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Was ist eine Maßregelkündigung?
Eine Maßregelkündigung ist eine unzulässige Kündigung, die als Reaktion auf die rechtmäßige Wahrnehmung von Arbeitnehmerrechten erfolgt. Beispiele hierfür sind:
Ein Arbeitnehmer fordert ausstehende Lohnzahlungen ein und wird daraufhin gekündigt.
Eine Arbeitnehmerin macht ihr Recht auf Elternzeit geltend und erhält daraufhin eine Kündigung.
Ein Mitarbeiter verweigert rechtswidrige Überstunden und wird deswegen entlassen.
Ein Betriebsratsmitglied wird aufgrund seiner Tätigkeit gekündigt.
Solche Kündigungen sind nicht nur unzulässig, sondern auch rechtswidrig. Das Maßregelungsverbot nach § 612a BGB schützt Arbeitnehmer davor, wegen der Wahrnehmung gesetzlicher Rechte benachteiligt zu werden.
Maßregelungsverbot § 612a BGB
Der gesetzliche Schutz gegen Maßregelkündigungen ergibt sich aus § 612a BGB, der besagt: „Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt.“
Wichtige rechtliche Aspekte:
Kündigung wegen Rechtsausübung ist unzulässig: Eine Kündigung, die ausschließlich aufgrund der Wahrnehmung gesetzlicher Rechte erfolgt, ist nichtig.
Arbeitnehmer trägt die Beweislast: Der Arbeitnehmer muss glaubhaft machen, dass die Kündigung eine Reaktion auf seine Rechtsausübung war.
Schutz durch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG): Falls das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist (in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten und einer Betriebszugehörigkeit von mehr als sechs Monaten), ist die Kündigung zusätzlich auf soziale Rechtfertigung hin zu prüfen.
Typische Fälle
Kündigung wegen Lohnforderung
Arbeitnehmer, die ausstehende Gehaltszahlungen einfordern oder auf eine korrekte Abrechnung bestehen, sind manchmal Ziel von Kündigungen. Arbeitgeber, die darauf mit einer Entlassung reagieren, verstoßen gegen das Maßregelungsverbot.
Kündigung nach Krankmeldung
Ein Arbeitnehmer, der sich rechtmäßig krankmeldet, darf deshalb nicht gekündigt werden. Erfolgt die Kündigung dennoch als Reaktion auf eine Krankmeldung, kann es sich um eine Maßregelkündigung handeln.
Kündigung nach Betriebsratsaktivität
Mitglieder eines Betriebsrats genießen besonderen Kündigungsschutz. Wird ein Betriebsratsmitglied aufgrund seiner Tätigkeit entlassen, ist dies in der Regel eine unzulässige Maßregelkündigung.
Kündigung wegen Beschwerde über Arbeitsbedingungen
Arbeitnehmer haben das Recht, sich über unzumutbare Arbeitsbedingungen zu beschweren. Falls eine Kündigung darauf folgt, kann diese als Maßregelkündigung angefochten werden.
Maßregelkündigung - Rechtliche Folgen
Eine Maßregelkündigung ist nicht nur unzulässig, sondern auch rechtlich anfechtbar. Mögliche Konsequenzen für Arbeitgeber sind:
Nichtigkeit der Kündigung: Falls eine Maßregelkündigung vorliegt, ist diese von Anfang an unwirksam.
Rückkehr in das Unternehmen: Arbeitnehmer können im Rahmen einer Kündigungsschutzklage eine Wiedereinstellung verlangen.
Abfindung: Falls eine Rückkehr in das Unternehmen nicht gewünscht wird oder unmöglich ist, kann eine Abfindung durch einen Vergleich erzielt werden.
Schadensersatz: In bestimmten Fällen können betroffene Arbeitnehmer zusätzlich Schadensersatz fordern.
Empfehlungen - Arbeitnehmer
Klagefrist beachten: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden.
Beweise sichern: E-Mails, Zeugenaussagen oder Dokumentationen über vorherige Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber können als Beweismittel dienen.
Rechtsberatung einholen: Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann die Erfolgsaussichten der Klage prüfen und eine Strategie entwickeln.
Betriebsrat informieren: Falls vorhanden, sollte der Betriebsrat über die Kündigung in Kenntnis gesetzt werden.
Empfehlungen - Arbeitgeber
Rechtmäßige Kündigungen sicherstellen: Kündigungen sollten gut begründet und dokumentiert werden, um den Vorwurf einer Maßregelkündigung zu vermeiden.
Alternativen zur Kündigung prüfen: Falls Konflikte bestehen, könnten Abmahnungen oder interne Gespräche anstelle einer Kündigung angemessen sein.
Betriebsrat konsultieren: In mitbestimmungspflichtigen Betrieben sollte der Betriebsrat frühzeitig in den Kündigungsprozess einbezogen werden.
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FAQ - Maßregelkündigung
Wie kann ich nachweisen, dass ich wegen der Ausübung meiner Rechte gekündigt wurde?
Um nachzuweisen, dass es sich um eine Maßregelkündigung handelt, sollten Arbeitnehmer alle relevanten Beweise sichern. Dazu gehören: E-Mails, Briefe, Gesprächsprotokolle oder andere Dokumente, die auf einen Zusammenhang zwischen der Ausübung von Rechten (z. B. Krankmeldung, Beschwerde über Arbeitsbedingungen oder Beteiligung an einer Betriebsratswahl) und der Kündigung hinweisen. Auch Zeugenaussagen von Kollegen können hilfreich sein. Es ist wichtig, den zeitlichen Ablauf genau zu dokumentieren: Wann wurde das Recht ausgeübt, und wie hat der Arbeitgeber darauf reagiert? Ein spezialisierter Anwalt kann bei der Beweisführung unterstützen. Der Arbeitgeber muss im Prozess darlegen, dass die Kündigung aus anderen Gründen erfolgte.
Was passiert, wenn die Klagefrist von drei Wochen versäumt wird?
Nach § 4 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) muss eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als rechtswirksam – selbst dann, wenn sie offensichtlich unrechtmäßig ist. Eine nachträgliche Zulassung der Klage ist nur in Ausnahmefällen möglich (§ 5 KSchG), etwa wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde (z. B. durch Krankheit oder andere unvorhersehbare Ereignisse). In solchen Fällen muss unverzüglich ein Antrag auf nachträgliche Zulassung gestellt werden. Es ist daher entscheidend, bei Erhalt einer Kündigung sofort rechtlichen Rat einzuholen und die Frist im Blick zu behalten.
Kann ich eine Abfindung verlangen?
Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht bei einer Maßregelkündigung nicht automatisch. Allerdings besteht häufig die Möglichkeit, im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs eine Abfindung auszuhandeln – insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber ein Interesse daran hat, das Arbeitsverhältnis endgültig zu beenden und einen langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden. Die Höhe der Abfindung hängt von Faktoren wie der Dauer der Betriebszugehörigkeit, dem Alter des Arbeitnehmers und den Erfolgsaussichten der Klage ab. In einigen Fällen – etwa bei einem Sozialplan oder einer betriebsbedingten Kündigung mit Abfindungsangebot – kann ein Anspruch bestehen. Ein erfahrener Anwalt kann bei den Verhandlungen unterstützen und realistische Forderungen formulieren.
Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber mich nach der Klage weiter benachteiligt?
Falls es nach einer Klage zu weiteren Benachteiligungen durch den Arbeitgeber kommt (z. B. durch Mobbing, ungerechtfertigte Versetzungen oder Schikanen), können Arbeitnehmer erneut rechtliche Schritte einleiten. Eine erneute Klage wegen Mobbings oder erneuter Maßregelung ist möglich (§ 612a BGB). Wichtig ist es auch hier, alle Vorfälle sorgfältig zu dokumentieren – etwa durch Protokolle oder Zeugenaussagen von Kollegen. Zusätzlich können Gewerkschaften oder der Betriebsrat eingeschaltet werden, um Unterstützung zu leisten und den Druck auf den Arbeitgeber zu erhöhen. In schwerwiegenden Fällen können auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Es empfiehlt sich zudem, anwaltlichen Rat einzuholen, um die rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.
Welche Strafen drohen Arbeitgebern bei einer unrechtmäßigen Maßregelkündigung?
Eine unrechtmäßige Maßregelkündigung ist unwirksam (§ 612a BGB). Das bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis rechtlich fortbesteht und der Arbeitgeber verpflichtet sein kann, den Arbeitnehmer wieder einzustellen oder weiterzubeschäftigen. Dazu muss aber zwingend eine Kündigungsschutzklage fristgemäß eingereicht werden. Darüber hinaus können Schadensersatzansprüche bestehen – etwa für entgangenes Gehalt oder immaterielle Schäden wie Rufschädigung des Arbeitnehmers. In Einzelfällen drohen arbeitsrechtliche Sanktionen durch Aufsichtsbehörden oder Gewerkschaften; dies hängt jedoch vom konkreten Fall ab.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung - Bitte konsultieren Sie einen Anwalt
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