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Arbeitsgericht München

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Arbeitsgericht München – Rechtsanwalt Arbeitsrecht München DR. THORN

Arbeitsgericht München – Zuständigkeit, Verfahren, praktische Hinweise


Herausgeber: DR. THORN Rechtsanwälte PartG mbB München – Autor: Dr. Michael Thorn, Rechtsanwalt – Stand: Februar 2026



Das Arbeitsgericht München ist die erste Instanz für arbeitsrechtliche Streitigkeiten im Großraum München. Als eines der größten Arbeitsgerichte in Deutschland bearbeitet es jährlich mehrere tausend Verfahren – von der Kündigungsschutzklage über Lohnstreitigkeiten bis hin zu Auseinandersetzungen über Arbeitszeugnisse und Abfindungen. Wer in München oder dem umliegenden Landkreis arbeitet und einen arbeitsrechtlichen Konflikt gerichtlich lösen muss, wird in der Regel zunächst mit dem Arbeitsgericht München konfrontiert.


Dieser Artikel gibt einen praxisorientierten Überblick über das Arbeitsgericht München: Adresse und Erreichbarkeit, Zuständigkeitsbezirk, Ablauf eines typischen Verfahrens, Fristen, Kosten und die Frage, wann ein Anwalt eingeschaltet werden sollte. Für allgemeine Fragen zur Arbeitsgerichtsbarkeit und dem dreistufigen Instanzenzug empfehlen wir unseren übergreifenden Lexikon-Artikel zum Arbeitsgericht.



Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Bearbeitung wird keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht in München.



Das Wichtigste in Kürze


  • Adresse: Arbeitsgericht München, Winzererstraße 106, 80797 München. Nächstgelegene ÖPNV-Haltestellen: U-Bahn-Stationen Scheidplatz und Hohenzollernplatz sowie Tram-Haltestelle Herzogstraße (Linie 27) und Haltestelle Nordbad.

  • Zuständigkeit: Das Arbeitsgericht München ist zuständig für Arbeitsverhältnisse, die im Bezirk der Stadt München und der umliegenden Landkreise begründet wurden oder erfüllt werden sollen.

  • Häufigste Verfahren: Kündigungsschutzklagen, Lohn- und Gehaltsstreitigkeiten, Zeugnisklagen, Abmahnungsstreitigkeiten und Abfindungsverhandlungen.

  • Dreiwochenfrist: Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht München eingereicht werden – diese Frist ist absolut. Mehr dazu unter Dreiwochenfrist.

  • Kein Anwaltszwang in der 1. Instanz: Vor dem Arbeitsgericht München besteht kein Anwaltszwang. Dennoch ist anwaltliche Vertretung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Regel empfehlenswert.

  • Kostenregelung: In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, wer den Prozess gewinnt. Gerichtsgebühren fallen nur bei Urteil an, nicht beim Vergleich.




Arbeitsgericht München – Adresse und Erreichbarkeit


Das Arbeitsgericht München befindet sich in der Winzererstraße 106, 80797 München. Das Gebäude liegt im Stadtbezirk Schwabing-West (nahe der Grenze zu Maxvorstadt/Neuhausen).


Die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist gut: Die U-Bahn-Stationen Scheidplatz und Hohenzollernplatz sowie die Tram-Haltestelle Herzogstraße (Linie 27) und die Haltestelle Nordbad sind nur wenige Gehminunten entfernt.


Wer mit dem Auto anreist, sollte frühzeitig starten – Parkplätze in unmittelbarer Nähe sind begrenzt. Für Verhandlungen empfiehlt sich eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln.


Die Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts München ist in der Regel montags bis freitags zu den üblichen Gerichtszeiten erreichbar. Die Rechtsantragstelle ist montags bis freitags in der Regel von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr geöffnet (Nummernausgabe bis 11:30 Uhr). Klagen können schriftlich per Post, per Fax oder persönlich zu Protokoll der Geschäftsstelle eingereicht werden. Elektronischer Rechtsverkehr (beA) ist für Anwälte verpflichtend.




Zuständigkeitsbezirk des Arbeitsgerichts München


Das Arbeitsgericht München ist sachlich und örtlich zuständig für arbeitsrechtliche Streitigkeiten im Großraum München. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Betriebs, in dem der Arbeitnehmer überwiegend tätig ist, oder nach dem Wohnort des Arbeitnehmers, wenn kein fester Betriebssitz besteht. Für Arbeitnehmer, die in der Stadt München beschäftigt sind, ist das Arbeitsgericht München in der Regel die zuständige erste Instanz.


Für den weiteren Großraum – etwa Arbeitsverhältnisse im Landkreis München, im Landkreis Dachau oder im Landkreis Ebersberg – kann das Arbeitsgericht München ebenfalls zuständig sein, abhängig vom konkreten Betriebssitz. Wer unsicher ist, ob das Arbeitsgericht München oder ein anderes Arbeitsgericht in Bayern zuständig ist, sollte dies frühzeitig anwaltlich klären lassen - insbesondere bei laufenden Fristen wie der Dreiwochenfrist für die Kündigungsschutzklage.


Berufungsinstanz für Entscheidungen des Arbeitsgerichts München ist das Landesarbeitsgericht München.




Häufige Verfahren vor dem Arbeitsgericht München


Kündigungsschutzklage


Die Kündigungsschutzklage ist das häufigste Verfahren vor dem Arbeitsgericht München. Arbeitnehmer, die eine Kündigung für sozial ungerechtfertigt oder formell unwirksam halten, müssen innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage erheben. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist – wird sie versäumt, gilt die Kündigung als wirksam, selbst wenn sie tatsächlich rechtswidrig wäre. Nur in Ausnahmefällen ist eine nachträgliche Klagezulassung nach § 5 KSchG möglich.


In der Praxis endet ein großer Teil der Kündigungsschutzverfahren am Arbeitsgericht München mit einem Abfindungsvergleich. Die Güteverhandlung bietet die erste und oft beste Gelegenheit, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen – häufig gegen Zahlung einer Abfindung.


Lohn- und Gehaltsstreitigkeiten


Streitigkeiten über ausstehenden Lohn, Überstundenvergütung, Provisionen, Sonderzahlungen oder Urlaubsgeld gehören zu den häufigen Verfahren am Arbeitsgericht München. Anders als bei der Kündigungsschutzklage gilt hier keine kurze Klagefrist – zu beachten sind jedoch die Ausschlussfristen aus Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag sowie die allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren.


Zeugnisstreitigkeiten


Ist der Inhalt oder die Formulierung eines Arbeitszeugnisses strittig, entscheidet das Arbeitsgericht München im Rahmen einer Zeugnisklage. Arbeitnehmer können auf Erteilung, Berichtigung oder Ergänzung eines Zeugnisses klagen. Für die Zeugnisklage gilt die regelmäßige Verjährungsfrist, jedoch sollte nicht zu lange gewartet werden.


Abmahnung


Arbeitnehmer, die eine zu Unrecht erteilte Abmahnung aus ihrer Personalakte entfernen lassen wollen, können vor dem Arbeitsgericht München auf Entfernung klagen. Alternativ kann ein schriftlicher Widerspruch zur Personalakte genommen werden, ohne das Gericht anzurufen.





Ablauf eines Verfahrens vor dem Arbeitsgericht München


Einen ausführlichen Überblick über den allgemeinen Ablauf eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens – von der Klageerhebung über den Gütetermin bis zur Berufung – bietet unser Lexikon-Artikel zum Arbeitsgericht-Verfahren. Die nachfolgenden Ausführungen beschreiben die Besonderheiten und Praxis des Arbeitsgerichts München.


Klageerhebung


Ein Verfahren beginnt mit der Klageerhebung. Die Klage kann schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts München in der Winzererstraße erklärt werden. Bei einer Kündigungsschutzklage ist die Dreiwochenfrist zwingend zu beachten. Die Klage muss die Parteien (Arbeitnehmer als Kläger, Arbeitgeber als Beklagter), den Streitgegenstand und den Antrag enthalten.


Gütetermin


Nach Eingang der Klage setzt das Arbeitsgericht München einen Gütetermin an. Bei Kündigungsschutzklagen soll dieser Termin laut § 61a ArbGG innerhalb von zwei Wochen nach Klageeingang stattfinden – in der Münchner Praxis variieren die tatsächlichen Wartezeiten je nach Auslastung des Gerichts und können mehrere Wochen betragen. Im Gütetermin versucht der Vorsitzende Richter allein (ohne ehrenamtliche Richter), eine gütliche Einigung zu erzielen. Ein erheblicher Teil der Verfahren – insbesondere Kündigungsschutzklagen – endet bereits hier mit einem Vergleich.


Kommt im Gütetermin keine Einigung zustande, gibt das Gericht dem Beklagten Gelegenheit zur schriftlichen Erwiderung und bestimmt einen Kammertermin.


Kammertermin


Im Kammertermin wird der Fall vor der vollständig besetzten Kammer verhandelt – bestehend aus einem Berufsrichter als Vorsitzendem sowie je einem ehrenamtlichen Richter aus den Kreisen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber. Die Parteien tragen ihre Argumente vor, das Gericht kann Beweis erheben und Zeugen vernehmen. Am Ende des Kammertermins ergeht entweder ein Urteil oder ein weiterer Vergleich. Auch im Kammertermin ist ein Vergleich möglich und praktisch häufig.Die wichtigste Frist im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist die Dreiwochenfrist für die Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG. Sie beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Kündigung und endet nach exakt drei Wochen. Auch Sonn- und Feiertage verlängern diese Frist nicht – es sei denn, der letzte Tag fällt auf einen Sonntag oder gesetzlichen Feiertag; in diesem Fall verschiebt sich das Fristende auf den nächsten Werktag.


Daneben sind folgende Fristen praxisrelevant: die Ausschlussfrist aus dem Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag für die Geltendmachung von Lohnforderungen (häufig zwei bis drei Monate), die Monatsfrist für die Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil und die Zweimonatsfrist für die Berufungsbegründung. Wer unsicher ist, welche Frist in seinem Fall läuft, sollte unverzüglich rechtliche Beratung in Anspruch nehmen – versäumte Fristen sind in der Regel nicht heilbar.


Urteil und Rechtsmittel


Endet das Verfahren mit einem Urteil, kann die unterlegene Partei Berufung zum Landesarbeitsgericht München einlegen. Die Berufungsfrist beträgt einen Monat nach Zustellung des vollständigen Urteils. Vor dem Landesarbeitsgericht besteht Anwaltszwang, und die Kostenregelung ändert sich: Die unterlegene Partei trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.




Fristen vor dem Arbeitsgericht München


Die wichtigste Frist im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist die Dreiwochenfrist für die Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG. Sie beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Kündigung und endet nach exakt drei Wochen. Auch Sonn- und Feiertage verlängern diese Frist nicht – es sei denn, der letzte Tag fällt auf einen Sonntag oder gesetzlichen Feiertag; in diesem Fall verschiebt sich das Fristende auf den nächsten Werktag.


Daneben sind folgende Fristen praxisrelevant: Die Frist zur Zurückweisung der Kündigung eines Vertreters ohne Originalvollmacht. Die Ausschlussfrist aus dem Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag für die Geltendmachung von Lohnforderungen (häufig zwei bis drei Monate), die Monatsfrist für die Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil und die Zweimonatsfrist für die Berufungsbegründung.


Wer unsicher ist, welche Frist in seinem Fall läuft, sollte unverzüglich rechtliche Beratung in Anspruch nehmen – versäumte Fristen sind in der Regel nicht heilbar.



Kosten eines Verfahrens vor dem Arbeitsgericht München


Keine Anwaltskostenerstattung in der 1. Instanz


Eine wichtige Besonderheit des arbeitsgerichtlichen Verfahrens in der ersten Instanz: Jede Partei trägt ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig davon, wer den Prozess gewinnt oder verliert (§ 12a ArbGG). Diese Regelung soll Arbeitnehmer ermutigen, ihre Rechte ohne Angst vor dem Kostenrisiko durchzusetzen. Praktische Konsequenz: Wer vor dem Arbeitsgericht München gewinnt, bekommt keine Anwaltskosten erstattet. Wer verliert, muss trotzdem nur die eigenen Anwaltskosten zahlen – nicht die des Gegners.


Gerichtsgebühren


Gerichtsgebühren entstehen vor dem Arbeitsgericht München nur im Fall eines streitigen Urteils. Endet das Verfahren durch Vergleich, Klagerücknahme oder Anerkenntnis, fallen keine Gerichtsgebühren an. Die Höhe der Gerichtsgebühren richtet sich nach dem Streitwert. Bei einer Kündigungsschutzklage wird der Streitwert in der Regel auf ein Vierteljahresgehalt geschätzt.


Prozesskostenhilfe


Arbeitnehmer mit geringem Einkommen können beim Arbeitsgericht München Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen. PKH wird gewährt, wenn die Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und der Antragsteller die Kosten nicht selbst tragen kann. Eine bewilligte PKH übernimmt die Gerichtskosten und – soweit ein Anwalt beigeordnet wird – die Anwaltsgebühren. Der Antrag auf PKH sollte zusammen mit der Klageschrift oder rechtzeitig vor dem Termin gestellt werden.


Rechtsschutzversicherung


Wer über eine Rechtsschutzversicherung mit arbeitsrechtlichem Baustein verfügt, kann die Anwalts- und Gerichtskosten über die Versicherung abrechnen. Wichtig: Die meisten Versicherungen fordern eine Wartezeit oder sehen Deckungsausschlüsse vor. Die Deckungszusage sollte frühzeitig eingeholt werden.




Kein Anwaltszwang – aber anwaltliche Vertretung empfehlenswert


Vor dem Arbeitsgericht München besteht in der ersten Instanz kein Anwaltszwang. Arbeitnehmer können sich selbst vertreten oder sich durch Gewerkschaftsvertreter unterstützen lassen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass anwaltliche Vertretung die Erfolgschancen erheblich verbessert – insbesondere bei komplexen Sachverhalten wie betriebsbedingten Kündigungen mit Sozialauswahl, verhaltensbedingten oder außerordentlichen Kündigungen sowie bei streitigen Abfindungsverhandlungen.


Ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt kennt die Gepflogenheiten des Arbeitsgerichts München, weiß welche Argumente bei Güteterminen verfangen und kann bereits bei der Formulierung der Klageschrift strategische Weichen stellen. Gerade beim Gütetermin – dem oft entscheidenden ersten Termin – kommt es auf eine klare Verhandlungsführung an.





Arbeitsgericht München und Landesarbeitsgericht München im Überblick


Das Arbeitsgericht München ist die erste Instanz für arbeitsrechtliche Streitigkeiten im Großraum München. Das Landesarbeitsgericht München ist die Berufungsinstanz und überprüft Urteile des Arbeitsgerichts München sowie der übrigen bayerischen Arbeitsgerichte auf rechtliche und tatsächliche Fehler. Dritte und letzte Instanz ist das Bundesarbeitsgericht in Erfurt, das nur bei zugelassener Revision tätig wird.





Praxishinweise für Arbeitnehmer in München


Wenn Sie in München oder dem Großraum München gekündigt wurden, haben Sie in aller Regel drei Wochen Zeit, um Klage vor dem Arbeitsgericht München zu erheben. Warten Sie nicht ab – je früher Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in München einschalten, desto mehr Zeit bleibt für eine fundierte Strategie.


Klären Sie frühzeitig, ob Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen: Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Abmahnungen.


Denken Sie daran: Verfahren enden häufig mit einem Vergleich – ein erfahrener Anwalt kann die Vergleichsverhandlung zu Ihren Gunsten führen.





Verwandte Themen im Arbeitsrecht-Lexikon


Das Arbeitsgericht München ist der Ort, an dem die meisten arbeitsrechtlichen Konflikte im Großraum München entschieden werden. Die Kündigungsschutzklage ist das häufigste Verfahren. Die Abfindung ist oft das Ziel einer gütlichen Einigung im Wege eines Vergleichs.


Allgemeine Informationen zur dreistufigen Arbeitsgerichtsbarkeit finden Sie im Lexikon-Artikel zum Arbeitsgericht.


Für die Berufungsinstanz lesen Sie unseren Artikel zum Landesarbeitsgericht München.


Den genauen Ablauf eines Verfahrens beschreibt der Artikel zum Arbeitsgericht-Verfahren.



Verfahren vor dem Arbeitsgericht München – wir vertreten Sie


DR. THORN Rechtsanwälte ist eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei in München-Schwabing. Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht München und dem Landesarbeitsgericht München – von der Kündigungsschutzklage über Lohnstreitigkeiten bis zur Verhandlung einer Abfindung.


☎ 089 / 380 199 0 | ✉ thorn@thorn-law.de


In über 25 Jahren haben wir mehr als 1.500 Mandate bearbeitet – darunter mehrere hundert Verfahren vor dem Arbeitsgericht München. Wir kennen das Gericht, seine Kammern und die Gepflogenheiten der Gütetermine.



Dieser Artikel wurde von Rechtsanwalt Dr. Michael Thorn erstellt. Stand: Februar 2026.





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Beatrice v. Wallenberg  Rechtsanwältin und  Fachanwältin für Arbeitsrecht
Beatrice v. Wallenberg Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht

Telefon: 089 3801990

bvwp@thorn-law.de





FAQ - Arbeitsgericht München

Wo befindet sich das Arbeitsgericht München?

Das Arbeitsgericht München (Winzererstraße 106) ist gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar, insbesondere über die U-Bahn-Stationen Scheidplatz und Hohenzollernplatz sowie die Tram-Haltestelle Herzogstraße (Linie 27) und die Haltestelle Nordbad. Von dort erreichen Sie das Arbeitsgericht München in wenigen Gehminuten. Die Geschäftsstelle ist montags bis freitags zu den üblichen Gerichtszeiten geöffnet. Die Rechtsantragstelle ist montags bis freitags in der Regel von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr geöffnet (Nummernausgabe bis 11:30 Uhr). Klagen können schriftlich, per Fax oder persönlich zu Protokoll der Geschäftsstelle eingereicht werden.

Welche Frist gilt für eine Kündigungsschutzklage in München?

Für die Kündigungsschutzklage gilt eine Ausschlussfrist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 KSchG). Diese Frist ist absolut – wird sie versäumt, gilt die Kündigung als wirksam, auch wenn sie tatsächlich rechtswidrig wäre. Eine nachträgliche Klagezulassung ist nur in engen Ausnahmefällen möglich. Wer eine Kündigung erhalten hat, sollte daher unverzüglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.

Was kostet ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht München?

In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten – unabhängig vom Ausgang. Gerichtsgebühren entstehen nur bei einem streitigen Urteil; Vergleiche sind gerichtskostenfrei. Bei einer Kündigungsschutzklage mit einem Streitwert von einem Vierteljahresgehalt sind die Anwaltskosten überschaubar. Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Prozesskostenhilfe beantragen. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte frühzeitig die Deckungszusage einholen.

Brauche ich vor dem Arbeitsgericht München einen Anwalt?

Nein, vor dem Arbeitsgericht München besteht in der ersten Instanz kein Anwaltszwang. Sie können sich selbst vertreten oder durch einen Gewerkschaftsvertreter unterstützen lassen. In der Praxis ist anwaltliche Vertretung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aber fast immer empfehlenswert – besonders bei Kündigungsschutzklagen, komplexen Sachverhalten oder wenn es auf einen guten Vergleich ankommt. Ab der Berufung vor dem Landesarbeitsgericht besteht Anwaltszwang.

Was passiert beim Gütetermin am Arbeitsgericht München?

Der Gütetermin ist der erste Verhandlungstermin am Arbeitsgericht München. Er findet vor dem Vorsitzenden Richter allein (ohne ehrenamtliche Richter) statt. Ziel ist eine gütliche Einigung zwischen den Parteien – häufig in Form eines Vergleichs mit Abfindungszahlung. Ein großer Teil der Kündigungsschutzverfahren endet bereits im Gütetermin. Scheitert die Einigung, bestimmt das Gericht einen Kammertermin, zu dem beide Seiten schriftlich Stellung nehmen.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung - Bitte konsultieren Sie einen Anwalt

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