Anwalt Arbeitsrecht München - Fachanwalt Arbeitsrecht - Kündigung - Aufhebungsvertrag - Abfindung - Tel. 089/3801990
Überblick: Das Wichtigste zur Abfindungsformel
Die Abfindungsformel ist ein Richtwert zur Berechnung der Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die klassische Formel lautet:
0,5 x Bruttomonatsgehalt x Jahre der Betriebszugehörigkeit.
Diese Faustformel dient als Orientierung in Verhandlungen und bei gerichtlichen Vergleichen. Wichtig: Es handelt sich nur um einen Richtwert, nicht um einen gesetzlichen Anspruch. Die tatsächliche Abfindungshöhe hängt von vielen Faktoren ab und ist Verhandlungssache.
Der Faktor 0,5 ist nicht in Stein gemeißelt. In der Praxis variiert er je nach Einzelfall zwischen 0,25 und 1,5 (in Ausnahmefällen sogar höher). Entscheidend sind die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage, das Verhandlungsgeschick beider Seiten und besondere Umstände wie Alter, Unterhaltspflichten oder die Arbeitsmarktsituation. Je schwächer die Kündigung des Arbeitgebers, desto höher kann die Abfindung ausfallen. Je stärker die Kündigung, desto niedriger.
Als Rechtsanwalt und Fachanwältin für Arbeitsrecht haben wir in über 25 Jahren mehr als 1500 Mandate bearbeitet und unzählige Abfindungen verhandelt. Unsere Erfahrung zeigt: Die Abfindungsformel ist nur der Ausgangspunkt. Mit der richtigen Strategie und fundierten rechtlichen Argumenten lassen sich deutlich höhere Abfindungen erzielen - oft das Doppelte oder Dreifache der Standardformel.
Dieser Artikel erklärt Ihnen alles Wichtige zur Abfindungsformel: Wie funktioniert sie? Welche Faktoren beeinflussen die Höhe? Wann sind höhere Abfindungen möglich? Wie verhandeln Sie erfolgreich? Mit praktischen Beispielen, Verhandlungstipps, einer Checkliste und Hinweisen auf häufige Fehler.
Wichtiger Hinweis:
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und soll nur ein erstes Verständnis für arbeitsrechtliche Fragestellungen vermitteln. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Bearbeitung wird keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Bei konkreten Fällen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Abfindungsformel - Grundlagen
Die klassische Abfindungsformel:
Abfindung = Faktor x Bruttomonatsgehalt x Jahre der Betriebszugehörigkeit
Üblicherweise wird der Faktor mit 0,5 angesetzt. Die Formel ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern hat sich in der Praxis als Orientierungswert etabliert. Sie wird häufig von Arbeitsgerichten als Grundlage für Vergleichsvorschläge verwendet und dient in Verhandlungen als Ausgangspunkt.
Bestandteile der Formel
1. Bruttomonatsgehalt
Grundlage ist das letzte Bruttomonatsgehalt vor Ausspruch der Kündigung. Dazu zählen alle regelmäßigen Gehaltsbestandteile wie Grundgehalt, feste Zulagen und anteiliges Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Nicht berücksichtigt werden in der Regel variable Bestandteile wie Boni oder Provisionen, es sei denn, sie sind vertraglich garantiert.
2. Jahre der Betriebszugehörigkeit
Gezählt werden die vollen Jahre vom Beginn des Arbeitsverhältnisses bis zum Beendigungszeitpunkt. Bruchteile eines Jahres werden meist aufgerundet, wenn mehr als sechs Monate vorliegen. Bei einer Betriebszugehörigkeit von 10 Jahren und 8 Monaten würde man also 11 Jahre ansetzen.
3. Faktor
Der Faktor ist das zentrale Verhandlungselement. Er spiegelt wider, wie stark die Position des Arbeitnehmers im Kündigungsschutzprozess ist. Bei ausgeglichenen Chancen wird der Faktor 0,5 angesetzt. Bei schwacher Kündigung kann er auf 0,75, 1,0 oder sogar 1,5 steigen. Bei sehr starker Kündigung kann er auf 0,25 oder weniger sinken.
Beispiel (Standardfall):
Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttomonatsgehalt von 4.000 Euro und 10 Jahren Betriebszugehörigkeit erhält bei Faktor 0,5 eine Abfindung von 0,5 x 4.000 Euro x 10 Jahre = 20.000 Euro
Faktor: Herzstück der Verhandlungen
Der Faktor in der Abfindungsformel ist nicht fest, sondern verhandelbar. Er bildet das Verhandlungsrisiko ab: Wie stehen die Chancen des Arbeitnehmers vor Gericht? Je besser seine Chancen, desto höher der Faktor. Je schlechter, desto niedriger.
Faktor 0,5
Der Faktor 0,5 wird angesetzt, wenn die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage etwa 50:50 stehen (Standardfall). Beide Seiten haben ungefähr gleich gute Argumente. Der Arbeitgeber hat ein mittleres Risiko, vor Gericht zu verlieren. Der Arbeitnehmer hat ein mittleres Risiko, den Prozess zu verlieren und ohne Abfindung dazustehen.
Typische Situation:
Betriebsbedingte Kündigung mit ordnungsgemäßer Sozialauswahl, aber leichten Zweifeln an der Dringlichkeit des Personalabbaus.
Faktor 0,25 oder niedriger
Ein niedriger Faktor wird angesetzt, wenn die Kündigung sehr stark ist und der Arbeitnehmer vor Gericht kaum Chancen hat. Der Arbeitgeber hat klare, gut dokumentierte Kündigungsgründe. Der Arbeitnehmer hat wenig Verhandlungsmacht.
Typische Situationen:
Verhaltensbedingte Kündigung nach mehreren Abmahnungen wegen wiederholter Pflichtverletzungen
Kündigung wegen schwerer Straftat (Diebstahl, Betrug)
Betriebsbedingte Kündigung in einem Kleinbetrieb ohne Kündigungsschutz
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer hat nach zwei Abmahnungen erneut die Arbeitszeit unterschritten. Die Kündigung ist gut begründet. Bei 4.000 Euro Gehalt und 10 Jahren Betriebszugehörigkeit mit Faktor 0,25 beträgt die Abfindung 0,25 x 4.000 Euro x 10 Jahre = 10.000 Euro
Faktor 0,75 bis 1,0
Ein höherer Faktor wird angesetzt, wenn die Kündigung angreifbar ist und der Arbeitnehmer gute Chancen vor Gericht hat. Der Arbeitgeber hat Fehler gemacht oder die Kündigungsgründe sind schwach. Der Arbeitnehmer hat starke Verhandlungsmacht.
Typische Situationen:
Betriebsbedingte Kündigung mit fehlerhafter Sozialauswahl
Fehlerhafte Betriebsratsanhörung
Personenbedingte Kündigung wegen Krankheit ohne Prognose
Verhaltensbedingte Kündigung ohne vorherige Abmahnung
Beispiel:
Ein Arbeitgeber hat bei einer betriebsbedingten Kündigung die Sozialauswahl nicht ordnungsgemäß durchgeführt. Die Kündigung ist wahrscheinlich unwirksam. Bei 4.000 Euro Gehalt und 10 Jahren Betriebszugehörigkeit mit Faktor 1,0beträgt die Abfindung 1,0 x 4.000 Euro x 10 Jahre = 40.000 Euro
Faktor 1,5 oder höher
Ausnahmsweise können noch höhere Faktoren verhandelt werden, wenn die Kündigung offensichtlich unwirksam ist und der Arbeitgeber ein sehr hohes Prozessrisiko hat. Hinzu kommen können besondere persönliche Umstände wie hohes Alter, lange Betriebszugehörigkeit oder geringe Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Typische Situationen:
Sonderkündigungsschutz missachtet (z.B. Schwerbehinderte ohne Zustimmung des Integrationsamtes)
Maßregelkündigung (Kündigung wegen Rechtsausübung)
Schwere Verfahrensfehler bei der Kündigung
Arbeitnehmer über 55 Jahre mit sehr langer Betriebszugehörigkeit (20+ Jahre)
Beispiel:
Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer wurde ohne Zustimmung des Integrationsamtes gekündigt. Die Kündigung ist klar unwirksam. Der Arbeitgeber möchte einen langwierigen Prozess vermeiden. Bei 4.000 Euro Gehalt, 20 Jahren Betriebszugehörigkeit und Faktor 1,5 beträgt die Abfindung = 1,5 x 4.000 Euro x 20 Jahre = 120.000 Euro
Diese Faktoren beeinflussen die Abfindung
Über die Abfindungsformel hinaus gibt es zahlreiche Faktoren, die die Höhe der Abfindung beeinflussen. Diese fließen in den Faktor ein oder werden separat berücksichtigt.
Was erhöht die Abfindung?
Schwache Kündigung
Je angreifbarer die Kündigung, desto höher die Abfindung. Formfehler, fehlende Betriebsratsanhörung, fehlerhafte Sozialauswahl oder unzureichende Kündigungsgründe stärken die Verhandlungsposition massiv.
Hohes Alter
Ältere Arbeitnehmer (ab 50-55 Jahre) haben auf dem Arbeitsmarkt schlechtere Chancen und längere Arbeitslosigkeit zu erwarten. Dies rechtfertigt höhere Abfindungen. Bei über 55-Jährigen sind Faktoren von 0,75 bis 1,0 oder höher üblich.
Lange Betriebszugehörigkeit
Je länger die Betriebszugehörigkeit, desto höher die Abfindung - nicht nur wegen der Formel, sondern auch, weil eine längere Bindung zum Arbeitgeber besteht und der Verlust des Arbeitsplatzes härter trifft. Ab 15-20 Jahren können höhere Faktoren gerechtfertigt sein.
Unterhaltspflichten
Arbeitnehmer mit Kindern oder anderen Unterhaltspflichten haben höhere finanzielle Belastungen. Dies wird oft in Verhandlungen berücksichtigt und kann zu höheren Abfindungen führen.
Schwierige Arbeitsmarktsituation
In strukturschwachen Regionen oder bei Berufen mit geringer Nachfrage sind höhere Abfindungen angemessen, da die Wiedereingliederung schwieriger ist.
Sonderkündigungsschutz
Bei Schwerbehinderten, Betriebsratsmitgliedern, Schwangeren oder Arbeitnehmern in Elternzeit ist eine Kündigung sehr schwierig oder unmöglich. Dies führt zu deutlich höheren Abfindungen.
Gutes Verhandlungsgeschick und rechtliche Vertretung
Ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht kann durch fundierte Argumentation und geschickte Verhandlung oft das Doppelte oder Dreifache der Standardabfindung herausholen.
Was senkt die Abfindung?
Starke Kündigung
Bei klaren, gut dokumentierten Kündigungsgründen (z.B. schwere Pflichtverletzung, Diebstahl) hat der Arbeitnehmer kaum Verhandlungsmacht. Die Abfindung fällt niedriger aus oder entfällt ganz.
Kleinbetrieb ohne Kündigungsschutz
In Betrieben mit 10 oder weniger Arbeitnehmern gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht. Der Arbeitgeber kann leichter kündigen, die Verhandlungsposition ist schwächer.
Kurze Betriebszugehörigkeit
Bei weniger als 2-3 Jahren Betriebszugehörigkeit fallen Abfindungen entsprechend niedrig aus.
Junges Alter und gute Arbeitsmarktchancen
Junge Arbeitnehmer mit gefragten Qualifikationen finden schnell einen neuen Job. Dies rechtfertigt keine besonders hohen Abfindungen.
Probezeit
In der Probezeit (erste sechs Monate) gibt es in der Regel keine oder nur sehr geringe Abfindungen, da das Kündigungsschutzgesetz noch nicht greift.
Gesetzliche Abfindung nach § 1a KSchG
Eine Besonderheit ist die gesetzliche Abfindungsregelung nach § 1a Kündigungsschutzgesetz. Bei betriebsbedingten Kündigungen kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Abfindung anbieten und gleichzeitig darauf hinweisen, dass der Arbeitnehmer diese Abfindung erhält, wenn er keine Kündigungsschutzklage erhebt.
Die Höhe der Abfindung nach § 1a KSchG beträgt genau
0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.
Dies entspricht exakt der klassischen Abfindungsformel mit Faktor 0,5.
Wichtig: Der Arbeitnehmer muss sich entscheiden - entweder er nimmt die Abfindung an und verzichtet auf die Klage, oder er klagt und verzichtet auf die Abfindung nach § 1a KSchG.
Achtung: § 1a KSchG ist oft ein Lockangebot! Wenn die Kündigung angreifbar ist, können durch Verhandlungen oder Kündigungsschutzklage höhere Abfindungen erzielt werden. Lassen Sie sich nicht zu schnell auf das Angebot ein, sondern prüfen Sie erst die Erfolgsaussichten einer Klage.
Verhandlungstipps: So erhöhen Sie Ihre Abfindung
Die Abfindungshöhe ist Verhandlungssache. Mit der richtigen Strategie können Sie deutlich mehr herausholen als die Standardformel.
1. Kündigung genau prüfen
Prüfen Sie die K ündigung auf formelle und materielle Fehler.
Häufige Fehler:
Fehlende oder fehlerhafte Betriebsratsanhörung
Formfehler (keine Schriftform, fehlende Unterschrift)
Fehlerhafte Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung
Fehlende Abmahnung bei verhaltensbedingter Kündigung
Versäumung der Zwei-Wochen-Frist bei außerordentlicher Kündigung
Jeder Fehler stärkt Ihre Verhandlungsposition massiv.
2. Dreiwochenfrist beachten
Sie müssen innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage erheben, sonst gilt die Kündigung als wirksam (§ 7 KSchG). Diese Frist ist zwingend! Lassen Sie die Frist nicht verstreichen, auch wenn Sie verhandeln wollen. Sie können jederzeit vergleichen, aber ohne Klage haben Sie keine Verhandlungsmacht.
3. Rechtsanwalt einschalten
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kennt die Rechtslage, kann die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen und verhandelt professionell. Die Kosten für den Anwalt sind meist durch die höhere Abfindung mehr als gedeckt. Viele Arbeitnehmer haben eine Rechtsschutzversicherung, die die Anwaltskosten übernimmt.
4. Verhandlungsspielraum nutzen
Das erste Angebot des Arbeitgebers ist selten das letzte. Gehen Sie in die Verhandlung mit einer klaren Vorstellung, was Sie erreichen wollen, aber bleiben Sie flexibel. Setzen Sie einen realistischen, aber ambitionierten Rahmen.
5. Stärken betonen
Betonen Sie Faktoren, die eine höhere Abfindung rechtfertigen:
Ihr Alter und Ihre Arbeitsmarktchancen
Ihre lange Betriebszugehörigkeit und Betriebstreue
Unterhaltspflichten
Die Schwächen der Kündigung
Sonderkündigungsschutz (falls vorhanden)
6. Arbeitgeber unter Druck setzen
Der Arbeitgeber will einen langwierigen Prozess vermeiden. Ein Kündigungsschutzprozess kostet Zeit, Geld und Nerven. Nutzen Sie dies als Hebel. Zeigen Sie auf, dass eine angemessene Abfindung für beide Seiten die bessere Lösung ist.
7. Zeitpunkt der Abfindung verhandeln
Der Zeitpunkt des Zuflusses der Abfindung beeinflusst die Steuerlast. Verhandeln Sie gegebenenfalls, dass die Abfindung in einem Jahr ausgezahlt wird, in dem Sie weniger Einkommen haben (z.B. im Jahr nach der Kündigung, wenn Sie noch arbeitslos sind). Dies kann durch die Fünftelregelung Steuern sparen.
Checkliste: Abfindung berechnen und verhandeln
Kündigungsschreiben erhalten → Zugangsdatum notieren
Dreiwochenfrist berechnen (Zugang + 3 Wochen) und im Kalender markieren
Kündigung auf Fehler prüfen (Betriebsratsanhörung, Formfehler, Sozialauswahl)
Letztes Bruttomonatsgehalt ermitteln (inkl. regelmäßiger Zulagen)
Betriebszugehörigkeit berechnen (volle Jahre, Bruchteile ab 6 Monaten aufrunden)
Abfindung nach Standardformel berechnen (0,5 × Gehalt × Jahre)
Faktoren prüfen, die eine höhere Abfindung rechtfertigen (Alter, Betriebszugehörigkeit, schwache Kündigung)
Sofort Fachanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren
Kündigungsschutzklage vor Ablauf der Dreiwochenfrist erheben
Verhandlungsziel festlegen (realistisch, aber ambitioniert)
In Verhandlungen Schwächen der Kündigung aufzeigen
Nicht vorschnell unterschreiben, sondern Vergleichsvorschlag prüfen lassen
Steuerliche Aspekte berücksichtigen (Fünftelregelung, Zeitpunkt der Zahlung)
Abfindung - häufige Fehler
Fehler - Arbeitnehmer
Dreiwochenfrist versäumt
Der größte Fehler! Ohne Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen haben Sie keine Verhandlungsmacht. Die Kündigung gilt als wirksam und Sie bekommen keine oder nur eine sehr niedrige Abfindung.
Erstes Angebot akzeptiert
Das erste Angebot des Arbeitgebers ist fast nie das beste. Verhandeln Sie! Mit der richtigen Argumentation sind oft 50-100% mehr drin.
Kündigung nicht geprüft
Viele Arbeitnehmer nehmen die Kündigung einfach hin, ohne sie auf Fehler zu prüfen. Jeder Fehler erhöht die Abfindung massiv.
Ohne Anwalt verhandelt
Arbeitnehmer ohne rechtliche Vertretung verschenken oft viel Geld. Ein Fachanwalt kennt die Rechtslage und verhandelt professionell.
§ 1a KSchG-Angebot vorschnell angenommen
Das gesetzliche Abfindungsangebot nach § 1a KSchG (Faktor 0,5) ist oft zu niedrig. Wenn die Kündigung angreifbar ist, sind durch Verhandlungen höhere Abfindungen möglich.
Steuerliche Aspekte ignoriert
Abfindungen sind voll steuerpflichtig. Die Fünftelregelung kann die Steuerlast senken. Der Zeitpunkt der Zahlung beeinflusst die Steuerlast. Planen Sie dies ein!
Variable Gehaltsbestandteile vergessen
Viele Arbeitnehmer vergessen, dass auch regelmäßige Boni, Provisionen oder 13. Monatsgehälter zum Bruttomonatsgehalt zählen können. Dies erhöht die Berechnungsgrundlage.
Fehler - Arbeitgeber
Abfindung ohne Gegenleistung angeboten
Manche Arbeitgeber bieten eine Abfindung an, ohne dass der Arbeitnehmer auf die Kündigungsschutzklage verzichtet. Das ist verschenktes Geld. Eine Abfindung sollte immer an den Verzicht auf die Klage gekoppelt sein.
Zu hohe Abfindung aus Angst vor Prozess
Manche Arbeitgeber überschätzen das Prozessrisiko und zahlen zu viel. Eine realistische Einschätzung durch einen Fachanwalt hilft.
Standardfaktor 0,5 ohne Differenzierung
Der Faktor 0,5 ist nicht immer angemessen. Bei starker Kündigung (z.B. nach Diebstahl) kann der Faktor niedriger sein. Bei schwacher Kündigung muss er höher sein.
Hilfe bei Abfindungsverhandlungen?
Kontaktieren Sie uns SOFORT für eine kostenlose Ersteinschätzung:
☎ 089/3801990 | ✉ thorn@thorn-law.de
Die Dreiwochenfrist läuft! Handeln Sie jetzt!
Wir berechnen Ihre mögliche Abfindung und verhandeln die bestmögliche Höhe für Sie. Unsere Erfahrung zeigt: Mit professioneller Vertretung sind oft doppelt so hohe Abfindungen möglich wie mit der Standardformel. Wir kennen die Schwachstellen von Kündigungen und nutzen sie in Verhandlungen gezielt aus.
Als Rechtsanwalt und Fachanwältin für Arbeitsrecht haben wir in über 25 Jahren mehr als 1500 Mandate bearbeitet und unzählige Abfindungen erfolgreich verhandelt. Profitieren Sie von unserer Erfahrung!
Dieser Artikel wurde von Dr. Thorn Rechtsanwälte mbB erstellt. Stand: 2025.
DR. THORN Rechtsanwälte
PartG mbB
Clemensstrasse 30
80803 München
Telefon: 089 3801990

Telefon: 089 3801990

Telefon: 089 3801990
FAQ - Abfindungsformel
Wie lautet die Abfindungsformel?
Die klassische Formel lautet: 0,5 × Bruttomonatsgehalt × Jahre der Betriebszugehörigkeit. Diese Formel ist ein Richtwert, nicht gesetzlich bindend. Die tatsächliche Höhe hängt von vielen Faktoren ab: wirtschaftliche Situation des Unternehmens, Gründe für die Kündigung, Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt, Ihr Alter, Unterhaltspflichten und vor allem die Stärke Ihrer Position in rechtlichen Auseinandersetzungen. Der Faktor 0,5 ist verhandelbar und kann zwischen 0,25 und 1,5 (oder höher) liegen.
Ist die Formel gesetzlich vorgeschrieben?
Nein, es gibt keine gesetzlich festgelegte Abfindungsformel. Die Formel ist eine Verhandlungsgrundlage, die häufig bei Sozialplänen, gerichtlichen Vergleichen oder in Aufhebungsverträgen angewendet wird. Einzige Ausnahme: § 1a KSchG sieht bei betriebsbedingten Kündigungen eine Abfindung von 0,5 Monatsgehältern pro Jahr vor - aber nur, wenn der Arbeitgeber dies anbietet und der Arbeitnehmer auf Kündigungsschutzklage verzichtet.
Wann ist eine höhere Abfindung möglich?
Eine höhere Abfindung ist möglich, wenn die Kündigung rechtlich angreifbar ist und der Arbeitgeber das Risiko eines Kündigungsschutzprozesses vermeiden möchte. Entscheidend sind: Die Schwächen der Kündigung (Formfehler, fehlerhafte Betriebsratsanhörung, fehlerhafte Sozialauswahl), Ihr Alter (ab 50-55 Jahren), lange Betriebszugehörigkeit (15+ Jahre), Unterhaltspflichten, schwierige Arbeitsmarktsituation oder Sonderkündigungsschutz. Mit gutem Verhandlungsgeschick und rechtlicher Vertretung sind Faktoren von 0,75 bis 1,5 oft möglich.
Welche Rolle spielt die Betriebszugehörigkeit?
Je länger die Betriebszugehörigkeit, desto höher die Abfindung nach der Formel. Aber nicht nur das: Lange Betriebszugehörigkeit (ab 15-20 Jahren) rechtfertigt auch einen höheren Faktor, da die Bindung zum Arbeitgeber stärker ist und der Verlust des Arbeitsplatzes härter trifft. Bei älteren Arbeitnehmern (50+) mit langer Betriebszugehörigkeit sind Abfindungen oft deutlich über der Standardformel. Bruchteile eines Jahres werden meist aufgerundet, wenn mehr als sechs Monate vorliegen.
Muß ich die Abfindung individuell verhandeln?
Ja, die Abfindung ist fast immer Verhandlungssache. Es gibt keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung (außer § 1a KSchG bei betriebsbedingten Kündigungen, wenn der Arbeitgeber dies anbietet). Die Höhe ist nicht fest vorgeschrieben. Wichtig: Erheben Sie innerhalb der Dreiwochenfrist Kündigungsschutzklage, sonst haben Sie keine Verhandlungsmacht. Das erste Angebot des Arbeitgebers ist selten das letzte. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht hilft Ihnen, das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung - Bitte konsultieren Sie einen Anwalt
DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN



