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Probezeitkündigung -  Rechte, Fristen, Tipps

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Probezeitkündigung

Was ist eine Probezeitkündigung?

Eine Probezeitkündigung ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses innerhalb der vereinbarten Probezeit. Die Probezeit dient dazu, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegenseitig kennenlernen und prüfen, ob eine langfristige Zusammenarbeit sinnvoll ist.


Merkmale der Probezeitkündigung

  • Verkürzte Kündigungsfrist: Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt mindestens zwei Wochen, kann aber vertraglich variieren.

  • Kein Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG): Arbeitnehmer haben in der Regel keinen Schutz vor ordentlichen Kündigungen.

  • Keine Begründungspflicht: Arbeitgeber müssen keinen Grund für die Kündigung haben, es sei denn, ein Tarifvertrag sieht dies vor.


Rechtliche Rahmenbedingungen


Kündigungsfristen nach § 622 BGB

  • Grundsatz: Während der Probezeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen.

  • Individuelle Regelungen: In Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen können abweichende Fristen vereinbart werden.

  • Ausnahmen: In Kleinbetrieben (weniger als zehn Beschäftigte) gelten besondere Kündigungsregeln.


Besonderer Kündigungsschutz in der Probezeit

Obwohl das Kündigungsschutzgesetz während der Probezeit in der Regel nicht greift, gibt es dennoch Einschränkungen in folgenden Fällen:

  • Kündigung wegen Schwangerschaft: Eine Kündigung während der Schwangerschaft oder bis vier Monate nach der Entbindung ist nach § 9 MuSchG unzulässig.

  • Kündigung wegen Schwerbehinderung: Falls der Arbeitnehmer eine Schwerbehinderung hat und die Probezeit länger als sechs Monate dauert, gilt der besondere Kündigungsschutz.

  • Diskriminierungsverbot: Eine Kündigung aufgrund von Geschlecht, Religion, Behinderung oder Herkunft kann nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unwirksam sein.


Typische Gründe


Von Arbeitgeberseite

  • Leistungsdefizite: Der Arbeitnehmer erfüllt die erwarteten Anforderungen nicht.

  • Fehlende soziale Integration: Schwierigkeiten im Team oder mit Vorgesetzten.

  • Unternehmensbedingte Gründe: Wirtschaftliche Engpässe oder Umstrukturierungen.


Von Arbeitnehmerseite

  • Unzufriedenheit mit den Arbeitsbedingungen: Der Arbeitsplatz entspricht nicht den Erwartungen.

  • Fehlende Entwicklungsmöglichkeiten: Es gibt keine Perspektiven für eine langfristige Zusammenarbeit.

  • Persönliche Gründe: Gesundheitsprobleme oder familiäre Verpflichtungen.


Empfehlungen für Arbeitnehmer

  • Gehaltsansprüche prüfen: Alle ausstehenden Zahlungen, wie Gehalt oder Überstunden, einfordern.

  • Arbeitsbescheinigung anfordern: Für das Arbeitsamt und zukünftige Arbeitgeber wichtig.

  • Rechtliche Prüfung: Falls die Kündigung diskriminierend oder willkürlich erscheint, kann eine Prüfung durch einen Anwalt sinnvoll sein.


Empfehlungen für Arbeitgeber

  • Kündigung rechtzeitig aussprechen: Die Fristen müssen eingehalten werden.

  • Schriftform wahren: Mündliche Kündigungen sind unwirksam.


Probezeitkündigung anfechten: Wann lohnt es sich?


In der Praxis lohnt sich eine Anfechtung der Probezeitkündigung für Arbeitnehmer wirtschaftlich oft nur in Ausnahmefällen. Hier die wichtigsten Punkte


  • Klare Rechtsverstöße: Nur wenn offensichtliche Diskriminierung oder grobe Formfehler vorliegen, sind die Chancen auf Erfolg hoch genug, um die Kosten und den Aufwand eines Rechtsstreits zu rechtfertigen.

  • Besonderer Schutzstatus: Schwangere, Schwerbehinderte oder Betriebsratsmitglieder haben gute Aussichten, da sie besonderen Kündigungsschutz genießen.

  • Abwägung Kosten-Nutzen: Nicht zuletzt müssen die Kosten für einen Anwalt und mögliche Gerichtskosten gegen den potenziellen Gewinn, also eine Abfindung, die eher niedrig ausfällt im HInblick auf die kurze Betriebszugehörigkeit abgewogen werden.


FAQ - Probezeitkündigung

Kann ich während der Probezeit fristlos gekündigt werden?

Ja, bei schwerwiegenden Verstößen ist eine fristlose Kündigung möglich, etwa bei Diebstahl oder grobem Fehlverhalten. Allerdings muss der Grund die sofortige Beendigung rechtfertigen.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung bei Probezeitkündigung?

In der Regel nein. Eine Abfindung ist in der Probezeit nicht gesetzlich vorgesehen. Sie kann aber in Einzelfällen vertraglich vereinbart oder durch einen Vergleich ausgehandelt werden, etwa wenn die Kündigung rechtlich problematisch ist.

Kann ich gegen eine Probezeitkündigung klagen?

Ja, man kann dagegen klagen. Erfolgsaussichten bestehen u.a. dann, wenn die Kündigung gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt (z.B. Diskriminierung, Mutterschutz) oder Formfehler aufweist.

Bekomme ich nach einer Probezeitkündigung Arbeitslosengeld?

Ja, in der Regel besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I, sofern die Anwartschaftszeit erfüllt ist. Bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung droht grundsätzlich keine Sperrzeit.

Kann mein Arbeitgeber die Probezeit verlängern?

Eine einseitige Verlängerung über die gesetzlich zulässige Dauer von sechs Monaten hinaus ist nicht möglich. Innerhalb dieser sechs Monate kann die Probezeit jedoch verlängert werden, wenn ursprünglich eine kürzere Dauer (z. B. drei Monate) im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. In diesem Fall ist eine Verlängerung auf maximal sechs Monate möglich, allerdings nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers und durch eine entsprechende Anpassung des Arbeitsvertrags.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung - Bitte konsultieren Sie einen Anwalt

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