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Aussperrung im Arbeitsrecht – Definition, Formen und Rechtsfolgen
Herausgeber: DR. THORN Rechtsanwälte PartG mbB | Autor: Dr. Michael Thorn, Rechtsanwalt | Stand: Februar 2026
Die Aussperrung ist das Arbeitskampfmittel der Arbeitgeberseite und bildet das Gegenstück zum Streik der Arbeitnehmer. Bei einer Aussperrung schließt der Arbeitgeber eine Mehrzahl von Arbeitnehmern planmäßig von der Beschäftigung aus und verweigert die Lohnzahlung, um im Arbeitskampf seinerseits Druck auszuüben. Die Aussperrung ist wie der Streik verfassungsrechtlich durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützt und Ausdruck der Koalitionsfreiheit. In der Praxis wird die Aussperrung allerdings deutlich seltener eingesetzt als der Streik und unterliegt strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen, die das Bundesarbeitsgericht in seiner Rechtsprechung entwickelt hat. Für betroffene Arbeitnehmer ist es entscheidend, ihre Rechte im Falle einer Aussperrung zu kennen – insbesondere hinsichtlich des Vergütungsanspruchs, des Kündigungsschutzes
