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Tantieme im Arbeitsrecht: Anspruch, Berechnung & Rechte 2026

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Tantieme im Arbeitsrecht – Anspruch, Berechnung und Rechte des Arbeitnehmers

Tantieme – Anspruch, Berechnung und Rechte im Arbeitsrecht


Herausgeber: DR. THORN Rechtsanwälte PartGmbB | Autor: Dr. Michael Thorn, Rechtsanwalt | Zuletzt aktualisiert: Februar 2026


Die Tantieme ist eine erfolgsabhängige Vergütung, die in der Regel an den Gewinn oder Umsatz des Unternehmens anknüpft. Im Arbeitsrecht hat sie besondere Bedeutung als Bestandteil der variablen Vergütung. Im Gegensatz zu einem festen Gehalt hängt die Tantieme vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens oder von der individuellen Leistung des Arbeitnehmers ab.


In der Praxis begegnet die Tantieme vor allem bei Führungskräften, Geschäftsführern und leitenden Angestellten. Sie kann aber auch für andere Arbeitnehmer vereinbart werden. Die rechtliche Einordnung hat erhebliche praktische Auswirkungen: Ob ein Anspruch besteht, ob er widerruflich ist und wie die Tantieme bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu behandeln ist, hängt von der konkreten vertraglichen Ausgestaltung und der Rechtsprechung des BAG ab.


Dieser Artikel richtet sich an Arbeitnehmer, die ihre Tantiemeansprüche durchsetzen wollen, und an Arbeitgeber, die Tantiemeregelungen rechtssicher gestalten möchten.



Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und soll ein erstes Verständnis für arbeitsrechtliche Fragestellungen vermitteln. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Bearbeitung wird keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Bei konkreten Fällen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht.



Das Wichtigste in Kürze


  • Erfolgsabhängige Vergütung: Die Tantieme knüpft an den Gewinn, den Umsatz oder die individuelle Leistung an. Im Unterschied zum festen Gehalt variiert sie mit dem wirtschaftlichen Erfolg und ist damit eine Form der variablen Vergütung.

  • Anspruch nur bei Vereinbarung: Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Tantieme besteht nicht. Der Anspruch ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung, einem Tarifvertrag oder aus betrieblicher Übung.

  • Freiwilligkeitsvorbehalt eingeschränkt wirksam: Ein Freiwilligkeitsvorbehalt bei laufendem Entgelt ist nach der BAG-Rechtsprechung unwirksam, wenn er im Widerspruch zu einer verbindlichen Zusage steht. Bei echten Sonderzahlungen ohne Entgeltcharakter kann er dagegen wirksam sein.

  • Widerrufsvorbehalt nur bei Einhaltung der 25-%-Grenze: Ein Widerrufsvorbehalt ist nach der BAG-Rechtsprechung nur wirksam, wenn die widerrufliche Leistung nicht mehr als 25 bis 30 % der Gesamtvergütung ausmacht und die Widerrufsgründe im Vertrag angegeben sind.

  • Stichtagsklauseln differenziert: Das BAG unterscheidet zwischen Tantiemen mit reinem Vergütungscharakter (Stichtagsklausel unwirksam) und solchen mit Mischcharakter (Stichtagsklausel unter Umständen zulässig). Entscheidend ist, ob die Tantieme allein vergangene Arbeitsleistung honoriert oder zusätzlich die Betriebstreue belohnen soll.





Definition und Arten der Tantieme



Was ist eine Tantieme?


Die Tantieme (von frz. „tantième" = der so-vielte Teil) ist eine erfolgsabhängige Vergütungskomponente, die regelmäßig an das Geschäftsergebnis oder die individuelle Leistung geknüpft wird.

Sie wird typischerweise jährlich oder halbjährlich gezahlt und ergänzt das feste Grundgehalt. Im Arbeitsrecht wird die Tantieme als Bestandteil der Gesamtvergütung behandelt – mit entsprechenden Auswirkungen auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaubsentgelt.



Gewinntantieme


Die häufigste Form ist die Gewinntantieme. Sie bemisst sich nach dem Jahresüberschuss, dem Bilanzgewinn oder einer anderen vereinbarten Bezugsgröße. Der Arbeitnehmer erhält einen prozentualen Anteil am Unternehmensgewinn.


Entscheidend ist die vertragliche Definition der Bemessungsgrundlage: Was als „Gewinn" gilt, muss eindeutig bestimmt sein – andernfalls droht Streit über die Berechnung.


Umsatztantieme


Die Umsatztantieme knüpft an den erzielten Umsatz an, unabhängig davon, ob das Unternehmen Gewinn erzielt.


Sie wird häufig im Vertrieb eingesetzt und ist von der Provision abzugrenzen: Während die Provision an vom Arbeitnehmer persönlich vermittelte Geschäfte anknüpft, betrifft die Umsatztantieme den Gesamtumsatz oder einen Teilbereich des Unternehmens.


Leistungstantieme


Die Leistungstantieme knüpft an individuelle Zielvereinbarungen oder persönliche Leistungskennzahlen an. Sie ist von der Zielvereinbarung zu unterscheiden, obwohl beide in der Praxis oft miteinander verbunden werden.

Bei einer Leistungstantieme wird die Zielerreichung in einen konkreten Geldbetrag umgerechnet.





Anspruchsgrundlagen



Vertragliche Vereinbarung


Der Anspruch auf eine Tantieme setzt eine Rechtsgrundlage voraus. Am häufigsten ist die Regelung im Arbeitsvertrag. Dabei muss die Tantiemeregelung so bestimmt sein, dass der Arbeitnehmer seine Ansprüche berechnen kann. Eine Klausel, die lediglich eine „angemessene Tantieme" verspricht, ohne die Bemessungsgrundlage oder den Prozentsatz zu bestimmen, ist wegen Unbestimmtheit problematisch. Das BAG verlangt mindestens eine bestimmbare Berechnungsgrundlage.


Betriebliche Übung


Hat der Arbeitgeber über mindestens drei aufeinanderfolgende Jahre vorbehaltlos eine Tantieme in gleicher Art und Weise gezahlt, kann ein Anspruch aus betrieblicher Übung entstehen. Der Arbeitnehmer darf dann darauf vertrauen, dass die Leistung auch künftig erbracht wird. Der Arbeitgeber kann die betriebliche Übung nicht einseitig beenden – er benötigt dafür eine Änderungskündigung oder eine einvernehmliche Vertragsänderung.



Gleichbehandlungsgrundsatz


Zahlt der Arbeitgeber vergleichbaren Arbeitnehmern eine Tantieme, kann ein übergangener Arbeitnehmer einen Anspruch aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz haben. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber nach einem erkennbaren generalisierenden Prinzip vorgeht und einzelne Arbeitnehmer ohne sachlichen Grund von der Leistung ausschließt.




Freiwilligkeitsvorbehalt und Widerrufsvorbehalt



Freiwilligkeitsvorbehalt


Ein Freiwilligkeitsvorbehalt soll verhindern, dass aus der wiederholten Zahlung einer Tantieme ein Rechtsanspruch entsteht. Das BAG hat die Grenzen dieses Vorbehalts jedoch erheblich eingeschränkt: Bei laufendem Arbeitsentgelt (wozu auch die regelmäßige Tantieme zählen kann) ist ein Freiwilligkeitsvorbehalt unwirksam, wenn er im Widerspruch zu einer anderweitigen verbindlichen Zusage steht (BAG, Urteil vom 14.09.2011, Az. 10 AZR 526/10). Zulässig bleibt er bei echten Sonderzahlungen, die zusätzlich zum geschuldeten Entgelt als Anerkennung oder aus besonderem Anlass gewährt werden.



Widerrufsvorbehalt


Im Unterschied zum Freiwilligkeitsvorbehalt setzt der Widerrufsvorbehalt einen bestehenden Anspruch voraus, den der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen kann. Das BAG verlangt (Urteil vom 12.01.2005, Az. 5 AZR 364/04): Der Widerruf darf nur einen Anteil von maximal 25 bis 30 % der Gesamtvergütung betreffen, die Widerrufsgründe müssen im Vertrag angegeben sein (z. B. wirtschaftliche Gründe, Leistungsabfall) und der Widerruf darf nicht willkürlich erfolgen. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist die Widerrufsklausel nach § 307 BGB unwirksam.




Stichtags- und Rückzahlungsklauseln


Stichtagsklauseln


Stichtagsklauseln machen die Auszahlung der Tantieme davon abhängig, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt (z. B. am 31. März des Folgejahres) ungekündigt besteht. Das BAG differenziert: Hat die Tantieme reinen Vergütungscharakter – honoriert sie also ausschließlich die im Bezugszeitraum erbrachte Arbeitsleistung –, ist eine Stichtagsklausel unwirksam (BAG, Urteil vom 18.01.2012, Az. 10 AZR 612/10). Verfolgt die Tantieme dagegen einen doppelten Zweck (Vergütung und Belohnung der Betriebstreue), kann eine Stichtagsklausel unter Umständen zulässig sein. Abzugrenzen ist dies von einer Gratifikation, bei der die Treuebindung im Vordergrund steht.


Rückzahlungsklauseln

Rückzahlungsklauseln verpflichten den Arbeitnehmer zur Rückzahlung der Tantieme bei vorzeitigem Ausscheiden. Sie unterliegen strenger AGB-Kontrolle. Die Bindungsdauer muss in einem angemessenen Verhältnis zur Höhe der Tantieme stehen. Als Orientierung gilt: Bis zu einem Monatsgehalt ist eine Bindung bis zum 31. März des Folgejahres zulässig, bei höheren Beträgen verlängert sich die zulässige Bindungsdauer entsprechend.




Tantieme bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses


Bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag stellt sich regelmäßig die Frage, ob ein anteiliger Tantiemeanspruch (pro rata temporis) besteht. Hat die Tantieme Vergütungscharakter, besteht grundsätzlich ein anteiliger Anspruch für die im Geschäftsjahr geleistete Arbeitszeit – auch wenn das Arbeitsverhältnis vor Ende des Bemessungszeitraums endet. Bei Freistellung während der Kündigungsfrist ist die Tantieme in der Regel weiter zu zahlen, da der Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung bereit ist.


Abgrenzung zu anderen variablen Vergütungsformen


Die Tantieme ist von verwandten Vergütungsformen abzugrenzen: Die Provision knüpft an persönlich vermittelte Geschäfte an (§§ 65, 87 HGB), der Bonus ist in der Regel an individuelle oder unternehmensbezogene Ziele gebunden, die Gratifikation belohnt die Betriebstreue und das Weihnachtsgeld ist eine jährliche Sonderzahlung mit unterschiedlichem Rechtscharakter. Die Einordnung hat praktische Bedeutung für die Frage, ob Stichtagsklauseln, Freiwilligkeitsvorbehalte oder Rückzahlungsklauseln wirksam sind.



Praxishinweis


Arbeitgeber sollten Tantiemeregelungen klar und transparent formulieren: Die Bemessungsgrundlage muss bestimmt oder bestimmbar sein, der Prozentsatz festgelegt und der Auszahlungszeitpunkt definiert. Ein pauschaler Freiwilligkeitsvorbehalt bei einer regelmäßig gezahlten Tantieme hält der AGB-Kontrolle in der Regel nicht stand.


Arbeitnehmer sollten bei der Vertragsgestaltung darauf achten, dass die Tantieme als verbindlicher Vergütungsbestandteil vereinbart wird – und nicht lediglich als freiwillige Leistung.




Verwandte Themen im Arbeitsrecht-Lexikon


Die Tantieme gehört zur variablen Vergütung und wird häufig neben der Provision oder der Zielvereinbarung vereinbart. Die Abgrenzung zur Gratifikation und zum Weihnachtsgeld entscheidet über die Wirksamkeit von Stichtags- und Rückzahlungsklauseln. Der Freiwilligkeitsvorbehalt und der Widerrufsvorbehalt sind die beiden zentralen Instrumente, mit denen Arbeitgeber sich Flexibilität vorbehalten wollen – beide unterliegen strenger AGB-Kontrolle.




Fragen zur Tantieme?


Wenn Ihnen eine Tantieme zusteht, die nicht oder nicht vollständig gezahlt wurde, oder wenn Sie als Arbeitgeber eine rechtssichere Tantiemeregelung gestalten möchten, unterstützen wir Sie kompetent.

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Dr. Michael Thorn, Rechtsanwalt | Stand: Februar 2026





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Beatrice v. Wallenberg  Rechtsanwältin und  Fachanwältin für Arbeitsrecht
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FAQ – Tantieme

Habe ich als Arbeitnehmer Anspruch auf eine Tantieme?

Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Ein Tantiemeanspruch ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder aus betrieblicher Übung. Letztere entsteht, wenn der Arbeitgeber über mindestens drei Jahre vorbehaltlos eine Tantieme in gleicher Art und Weise gezahlt hat.

Kann der Arbeitgeber die Tantieme einseitig streichen?

Das hängt von der Rechtsgrundlage ab. Ein wirksamer Freiwilligkeitsvorbehalt kann die Streichung ermöglichen, sofern die Tantieme keinen Entgeltcharakter hat. Ein Widerrufsvorbehalt erlaubt die Streichung nur, wenn er den strengen BAG-Anforderungen genügt (25-%-Grenze, Angabe der Widerrufsgründe). Besteht der Anspruch aus betrieblicher Übung, ist eine einseitige Streichung ausgeschlossen – hier bedarf es einer Änderungskündigung.

Bekomme ich eine anteilige Tantieme bei Kündigung?

Wenn die Tantieme Vergütungscharakter hat – also vergangene Arbeitsleistung honoriert –, besteht grundsätzlich ein anteiliger Anspruch (pro rata temporis) für die im Bezugszeitraum geleistete Arbeit. Eine Stichtagsklausel, die den Anspruch bei Ausscheiden vollständig entfallen lässt, ist bei reinen Vergütungstantiemen unwirksam.

Was ist der Unterschied zwischen Tantieme und Bonus?

Die Tantieme knüpft typischerweise an den Unternehmensgewinn oder -umsatz an und hat damit einen direkten Bezug zum wirtschaftlichen Ergebnis. Der Bonus wird dagegen häufig an individuelle Zielvorgaben oder Leistungskennzahlen geknüpft. In der Praxis werden beide Begriffe allerdings nicht immer trennscharf verwendet – entscheidend ist die konkrete vertragliche Ausgestaltung.

Muss der Arbeitgeber mir Einsicht in die Geschäftszahlen geben?

Wenn die Tantieme an den Unternehmensgewinn geknüpft ist, hat der Arbeitnehmer einen Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch aus § 259 BGB. Der Arbeitgeber muss die für die Berechnung maßgeblichen Geschäftszahlen offenlegen, damit der Arbeitnehmer seinen Anspruch überprüfen kann. Bei einer Gewinntantieme umfasst dies die wesentlichen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung.

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