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Arbeitskampf im Arbeitsrecht – Streik, Aussperrung und Rechtsfolgen
Herausgeber: DR. THORN Rechtsanwälte PartG mbB | Autor: Dr. Michael Thorn, Rechtsanwalt | Stand: Februar 2026
Der Arbeitskampf gehört zu den grundlegenden Instrumenten der kollektiven Arbeitsbeziehungen in Deutschland. Wenn Tarifverhandlungen scheitern, greifen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände zu Kampfmaßnahmen, um ihre Forderungen durchzusetzen. Auf Seiten der Arbeitnehmer steht dabei der Streik im Mittelpunkt, während die Arbeitgeberseite mit der Aussperrung reagieren kann. Der Arbeitskampf ist verfassungsrechtlich durch Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes geschützt und unmittelbarer Ausdruck der Koalitionsfreiheit. Gleichzeitig unterliegt er strengen Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen, die in jahrzehntelanger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entwickelt wurden. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen ist es entscheidend, die Regeln des Arbeitskampfrechts zu kennen – denn rechtswidrige Kampfmaßnahmen können erhebliche Schadensersatzpflichten und arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Dieser Artikel richtet sich an Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die von einem Arbeitskampf betroffen sind oder sich über ihre Rechte und Pflichten bei Streik und Aussperrung informieren möchten.
Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Bearbeitung wird keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Bei konkreten Fällen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht.
