top of page

Aktuelles im Arbeitsrecht

Sie sind hier:

Aktuelles im Arbeitsrecht - Urteile, Gesetze und interessante Artikel

Im Arbeitsrecht sind aktuelle Informationen von besonderer Bedeutung, weil sich die rechtlichen Bedingungen ständig ändern. Neue Gesetze und Verordnungen, wegweisende Gerichtsurteile und relevante Fachartikel beeinflussen Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Auf Aktuelles im Arbeitsrecht - Urteile, Gesetze und interessante Artikel finden Sie interessante Artikel zu ausgewählten Themen und neuen Entscheidungen. Arbeitsrecht aktuell: Neues, Tipps und Urteile im Arbeitsrecht

KÜNDIGUNG

Erbringt ein Arbeitnehmer trotz Aufforderung des Arbeitgebers keinen ärztlichen Nachweis zur Arbeitsfähigkeit, kann das eine verhaltensbedingte Kündigung begründen. Das kann bedeuten: Kein Nachweis der Arbeitsfähigkeit - Kündigung. Wenn im Vorhinein klar ist, dass der Arbeitnehmer seinen Pflichten auch nach einer Abmahnung nicht nachkommt, ist sogar eine Abmahnung vor der Kündigung entbehrlich.

Kein Nachweis der Arbeitsfähigkeit - Kündigung

Fehlt der Nachweis der Arbeitsfähigkeit, kann eine verhaltensbedingte Kündigung folgen. Arbeitnehmer sollten ihre ärztlichen Atteste stets vollständig vorlegen.

ABMAHNUNG

Eine tarifliche Regelung sieht vor, dass ein angestellter Zeitschriftenredakteur seinem Verlag als Arbeitgeber zuvor eine Mitteilung machen muss, wenn er während seiner Arbeit eine Nachricht erhält, die er anderweitig verwerten will. Dies gibt dem Verlag die Möglichkeit, zu prüfen, ob die Veröffentlichung eigene berechtigte Interessen beeinträchtigt. Verstößt der Redakteur gegen diese Pflicht, kann eine Abmahnung ausgesprochen werden.

Abmahnung eines Redakteurs

Ein Verstoß gegen Anzeigepflichten durch Journalisten kann eine Abmahnung rechtfertigen. Das BAG betont die berufliche Verantwortung in solchen Fällen.

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in München: DR. THORN Rechtsanwälte

Die erfahrenen Anwälte von DR. THORN Rechtsanwälte bieten Ihnen kompetente Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Fragen wie Kündigungen oder Aufhebungsverträgen. Falls Sie Interesse haben, können Sie uns gerne kontaktieren, um Ihre Angelegenheit zu besprechen.

 

Unser Highlight: Kostenloses Erstgespräch

Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs geben wir Ihnen gerne eine Einschätzung der Erfolgsaussichten Ihres Falls bevor Sie weitere Entscheidungen treffen.

Rufen Sie uns gerne an. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen.

bottom of page