Im Arbeitsrecht bieten Vorschriften zum Kündigungsschutz Arbeitnehmern Schutz vor einer unberechtigten Kündigung. Wenn Sie einen Anwalt für Kündigungsschutz benötigen, weil Sie eine Kündigung erhalten haben, wählen Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht . Unsere Anwälte prüfen gerne die Kündigung und informieren Sie über Ihre Aussichten sich erfolgreich gegen die Kündigung zu wehren. Ihre Chancen stehen prinzipiell gut: Im Arbeitsrecht gibt es zugunsten von Arbeitnehmern das Kündigungsschutzgesetz (= KSchG). Ein Anwalt kann rasch aufklären, ob das Gesetz in Ihrem Fall Anwendung findet. Ein Kündigungsschutz für alle Arbeitnehmer ergibt sich daraus, dass bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Fristen einzuhalten sind, sogenannte Kündigungsfristen . Außerhalb der Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes benötigt der Arbeitgeber keinen Grund für eine Kündigung. Anders, wenn das Kündigungsschutzgesetz gilt. Dann sind für ordentliche Kündigungen nur ausgewählte Kündigungsgründe beachtlich. Verstöße haben zur Folge, dass die Kündigung rechtsunwirksam ist. Dies tritt aber nicht automatisch ein, sondern setzt die Erhebung einer Klage gegen die Kündigung, eine Kündigungsschutzklage , voraus. Auf Ihren Wunsch können für Sie diese Klage beim zuständigen Arbeitsgericht, etwa in München, innerhalb der Klagefrist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung einreichen. Diese Frist muss beachtet werden. Anderenfalls gilt die Kündigung trotz Verletzung des KSchG als rechtswirksam. Wir empfehlen daher sofort nach einer Kündigung einen spezialisierten Anwalt zu kontaktieren. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Das Kündigungsschutzgesetz hat für seine Anwendung einige Voraussetzungen: Betriebsgröße : In dem Beschäftigungsbetrieb müssen mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt sein Wartezeit : Der Arbeitnehmer muss eine Betriebszugehörigkeit von mehr als sechs Monaten in den Beschäftigungsbetrieb zurückgelegt haben Betriebsgröße Die Betriebsgröße ist wichtig, weil das Kündigungsschutzgesetz in Kleinbetrieben, d.h. Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern nicht gilt. Im Kleinbetrieb sind Arbeitnehmer weniger geschützt und der Arbeitgeber kann ohne das Vorliegen von Gründen kündigen. Bei Ermittlung der Anzahl der Mitarbeiter wird zwischen Vollzeitbeschäftigten, Teilzeitkräften, Auszubildenden und Praktikanten unterschieden. Wartezeit Das Kündigungsschutzgesetz sieht für den Beginn seiner Anwendung eine Wartezeit und sechs Monaten ab Begründung des Arbeitsverhältnisses vor. Zu beachten ist, dass die Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz etwas anderes ist als eine Probezeit. Eine Probezeit wird vereinbart, um die gesetzliche Kündigungsfrist zu verkürzen auf zwei Wochen. Bei der Wartezeit geht es hingegen nicht um die DAuer der Kündigungsfrist, sondern um den Beginn des allgemeinen Kündigungsschutzes, der zur Folge hat, dass eine ordentliche Kündigung das Vorliegen eines anerkannten Kündigungsgrundes voraussetzt. Klagefrist des § 4 KSchG Klagefrist gemäß § 4 KSchG Wenn sich ein Arbeitnehmer erfolgreich gegen die Kündigung wehren will, muss er innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Dies ist in § 4 KSchG geregelt: "Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist." Versäumt der Arbeitnehmer diese Frist, gilt auch eine an sich unwirksame Kündigung als wirksam. Klagefrist unabhängig von der Geltung des KSchG Besonders zu beachten ist, dass die Klagefrist auch dann gilt, wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht zugunsten des Arbeitnehmers wirkt, etwa weil die Wartefrist von sechs Monaten noch nicht zurückgelegt ist oder es sich um einen Kleinbetrieb handelt, d.h. nicht mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden. Dies bedeutet, dass die Klagefrist gemäß § 4 KSchG auch dann zu beachten ist, wenn das Kündigungsschutzgesetz noch gar keine Anwendung findet. Kurz gesagt: die Klagefrist gilt für alle Arbeitgeberkündigungen. Klagefrist ab Zugang der Kündigung Die Klagefrist beginnt mit Zugang der Kündigung. Dabei ist zu beachten, dass Zugang nicht bedeutet, dass Sie die Kündigung in Händen halten müssen, sondern ein Zugang lediglich voraussetzt, dass üblicherweise mit einem Erhalt der Kündigung gerechnet werden kann. Das bedeutet, dass eine Kündigung auch dann als Ihnen zugegangen gilt, wenn Sie zum Beispiel im Urlaub sind. Versäumung der Klagefrist Wenn die Klagefrist versäumt wird, gibt es unter Umständen die Möglichkeit eine nachträgliche Zulassung der Klage bei Gericht zu erwirken. Dieses Verfahren ist in § 5 KSchG geregelt. Die nachträgliche Zulassung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer trotz Anwendung der ihm nach Lage der Umstände zumutbaren Sorgfalt verhindert war, die Klage rechtzeitig zu erheben. Ein Antrag auf nachträgliche Zulassung ist lediglich innerhalb von 2 Wochen nach Wegfall des Hindernisses zulässig. Sollten Sie die Klagefrist versäumt haben, empfehlen wir Ihnen sich sofort mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen, weil innerhalb einer Frist von nur zwei Wochen der Antrag auf nachträgliche Zulassung beim Gericht gestellt werden muss. Zusammenfassung Damit Sie keine Rechte verlieren und die Kündigung nicht wirksam und unangreifbar wird, muss deshalb innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Deshalb sollten Sie bei Erhalt einer Kündigung sofort Rat bei einem Rechtsanwalt einholen und sich über Ihre Rechte und Erfolgsaussichten einer Klage beraten lassen. Setzen Sie sich sofort nach Kenntnis von der Kündigung mit einem Anwalt in Verbindung, da oft sogar sofort Maßnahmen, wie die unverzügliche Zurückweisung der Kündigung, getroffen werden müssen. FAQ - Kündigungsschutz W as ist Kündigungsschutz? Kündigungsschutz bedeutet, dass Arbeitnehmer vor willkürlichen Kündigungen des Arbeitgebers unter bestimmten Voraussetzungen und in einem gewissen Umfang geschützt werden. Wie erfolgt der Schutz bei einer Kündigung? Kündigungsschutz wird gewährleistet, indem gesetzliche Vorschriften die Beendigung eines Vertragsverhältnisses durch Kündigung erschweren. Hierzu werden zusätzliche Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung definiert. Welche gesetzliche Regelung gibt es? Im Arbeitsrecht ist Kündigungsschutz generell geregelt durch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Es schützt Arbeitnehmer vor einer ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers, indem nur bestimmte Kündigungsgründe, nämlich betriebsbedingte, verhaltensbedingte und personenbedingte Gründe, anerkannt werden. Welche Arten von Kündigungsschutz gibt es? Es gibt verschiedene Arten von Kündigungsschutz: Es gibt zum einen den allgemeinen Kündigungsschutz, der für alle Arbeitnehmer gilt, der einen minimalen generellen Kündigungsschutz bietet, zum Beispiel durch die Regelung von Kündigungsfristen. Des Weiteren gibt es den Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz, der eine Mindestgröße des Unternehmens des Arbeitgebers und eine Wartezeit voraussetzt. Schließlich gibt es noch den Kündigungsschutz für besonders schutzbedürftige Personengruppen, der sogenannte Sonderkündigungsschutz Wann hat ein Arbeitnehmer Kündigungsschutz? Gemäß § 1 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz gibt es zwei Voraussetzungen für dessen Anwendung: In dem Beschäftigungsbetrieb müssen mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sein Das Arbeitsverhältnis des betroffenen Arbeitnehmers muss länger als sechs Monate ununterbrochen bestanden haben. Wie wird die Anzahl der Mitarbeiter bestimmt? Bei der Bestimmung, ob der Beschäftigung Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer regelmäßig beschäftigt, werden Vollzeitbeschäftigte mit 1,0 gezählt und Teilzeit Mitarbeiter, die bis 20 Stunden pro Woche tätig sind mit 0,5 bzw. bei einer Tätigkeit bis 30 Stunden pro Woche, mit 0,75. Auszubildende, Praktikanten und Umschüler werden nicht miteingerechnet. Welche Vorteile bietet das KSchG dem Arbeitnehmer? Wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, ist eine Kündigung nur dann rechtmäßig, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Dies setzt voraus, dass ein anerkannter Kündigungsgrund besteht. Zu diesen Kündigungsgründen gehören abschließend die betriebsbedingte Oma verhaltensbedingte und personenbedingte Kündigung. Für welche Arbeitnehmer gilt ein besonderer Schutz? Der besondere Kündigungsschutz gilt für besonders schutzbedürftige Arbeitnehmer. Hierzu zählen Schwangere, Schwerbehinderte Arbeitnehmer und Betriebsratsmitglieder. Wie wird der besondere Schutz realisiert? Sonderkündigungsschutz wird dadurch realisiert, dass die Zustimmung einer Behörde vor der Kündigung eingeholt werden muss. Dies ist bei der Kündigung von Schwerbehinderten die Zustimmung des Integrationsamts. Bei Schwangeren muss die vorherige Zustimmung der obersten Landes Arbeitsschutzbehörde eingeholt werden. Dasselbe gilt, wenn sich der Arbeitnehmer in Elternzeit befindet. Wie kann man den Schutz vor der Kündigung umgehen? Bestehender Kündigungsschutz kann umgangen werden, indem ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen wird. Der geschützte Arbeitnehmer kann auf seinen Kündigungsschutz durch einen Aufhebungsvertrag verzichten, bei dem es nicht auf Kündigungsgründe und die Einhaltung von Kündigungsfristen ankommt. Auch auf Sonderkündigungsschutz kann damit verzichtet werden. Ihr Anwalt bei Kündigung Oft hat ein Arbeitnehmer Kündigungsschutz gemäß dem Kündigungsschutzgesetz. Dieser Schutz muss allerdings aktiv und innerhalb der Klagefrist geltend gemacht werden durch Erhebung einer Klage gegen die Kündigung. Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten wie Sie sich wehren können. Mit einem Anwalt können Sie gegen eine Kündigung vorgehen oder eine lukrative Abfindung erlangen. Rufen Sie uns deshalb gleich nach Erhalt der Kündigung an. MEHR ERFAHREN DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN Kündigung Wir überprüfen Ihre Kündigung, reichen Klage ein, vertreten Sie vor Gericht und verhandeln für Sie einen vorteilhaften Vergleich mit Abfindung. Kündigung >> Aufhebungsvertrag Wir überprüfen die Klauseln des Entwurfs, schlagen Ergänzungen und Änderungen vor und verhandeln für Sie eine vorteilhafte Vereinbarung. Aufhebungsvertrag >> Bewertungen Hier lesen Sie, was Mandanten über unsere Tätigkeit schreiben, warum sie nur TOP-Bewertungen geben und uns gerne weiterempfehlen. Bewertungen >>

  • Kündigungsschutzklage➡️ DR. THORN Rechtsanwälte mbB

    Anwalt für Kündigungsschutzklage ✅ 25 Jahre DR. THORN Rechtsanwälte München ✅ Profis im Kündigungsschutz ✅ ☎️ 089 3801990 Anwalt in München für Kündigungsschutzklage Teilen Teilen Teilen > ARBEITSRECHT > KÜNDIGUNGSSCHUTZKLAGE > Ihr Anwalt für die Kündigungsschutzklage in München Mit Empfang der Kündigung beginnt für Sie ein Wettlauf gegen die Zeit. Die 3-wöchige Frist für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage beginnt ab sobalddie Kündigung Ihnen zugeht. Zusätzlich können weitere Fristen, die nur wenige Tage betragen, von Relevanz sein. Es ist daher essentiell für Ihre Kündigungsschutzklage, auf die Expertise eines versierten Anwalts für Arbeitsrecht in München zurückzugreifen. DR. THORN RECHTSANWÄLTE bietet Ihnen eine kostenfreie Vorprüfung Ihrer Kündigung, um sicherzustellen, dass sich eine Klage lohnt, bevor Kosten durch rechtliche Schritte entstanden sind. Auf unsere 25 Jahre Kompetenz im Arbeitsrecht können Sie vertrauen. Wir reichen Ihre Klage fristgerecht ein und arbeiten für einen optimalen Verhandlungsausgang - nach Ihren Wünschen und Vorstellungen. Zögern Sie bei Erhalt einer Kündigung nicht, sondern nehmen Sie sofort Kontakt mit uns auf. Wir kümmern uns um Ihre Kündigungsschutzklage - DR. THORN Rechtsanwälte - Arbeitsrecht in München 089/3801990 oder thorn@thorn-law.de . Aspekte rund um die Kündigungsschutzklage Warum eine Kündigungsschutzklage? – Die Klage kann nötig sein, um eine ungerechtfertigte Entlassung anzufechten und mögliche Ansprüche auf eine Abfindung zu sichern. Wann ist eine Klage sinnvoll? – Sie ist empfehlenswert, wenn die Kündigung rechtlich angreifbar erscheint und Sie Ihre Arbeitsstelle erhalten oder eine angemessene Entschädigung erzielen möchten. Klage ohne Anwalt? – Auch wenn es rechtlich möglich ist, birgt es Risiken. Die professionelle Vertretung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht maximiert Ihre Chancen auf ein günstiges Urteil. Welche Fristen sind zu beachten? – Die Einreichung der Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erfolgen, um Rechtsverluste zu vermeiden. DR. THORN RECHTSANWÄLTE – Ihre Anwälte für Arbeitsrecht in München Bei uns erhalten Sie umfassende Beratung und Vertretung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in allen Aspekten rund um Kündigungsschutz, Aufhebungsvertrag und Abfindung. Unser Ziel ist es, Ihnen den rechtlichen Beistand zu liefern, den Sie in dieser herausfordernden Zeit benötigen. Bei Fragen zur Kündigungsschutzklage oder anderen arbeitsrechtlichen Anliegen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere Kanzlei ist in der Clemensstraße 30 in München. Wenn Sie uns besuchen wollen, kontaktieren Sie uns bitte vorab telefonisch unter +49893801990 oder per E-Mail an thorn@thorn-law.de . Viele scheuen den Gang zum Anwalt wegen der Kosten. Bei uns müssen Sie die Sorge nicht haben. Denn wir prüfen für Sie kostenlos , ob es sich finanziell lohnt gegen die Kündigung vorzugehen - bevor Schritte unternommen werden. Sollten Sie gerade eine Kündigung erhalten haben, zögern Sie nicht und greifen Sie direkt zum Telefon. Ihr Anruf ist uns willkommen. RUFEN SIE UNS GERNE AN Klage gegen die Kündigung: Was ist wichtig? INHALT Warum eine Kündigungsschutzklage? Wann ist die Klage sinnvoll? Mit dem Arbeitgeber selbst reden? Ist eine Klage nötig? Wann ist sie einzureichen? Welche Fristen ist zu beachten? Läuft die Klagefrist bei Krankheit? Brauche ich einen Anwalt? Klage ohne Anwalt? Was soll ich jetzt tun? Warum eine Klage gegen die Kündigung ? Abbildung: Eingang zum Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht in München Gegen eine Kündigung muß Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung eingereicht werden. In § 4 Kündigungsschutzgesetz ist geregelt: "...ein Arbeitnehmer, der geltend machen will, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eine Klage auf Feststellung einreichen muss, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist." Deshalb müssen Sie nach Zugang einer Kündigung so rasch wie möglich klären, ob Sie sich gegen die Kündigung wehren möchten. Ob die Klageerhebung in Ihrem Fall sinnvoll ist oder nicht, erfahren Sie von uns bei einem Anruf in unserer Kanzlei. Damit Anwaltskosten Sie von diesem wichtigen Schritt nicht abhalten, ist das Telefonat für einen Check der Kündigung bei uns kostenlos. Wann ist die Klage sinnvoll? Wenn Sie sich gegen die Kündigung wehren wollen, müssen Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen. Dies ist dann in Erwägung zu ziehen, wenn nach einer Prüfung der Rechtmäßigkeit der Kündigung überwiegend davon auszugehen ist, dass die Kündigung unwirksam ist. Weil Sie als Arbeitnehmer üblicherweise nicht in der Lage sind diese Beurteilung selbst zu treffen, bieten wir Ihnen an in einem ersten Telefonat hierzu einer Einschätzung zu geben. Dieses Telefonat ist für Sie kostenlos. Soll ich selbst mit dem Arbeitgeber reden? Grundsätzlich raten wir von Diskussionen mit dem Arbeitgeber nach einer Kündigung ab. Zu groß ist die Gefahr, dass es dabei zum Streit bis hin zu weiteren Konflikten und zusätzlichen Kündigungen kommt. Die Kündigung ist ein Zeichen, dass Ihr Arbeitgeber Sie loswerden und nicht mehr mit Ihnen diskutieren will. Erfahrungsgemäß bringen Diskussionen deshalb nichts. Wichtig ist zu wissen, dass Verhandlungen mit dem Arbeitgeber keinerlei Einfluss auf den Ablauf der Klagefrist haben. Während der Verhandlungen läuft die Klagefrist weiter. Manche Arbeitgeber nutzen die Unkenntnis von Arbeitnehmers bzw. deren Vertrauen auf die Verhandlungen aus und diskutieren mit dem Arbeitnehmer so lange bis die Klagefrist abgelaufen ist. Ist eine Klage nötig? Die Antwort ist eindeutig: Sie müssen klagen. Der Grund liegt darin, dass das Kündigungsschutzgesetz bestimmt, dass - mit nur wenigen Ausnahmen - eine Kündigung, gegen die man sich nicht mit einer Klage wehrt, mit Ablauf der Klagefrist als wirksam gilt. Deswegen muss Ihr Arbeitgeber nach einer Kündigung einfach nur drei Wochen warten. Wenn Sie bis dahin keine Klage eingereicht haben, kann er davon ausgehen, dass seine Kündigung, auch wenn sie eigentlich rechtswidrig ist und damit an sich unwirksam wäre - und Sie sich erfolgreich dagegen hätten wehren und eine Abfindung erlangen können - trotzdem das Arbeitsverhältnis beendet hat. Wann muss ich die Klage einreichen? Sie sollten nach Zugang der Kündigung keine Zeit verlieren, weil Fristen laufen! Der erste Schritt bei Erhalt einer Kündigung ist deshalb, dass man sofort eine Einschätzung vornimmt, ob es sich lohnt gegen die Kündigung vorzugehen. Das sieht bei einer Kündigung in der Probezeit anders aus als bei der Beendigung eines langfristigen Arbeitsverhältnisses. Wenn Sie möchten, können Sie uns anrufen. Wir geben Ihnen eine erste Einschätzung. Kostenlos. Ein Arbeitnehmer muss sich gegen eine Kündigung aktiv wehren durch eine fristgerechte Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht. Nach Erhalt der Kündigung sollten Sie keine Zeit verstreichen lassen, denn spätestens 3 Wochen nach Zugang der Kündigung muss die Klage eingereicht sein. Wir empfehlen Ihnen aber sich viel früher, nämlich sofort nach Erhalt der Kündigung, mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen. Denn es gibt häufig Konstellationen, in denen sofort eine Maßnahme nötig ist, zum Beispiel die Zurückweisung der Kündigung gemäß § 174 BGB. Ob das bei Ihnen der Fall ist, erfahren Sie von uns in einem kostenlosen Telefonat. Welche Fristen muss ich beachten? Zu beachten ist die Klagefrist von 3 Wochen . Sie dürfen diese Klagefrist nicht versäumen. Die Klagefrist beginnt mit dem Zugang des Kündigungsschreibens. Wichtig ist für Sie zu wissen, dass ein Zugang der Kündigung auch erfolgen kann, ohne dass Sie die Kündigung persönlich bereits erhalten haben! Rechtlich gesehen reicht es aus, wenn die Kündigung so in Ihren Bereich gelangt ist, zum Beispiel Ihren Briefkasten, dass üblicherweise davon ausgegangen werden kann, dass Sie Kenntnis nehmen. Die tatsächliche Kenntnisnahme ist nicht erforderlich. Das führt in der Praxis dazu, dass ein Zugang der Kündigung auch möglich ist, wenn Sie gar nicht zu Hause sind, zum Beispiel während Ihres Urlaubs. Wir empfehlen deshalb gleich nach Erhalt der Kündigung einen Anwalt zu kontaktieren, damit Sie eine korrekte Bestimmung der Klagefrist erhalten. Läuft die Frist auch bei Krankheit? Das ist ein ganz wichtiger Punkt, denn viele Arbeitnehmer glauben irrtümlich, dass während einer Krankheit nicht gekündigt werden kann oder jedenfalls keine Frist beginnen kann. Das ist falsch. Auch während Ihrer Erkrankung kann wirksam eine Kündigung ausgesprochen werden und diese Kündigung auch zugehen mit der Folge des Fristbeginns. Das bedeutet, dass auch während Ihrer Erkrankung die Klagefrist zu laufen beginnt und Sie aktiv werden müssen. Am besten rufen Sie uns in einem solchen Fall sofort an. Brauche ich einen Anwalt zur Einreichung? Es wird Sie vielleicht überraschen, aber Sie brauchen keinen Anwalt, um die Klage einzureichen. Beim Arbeitsgericht München gibt es sogar eine Stelle, die Rechtsantragsstelle, die Sie dabei unterstützt selbst eine Klage einzureichen. Bei der Rechtsantragsstelle wird für Sie anhand Ihrer Angaben und Unterlagen eine Klage formuliert. Soll ich die Klage ohne Anwalt einreichen? Hiervon ist abzuraten. Aus mehreren Gründen: Die Klageeinreichung ist nur der erste Schritt im arbeitsgerichtlichen Verfahren. Danach kommt die Güteverhandlung vor dem Einzelrichter und noch der Kammertermin. Ohne Anwalt sind Sie in diesen Termin auf sich allein gestellt. Ihre Sache entscheidet sich nicht bereits bei der Klageeinreichung, sondern bei der Vertretung vor dem Arbeitsgericht im Güteverfahren. Das Arbeitsrecht ist ein recht kompliziertes Rechtsgebiet, so daß Sie ohne entsprechende Kenntnisse und Beistand vor Gericht schlechte Karten haben. Sie müssen davon ausgehen, dass Ihr Arbeitgeber anwaltlich beraten und vertreten ist. Zum Gegner haben Sie deshalb nicht nur Ihren Arbeitgeber, sondern auch dessen Anwalt. Weil es in der Kündigungsschutzklage letztlich um Ihre Abfindung geht, steht für Sie finanziell einiges auf dem Spiel. Hier würden Sie an der falschen Stelle sparen, wenn Sie ohne Anwalt auftreten. Außerdem: Mit Ihrem Vorgesetzten oder Arbeitgeber stehen Ihnen in Verhandlungen und vor Gericht jene Personen gegenüber, von denen Sie jahrelang Anweisungen erhalten haben. In dieser Konstellation fällt es naturgemäß jedem schwer sich zu behaupten und auf Augenhöhe zu verhandeln. Was soll ich jetzt tun? Beachten Sie die Fristen! Am wichtigsten ist, dass Sie die Frist zur Klageerhebung beachten. Nach der Kündigung läuft aber nicht nur die Klagefrist von 3 Wochen, sondern ggf. auch die Frist zur Zurückweisung der Kündigung. Diese muss unverzüglich erfolgen. Man geht dabei man von einer Frist von wenigen Tagen aus. Melden Sie sich arbeitssuchend! Nach einer Kündigung müssen Sie sich bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden. Sonst droht Ihnen die Kürzung des Arbeitslosengeldes. Kontaktieren Sie einen Anwalt. Die Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage läuft ab Zugang der Kündigung. Sie müssen daher rasch entscheiden wie es weitergehen soll. Hierzu bieten wir eine Ersteinschätzung an. Kostenlos und unverbindlich. Rufen Sie an und erfahren Sie mehr. DR. THORN Rechtsanwälte ist eine renommierte Arbeitsrechtskanzlei in München, die sich auf die Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen spezialisiert hat. Erfahrene Anwälte bieten Ihnen kompetente Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Arbeitsrechts, einschließlich Kündigungsschutzklage, Abfindung, Aufhebungsvertrag und vieles mehr. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können. DR. THORN Rechtsanwälte - Über 25 Jahre Arbeitsrecht in München RUFEN SIE UNS GERNE AN Die Kündigungsschutzklage Wann ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll? Soll ich mit dem Arbeitgeber noch mal über die Kündigung reden? Ist wirklich eine Klage gegen meinen Arbeitgeber notwendig? Wann muss die Klage eingereicht werden? Welche Fristen muss ich beachten? Läuft die Klagefrist auch, wenn ich krank bin? Brauche ich einen Anwalt, um die Klage einzureichen? Soll ich die Klage ganz ohne Anwalt machen? Was soll ich jetzt tun? Inhalt FAQ - Kündigungsschutzklage Was ist eine Kündigungsschutzklage? Eine Kündigungsschutzklage wird vor dem Arbeitsgericht eingereicht, um eine Kündigung anzufechten und deren Unrechtmäßigkeit feststellen zu lassen. Bei Unwirksamkeit kann dies zu einer Weiterbeschäftigung oder einer Abfindung führen. Arbeitnehmer müssen eine Klagefrist von in der Regel drei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung beachten. Wann ist eine Kündigungsschutzklage nötig? Eine Kündigungsschutzklage ist ratsam, wenn die Kündigung sozial ungerechtfertigt erscheint, etwa durch fehlende persönliche, verhaltensbedingte oder betriebliche Gründe oder formale Mängel. Bei Unsicherheit über die Wirksamkeit der Kündigung empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung. Informationen zu unserem kostenlosen Erstkontakt bei Kündigung finden Sie hier ↗︎ Anwalt-Kontakt. Wie hoch sind meine Chancen bei einer Kündigungsschutzklage? Die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage sind statistisch gesehen generell relativ hoch, hängen aber von der Rechtslage, den spezifischen Umständen des Falls und der Qualität der rechtlichen Vertretung ab. Insbesondere bei Sonderkündigungsschutz oder offensichtlichen Fehlern im Kündigungsverfahren, wie einer nicht schriftlich erteilten Kündigung oder fehlender Anhörung, stehen die Chancen gut. Wenn es keinen berechtigten Grund zur Kündigung gegeben hat oder der Arbeitgeber diesen nicht vor Gericht nachweisen kann, haben Sie sehr gute Chancen mit Ihrer Klage. Für eine genaue Einschätzung ist jedoch eine individuelle Fallbetrachtung nötig. Es wird empfohlen, sich für eine fundierte Beratung an einen spezialisierten Anwalt zu wenden. Um die Chancen abzuschätzen, sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen. Wir bieten für diesen Zweck einen kostenlosen Erstkontakt an ↗︎ Anwalt-Kontakt. Wie läuft das Verfahren bei einer Klage? Klagen werden häufig durch einen Anwalt eingereicht, es ist jedoch auch möglich, die Klage selbst beim Arbeitsgericht zu Protokoll zu geben. Nach Klageeinreichung findet eine Güteverhandlung vor einem Einzelrichter statt. Scheitert die Einigung, folgt ein Kammertermin vor der Kammer, d.h. ein Einzelrichter mit zwei Beisitzern. In über 90% der Fälle wird ein Vergleich erzielt. Wie geht es nach der Klageerhebung weiter? Nach Einreichung Ihrer Klage stellt das Gericht die Klage bei Ihrem Arbeitgeber zu und bestimmt einen Termin für eine Güteverhandlung. Einige Wochen nach Einreichung der Klage findet das Güteverfahren statt. Hier besteht die Gelegenheit zum Abschluss eines Vergleichs. Scheitert eine Einigung, kommt es zu einem Kammertermin, ggf. mit einem Urteil als Abschluss. Wenn die Klage gewonnen wird, besteht das Arbeitsverhältnis fort. In der Praxis erfolgt meist auch dann eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen eine Abfindung im Rahmen eines Vergleichs. Uns gelingt in über 90 % aller Verfahren einen Vergleich abzuschließen. Was kostet mich eine Kündigungsschutzklage? Die Kosten setzen sich aus Gerichts- und Anwaltskosten zusammen. Die Gerichtskosten sind relativ gering und fallen kaum ins Gewicht. Bedeutender sind die Anwaltskosten, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnetn werde, sofern Sie keine abweichende Vereinbarung mit Ihrem Anwalt treffen. Maßgeblich für die Höhe der Anwaltskosten ist der Streitwert, der sich nach dem Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers richtet. Nach einer Tabelle berechnen sich die Gebühren. Weitere Information zu Kosten ↗︎ Kosten-im-Arbeitsrecht Wer trägt am Ende die Kosten einer Kündigungsschutzklage? Bei der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zahlt jede Partei grundsätzlich bei Abschluss in der ersten Instanz, die eigenen Kosten selbst, unabhängig davon, ob die Klage gewonnen wird oder verloren geht Wie lange dauert in der Regel eine Kündigungsschutzklage? Die Dauer eines Kündigungsschutzklageverfahrens variiert. Oft wird in der Güteverhandlung, die meist binnen sechs Wochen nach Klageerhebung stattfindet, ein Vergleich erzielt. Scheitert dies, geht es vor der Kammer weiter, wo Schriftsätze eingereicht und mündlich verhandelt werden. Im Kammertermin kann sofort entschieden oder eine Beweisaufnahme angeordnet werden. Ein Vergleich ist in jeder Phase möglich. Geht das Verfahren vor die Kammer, verlängert sich der Prozess durchschnittlich um sechs bis zwölf Monate. Können Mitarbeiter im Kleinbetrieb gegen die Kündigung klagen? Mitarbeiter eines Kleinbetriebs können auch Kündigungsschutzklage einreichen. Sie haben zwar keinen Kündigungsschutz gemäß KSchG, weil die Betriebsgröße nicht erreicht ist. Trotzdem können sie Klage einreichen, etwa weil die Kündigungsfrist nicht eingehalten ist, oder die Kündigung gegen Treu und Glauben verstößt. Sie müssen die Klagefrist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung einhalten. Auch für sie kann die Klage Schlüssel zur Abfindung sein. Deshalb lohnt es sich auch ohne Geltung des KSchG im Kleinbetrieb eine Klage zu erwägen. Wann wird die Kündigungsschutzklage abgewiesen? Wenn sich die Parteien nicht auf einen Vergleich einigen, muss das Arbeitsgericht durch Urteil entscheiden. Das Gericht weist die Klage ab, wenn der Arbeitgeber nachweist, dass seine Kündigung formal und materiell rechtmäßig ist. Kann ich während der Klage eine neue Arbeit annehmen? Auch während der Kündigungsschutzklage können Sie einen neuen Arbeitsplatz annehmen. Rechtlich hat das neue Arbeitsverhältnis keine Auswirkungen auf den Kündigungsschutzprozess. Zu beachten ist aber, dass Ihre Verhandlungsposition bezüglich der Abfindung beeinträchtigt werden könnte, wenn der alte Arbeitgeber von der neuen Anstellung erfährt. Mehr zum Thema Kündigung Kündigung >> Kündigung - Anwalt informieren Hilfe vom Anwalt nach Erhalt einer Kündigung: Klage zum Arbeitsgericht, Vertretung bei Verhandlungen, Abschluss eines Vergleichs. Was tun? >> Was tun nach Kündigung? Bewahren Sie Ruhe und kontaktieren Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht, um durch eine Vorprüfung Klarheit über Ihre Chancen zu erhalten. Kündigung - Aufhebungsvertrag Bei der Wahl zwischen Kündigung und Aufhebungsvertrag, fragt man sich: Was ist besser? Hier finden Sie Informationen dazu. Was ist besser? >> Kündigungschutzklage einreichen? Eine Kündigung löst kurze Fristen aus, teilweise von wenigen Tagen. Kündigungschutzklage muss eingereicht werden. Rufen Sie deshalb sofort an. In einem Ersttelefonat erhalten Sie eine Einschätzung Ihrer Chancen von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Kostenlos & unverbindlich. MEHR ERFAHREN DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN Kündigung Überprüfung der Kündigung, Klage beim Arbeitsgericht, Vertretung in der mündlichen Verhandlung, Abschluss eines Vergleichs. Kündigung >> Aufhebungsvertrag Überprüfung des Entwurfs auf unvorteilhafte oder unzulässige Klauseln, Vorschläge für Ergänzungen oder Änderungen. Aufhebungsvertrag >> Bewertungen Unsere Mandanten empfehlen uns mit TOP-Bewertungen als Kanzlei für Arbeitsrecht und spezialisierte Rechtsanwälte weiter. Bewertungen >>

  • Rechtsschutzversicherung | DR. THORN Rechtsanwälte mbB

    Info zur Rechtsschutzversicherung ✅ Wir beraten seit 25 Jahren Arbeitsrecht in München ☎️ 089 3801990 ✅DR. THORN Rechtsanwälte✅ RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG & ARBEITSRECHT Teilen Teilen Teilen > INFO > RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG IM ARBEITSRECHT > Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht Im Arbeitsrecht gibt es eine Besonderheit: In der 1. Instanz muss jede Partei ihre Anwaltskosten selbst bezahlen, auch wenn sie gewinnt. Eine Kostenerstattung gibt es in der ersten Instanz nicht. Weil nahezu alle Verfahren in der ersten Instanz abgeschlossen werden, hat das zur Folge, dass Sie in der Regel nicht mit einer Kostenerstattung rechnen können. Das bedeutet, dass Sie - auch wenn Sie gewinnen - Ihre Anwaltskosten selbst bezahlen müssen. Weil somit immer ein Kostenrisiko bei arbeitsgerichtlichen Verfahren besteht, sind Rechtsschutzversicherungen vorteilhaft, weil diese, je nach vereinbartem Leistungsumfang, die gesamten Kosten, bis auf einen vereinbarten Selbstbehalt, übernehmen. Auch wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, gibt es häufig Fälle, in denen es zu Problemen kommt. Hier kann die Einschaltung eines Anwalts sehr nützlich sein. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, bieten wir Ihnen an, eine Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung einzuholen und dann direkt gegenüber Ihrer Versicherung abzurechnen. Wir benötigen dazu lediglich Ihre Versicherungsnummer. Kostenlos und unverbindlich informieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Kosten. Wenn Sie von uns vertreten werden, ist es uns wichtig, dass Sie in jeglicher Hinsicht in Ihrer Sache informiert sind. Deshalb erhalten Sie Abschriften und Kopien, insbesondere auch über die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Wartezeit beim Arbeitsrechtsschutz Zu beachten ist , dass der Versicherungsschutz einer Rechtsschutzversicherung grundsätzlich nicht sofort nach Abschluss eines Versicherungsvertrags zur Verfügung steht, sondern eine sogenannte Wartezeit von üblicherweise 3 Monaten gilt. Wenn also bereits eine Kündigung oder Abmahnung ausgesprochen worden ist und noch keine Rechtsschutzversicherung besteht, kann diese Versicherung zwar abgeschlossen werden. Wegen der nicht zurückgelegten Wartezeit wird aber die Versicherung für den Fall nicht eintreten. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, nicht etwa zu warten bis ein Fall vorliegt, sondern möglichst umgehend eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Versicherung mit Rückwirkung Nachdem Rechtsschutzversicherungen ab Vertragsabschluss erst nach eine Wartezeit eintreten um Manipulationen zu verhindern, ist es üblicherweise erst recht nicht möglich eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abzuschließen. Davon machen einige Rechtsschutzversicherungen eine Ausnahme. Allerdings weichen hier die Konditionen vom Normalfall ab, d.h. es gelten lange Vertragslaufzeiten und höhere Kosten, um die wirtschaftlichen Risiken der Rückwirkung zu kompensieren. Zum Anwalt auch ohne Rechtsschutz? Wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht, stellt sich die Frage, ob man auch dann einen Anwalt kontaktieren soll. Auch ohne Rechtsschutzversicherung, lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten. Etwa wenn Sie eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. In beiden Fällen kann eine Abfindung erlangt werden. Hierzu ist eine anwaltliche Vertretung nützlich: Gegen die Kündigung muss Kündigungsschutzklage erhoben und ein Verfahren geführt werden, auch wenn es Ihnen nur um die Erlangung einer Abfindung geht. Beim Aufhebungsvertrag ist der Anwalt wichtig, um drohende Risiken zu vermeiden. Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie sich trotzdem einen Anwalt leisten, wenn abzusehen ist, dass die am Ende erlangte Abfindung jedenfalls höher ist als das Anwaltshonorar. Die Vergütung läßt sich berechnen, denn die Vergütung für den Rechtsanwalt richtet sich nach Ihrem Bruttogehalt. In der nachfolgenden Tabelle sind die beiden Werte jeweils aufgeführt. Bruttomonatseinkommen 2.000 EURO 2.500 EURO 3.000 EURO 3.500 EURO 4.000 EURO 4.500 EURO 5.000 EURO 5.500 EURO 6.000 EURO 6.500 EURO 7.000 EURO 7.500 EURO 8.000 EURO 8.500 EURO 9.000 EURO 10.000 EURO 12.000 EURO 15.000 EURO Anwaltskosten 1.648,15 EURO 2.114,63 EURO 2.347,87 EURO 2.797,69 EURO 2.797,69 EURO 3.014,27 EURO 3.014,27 EURO 3.230,85 EURO 3.230,85 EURO 3.447,43 EURO 3.447,43 EURO 3.664,01 EURO 3.664,01 EURO 4.001,38 EURO 4.001,38 EURO 4.001,38 EURO 4.676,11 EURO 5.013,47 EURO Für die Abfindung gilt bekanntlich die Formel: Bruttomonatsgehalt x Betriebszugehörigkeit x Faktor. Ausschlaggebend sind somit Ihr Bruttomonatsgehalt, die Dauer des Arbeitsverhältnisses und ein Faktor, mit dem versucht wird das Resultat an die noch ungeklärte Prozeßsituation und deren Konditionen flexibel anzupassen. Beim Arbeitsgericht wird dazu häufig ein Faktor von 0,5 als Faustregel zugrundegelegt, also das bekannte halbe Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Wenn Sie von einem Gehalt von 4.000 EURO ausgehen und 4 Jahre beschäftigt sind, gelangen Sie zu einer Abfindung von 8.010 EURO. Dem stehen Kosten von 2.797,69 EURO gegenüber. Daraus ergibt sich, dass bereits bei diesen relativ häufigen Werten die Einschaltung eines Anwalts unproblematisch von der Abfindung finanziert und hierfür nur ein geringer Teil konsumiert wird. Verbessern können Sie Ihr Ergebnis, wenn es gelingt den Faktor zu Ihren Gunsten zu erhöhen. Weitere Informationen zu diesem Aspekt finden Sie auf der Seite Abfindungsrechner . Daraus ergibt sich: Auch wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie sich durchaus einen Anwalt leisten, um eine Abfindung zu erlangen, die Ihnen sonst wohl entgehen würde. Voraussetzung ist, dass Sie einen Anwalt haben, der Ihnen eine vertrauenswürdige Progonose für Ihre Aussichten geben kann. In unserer Praxis haben wir die Erfahrung gemacht, dass in allen Fällen die Abfindung weitaus höher ist als die Anwaltskosten, weil wir grundsätzlich nur aussichtsreiche Fälle zu Gericht bringen. Lassen Sie sich daher von Anwaltskosten und einer fehlenden Rechtsschutzversicherung nicht abschrecken Ihre Rechte geltend zu machen. Wenn Ihr Fall aussichtsreich ist, kann es an den Kosten nicht scheitern. FAQ - Häufige Fragen Deckt die Rechtsschutz auch Arbeitsrecht? Arbeitsrecht ist nicht ohne weiteres von der Rechtsschutzversicherung gedeckt. Rechtsschutzversicherungen bieten für Privatpersonen Privatrechtsschutz an. Damit Arbeitsrecht ebenfalls abgedeckt ist, muss meist ein zusätzlicher Baustein abgeschlossen werden. Dann besteht Arbeitsrechtsschutz bzw. der weiter gehende Berufsrechtsschutz . Kann man zu jedem Anwalt gehen? Mit einer Rechtsschutzversicherung kann man zu jedem Anwalt gehen. Eine Rechtsschutzversicherung kann Ihnen den Anwalt nicht vorschreiben. Lassen Sie sich auch von Empfehlungen der Versicherung nicht beirren. Daran sind Sie nicht gebunden. Sie haben ein freies Auswahlrecht. Das ist gesetzlich geregelt in § 127 Versicherungsvertragsgesetz (= VVG). Warum ist eine Rechtschutz im Arbeitsrecht sinnvoll? Im Arbeitsrecht ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll, denn hier gilt § 12a Abs. 1 Satz 1 Arbeitsgerichtsgesetz (= ArbGG), wonach in der ersten Instanz keine Erstattung von Anwaltskosten erfolgt. Erst in der zweiten Instanz gibt es eine Erstattungspflicht der unterlegenen Partei. Die meisten Fälle enden aber bereits in erster Instanz mit einem Vergleich. Weil Sie keine Kostenerstattung vom Gegner erhalten, können Sie nur von einer privaten Rechtsschutzversicherung eine Erstattung Ihrer Kosten bekommen. Wie zahlt sie sich im Arbeitsrecht aus? Die Rechtsschutz zahlt sich im Arbeitsrecht aus: Vor dem Arbeitsgericht müssen Sie auch bei einem gewonnenen Prozess ihre Kosten selbst tragen; jedenfalls in der ersten Instanz. Die Streitwerte sind relativ hoch; bei der Kündigungsschutzklage z.B. ein das Quartalsgehalt. Somit können außergerichtlich und gerichtlich nicht unerhebliche Kosten entstehen. Diese sind in der Regel von einer Rechtsschutzversicherung komplett abgedeckt sind. Ohne Versicherung zahlen Sie die Kosten selbst, etwa aus der erstrittenen Abfindung. Wie teuer ist die Rechtsschutz im Arbeitsrecht? Die Kosten für eine Rechtsschutzversicherung sind überschaubar. Sie liegen bei ca. 20 bis 25 EURO pro Monat. Da die Rechtsschutzversicherung meist nicht allein für Arbeitsrecht angeboten wird, müssen Sie kostenmäßig die Bausteine Privatrechtsschutz und Arbeitsrecht einkalkulieren. Was übernimmt die Versicherung im Arbeitsrecht? Die Rechtsschutzversicherung übernimmt im Arbeitsrecht die Erstattung von Anwaltskosten für eine Abwehr von Rechtsverletzungen. Eine nur wirtschaftlich orientierte Beratung, der keine Rechtsverletzung zugrunde liegt, ist grundsätzlich nicht abgedeckt. Gedeckt sind z.B. außergerichtliche und gerichtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, über Kündigungen, Abmahnungen, Gehälter, Überstunden und Arbeitszeugnis. Übernimmt sie die Kosten beim Aufhebungsvertrag? Wenn anstelle einer Kündigung ein Aufhebungsvertrag unterschrieben werden soll, war früber umstritten, unter welchen Voraussetzungen die Rechtsschutzversicherung eintreten muss, weil zweifelhaft war, ob ein Versicherungsfall vorliegt. Der BGH hat entschieden, dass einem Aufhebungsvertrag, der vom Arbeitgeber ausgeht und insbesondere die Androhung einer Kündigung beinhaltet, einen Versicherungsfall darstellt. Maßgeblich ist somit auch beim Aufhebungsvertrag, ob ein möglicher Rechtsverstoß vorliegt. Bisweilen lehnen Rechtsschutzversicherungen beim Aufhebungsvertrag trotzdem eine Deckungsanfrage ab. Spätestens dann sollten Sie einen Anwalt konsultieren. Welche Kosten sind gedeckt? Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten des Anwalts des Arbeitnehmers, berechnet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Ferner werden Gerichtskosten und Kosten und Auslagen für Zeugen, Gutachten erstattet. Insbesondere werden auch die Kosten der Gegenseite erstattet, wenn eine entsprechende gerichtliche Entscheidung ergeht. Rechtsschutzversicherung: Was ist nicht abgedeckt? Wegen des Versicherungscharakters der Rechtsschutzversicherung ist Voraussetzung für eine Deckung, dass eine mögliche Rechtsverletzung vorliegt und abgewehrt werden muss. Aus diesem Grund ist in der Regel eine lediglich allgemeine Beratung nicht abgedeckt. Eine Deckung wird hier von den Rechtsschutzversicherungen üblicherweise mit dem Argument abgelehnt, dass kein Versicherungsfall vorliegt. Ist eine Deckungszusage nötig, bevor Sie bei uns anrufen? Eine bereits vorliegende Deckungszusage Ihre Rechtsschutzversicherung ist nicht nötig, wenn Sie bei uns anrufen möchten. Vielmehr übernehmen wir auf Ihren Wunsch gerne die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Rechtsschutzversicherung Die Rechtsschutzversicherung hat im Arbeitsrecht einen hohen Stellenwert. Ohne Rechtsschutzversicherung gehen viele Arbeitnehmer nicht zum Anwalt, weil sie hohe Kosten befürchten. Lassen Sie sich aber von Kosten nicht abhalten. Wenn Ihr Fall aussichtsreich ist, sind Kosten kein Problem. Rufen Sie an und lassen Sie sich die Kosten erläutern. MEHR ERFAHREN DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN Kündigung Wir überprüfen Ihre Kündigung, reichen Klage ein, vertreten Sie vor Gericht und verhandeln für Sie einen vorteilhaften Vergleich mit Abfindung. Kündigung >> Aufhebungsvertrag Wir überprüfen die Klauseln des Entwurfs, schlagen Ergänzungen und Änderungen vor und verhandeln für Sie eine vorteilhafte Vereinbarung. Aufhebungsvertrag >> Bewertungen Hier lesen Sie, was Mandanten über unsere Tätigkeit schreiben, warum sie nur TOP-Bewertungen geben und uns gerne weiterempfehlen. Bewertungen >>

  • Anwalt Arbeitsrecht Online ✅ DR. THORN Rechtsanwälte mbB

    Online-Vertretung im Arbeitsrecht ✅ Wir beraten seit 25 Jahren Arbeitsrecht ☎️ 089 3801990 ✅DR. THORN Rechtsanwälte München ONLINE BERATUNG IM ARBEITSRECHT Teilen Teilen Teilen > ÜBER UNS > ONLINE > ONLINE-Bearbeitung Ihres Falls im Arbeitsrecht ONLINE-Beratung - das Richtige für Sie ? Ein ausnahmsweise einmal positives Produkt der Corona-Pandemie ist die Entwicklung unseres Online-Angebots. Wir bieten seither an - in dafür geeigneten Fällen - das gesamte Mandat im Arbeitsrecht, etwa bei Kündigung , Abmahnung und Aufhebungsvertrag , komplett online abzuwickeln, d.h. ohne einen Besuch des Mandanten in unserer Kanzlei. Aufgrund der Kontaktbeschränkungen und des lockdowns war in der Pandemie der direkte Kontakt zwischen Anwalt und Arbeitnehmer oder Arbeitgeber oft nicht möglich. Wie alle sind wir in dieser Zeit auf Telefon, Email oder Post ausgewichen. Und das ging erstaunlich gut! W eil viele Mandanten in der Pandemie d ie Vorteile zu schätzen gelernt haben, wird die Online-Beratung mittlerweile weiterhin oft nachgefragt. Und wir kommen dem gerne nach, denn die Vorteile liegen auf der Hand: Durch den Online-Kontakt muss nicht er st der Kanzleibesuch abgewartet werden, bevor ein Mandat begründet und wir mit u nserer Tätigkeit beginnen können. Alles geht viel schneller und einfacher. Unsere Anwälte bearbeiten Ihren Fall perfekt - auch online Wir ersetzen mittlerweile in vielen Fällen den Direktkontakt durch ausführliche Telefonate und Emails. Ein Besuch in der Kanzlei ist oft nicht nötig. Übersendung der Unterlagen und ein Gespräch zur Koordinierung sind in vielen Fällen ausreichend. Oft gelingt es das gesamte Mandat online abzuwickeln: Sie rufen an, erteilen ein Mandat und senden Ihre Informationen. Wir wickeln den gesamten Fall per Email, Telefon oder Post ab. Oft gelingt es bei der Verhandlung vor Gericht auch ein persönliches Erscheinen unserer Mandanten zu vermeiden. Auf diese Weise können Sie Ihren Fall komplett bequem von zu Hause aus per Email und Telefon regeln. Anwalt für Kündigung & Aufhebungsvertrag? Wir beraten seit 25 Jahren im Arbeitsrecht. Jetzt Fachanwalt für Arbeitsrecht sprechen 089 3801990 ONLINE-Beratung im Arbeitsrecht: Vorteile für unsere Mandanten Vorteile der Online-Beratung für unsere Mandanten Bequemlichkeit : Sie müssen nicht persönlich in ein Büro gehen oder sich extra fr ei nehmen, um bei uns Mandant zu werden . Statt dessen können Sie von überall aus online Kontak t mit uns aufnehmen, sich beraten lassen und ein Mandat begründen . Zeitersparnis : Online-Beratung kann viel schneller durchgeführt werden als ein persönliches Treffen mit Ihrem Anwalt, weil keine Anfahrtszeiten für Sie anfallen und keine Wartezeiten in der Kanzlei entstehen. Flexibilität : Online-Beratungen können zu d er Zeit durchgeführt werden, die für Sie bequem ist. Sie können jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen. Im Zweifel ist Ihr Anwalt sofort erreichbar. Anderenfalls werden Sie kurzfristig kontaktiert. Viel schneller als bei einem persönlichen Kontakt in der Kanzlei. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Online-Beratung nicht in jedem Fall geeignet sind. Es gibt Fälle, in denen es sinnvoller sein kann, sich persönlich von einem Anwalt beraten zu lassen. Wir klären immer im Vorfeld ab, ob eine Online-Beratung in dem konkreten Fall geeignet ist. Wie funktioniert die ONLINE-Beratung? Start der Online-Beratung: Kontaktaufnahme Am Anfang steht die Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei. Aus Gründen der Sicherheit bitten wir Sie zu Beginn uns immer anzurufen. Wenn Sie bei uns anrufen, werden Sie von einer Sekretärin mit einem unserer Anwälte verbunden, der sofort prüft, ob in Ihrem Fall etwa sofort Maßnahmen zu veranlassen sind, etwa weil Fristen laufen. Eine Email ist hingegen weitaus weniger sicher, weil die Gefahr nicht ausgeschlossen werden kann, das sie überseh en werden könnte. Dasselbe gilt für die Sendung einer Formularanfrage. Ihr Anruf ist dagegen verläßlich, weil sich sofort ein Anwalt mit Ihrem Fall beschäftigt und beurteilen kann, ob bei Ihnen eine Online-Beratung und -Abwicklung in Betracht kommt oder ein direkter Kontakt notwendig ist und ob etwas getan werden muss. Zu Beginn bitten wir daher immer um eine telefonische Kontaktaufnahme. Durchführung der Online-Beratung Wenn es grünes Licht gibt für eine Online-Beratung, wird vereinbart, welches Medium genutzt wird. Meist läuft es auf einen Email-Kontakt hinaus, weil zu Beginn Dokumente ausgetauscht werden müssen. Sobald das Mandat durch Unterzeichnung der Mandatsbedingungen und deren Übersendung begründet ist, kann es losgehen. Eine Online-Beratung kann auf verschiedene Arten stattfinden, je nachdem, welche Technologien und Tools genutzt werden sollen und Bedürfnisse der Beratungsbedarf mit sich bringt. Eine Möglichkeit ist die Beratung per Video-Call über eine Plattform wie Zoom Teams. Dabei können Sie dem Anwalt Ihr Anliegen schildern und Fragen stellen, während Sie sich gegenseitig sehen und hören. Der Anwalt kann Ihnen dann in Echtzeit Rat geben und Ihnen mögliche Optionen aufzeigen. Eine andere Mö glichkeit ist die Beratung per Telefon. Auch in diesem Fall können Sie Ihr Anliegen schildern und Fragen stellen, während der Anwalt Ihnen antwortet und mögliche Optionen aufzeigt. Es ist wichtig zu beachten, dass eine Online-Beratung nicht immer die gleiche Tiefe und detaillierte Analyse aufweist wie eine persö nliche Beratung vor Ort. Wenn es um komplexere Angelegenheiten geht oder sich zeigt, dass ein persönliches Gespräch von Vorteil ist, wird mit Ihnen eine persönliche Beratung durchgeführt. Wir können jederzeit von der Online-Beratung zur klassischen Beratung wechseln. Hilfe vom Anwalt - Online Nach einer Kündigung laufen kurze Fristen, teilweise von wenigen Tagen, die Sie nicht versäumen dürfen. Rufen Sie uns bitte sofort an. Häufig ist ein direkter Kontakt nicht nötig, sondern die Abwicklung auch online möglich. In einem Ersttelefonat erhalten Sie kostenlos eine Einschätzung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wir helfen sofort. MEHR ERFAHREN DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN Kündigung Wir überprüfen Ihre Kündigung, reichen Klage ein, vertreten Sie vor Gericht und verhandeln für Sie einen vorteilhaften Vergleich mit Abfindung. Kündigung >> Aufhebungsvertrag Wir überprüfen die Klauseln des Entwurfs, schlagen Ergänzungen und Änderungen vor und verhandeln für Sie eine vorteilhafte Vereinbarung. Aufhebungsvertrag >> Bewertungen Hier lesen Sie, was Mandanten über unsere Tätigkeit schreiben, warum sie nur TOP-Bewertungen geben und uns gerne weiterempfehlen. 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  • PERSONENBEDINGTE KÜNDIGUNG | Anwalt Arbeitsrecht

    Personenbedingte Kündigung? SOFORT mit einem Rechtsanwalt sprechen ✅ Kostenlose ✅ Einschätzung Ihrer Chancen ! ☎️ 089 3801990 PERSONENBEDINGTE KÜNDIGUNG Teilen Teilen Teilen > INFO > PERSONENBEDINGTE KÜNDIGUNG > Personenbedingte Kündigung - ein Überblick Bei der personenbedingten Kündigung liegen Störung des Arbeitsverhältnisses und Grund für dessen Beendigung nicht wie bei der betriebsbedingten Kündigung (↗︎ Anwalt bei betriebsbedingter Kündigung ) im Bereich des Arbeitgebers, sondern in der Sphäre des Arbeitnehmers. Im Unterschied zur verhaltensbedingten Kündigung (↗︎ Anwalt bei verhaltensbedingter Kündigung ) ist bei der personenbedingten Kündigung aber nicht ein fehlerhaftes Verhalten der Grund, sondern eine fehlende Eigenschaft oder Fähigkeit des Arbeitnehmers. Eine personenbedingte Kündigung kommt zum Zuge, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeit nicht mehr leisten kann. Auf den Punkt gebracht: Der Arbeitnehmer würde arbeiten, kann aber nicht. Häufigster Fall der personenbedingten Kündigung ist die krankheitsbedingte Kündigung wegen einer Langzeiterkrankung oder häufigen Kurzerkrankungen. Die Anforderungen an eine personenbedingte Kündigung sind hoch. Eine Kündigung ist nur möglich, wenn feststeht, dass der Arbeitnehmer in Zukunft nicht mehr in der Lage sein wird seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nachzukommen. dadurch wesentliche Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt sind und eine Interessenabwägung ergibt, dass die berechtigten Interessen des Arbeitgebers schützenswerter sind als die Interessen des Arbeitnehmers. Ferner muss geklärt werden, ob der Arbeitgeber einen Versuch zur stufenweisen Wiedereingliederung vorgenommen und ob der Arbeitgeber das betriebliche Eingliederungsmanagement gemäß § 84 II SGB IX durchgeführt hat. Bei Erhalt einer personenbedingten Kündigung empfiehlt sich die Einschaltung eines erfahrenen Anwalts im Arbeitsrecht. Die personenbedingte Kündigung ist relativ selten und rechtlich von einigen Voraussetzungen abhängig, die schwierig zu beurteilen sind. Sie sollten daher von einem Anwalt prüfen lassen, ob sich die Kündigung durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage abwehren läßt oder Sie eine Abfindung erlangen können, was durchaus möglich ist. FAQ Personenbedingte Kündigung Was ist eine personenbedingte Kündigung? Eine personenbedingte Kündigung ist eine Kündigung, die auf die Person des Arbeitnehmers und nicht auf das Unternehmen oder die betrieblichen Verhältnisse zurückzuführen ist. Wenn das Kündigungsschutzgesetz auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet, muss es für die Kündigung einen Grund geben. Bei der personenbedingten Kündigung liegt der Grund in der Person des Arbeitnehmers. Was sind häufige Gründe für diese Kündigung? Häufigste Gründe für eine personenbedingte Kündigung sind Krankheiten des Arbeitnehmers, die dazu führen, dass der Arbeitnehmer dauerhaft nicht in der Lage ist seine Arbeitspflicht zu erfüllen. Andere Gründe sind mangelnde Eignung, zum Beispiel dass dem Arbeitnehmer Genehmigung zur Ausübung seiner Arbeit fehlen, wie beispielsweise die Fahrerlaubnis und mangelnde Leistung, d.h. minder Leistung erheblich unter dem Durchschnitt. Anforderungen personenbedingte Kündigung? Eine personenbedingte Kündigung muss sozial gerechtfertigt gemäß dem Kündigungsschutzgesetz sein. Das hat folgende Voraussetzungen: Negative Prognose zur Erbringung der Arbeitsleistung Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung Interessenabwägung. Wann negative Prognose? Bei der negativen Prognose wird bei der krankheitsbedingten Kündigung unterschieden zwischen Kurzzeit- und Langzeiterkrankungen. Die negative Prognose bei Kurzzeiterkrankungen kann durch überdurchschnittlich viele Krankheitstage in der Vergangenheit begründet werden. Bei Langzeiterkrankungen ergibt sich eine negative Prognose, wenn kein Ende der Arbeitsunfähigkeit abzusehen oder mit jedenfalls lang andauernder Arbeitsunfähigkeit zu rechnen ist. Wann erhebliche Interessenbeeinträchtigung? Vorussetzung ist eine erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher oder wirtschaftlicher Interessen. Beeinträchtigung betrieblicher Interessen liegt vor, wenn aufgrund der personenbedingten Gründe des Arbeitnehmers der betriebliche Ablauf gestört wird, weil Ersatzkräfte benötigt werden oder die Produktion stillsteht. Eine erhebliche Beeinträchtigung wirtschaftlicher Interessen ist gegeben, wenn aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle des Arbeitnehmers Mehraufwendungen für Ersatzkräfte entstehen. Wann ist Weiterbeschäftigung unmöglich? Eine Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung ist gegeben, wenn der Arbeitnehmer nicht auf einem anderen Arbeitsplatz eingesetzt werden kann. Voraussetzung ist ein freier Arbeitsplatz, auf den der Arbeitnehmer durch das Direktionsrecht des Arbeitgebers versetzt werden kann. Bei fehlender Qualifikation muss der Arbeitgeber vor einer Kündigung mögliche Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen in Betracht ziehen. Was geschieht bei der Interessenabwägung? Bei Vorliegen einer negativen Prognose und einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen sowie der Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung ist vor einer personenbedingten Kündigung noch eine Abwägung der Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorzunehmen. Auf Arbeitnehmerseite sind zu berücksichtigen: Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten etwaiger Sonderkündigungsschutz. Auf Arbeitgeberseite wird bewertet wie groß das Ausmaß der betrieblichen Störung ist. Personenbedingte Kündigung - Was tun? Gegen eine personenbedingte Kündigung müssen Sie eine Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht einreichen. Hierfür läuft eine Klagefrist von 3 Wochen seit Zugang der Kündigung. Damit erreichen Sie, dass das Arbeitsgericht in einem gerichtlichen Verfahren die Rechtfertigung der Kündigung überprüft. Sie erhalten eine Ladung zur Güteverhandlung, zur Erörterung einer einvernehmlichen Lösung. Häufig wird dort ein Vergleich geschlossen. Abmahnung bei personenbedingter Kündigung? Vor der personenbedingten Kündigung ist grundsätzlich keine Abmahnung nötig, weil die Kündigungsgründe in der Person des Arbeitnehmers liegen, nicht in dessen Verhalten. Im Einzelfall kann eine Abmahnung nötig sein, wenn der Arbeitnehmer auf den personenbedingten Kündigungsgrund, etwa eine fehlende Fortbildung, hat Einfluss hat. Die notwendige negative Zukunftsprognose liegt in diesem Fall nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer trotz Abmahnung keine Abhilfe schafft. Unwirksame personenbedingte Kündigung? Wenn die personenbedingte Kündigung unwirksam ist und rechtzeitig Klage eingereicht wurde, stellt das Arbeitsgericht in einem Urteil die Unwirksamkeit der personenbedingten Kündigung fest. Das Arbeitsverhältnis besteht zu denselben Bedingungen wie vor der Kündigung fort. Mit dem Urteil des Gerichts ist keine Verpflichtung zur Zahlung einer Abfindung verbunden. Hilfe bei personenbedingter Kündigung Bei einer personenbedingten Kündigung erfolgt die Kündigung aus Gründen, die in Ihrer Person liegen. In diesem Fall sollten Sie nicht selbst tätig werden. Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten wie Sie sich wehren können. Oft kann ein Anwalt gegen eine solche Kündigung erfolgreich vorgehen. Rufen Sie uns an. MEHR ERFAHREN DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN Kündigung Wir überprüfen Ihre Kündigung, reichen Klage ein, vertreten Sie vor Gericht und verhandeln für Sie einen vorteilhaften Vergleich mit Abfindung. Kündigung >> Aufhebungsvertrag Wir überprüfen die Klauseln des Entwurfs, schlagen Ergänzungen und Änderungen vor und verhandeln für Sie eine vorteilhafte Vereinbarung. Aufhebungsvertrag >> Bewertungen Hier lesen Sie, was Mandanten über unsere Tätigkeit schreiben, warum sie nur TOP-Bewertungen geben und uns gerne weiterempfehlen. Bewertungen >>

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