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Betriebsratswahl – Ablauf und Voraussetzungen
Herausgeber: DR. THORN Rechtsanwälte PartGmbB | Autor: Dr. Michael Thorn, Rechtsanwalt | Zuletzt aktualisiert: Februar 2026
Die Betriebsratswahl ist das Verfahren, durch das die Belegschaft eines Betriebs ihren Betriebsrat wählt. Ein Betriebsrat kann in jedem Betrieb mit mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern gewählt werden, von denen drei wählbar sein müssen (§ 1 Abs. 1 BetrVG).
Das Wahlverfahren ist in den §§ 7–20 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und der Wahlordnung (WO) im Detail geregelt. Die reguläre Amtszeit beträgt vier Jahre. Reguläre Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt – die nächsten regulären Wahlen stehen 2026 an.
Die Betriebsratswahl ist ein formstrenges Verfahren. Fehler im Wahlablauf können zur Anfechtung der Wahl führen. Gleichzeitig genießen Wahlbewerber und Wahlvorstandsmitglieder besonderen Kündigungsschutz, der sie vor einer Kündigung im Zusammenhang mit der Wahl schützen soll.
Dieser Artikel erklärt die Voraussetzungen, den Ablauf und die häufigsten Fehlerquellen der Betriebsratswahl. Er richtet sich an Arbeitnehmer, die einen Betriebsrat gründen oder sich zur Wahl stellen möchten, an bestehende Betriebsräte, die eine Neuwahl vorbereiten, sowie an Arbeitgeber, die ihre Rechte und Pflichten im Wahlverfahren kennen wollen.
Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Bearbeitung wird keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen.
Das Wichtigste in Kürze
Voraussetzung: In Betrieben mit mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern kann ein Betriebsrat gewählt werden. Der Arbeitgeber kann die Wahl nicht verhindern – jeder Versuch der Behinderung ist strafbar (§ 119 BetrVG).
Wahlberechtigung: Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Wählbar ist, wer dem Betrieb seit mindestens sechs Monaten angehört und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Leitende Angestellte sind weder wahlberechtigt noch wählbar.
Amtszeit und Wahlzeitraum: Die reguläre Amtszeit beträgt vier Jahre. Reguläre Wahlen finden alle vier Jahre zwischen dem 1. März und 31. Mai statt.
Kündigungsschutz:
